Rückabwicklung Erfahrungen mit T6

Niemanden wird etwas weggenommen. Wenn du einen legalen Pass hast, heist das noch lange nicht, dass du überall einreisen darfst.........
Nicht alles, was schlecht hinkt ist ein guter Vergleich.

Wenn das Land XY beschließt, mich als Inhaber eines gültigen Passes aus welchen Gründen auch immer nicht mehr einreisen zu lassen ist das etwas anderes, als wenn das Land, dessen Bürger und Steuerzahler ich bin in einem infektiösen Anfall ideologischer Verblendung beschließt, dass ich ein legal erworbenes Produkt (was für viele Leute in der Regel die zweitkostenintensivste Investion nach dem eigenen Wohnraum ist) im Zentrum meines Lebens, an meinem Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr nutzen darf.
 
Bitte vorher über das Zulassungsprozedere für solche Bauteile schlau machen. Und eine Zulassung nur für Deutschland gibt es nicht.

Seltsam, dass genau dies bei der Nachrüstung der LKW´s, der Busse etc. von den Drittanbietern seit Jahren sowohl technisch, als auch juristisch gängige Praxis ist?
 
... wenn das Land, dessen Bürger und Steuerzahler ich bin in einem infektiösen Anfall ideologischer Verblendung beschließt, dass ich ein legal erworbenes Produkt (was für viele Leute in der Regel die zweitkostenintensivste Investion nach dem eigenen Wohnraum ist) im Zentrum meines Lebens, an meinem Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr nutzen darf.
Hast Du bei der Einführung der Umweltzonen, Zertifizierungen, neuer Steuerklassen, Arbeitsplatzrichtlinien, Strafgesetze etc. auch immer so gedacht?

1. Es gibt Ausnahmen. Oft für Anwohner und für Arbeitsplatzpendler - aber das weißt du doch genau!;)
2. Gesetz ist Gesetz, bis es geändert wird.

Verklage doch die Gerichte, dass die Gesetze falsch interpretiert wurden oder die Politik, dass die Gesetze geändert werden müssen.
 
1. Es gibt Ausnahmen. Oft für Anwohner und für Arbeitsplatzpendler.
luegner.gif


Ein Märchen. Vielleicht für 5% der betroffenen Fahrzeuge, und das auch nur kurz befristet.

Die Ausnahmen für Anwohner gibt´s nur außerhalb Deutschlands, beispielsweise Madrid.

Wenn es bei uns Ausnahmen für Anwohner/Anlieger/Pendler geben würde hätte nahezu niemand ein Problem. Das Gegenteil ist der Fall.
 
Fahrer von Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euronorm 4 und schlechter, die ab dem 1. Januar kommenden Jahres vom Fahrverbot in der Landeshauptstadt betroffen sind, können in begründeten Fällen kostenlos eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt beantragen.

Fahrverbote in Stuttgart: Fahrverbote: Ausnahme gratis

Ein Versuch wäre es wert!

Diesel Diese Ausnahmen machen Fahrverbote lächerlich - WELT


Für Privatpersonen und Vereine kann eine Ausnahme erteilt werden, wenn


  • das Kfz nicht auf „grün“ nachgerüstet werden kann und
  • die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann und
  • ein Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Umweltzone vorliegt oder die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine außergewöhnliche Belastung darstellt.

Ausnahmen vom Fahrverbot wegen besonderer Härte | Welche Fahrzeuge dürfen die Umweltzone befahren? | Umweltzone | Luft, Lärm und Strahlung | Umweltinformation | Umwelt & Nachhaltigkeit | Leben in der Region Hannover | Hannover.de | Home - hannover.de

Und zu guter letzt:

Es gibt reichlich Ausnahmen, etwa für Handwerker. Polizei und Stadt kündigten zudem an, bei Verstößen zunächst eine Weile noch ein Auge zuzudrücken. Irgendwann zahlen Dieselsünder aber über 100 Euro.

Neben dem Lieferverkehr sind Handwerker und natürlich Krankenwagen, Polizei und Katastrophenschutz ausgenommen. Für Wohnmobile, Reisebusse oder Arztbesuche können Ausnahmen beantragt werden. Auch Einpendler und Touristen dürfen sie beantragen.


Stuttgart: Diesel-Fahrverbote – Zunächst keine Strafen und viele Ausnahmen
 
Fahrer von Dieselfahrzeugen der Schadstoffklasse Euronorm 4 und schlechter, die ab dem 1. Januar kommenden Jahres vom Fahrverbot in der Landeshauptstadt betroffen sind, können in begründeten Fällen kostenlos eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt beantragen.

Fahrverbote in Stuttgart: Fahrverbote: Ausnahme gratis

Ein Versuch wäre es wert!

Diesel Diese Ausnahmen machen Fahrverbote lächerlich - WELT


Für Privatpersonen und Vereine kann eine Ausnahme erteilt werden, wenn

  • das Kfz nicht auf „grün“ nachgerüstet werden kann und
  • die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann und
  • ein Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Umweltzone vorliegt oder die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine außergewöhnliche Belastung darstellt.

