CBR954RR
Top-Mitglied
- Ort
- Fichtelgebirge
- Mein Auto
- T6.1 Multivan
- Erstzulassung
- 05/2021
- Motor
- TDI® 110 KW EU6d-ISC-FCM DNAA
- Getriebe
- DSG® 7-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Editionsmodell T6 (Gen.SIX/Gen.30/70Jahre)
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA
- Extras
- WWZH, 2. Tür, C-Schiene, 2. Batterie, DigiCockpit, RFK, el. Heckkl., MFB, AHK, Aracaju, schwarz
An dieser Stelle frage ich mich, ob ich mich strafbar machen würde, höhere Steuern zahlen müsste, oder gar mit einem Fahrverbot rechnen muss, resp. den Verlust der Zulassung riskiere, wenn ich z.B. nachträglich eine Markise an den T6 montiere, der ja aktuell von VW entweder nur mit Standheizung oder Markise ausgeliefert wird. Entscheide ich mich für die Standheizung kann ich die Markise nicht bestellen. Montiere ich die Markise nachträglich hinzu oder kaufe mir z.B. 20 Zoll Felgen entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem Auslieferungszustand und somit nicht mehr der WLTP/Euro6d-temp Norm ??!
Das kann möglicherweise fatale rechtliche Auswirkungen haben. "
Meine Herren, bitte verstricke dich nicht in deiner eigenen Gedankenwelt.
Einfach erstmal schlau machen, dann urteilen... nich anners rum ("ich mal mir die Welt, widiwidi wie sie mir gefällt..."). Gerade in Deutschland kannst du davon ausgehen, dass manches schon geregelt ist!
Es haben sich lediglich die Bestimmungen für die Durchführung der TYP-Genehmigung geändert. Also all der Prüfungen, die VOR der Erstzulassung kommen. Neben dem geänderten Fahrzyklus wurde festgelegt, dass die Fahrzeuge zusätzlich zur Serienausstattung auch mit der ausgelieferten Werks-Zusatzausstattung homologiert werden müssen. Die Typgenehmigung ist die Voraussetzung, dass du dein Fahrzeug erstzulassen kannst. Alles was nach EZ kommt, bedingt einer Einzelabnahme oder allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), oder es ist bereits mit der COC zugelassen (z.B. andere Reifengrößen).
Und alles was du aufm Dach oder auf der AHK installierst, ist Ladung (auf den vorgesehenen Stellen). Du musst aber Stützlasten und Dachlasten einhalten!
Da dein T6 Cali voll ausgestattet ist, kommst du dem zGG sehr nahe. Musst aufpassen, dass die Frau überhaupt noch mitfahren darf!
Dein eigenes Gewicht ist übrigens mit 75 kg (68kg Fahrer-Normgewicht + 7kg Gepäck) schon in den Papieren berücksichtigt.
Genauso wie ein halber Tankinhalt Diesel.
Wenn man jetzt mehr als die Hälfte tankt, muss man dann auch 2 Euro mehr Steuer zahlen, und bei weniger wird es rückerstattet??
Und gibt es Strafsteuer, wenn man selbst schwerer als das 68kg Normgewicht ist?? Das Differenz-Gewicht schleppt man ja immer mit... oder ist das dann Ladung? Diese wäre dann gegen Verrutschen formschlüssig oder durch Niederzurren zu sichern!!