Rückabwicklung Erfahrungen mit T6

An dieser Stelle frage ich mich, ob ich mich strafbar machen würde, höhere Steuern zahlen müsste, oder gar mit einem Fahrverbot rechnen muss, resp. den Verlust der Zulassung riskiere, wenn ich z.B. nachträglich eine Markise an den T6 montiere, der ja aktuell von VW entweder nur mit Standheizung oder Markise ausgeliefert wird. Entscheide ich mich für die Standheizung kann ich die Markise nicht bestellen. Montiere ich die Markise nachträglich hinzu oder kaufe mir z.B. 20 Zoll Felgen entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem Auslieferungszustand und somit nicht mehr der WLTP/Euro6d-temp Norm ??!
Das kann möglicherweise fatale rechtliche Auswirkungen haben. "

Meine Herren, bitte verstricke dich nicht in deiner eigenen Gedankenwelt.
Einfach erstmal schlau machen, dann urteilen... nich anners rum ("ich mal mir die Welt, widiwidi wie sie mir gefällt..."). Gerade in Deutschland kannst du davon ausgehen, dass manches schon geregelt ist!

Es haben sich lediglich die Bestimmungen für die Durchführung der TYP-Genehmigung geändert. Also all der Prüfungen, die VOR der Erstzulassung kommen. Neben dem geänderten Fahrzyklus wurde festgelegt, dass die Fahrzeuge zusätzlich zur Serienausstattung auch mit der ausgelieferten Werks-Zusatzausstattung homologiert werden müssen. Die Typgenehmigung ist die Voraussetzung, dass du dein Fahrzeug erstzulassen kannst. Alles was nach EZ kommt, bedingt einer Einzelabnahme oder allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), oder es ist bereits mit der COC zugelassen (z.B. andere Reifengrößen).
Und alles was du aufm Dach oder auf der AHK installierst, ist Ladung (auf den vorgesehenen Stellen). Du musst aber Stützlasten und Dachlasten einhalten!
Da dein T6 Cali voll ausgestattet ist, kommst du dem zGG sehr nahe. Musst aufpassen, dass die Frau überhaupt noch mitfahren darf!
Dein eigenes Gewicht ist übrigens mit 75 kg (68kg Fahrer-Normgewicht + 7kg Gepäck) schon in den Papieren berücksichtigt.
Genauso wie ein halber Tankinhalt Diesel.

Wenn man jetzt mehr als die Hälfte tankt, muss man dann auch 2 Euro mehr Steuer zahlen, und bei weniger wird es rückerstattet??
Und gibt es Strafsteuer, wenn man selbst schwerer als das 68kg Normgewicht ist?? Das Differenz-Gewicht schleppt man ja immer mit... oder ist das dann Ladung? Diese wäre dann gegen Verrutschen formschlüssig oder durch Niederzurren zu sichern!!
 
Wenn man jetzt mehr als die Hälfte tankt, muss man dann auch 2 Euro mehr Steuer zahlen, und bei weniger wird es rückerstattet??
Und gibt es Strafsteuer, wenn man selbst schwerer als das 68kg Normgewicht ist?? Das Differenz-Gewicht schleppt man ja immer mit... oder ist das dann Ladung? Diese wäre dann gegen Verrutschen formschlüssig oder durch Niederzurren zu sichern!!

Also mindestens Gürtel und/oder Hosenträger tragen.

Des Weiteren wird eine Waage integriert damit an den Mautstellen automatisch der CO2-Gehalt ausgelesen werden und besteuert werden kann. Oder gleich den Dieselverbrauch aus der MFA.
 
Dann haben wir ja Glück, die zeigt ja immer weniger an als man wirklich verbraucht :D
 
Oder den Kraftstoff wieder höher besteuern
 
Mehr Streit um des Kaisers Bart als hier ist unmöglich!
 