Ausnahmen vom Fahrverbot wegen besonderer Härte | Welche Fahrzeuge dürfen die Umweltzone befahren? | Umweltzone | Luft, Lärm und Strahlung | Umweltinformation | Umwelt & Nachhaltigkeit | Leben in der Region Hannover | Hannover.de | Home - hannover.de

Und zu guter letzt:

Es gibt reichlich Ausnahmen, etwa für Handwerker. Polizei und Stadt kündigten zudem an, bei Verstößen zunächst eine Weile noch ein Auge zuzudrücken. Irgendwann zahlen Dieselsünder aber über 100 Euro.

Stuttgart: Diesel-Fahrverbote – Zunächst keine Strafen und viele Ausnahmen
Ach hör doch auf.

Ca 5% Ausnahmen werden bewilligt werden, zeitlich eng befristet. Das "reichlich" zu nennen ist blasphemisch.

https://www.handelsblatt.com/politi...tml?ticket=ST-641005-fFAxYyWaboWUAW3KIvQG-ap1

Was ist eigentlich mit deinem alten dreckigen Touran? Bekommt der auch eine Ausnahmegenehmigung? Bist Du ein Verein, die Polizei, ein selbstständiger Handwerker, oder ist Dir gar die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges wirtschaftlich nicht zuzumuten?
Du kannst ja mal einen Antrag stellen, falls Du auf den Zugang in eine Fahrverbotszone angewiesen sein solltest (was ich bezweifle), dann wirst Du dich wundern, wo der Amtsschimmel die Grenzen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit zieht.
 
Liebe Mitglieder des Tx-Forums und speziell User, die meinen Thread bisher verfolgt haben.
Ich werde schon bald meine Entscheidung i.S. Rückabwicklung hier einstellen.
Ich bin gerade dabei die entsprechenden Argumente und Sachverhalte zusammenzufassen.
Diese Entscheidung wird vermutlich manchen User überraschen und wahrscheinlich auch eine lebhafte und interessante Diskussion anfachen, da dabei auch Aspekte zu Tage getreten sind, über die sich bisher nur wenige potentielle Dieselfahrer Gedanken gemacht haben und aufzeigen, dass zu diesem Gebiet noch ein großer Diskussionsbedarf vorhanden ist.
 
ch bin gerade dabei die entsprechenden Argumente und Sachverhalte zusammenzufassen.
Diese Entscheidung wird vermutlich manchen User überraschen und wahrscheinlich auch eine lebhafte und interessante Diskussion anfachen

Noch mehr Diskussionen, horridooo...
Bei SACHverhalten sollte es doch theoretisch gar keine oder zumindest weniger Diskussionen geben?? :confused::confused:
Auch hier fehlt mir der Kausalzusammenhang..
Grüße
 
Was soll dieser Beitrag denn jetzt - den Äffchen ein Stück Zucker hinwerfen?
Meld dich, wenn es was zu vermelden gibt; alles andere ist doch jetzt nur Spekulatives .... und davon haben wir hier schon mehr als genug.

dabei auch Aspekte zu Tage getreten sind, über die sich bisher nur wenige potentielle Dieselfahrer Gedanken gemacht haben
Dann bist du quasi ein Vorreiter / Vordenker ....; jede zeit hat eben ihre Helden!! :D
 
Dieser Thread ist wie ein schlimmer Unfall - man will nicht hingucken tut es aber doch...und bereut es sofort.
 
Ein Blick ins dunkle Absurdistan. Alle die es ändern könnten wissen wie bescheuert das alles ist. Allein, es ist sich jeder von denen zu schade dafür, die Reißleine zu ziehen, alles auf Null zu stellen und das Ganze vollkommen neu zu durchdenken und eine konsistente Lösung zu erarbeiten, die verlässliche Grundlage ist für Industrie und Verbraucher.

Gruß Robert
 
Nachdem ich mich nun nochmals sehr intensiv mit dem Thema Rückabwicklung auseinandergesetzt habe, bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass für mich eine Rückabwicklung meines Fahrzeuges VW T6 California nicht in frage kommt.
Anlass zu diesem Sinneswandel war der Filmbericht in der ARD vom 7.1.19 “ Das Diesel Desaster.“

Hierbei ist mir doch sehr deutlich geworden, was für ein „ Desaster „ die gegenwärtige Diskussion um die Dieselproblematik in Deutschland ist.

Solange, wie in diesem Film gezeigt, z.B. eine Hausfrau, bzw. in diesem Falle ein Student, die ihre Spaghetti auf dem Gasherd zubereitet, ein mehrfaches an Stickoxiden erzeugt als ein moderner Diesel, ist doch die Diskussion um die Grenzwerte eines modernen Dieselfahrzeuges ein Witz. ( muss diese Hausfrau zukünftig ebenfalls mit einem Spaghettikochverbot rechnen ? )

In diesem Film kamen auch anerkannte Fachleute zur Sprache, die bestätigten, dass es in keinster Weise nachzuweisen ist, dass der aktuell gemessene Stickoxid Wert in den vom Fahrverbot betroffenen Städten zum Tode führen kann.

