Rückabwicklung Erfahrungen mit T6

analoges Fernsehen...?
Opa hält auf dem Dach die Antenne, Oma sitzt im Keller auf dem Tretgenerator, Mutti hat noch das Waschbrett und meine Kinder reiten auf den Wölfen in die Schule.

Alles gut.
 
Ganz ehrlich und direkt - wenn Dich ein "Fernsehfilm überzeugt" hat, diese oder jene Entscheidung zu treffen, dann ist Dir nicht mehr zu helfen.
 
Irgendwie fehlen mir nach dem ganzen Getrommel und dem Zünden der Nebelkerzen diese bahnbrechenden neuen Erkenntnisse, über die bisher noch niemand nachgedacht hat....
Nach der gestrigen "Ankündigung" konnte ich die ganze Nacht nicht schlafen - und nun weiß ich gar nicht, warum :confused::confused::confused:
Aber es freut mich, dass die von uns allen per GEZ unterstützen öffentlich Rechtlichen hier Gutes tun konnten!!

.... und wer eben ganz leise war, hat es gehört - in China ist wieder ein Sack Reis umgekippt :uuups:
 
Ach ja, noch etwas: Ich habe gestern meinem Bulli tief in die Augen geblickt, er blinzelte mich freundlich an und da wusste ich, wir sind Freunde und wir werden es auch bleiben, hoffentlich noch für ein sehr lange Zeit....

@Odenwalddiesel

Ich beglückwünsche dich für deine Entscheidung! Vielleicht blinzeln sich unsere Dicken ja mal im Odenwald an.

Martin
 
@ FirstGeneration
bitte bei den Fakten bleiben. Der Fernsehbericht war nur ein Teil einer Entwicklung und Meinungsbildung, die mich letztlich zu dem Entschluss gebracht hat, mein diesbezügliches Vorhaben zu beenden. Ansonsten muss ich mich hier nicht rechtfertigen!
Es geht hier um eine Diskussion, bei der Argumente ausgetauscht werden und die evtl. auch Meinungsbildend sein kann, mehr nicht.
@ hoppelfunny
Mir geht es bei dem von dir angesprochenen " Sack Reis " um den Punkt 7 meiner obigen Ausführungen:

" Wie ich festgestellt habe, ist es derzeit nicht mehr möglich genau das Fahrzeug, das ich aktuell besitze, in dieser speziellen Konfiguration von VW wieder zu bekommen, bzw. zu bestellen.

Mein T6 hat fast alle Zubehöroptionen, die damals Ende 2016 bestellbar/konfigurierbar waren.

Wegen der Abgasproblematik können neue Fahrzeuge die der WLTP/Euro 6 de-temp Norm entsprechen müssen nur noch in einer ganz bestimmten Konstellation bestellt werden, die mir persönlich nicht zusagt. Mein aktuelles Fahrzeug ist optimal ausgestattet und diese Ausstattungsmerkmale möchte ich auch gerne weiterhin in Anspruch nehmen können.

An dieser Stelle frage ich mich, ob ich mich strafbar machen würde, höhere Steuern zahlen müsste, oder gar mit einem Fahrverbot rechnen muss, resp. den Verlust der Zulassung riskiere, wenn ich z.B. nachträglich eine Markise an den T6 montiere, der ja aktuell von VW entweder nur mit Standheizung oder Markise ausgeliefert wird. Entscheide ich mich für die Standheizung kann ich die Markise nicht bestellen. Montiere ich die Markise nachträglich hinzu oder kaufe mir z.B. 20 Zoll Felgen entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem Auslieferungszustand und somit nicht mehr der WLTP/Euro6d-temp Norm ??!
Das kann möglicherweise fatale rechtliche Auswirkungen haben. "