Es wird immer schwieriger dabei ernst zu bleiben :D
 
@BeBu
Natürlich stand ich mit meiner RV in regelmäßiger Verbindung. Die zuständige Sachbearbeiterin hat sich jedesmal gefreut, wenn ich angerufen habe;)
Wie ich hier schon erwähnt habe ( wenn man diesen Thread aufmerksam durchliest ) kann die RV kein zukünftiges Urteil mit ihrer Entscheidung bzgl. einer Kostenübernahme vorwegnehmen.
Es geht bei der Frage der Kostenübernahme eher um formelle Dinge, wie ich zuvor in meinem entsprechenden Beitrag näher erläutert habe.
Diese formellen Voraussetzungen waren bei mir erfüllt, sodass einer Kostenübernahme nichts im Wege stand.
Allerdings habe ich mit den Ohren gewackelt:eek: als ich gesehen habe um welche Summen es sich hier dreht.
Der RA wird ja nach dem Streitwert des betreffenden Gegenstandes bezahlt.
Wir wissen hier alle was ein VW California beach edition mit annähernder Vollausstattung kostet!
Alleine schon für die Summe der Rechtsberatung, die dem Anwalt zusteht, muss ein Arbeiter bei VW lange dafür arbeiten.
Extrem teuer, und da geht es dann um 5 stellige Summen im oberen Bereich, wird es, wenn etwa Gutachten fällig werden.
Aus diesem Grunde war ich überrascht, wie schnell mein RA seine Rechnung an die RV geschickt hat und wie schnell die RV hierauf reagiert hat mit der Zusage der Kostenübernahme.
Die RV war wohl heilfroh, dass ich auf den Klageweg verzichte.
So wie ich meinen RA einschätze und auf aufgrund dessen was er mir gesagt hat, hätte ich ihm durchaus zugetraut, dass die Klage erfolgreich verlaufen wäre, zumindest dass es auf einen Vergleich mit dem Händler hinausgelaufen wäre.
Ich habe dennoch von dem Klageweg Abstand genommen aus rein individuellen Gründen, die ich hier ja ausführlich erläutert und veröffentlicht habe.
So sehr ich auch Verständnis habe, dass die Argumentation meines RA hier auf näheres Interesse stößt, muss ich dich leider enttäuschen. Ich darf und möchte keine näheren Angaben hierzu machen. Ansonsten steht es jedem frei ebenfalls den Weg einer Rückabwicklung einzuschlagen.
Das ist allerdings für denjenigen uninteressant, der lediglich sein Fahrzeug, so wie ich, umtauschen möchte, von 6b zu 6d. Macht nach Lage der Dinge keinen Sinn!
Was das Konfigurationsproblem anbelangt, wurde mir von einem User " nahegelegt " , dass ich kein neues Fass aufmachen solle.
An diese Empfehlung habe ich mich gehalten. Dass aus diesem Thema sich nun eine weitere Diskussion entwickelt hat, ist nicht mein Fass - Bier -.
Dennoch finde ich das Konfigurationsproblem durchaus problematisch und der Rede wert.
( es ist aktuell übrigens auch nicht möglich, die Scheinwerferwaschanlage in Kombination mit der Standheizung oder anderem Zubehör zu bestellen, verstehe das wer will.. )

Gestern hatte ich meinen Cali in der Werkstatt zum Ölwechsel und zur Durchsicht. Dabei wurde auch die Schiebetür eingestellt, mit der ich die ganze Zeit etwas Ärger hatte, wegen Klappergeräusche. Das Ganze hat mich 50 Euro gekostet. Kleine Ursache, große Wirkung, es wurde lediglich das Gummi rund um die Schiebetür mit einem spezial Gleitmittelspray von VW, mit der Bezeichung G 052172 M2 eingesprüht und die Tür eingestellt, dass sie nun dichter schließt. Das Klappern ist komplett weg.
Bei der Gelegenheit habe ich mir auch die App connect aufspielen lassen, ist eine nette Spielerei. Somit ist mein Cali wieder top in Schuss und steht da wie am ersten Tag der Zulassung.
Also, das Thema Rückabwicklung ist für mich beendet. War interessant und aufschlussreich, man lernt ja nie aus, auch im Alter noch:)
Nochmals viel Spass mit eurem Cali, lasst euch die gute Laune nicht verderben und ein herzliches :danke: an alle Mitglieder, die mich in diesem Thread begleitet haben.
 
@BeBu
So sehr ich auch Verständnis habe, dass die Argumentation meines RA hier auf näheres Interesse stößt, muss ich dich leider enttäuschen. Ich darf und möchte keine näheren Angaben hierzu machen.