Ich habe meinen geliebten VW T4 vor 2 Jahren verkauft, da dieses Fahrzeug tatsächlich nicht mehr akzeptabel war in dieser Hinsicht. Jedes mal, wenn ich einen Berg hochgefahren bin und dabei kräftig auf das Gaspedal getreten habe, wurde eine Rußwolke ausgestoßen, die meinen Hintermann für kurze Zeit aus meinem Gesichtsfeld verschwinden lies.

So entschloss ich mich mir einen Diesel zu kaufen, der sauber ist und mit dem ich zukünftig mit erhobenem Haupt durch die Gegend fahren kann.

Interessant in diesem Zusammenhang auch, dass eine Straße mitten in einer deutschen Stadt, die kürzlich für einem Marathonlauf genutzt wurde und für einen Tag völlig gesperrt war für KfZ Fahrzeuge, keine geringeren Schadstoff - Messwerte zeigte, als wenn dort in der Hauptverkehrszeit, der Feierabendverkehr vorbeirollt.



Leider bekam meine Hoffnung nun einen sauberen Diesel zu fahren, kurz nach der Auslieferung des neuen Fahrzeuges ein VW T6 Diesel an mich, im Jahre 2017, einen leidvollen Dämpfer.

Ich musste zur Kenntnis nehmen, dass VW einen Auslieferungsstopp für den T6 bewirkte, wegen Probleme mit den Abgaswerten.

Das hat mich nun dermaßen frustriert, dass ich mich entschloss eine Rückabwicklung in die Wege zu leiten und mein Fahrzeug mit der Euro 6b Norm in ein Fahrzeug mit der Euro 6d Norm umzutauschen, die ab Sep. diesen Jahres auf den Markt kommt.

Nachdem ich nun allerdings in dem oben genannten Film gesehen habe, wie willkürlich und völlig logisch und sachlich unbegründet die aktuellen Diesel Grenzwerte festgesetzt worden sind, ist mir klar geworden, dass die Dieseldiskussion nur aus dem Versagen heraus, von den hierfür verantwortlichen Politiker und Institutionen, entstanden ist.

Mit 120 mg oder auch mit 203 mg/km kann ich auch weiterhin mit erhobenen Haupt durch die Gegend fahren ohne befürchten zu müssen, dass ich mit meinem Diesel für den Tod von Tausenden von Menschen mit verantwortlich bin.

Es gibt noch eine Reihe weiterer Gründe, die mich von einer Rückabwicklung Abstand habe nehmen lassen.

Folgende Gründe hierzu möchte ich anführen:

1. Dieses Fahrzeug hat meines Wissen keine Manipulationssoftware verbaut. Die Abgaswerte 203mg/km dieses Fahrzeuges, entsprachen dem zum damaligen Zeitpunkt ( Auslieferung des T6 an mich im April 2017 ) erlaubten Meßwert der NEFZ Norm/Zyklus.
Das sind Fakten, die ich zur Kenntnis nehmen muss. Es gibt auch anderen Behauptungen und Informationen.
Ob an diesen Informationen etwas Konkretes dran ist, dazu müsste man den Rechtsweg beschreiten.

2. Die Beschreitung des Rechtsweges kann sich über längere Zeit hinziehen. Ob es zu einem Vergleich kommen wird in der 2. Rechtsinstanz, wie bisher üblich, ist fraglich. Möglich ist auch, dass das Gericht diverse Gutachten von meinem Fahrzeug anfordert, was für mich zu aufwendig, zu kostenintensiv und insofern inakzeptabel ist.
Ich möchte auch meine RV nicht über Gebühr beanspruchen, die mir Kostenzusage für die Beratung durch einen RA gewährt hat.

3. Sollte sich das ganze Verfahren noch 1, 2 Jahre oder gar länger hinziehen, hätte ich in dieser Zeit keine Planungssicherheit für meine Freizeitplanung. Ich müsste jederzeit damit rechnen, dass ich den Bus an den Händler zurückgeben muss, wenn es z.B. schon in wenigen Wochen zu einem Vergleich kommen würde oder doch erst in 1 oder 2 Jahren zur Rückabwicklung oder wann auch immer.

4. Je länger der Prozess der Rückabwicklung dauert, desto teurer wird die ganze Angelegenheit für mich.

Ich muss u.a. davon ausgehen, dass der Händler den Anspruch des Nutzungsausgleiches zugesprochen bekommt.
Dieser hält sich finanziell derzeit noch in Grenzen, steigt allerdings dann zukünftig mit jedem gefahrenen Kilometer an. Hinzu kommt noch, dass das Auto jedes Jahr wegen der Preiserhöhung teurer wird, weil ich mir wieder einen T6 California kaufen möchte.
Schon jetzt beliefe sich mein Verlust auf ca. 5000 Euro, da ich zum Zeitpunkt der Bestellung des Fahrzeuges das DSL Getriebe kostenlos von VW erhalten habe und zwischenzeitlich 2 Preiserhöhungen von VW erfolgt sind.