Das Top-Mitglied Uwe hat sich hierzu zwar geäußert und ist der Meinung, dass es auf das zulässige GG ankommt.
Hierbei geht es jedoch um die Abgasproblematik und die entsprechenden Vorgaben des WLTP Messverfahrens.
Es hat doch seinen guten Grund, weshalb VW seit den Vorgaben des WLTP Verfahrens bestimmte Kombinationen von Zubehöroptionen nicht mehr zulässt.
Wenn ich das Fahrzeug im Nachhinein verändere und genau das Zubehör an mein Fahrzeug anbringe, das VW nicht erlaubt, dann ist da nach meinem Verständnis etwas nicht stimmig.
Ich würde dann die Bemühungen bzw. Vorgaben von VW und des WLTP Messverfahrens im Nachhinein konterkarieren.
Ich bin der Meinung, dass diese " Konfigurationsproblematik " , die ja nicht nur bei dem T6 zu beachten ist, durchaus auch rechtliche Relevanz hat .
 
Hallo,

VW hat dich doch angeblich betrogen mit deinem Auto. Siehe Auslieferungsstopp.

Ich an deiner Stelle würde weiter machen, wenn die RV bezahlt und der Rechtsanwalt kompetent ist. Es glaube es gibt schon ein Urteil, wo der geschädigte keinen Ausgleich für gefahrene Kilometer bezahlen mußte. War natürlich kein Tx.

Ausserdem hilfst du anderen vielleicht damit auch zu klagen oder Geld und Nerven zu verbrennen.

Gruss Heinz
 
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Wegen der Abgasproblematik können neue Fahrzeuge die der WLTP/Euro 6 de-temp Norm entsprechen müssen nur noch in einer ganz bestimmten Konstellation bestellt werden, die mir persönlich nicht zusagt. Mein aktuelles Fahrzeug ist optimal ausgestattet und diese Ausstattungsmerkmale möchte ich auch gerne weiterhin in Anspruch nehmen können.

Heinz - er möchte sein aktuelles Fahrzeug aus dem zitierten Grund behalten; und dieser ist auch nachvollziehbar - selbst für mich.

Ausserdem hilfst du anderen vielleicht damit auch zu klagen oder Geld und Nerven zu verbrennen.
Andere als "Vorreiter" anstacheln, die gerade kundgetan haben, dass sie es nicht sein wollen .... warum??
 
Mir geht es bei dem von dir angesprochenen " Sack Reis " um den Punkt 7 meiner obigen Ausführungen:

" Wie ich festgestellt habe, ist es derzeit nicht mehr möglich genau das Fahrzeug, das ich aktuell besitze, in dieser speziellen Konfiguration von VW wieder zu bekommen, bzw. zu bestellen.
auch dieses Tatsache ist aber schon seit Wochen bekannt und hier im Forum diskutiert.
Es hat doch seinen guten Grund, weshalb VW seit den Vorgaben des WLTP Verfahrens bestimmte Kombinationen von Zubehöroptionen nicht mehr zulässt.
Sicher hat das einen Grund. Der mag sogar mit WLTP (indirekt) zu tun haben. Aber ganz sicher auch mit dem Gewicht. Wir können jetzt auch wieder über die nächsten 26 Seiten diskutieren, warum es ncith verboten ist, die Markise nachträglich anzubauen. Oder wir warten auf einen ARD-Bericht darüber... ;)

(Entschuldige, der letzte Satz ist gemein, aber hat sich irgendwie angeboten. Bitte nicht persönlich nehmen)
 
Hierbei geht es jedoch um die Abgasproblematik und die entsprechenden Vorgaben des WLTP Messverfahrens.
Es hat doch seinen guten Grund, weshalb VW seit den Vorgaben des WLTP Verfahrens bestimmte Kombinationen von Zubehöroptionen nicht mehr zulässt.
Wenn ich das Fahrzeug im Nachhinein verändere und genau das Zubehör an mein Fahrzeug anbringe, das VW nicht erlaubt, dann ist da nach meinem Verständnis etwas nicht stimmig.
Ich würde dann die Bemühungen bzw. Vorgaben von VW und des WLTP Messverfahrens im Nachhinein konterkarieren.
Ich bin der Meinung, dass diese " Konfigurationsproblematik " , die ja nicht nur bei dem T6 zu beachten ist, durchaus auch rechtliche Relevanz hat .
Vergiss es ganz schnell.