5. Ein ganz wesentlicher und ausschlaggebender Punkt ist jedoch, dass nach dem Urteil des EuG vom Dez. 2018 davon ausgegangen werden muss, dass auch die Euro Norm 6d in wenigen Jahren von einem Fahrverbot betroffen sein wird.

Es bringt mir insofern nichts, wenn ich jetzt meinen T6 mit der Euro Norm 6b zurückgebe und in ca. 3 oder 4 Jahren wieder vor dem gleichen Problem stehe, wenn ich mir, vorausgesetzt die Rückabwicklung läuft für mich erfolgreich, einen neuen VW T6 California bestelle, mit der dann gültigen Norm Euro 6d, die ab Sep. diesen Jahres greift.

Meine Hoffnung geht auch in die Richtung, dass es möglich sein dürfte/müsste Fahrzeuge mit 6b auf 6d nachträglich aufzurüsten. In diesem Forum wurde über diese Möglichkeit an anderer Stelle ebenfalls schon diskutiert – und das die Politik die Grenzwert auf ein vernünftiges und nachvollziehbares Niveau festlegt.

Sollte sich ein Grenzwert von 80 mg/km rechtlich durchsetzen, müssten wohl fast alle Diesel mit einem Fahrverbot rechnen. Das kann doch nicht im Sinne unseres Landes sein.

Ich finde, so wie es in Amerika praktiziert wird, nämlich 150 mg/km, wäre ein Wert mit dem man leben kann und auch durch den nachträglichen Einbau von Katalysatoren zu realisieren ist.

6. Von der technischen Seite, der Zuverlässigkeit dieses Fahrzeuges gibt es auch keinen Grund, das Fahrzeug nach so kurzer Zeit wieder abzugeben. Ich bin mit diesem T6 sehr zufrieden.


7. Wie ich festgestellt habe, ist es derzeit nicht mehr möglich genau das Fahrzeug, das ich aktuell besitze, in dieser speziellen Konfiguration von VW wieder zu bestellen.

Mein T6 hat fast alle Zubehöroptionen, die damals Ende 2016 bestellbar/konfigurierbar waren.

Wegen der Abgasproblematik können neue Fahrzeuge die der WLTP/Euro 6 de-temp Norm entsprechen müssen nur noch in einer ganz bestimmten Konstellation bestellt werden, die mir persönlich nicht zusagt. Mein aktuelles Fahrzeug ist optimal ausgestattet und diese Ausstattungsmerkmale möchte ich auch gerne weiterhin in Anspruch nehmen können.

An dieser Stelle frage ich mich, ob ich mich strafbar machen würde, höhere Steuern zahlen müsste, oder gar mit einem Fahrverbot rechnen muss, resp. den Verlust der Zulassung riskiere, wenn ich z.B. nachträglich eine Markise an den T6 CALI montiere, der ja aktuell von VW entweder nur mit Standheizung oder Markise ausgeliefert wird. Entscheide ich mich für die Standheizung kann ich die Markise nicht bestellen. Montiere ich die Markise nachträglich hinzu oder kaufe mir z.B. 20 Zoll Felgen entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem Auslieferungszustand und somit nicht mehr der WLTP/Euro6d-temp Norm ??!
Das kann möglicherweise fatale rechtliche Auswirkungen haben!
Ich denke, das ist eine Problematik, die der rechtlichen Klärung bedarf.


8. Mit meinem VW T6 California bewege ich mich fast ausschließlich in Gegenden, die von einem Fahrverbot in absehbarer Zeit nicht betroffen sein werden. Sollte ich in eine Stadt fahren müssen, bei der ein diesbezügliches Fahrverbot besteht, kann ich das auch mit meinem Zweitfahrzeug einem Benziner tun.


Unter dem Strich muss ich feststellen, dass die Nachteile und Fragwürdigkeiten, die ich mit dem Eintausch/Rückabwicklung meines VW T6 California auf ein Fahrzeug mit der EuroNorm 6d hinnehmen müsste, doch zu groß sind und somit eine Rückabwicklung nicht rechtfertigen werden.

Im Grunde genommen kann man von dem Kauf eines Diesel Fahrzeuges zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur abraten.

Möglich, dass in 2 oder 3 Jahren ein VW California Hybrid auf den Markt kommt oder ein Elektrofahrzeug.

Es darf jedoch bezweifelt werden, dass ein California als Elektrofahrzeug auch unter praktischen Gesichtspunkten realistisch und zweckdienlich ist, gerade wenn man so wie ich, regelmäßig in den Süden fährt und es dort bis dato noch keine Infrastruktur für Elektrofahrzeuge gibt.

Der Diesel wird insofern für uns noch viele Jahre ein Fahrzeug sein, das für unsere Zwecke ausschließlich in Frage kommt, egal ob das nun der Diesel mit Euro 6b oder 6d ist.

All die oben erwähnten Gesichtspunkte bewegen mich nun dazu von einer Rückabwicklung meines aktuellen Fahrzeuges abzusehen.

Eine Rückabwicklung ist m.E. nur für denjenigen interessant, der völlig Abstand von dem Kauf eines Dieselfahrzeuges nehmen wird.

Lediglich der Eintausch dieses Fahrzeuges von 6b auf 6d macht nach Lage der Dinge keinen Sinn.


An dieser Stelle möchte ich mich bedanken bei all den Mitglieder in diesem Forum, die meinen Thread, sachlich, kompetent, aufmerksam und kritisch, bisweilen auch mit viel Geduld verfolgt und kommentiert haben.

Dieses Form hat wesentlich dazu beigetragen, dass ich mich mit der Dieselproblematik und alles was damit zusammenhängt ausführlich beschäftigen konnte.

Vielleicht konnte und kann ich aktuellen und zukünftigen Dieselfahrern eine Entscheidungshilfe bei ihrer Absicht ein solches Fahrzeug zu kaufen oder gar eine Rückabwicklung in Erwägung zu ziehen, mit auf den Weg geben mit diesem Beitrag.

Ach ja, noch etwas: Ich habe gestern meinem Bulli tief in die Augen geblickt, er blinzelte mich freundlich an und da wusste ich, wir sind Freunde und wir werden es auch bleiben, hoffentlich noch für ein sehr lange Zeit....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nachdem ich mich nun nochmals sehr intensiv mit dem Thema Rückabwicklung auseinandergesetzt habe, bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass für mich eine Rückabwicklung meines Fahrzeuges VW T6 California nicht in frage kommt.
Anlass zu diesem Sinneswandel war der Filmbericht in der ARD vom 7.1.19 “ Das Diesel Desaster.“

Hierbei ist mir doch sehr deutlich geworden, was für ein „ Desaster „ die gegenwärtige Diskussion um die Dieselproblematik in Deutschland ist.

Solange, wie in diesem Film gezeigt, z.B. eine Hausfrau, bzw. in diesem Falle ein Student, die ihre Spaghetti auf dem Gasherd zubereitet, ein mehrfaches an Stickoxiden erzeugt als ein moderner Diesel, ist doch die Diskussion um die Grenzwerte eines modernen Dieselfahrzeuges ein Witz. ( muss diese Hausfrau zukünftig ebenfalls mit einem Spaghettikochverbot rechnen ? )

In diesem Film kamen auch anerkannte Fachleute zur Sprache, die bestätigten, dass es in keinster Weise nachzuweisen ist, dass der aktuell gemessene Stickoxid Wert in den vom Fahrverbot betroffenen Städten zum Tode führen kann.

Ich habe meinen geliebten VW T4 vor 2 Jahren verkauft, da dieses Fahrzeug tatsächlich nicht mehr akzeptabel war in dieser Hinsicht. Jedes mal, wenn ich einen Berg hochgefahren bin und dabei kräftig auf das Gaspedal getreten habe, wurde eine Rußwolke ausgestoßen, die meinen Hintermann für kurze Zeit aus meinem Gesichtsfeld verschwinden lies.

So entschloss ich mich mir einen Diesel zu kaufen, der sauber ist und mit dem ich zukünftig mit erhobenem Haupt durch die Gegend fahren kann.

Interessant in diesem Zusammenhang auch, dass eine Straße mitten in einer deutschen Stadt, die kürzlich für einem Marathonlauf genutzt wurde und für einen Tag völlig gesperrt war für KfZ Fahrzeuge, keine geringeren Schadstoff - Messwerte zeigte, als wenn dort in der Hauptverkehrszeit, der Feierabendverkehr vorbeirollt.



Leider bekam meine Hoffnung nun einen sauberen Diesel zu fahren, kurz nach der Auslieferung des neuen Fahrzeuges ein VW T6 Diesel an mich, im Jahre 2017, einen leidvollen Dämpfer.

Ich musste zur Kenntnis nehmen, dass VW einen Auslieferungsstopp für den T6 bewirkte, wegen Probleme mit den Abgaswerten.

Das hat mich nun dermaßen frustriert, dass ich mich entschloss eine Rückabwicklung in die Wege zu leiten und mein Fahrzeug mit der Euro 6b Norm in ein Fahrzeug mit der Euro 6d Norm umzutauschen, die ab Sep. diesen Jahres auf den Markt kommt.

Nachdem ich nun allerdings in dem oben genannten Film gesehen habe, wie willkürlich und völlig logisch und sachlich unbegründet die aktuellen Diesel Grenzwerte festgesetzt worden sind, ist mir klar geworden, dass die Dieseldiskussion nur aus dem Versagen heraus, von den hierfür verantwortlichen Politiker und Institutionen, entstanden ist.

Mit 120 mg oder auch mit 203 mg/km kann ich auch weiterhin mit erhobenen Haupt durch die Gegend fahren ohne befürchten zu müssen, dass ich mit meinem Diesel für den Tod von Tausenden von Menschen mit verantwortlich bin.

Es gibt noch eine Reihe weiterer Gründe, die mich von einer Rückabwicklung Abstand habe nehmen lassen.