Es geht darum, wie VW das Fahrzeug richtlinienkonform auf den Markt bringt. Dabei spielt das Leergewicht eine Rolle. Dann ist eben irgendeine schwere Sonderausstattung, ob Markise oder LSH oder was auch immer zuviel und kann nicht konfiguriert werden.

Ob Du hinterher dauerhaft eine Markise oder einen Fahrradträger oder deine Schwiegermutter ans Auto geschraubt hast oder den Bereich bis zum maximalen Gesamtgewicht mit variabler Ladung ausnutzt ist egal.

Eine Markise ist auch nichts anderes als ein Betteinbau, eine Werkstatteinrichtung, ein Camperumbau etc.

Vergiss das einfach und mach da kein neues Fass auf.
 
also bei der Schwiegermutter sehe ich schon gewisse rechtliche Konsequenzen als möglich....
 
Ich denke auch, Anbauteile und Zubehör gelten im Zweifelsfall als „Ladung“ ... das Gesamtgewicht bleibt maßgebend.

Interessanter finde ich eher die Frage der Reifenabmessungen. Wird bei aktuell ausgelieferten Euro6d-temp-Fahrzeugen nach WLTP die Liste der Zulässigen Reifen-Kombinationen (im Gegensatz zu früheren Euro6b-Fahrzeugen) beschränkt bzw gekürzt? Ich denke dass es hinsichtlich der Typenzulassung/Steuereinstufung irrelevant sein sollte, wenn man ein freigebendes Reifenformat wählt.
Anders wäre es vielleicht wenn man im Nachgang „zusätzliche“ Reifengrößen nach- bzw. eintragen möchte...
 
Interessanter finde ich eher die Frage der Reifenabmessungen. Wird bei aktuell ausgelieferten Euro6d-temp-Fahrzeugen nach WLTP die Liste der Zulässigen Reifen-Kombinationen (im Gegensatz zu früheren Euro6b-Fahrzeugen) beschränkt bzw gekürzt? Ich denke dass es hinsichtlich der Typenzulassung/Steuereinstufung irrelevant sein sollte, wenn man ein freigebendes Reifenformat wählt.
Anders wäre es vielleicht wenn man im Nachgang „zusätzliche“ Reifengrößen nach- bzw. eintragen möchte...
Das ist sowieso ein in der Gesamtschau dekadentes Erstes-Welt-Problem. Als ob irgendwo eine Juchtenkäferkolonie früher Diabetes bekommen würde, wenn Lieschen Müller Breitreifen auf ihren Tx wuppt.
 
Das ist sowieso ein in der Gesamtschau dekadentes Erstes-Welt-Problem. Als ob irgendwo eine Juchtenkäferkolonie früher Diabetes bekommen würde, wenn Lieschen Müller Breitreifen auf ihren Tx wuppt.
Schon klar ... aber da nun mal mit WLTP für den CO2–Ausstoß die Ausstattung berücksichtigt wird, wird die Ausstattung steuerrelevant. ... und wie wir wissen ist eines der schlimmsten Verbrechen hier bei uns in Deutschland die Steuerhinterziehung, da wird keine Gnade gezeigt :( ... ich könnte mir gut vorstellen, dass das FA bei nachträglich eingetragenen breiteren Reifen gerne 2€ höhere Steuer im Jahr haben möchte ...
 
Jetzt lasst mal die Kirche im Dorf, sonst wird noch eine Steuer fällig, wenn die Frau mitfährt. Obwohl es da eine Lösung gäbe.
 
Schon klar ... aber da nun mal mit WLTP für den CO2–Ausstoß die Ausstattung berücksichtigt wird, wird die Ausstattung steuerrelevant. ... und wie wir wissen ist eines der schlimmsten Verbrechen hier bei uns in Deutschland die Steuerhinterziehung, da wird keine Gnade gezeigt :( ... ich könnte mir gut vorstellen, dass das FA bei nachträglich eingetragenen breiteren Reifen gerne 2€ höhere Steuer im Jahr haben möchte ...
Da könntest du recht behalten, aber eher 6€
 
@Odenwalddiesel

Also erst einmal herzlichen Glückwunsch zu deiner Endscheidung - noch dazu , weil Sie für mich , aufgrund deiner letzten Threads absehbar war.