Folgende Gründe hierzu möchte ich anführen:

1. Dieses Fahrzeug hat meines Wissen keine Manipulationssoftware verbaut. Die Abgaswerte 203mg/km dieses Fahrzeuges, entsprachen dem zum damaligen Zeitpunkt ( Auslieferung des T6 an mich im April 2017 ) erlaubten Meßwert der NEFZ Norm/Zyklus.
Das sind Fakten, die ich zur Kenntnis nehmen muss. Es gibt auch anderen Behauptungen und Informationen.
Ob an diesen Informationen etwas Konkretes dran ist, dazu müsste man den Rechtsweg beschreiten.

2. Die Beschreitung des Rechtsweges kann sich über längere Zeit hinziehen. Ob es zu einem Vergleich kommen wird in der 2. Rechtsinstanz, wie bisher üblich, ist fraglich. Möglich ist auch, dass das Gericht diverse Gutachten von meinem Fahrzeug anfordert, was für mich zu aufwendig, zu kostenintensiv und insofern inakzeptabel ist.
Ich möchte auch meine RV nicht über Gebühr beanspruchen, die mir Kostenzusage für die Beratung durch einen RA gewährt hat.

3. Sollte sich das ganze Verfahren noch 1, 2 Jahre oder gar länger hinziehen, hätte ich in dieser Zeit keine Planungssicherheit für meine Freizeitplanung. Ich müsste jederzeit damit rechnen, dass ich den Bus an den Händler zurückgeben muss, wenn es z.B. schon in wenigen Wochen zu einem Vergleich kommen würde oder doch erst in 1 oder 2 Jahren zur Rückabwicklung oder wann auch immer.

4. Je länger der Prozess der Rückabwicklung dauert, desto teurer wird die ganze Angelegenheit für mich.

Ich muss u.a. davon ausgehen, dass der Händler den Anspruch des Nutzungsausgleiches zugesprochen bekommt.
Dieser hält sich finanziell derzeit noch in Grenzen, steigt allerdings dann zukünftig mit jedem gefahrenen Kilometer an. Hinzu kommt noch, dass das Auto jedes Jahr wegen der Preiserhöhung teurer wird, weil ich mir wieder einen T6 California kaufen möchte.
Schon jetzt beliefe sich mein Verlust auf ca. 5000 Euro, da ich zum Zeitpunkt der Bestellung des Fahrzeuges das DSL Getriebe kostenlos von VW erhalten habe und zwischenzeitlich 2 Preiserhöhungen von VW erfolgt sind.


5. Ein ganz wesentlicher und ausschlaggebender Punkt ist jedoch, dass nach dem Urteil des EuG vom Dez. 2018 davon ausgegangen werden muss, dass auch die Euro Norm 6d in wenigen Jahren von einem Fahrverbot betroffen sein wird.

Es bringt mir insofern nichts, wenn ich jetzt meinen T6 mit der Euro Norm 6b zurückgebe und in ca. 3 oder 4 Jahren wieder vor dem gleichen Problem stehe, wenn ich mir, vorausgesetzt die Rückabwicklung läuft für mich erfolgreich, einen neuen VW T6 California bestelle, mit der dann gültigen Norm Euro 6d, die ab Sep. diesen Jahres greift.

Meine Hoffnung geht auch in die Richtung, dass es möglich sein dürfte/müsste Fahrzeuge mit 6b auf 6d nachträglich aufzurüsten. In diesem Forum wurde über diese Möglichkeit an anderer Stelle ebenfalls schon diskutiert – und das die Politik die Grenzwert auf ein vernünftiges und nachvollziehbares Niveau festlegt.

Sollte sich ein Grenzwert von 80 mg/km rechtlich durchsetzen, müssten wohl fast alle Diesel mit einem Fahrverbot rechnen. Das kann doch nicht im Sinne unseres Landes sein.

Ich finde, so wie es in Amerika praktiziert wird, nämlich 150 mg/km, wäre ein Wert mit dem man leben kann und auch durch den nachträglichen Einbau von Katalysatoren zu realisieren ist.

6. Von der technischen Seite, der Zuverlässigkeit dieses Fahrzeuges gibt es auch keinen Grund, das Fahrzeug nach so kurzer Zeit wieder abzugeben. Ich bin mit diesem T6 sehr zufrieden.


7. Wie ich festgestellt habe, ist es derzeit nicht mehr möglich genau das Fahrzeug, das ich aktuell besitze, in dieser speziellen Konfiguration von VW wieder zu bestellen.

Mein T6 hat fast alle Zubehöroptionen, die damals Ende 2016 bestellbar/konfigurierbar waren.

Wegen der Abgasproblematik können neue Fahrzeuge die der WLTP/Euro 6 de-temp Norm entsprechen müssen nur noch in einer ganz bestimmten Konstellation bestellt werden, die mir persönlich nicht zusagt. Mein aktuelles Fahrzeug ist optimal ausgestattet und diese Ausstattungsmerkmale möchte ich auch gerne weiterhin in Anspruch nehmen können.

An dieser Stelle frage ich mich, ob ich mich strafbar machen würde, höhere Steuern zahlen müsste, oder gar mit einem Fahrverbot rechnen muss, resp. den Verlust der Zulassung riskiere, wenn ich z.B. nachträglich eine Markise an den T6 CALI montiere, der ja aktuell von VW entweder nur mit Standheizung oder Markise ausgeliefert wird. Entscheide ich mich für die Standheizung kann ich die Markise nicht bestellen. Montiere ich die Markise nachträglich hinzu oder kaufe mir z.B. 20 Zoll Felgen entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem Auslieferungszustand und somit nicht mehr der WLTP/Euro6d-temp Norm ??!
Das kann möglicherweise fatale rechtliche Auswirkungen haben!
Ich denke, das ist eine Problematik, die der rechtlichen Klärung bedarf.


8. Mit meinem VW T6 California bewege ich mich fast ausschließlich in Gegenden, die von einem Fahrverbot in absehbarer Zeit nicht betroffen sein werden. Sollte ich in eine Stadt fahren müssen, bei der ein diesbezügliches Fahrverbot besteht, kann ich das auch mit meinem Zweitfahrzeug einem Benziner tun.


Unter dem Strich muss ich feststellen, dass die Nachteile und Fragwürdigkeiten, die ich mit dem Eintausch/Rückabwicklung meines VW T6 California auf ein Fahrzeug mit der EuroNorm 6d hinnehmen müsste, doch zu groß sind und somit eine Rückabwicklung nicht rechtfertigen werden.

Im Grunde genommen kann man von dem Kauf eines Diesel Fahrzeuges zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur abraten.

Möglich, dass in 2 oder 3 Jahren ein VW California Hybrid auf den Markt kommt oder ein Elektrofahrzeug.

Es darf jedoch bezweifelt werden, dass ein California als Elektrofahrzeug auch unter praktischen Gesichtspunkten realistisch und zweckdienlich ist, gerade wenn man so wie ich, regelmäßig in den Süden fährt und es dort bis dato noch keine Infrastruktur für Elektrofahrzeuge gibt.

Der Diesel wird insofern für uns noch viele Jahre ein Fahrzeug sein, das für unsere Zwecke ausschließlich in Frage kommt, egal ob das nun der Diesel mit Euro 6b oder 6d ist.

All die oben erwähnten Gesichtspunkte bewegen mich nun dazu von einer Rückabwicklung meines aktuellen Fahrzeuges abzusehen.

Eine Rückabwicklung ist m.E. nur für denjenigen interessant, der völlig Abstand von dem Kauf eines Dieselfahrzeuges nehmen wird.

Lediglich der Eintausch dieses Fahrzeuges von 6b auf 6d macht nach Lage der Dinge keinen Sinn.


An dieser Stelle möchte ich mich bedanken bei all den Mitglieder in diesem Forum, die meinen Thread, sachlich, kompetent, aufmerksam und kritisch, bisweilen auch mit viel Geduld verfolgt und kommentiert haben.

Dieses Form hat wesentlich dazu beigetragen, dass ich mich mit der Dieselproblematik und alles was damit zusammenhängt ausführlich beschäftigen konnte.

Vielleicht konnte und kann ich aktuellen und zukünftigen Dieselfahrern eine Entscheidungshilfe bei ihrer Absicht ein solches Fahrzeug zu kaufen oder gar eine Rückabwicklung in Erwägung zu ziehen, mit auf den Weg geben mit diesem Beitrag.

Ach ja, noch etwas: Ich habe gestern meinem Bulli tief in die Augen geblickt, er blinzelte mich freundlich an und da wusste ich, wir sind Freunde und wir werden es auch bleiben, hoffentlich noch für ein sehr lange Zeit....

Hallo Odenwalddiesel,

ich beglückwünsche Dich zu Deiner Entscheidung, die ja nur 2,5 Monate gedauert hat
und ich glaube nicht, dass außer Dir auf Grund der Faktenlage jemand ernsthaft an eine Rückabwicklung geglaubt hat. Dann können wir ja hier schließen?!:)
... aber, was soll ich dann die nächsten Wochen lesen? Vielleicht was ähnliches,
eine politische Zeitschrift mit viel heißer Luft und keinem Ergebnis...:)
 
Solange, wie in diesem Film gezeigt, z.B. eine Hausfrau, bzw. in diesem Falle ein Student, die ihre Spaghetti auf dem Gasherd zubereitet, ein mehrfaches an Stickoxiden erzeugt als ein moderner Diesel, ist doch die Diskussion um die Grenzwerte eines modernen Dieselfahrzeuges ein Witz. ( muss diese Hausfrau zukünftig ebenfalls mit einem Spaghettikochverbot rechnen ? )

In diesem Film kamen auch anerkannte Fachleute zur Sprache, die bestätigten, dass es in keinster Weise nachzuweisen ist, dass der aktuell gemessene Stickoxid Wert in den vom Fahrverbot betroffenen Städten zum Tode führen kann.
das erklären wir Dir hier zwar schon seit 26 Seiten, trotzdem freut es mich, dass der ARD Bericht es geschafft hat, Dich zu überzeugen!
 