Das die RV dir erst einmal nur Deckung für ein Anwaltliches Gespräch gibt ist aber auch schon bezeichnend. normalerweise gibt es Deckung für die 1.Instanz !

Hier stellt sich mir die Frage, da du sicherlich und wie sich aus den vergangenen Threads von Dir ergibt, etliche Gespräche /Telefonate mit deinem RA hättest - wer zahlt den Rest - Du , die RV oder verzichtet der RA !
Wäre interessant für andere dies zu erfahren , wenn man überlegt den Weg einer Rücksbwicklung zu gehen .

Des Weiteren hast du in etlichen Threads kundgetanen nichts über die ursprüngliche Strategie erzählen zu wollen mit Rücksicht auf den RA !!

Da dein RA ja nun zumindest ein Gespräch bezahlt bekommt, erwirbst du mit Sicherheit ein Recht an seinem Wissen und wenn die vorangegangenen 27 Seiten außer Blabla irgendwie nich Sinn ergeben könnten bzw. Du den Titel des Threads „Erfahrungen mit der Rückabwicklung“ ernst nimmst - her mit der Strategie!

Dann hätte wenigstens einer , wie du es ausdrücktest „Fan‘s“ was davon .

Denn du bist der Einzige mit Erfahrungen- wenn du denn welche gemacht hast

VG
Bebu
 
Ich hätte auch gerne gewusst ob die RV die Klage Unterstützt hätte.
Nochmehr hätte mich Interessiert ob das Gericht die Klage angenommen hätte. Jetzt sind wir nix weiter, trotzdem kann ich deine Entscheidung verstehen da ich es eher kritisch sehe . Noch schlimmer finde ich das wir im Rechtssystem immer mehr Richtung USA abrutschen und jeden unverhältnismäßig verklagt werden kann. Fehler müssen behoben werden aber man darf keine Vorteile daraus über Gericht einklagen dürfen.
 
Ich denke , dass die Automobilhersteller alle auf Schadstoffemissionen relevanten Motor/Getriebe/Ausstattung- Kombinationen eine WTLP - Messung durchführen müssen - um diese liefern zu können ,beschränken Deutsche Hersteller die Konfiguration- weil sonst werden Sie nie fertig.

Ein ganz anderes Problem werden die Ausbauer bekommen - laut Terracamper - wird von denen nämlich zukünftig verlangt werden , dass diese eigene Messungen durchführen ( im RDE- Verfahren) weil je nach Umbau die Messungen des Herstellers nicht mehr greifen !!

Hier gibt es wohl schon Petitionen seitens der Branche - weil dies natürlich ein nicht zu stemmender finanzieller Akt ist ( Stand 04/ 18)

Bei meinem Dicken war z. B. Aufgrund der erheblichen Umbauten eine Einzelabnahme vom TÜV erforderlich.
Zur Zeit gibt es da wohl eine Übergangsregelung- aber nichts endgültiges !

Vermutlich wird es dann in Zukunft schwierig Komplettfahrzeuge zu erhalten.

Insofern gehe ich für den Fall davon aus, dass der Werterhalt der bestehenden zugelassenen Fahrzeuge steigt .

Aber man begreift die Idiotie der ganzen Bestimmungen, wenn der Eigentümer des Fahrzeuges hinterher über Zubehör die Fahrzeuge verändert und dies dann scheinbar rechtens ist!

Da ich am 23.01 wieder einen Termin bei Terracamper habe , werde ich nochmal nach dem Stand fragen .

VG Bebu
 
Holleri du dödel di diri diri dudel dö (frei nach Loriot, Jodeldiplom).

Mehr fällt mir zu diesem Thread nicht mehr ein. Oder doch, wenn jemand unbedingt seinen T6 rückabwickeln will:

"DANN GEH DOCH ZU NETTO" (aktuelle Fernsehwerbung)8);)
 
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