Solange, wie in diesem Film gezeigt, z.B. eine Hausfrau, bzw. in diesem Falle ein Student, die ihre Spaghetti auf dem Gasherd zubereitet, ein mehrfaches an Stickoxiden erzeugt als ein moderner Diesel, ist doch die Diskussion um die Grenzwerte eines modernen Dieselfahrzeuges ein Witz. ( muss diese Hausfrau zukünftig ebenfalls mit einem Spaghettikochverbot rechnen ? )
Das war hier in diesem Board schon an mehreren Stellen nachzulesen, bevor das Fernsehteam überhaupt auf die Idee kam, so ein Filmchen zu machen.
In diesem Film kamen auch anerkannte Fachleute zur Sprache, die bestätigten, dass es in keinster Weise nachzuweisen ist, dass der aktuell gemessene Stickoxid Wert in den vom Fahrverbot betroffenen Städten zum Tode führen kann
Mit 120 mg oder auch mit 203 mg/km kann ich auch weiterhin mit erhobenen Haupt durch die Gegend fahren ohne befürchten zu müssen, dass ich mit meinem Diesel für den Tod von Tausenden von Menschen mit verantwortlich bin.
Altbekannte Tatsache, wird leider von frei laufenden EU-Politikern, Bundespolitikern ohne Denkfähigkeit und den bekannten Ökohysterikern nicht wahrgenommen, weil sie es nicht kapieren oder es nicht ins ideologische Konzept passt.
Wir hatten in den 70ern und 80ern NOx-Werte und vor allem Emissionen jenseits von gut und böse, da sind die heutigen Verhältnisse nicht einmal ein behüteter Kindergeburtstag, und die Menschheit hat bestens überlebt bei sprunghaft steigender Lebenserwartung.
Wer allen Ernstes bei fallenden Schadstoffwerten steigende Krankheitsraten aller Arten bar jeglicher Vernunft als Horrorgespenst an die Wand malt und auf diesem Nonsens Entscheidungen beeinflußt gehört eigentlich aus dem Verkehr gezogen.
bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass für mich eine Rückabwicklung meines Fahrzeuges VW T6 California nicht in frage kommt.
Damit ersparst Du dir viel Ärger, Stress und Geldvernichtung. Haben wir ja schon immer gesagt.
 
Nach deinen Beiträgen hier auf den ersten 3 Seiten war doch eh klar, daß Du nicht ernsthaft eine Rückabwicklung etc. anstrebst, sondern nur "schreiben" willst.
Insofern hat es @baumi39 mit seinem Beitrag 511 mehr als zutreffend auf den Punkt gebracht.
 
dass ich ein legal erworbenes Produkt (was für viele Leute in der Regel die zweitkostenintensivste Investion nach dem eigenen Wohnraum ist) im Zentrum meines Lebens, an meinem Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr nutzen darf.
analoges Fernsehen...?
 
@FirstGeneration
deine Feststellung ist nicht korrekt.
Meine Überlegung und meine Bemühungen eine Rückabwicklung für meinen T6 mit der Abgasnorm 6b anzustreben läuft nun seit ca. Okt.18.
Ich habe hierzu einem mit dem Thema Rückabwicklung sehr erfahrenen Rechtsanwalt entsprechende Vollmacht erteilt.
Weiterhin habe ich meine RV eingeschaltet zwecks Kostenübernahme.
Das Ganze hat sich leider verzögert, wie ich hier zuvor detailliert erklärt habe.
Erste Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Rückabwicklung sind mir tatsächlich durch die Diskussion hier in diesem Forum gekommen.
Meine Zweifel haben sich deutlich verstärkt, als ich von dem Urteil des EuG gehört habe und dieses mittlerweile wohl rechtskräftig ist.
Hier ist mir klar geworden, dass eine Rückabwicklung für mich speziell, die ja auf einen Tausch hinauslaufen sollte, nämlich Rückgabe des 6b gegen einen neuen 6d, im Endeffekt nichts bringt, da ich auch mit einem Fahrverbot eines 6d auf absehbare Zeit rechnen muss.
Eine Rückabwicklung ist auch immer mit Kosten verbunden. Ich bin insofern nicht gewillt alle paar Jahre eine Rückabwicklung anzustreben wegen der Abgasproblematik, das würde eine teure Angelegenheit.
Letztlich hat mich der Film in der ARD " das Diesel Desaster " restlos überzeugt.
Dieser Film macht klar, dass die Diskussion um die Stickoxide, um die es ja geht, eine Witz ist, da die aktuell festgelegten Grenzwerte auf der Basis von Schätzwerten beruhen und in keinster Weise wissenschaftlich oder logisch begründet sind.
Insofern kann ich mit meinem Diesel erhobenen Hauptes durch die Gegend fahren mit der Gewissheit, dass der 6b Grenzwerte hat, die durchaus akzeptabel sind, zumal auch im Vergleich zu den " Spaghetti-Grenzwerten ".
Da müsste ich wohl eher zukünftig auf meine Spaghetti verzichten.
Insgesamt eine völlig abstruse Diskussion.
Meine Hoffnung ruht nun auf der Politik und den damit verantwortlichen Institutionen, dass man von dieser Seite vernünftige und nachvollziehbare Grenzwerte festlegen wird.
 
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