Dass Du zur Argumentation keine Infos geben darfst, kann ich beim besten Willen nicht verstehen. Wo ist da der "gesetzliche" Konflikt? Genau diese Informationen wären für die meisten Interessierten vermutlich nicht nur eine Hilfe, und genau darauf haben alle gewartet und irgendwie haben sich eigentlich alle hier seit 28 Seiten Mitlesenden die auch "verdient".
 
@TX-fan
Wenn dir deine Frau oder wer auch immer, Dinge im Vertrauen erzählt und ihr würdet dann geschieden werden, würdest du diese vertrauenswürdigen Dinge dann weitergeben?
Ich nicht, ich stehe zu meinem Wort. Ich weiß, es ist, was den Verlauf dieses Threads anbelangt, unbefriedigend. Doch letztlich muss jeder selbst entscheiden, ob er einen Rechtsweg einschlagen möchte oder nicht. Gut möglich, dass andere T6 Besitzer den Rechtsweg einschlagen werden, da sie andere individuelle Voraussetzungen haben als ich und dass dann Gründe, die eine Rückabwicklung des T6 rechfertigen, öffentlich auf den Tisch kommen. Die Wahrscheinlichkeit halte ich allerdings für eher gering, da man sich meist auf dem Vergleichswege einigt und dort ebenfalls Stillschweigen vereinbart wird.
 
@ alle

Wie wäre es, diesen Faden zu schließen? Für Odenwalddiesel ist das Thema erledigt und da bringt es auch nichts, ständig nachzustochern.

Ich verstehe euch wirklich nicht. Ihr versucht ihn 26 Seiten lang von einer Klage abzubringen und wenn er das dann macht, ist es auch wieder nicht ok.?

Martin
 
Endlich schreibts einer.
 
Da habt ihr Recht , der Threat macht keinen Sinn !!

... und hat wie sich eben herausstellte , im Sinne des Themas nie Sinn gemacht!
Leider!

Gerade wenn ein Thema öffentlich noch nie diskutiert wurde, wie die Rückabwicklung eines T6, wäre es Interessant zu wissen welche Grundlage der RA sah.

Das Argument von Odenwalddiesel ist hier fadenscheinig .

Sei‘s drum !
VG Bebu
 
@BeBu
Alles ist relativ im Leben, so auch deine Feststellung.
Deine Feststellung mag für dich zutreffend sein, für andere Leser dieses Threads nicht.
Für mich hat dieser Thread durchaus Sinn gemacht.
Ich konnte mich mit dem Thema - Dieselskandal - ausführlich beschäftigen.
Ich habe Hinweise, Argumente und Meinungen zur Kenntnis nehmen können.
Im großen und ganzen ist hier in diesem Forum sachlich und kompetent diskutiert worden, bis auf wenige Ausnahmen, das hat mich auch dazu veranlasst an dem Thema dran zu bleiben.
Ich kann behaupten, dass ich mich mittlerweile zu diesem Thema recht gut auskenne und mir nun auch ein fundiertes Urteil zu diesem Sachverhalt bilden kann.
Noch letztes Jahr im September war für mich das Wort Dieselskandal nur ein abstrakter Begriff.
Nun ist es mit Leben und Inhalt ausgefüllt worden.
Innerhalb des kurzen Zeitraumes von nur 4 Monate, die zwischenzeitlich vergangen sind, hat sich auf diesem Gebiet eine Menge getan.
Ich darf an dieser Stelle nur an das Urteil des EuG erinnern, das Mitte Dez. 18 erfolgt ist und mittlerweile rechtskräftig ist.
Dieses Urteil bedeutet doch nichts anderes, als dass die Zukunft der Dieselfahrzeuge, die gegenwärtig auf dem Markt sind
und auch der Dieselfahrzeuge, die zukünftig auf den Markt kommen, mehr als ungewiss ist. Das hat meine Entscheidung i.S. Rückabwicklung wesentlich beeinflusst.
Hierzu gab es etliche Kommentare. Ich bin mir sicher, dass dieser Thread einige potentielle Cali Interessenten zum Nachdenken gebracht habt und auch eine Entscheidungshilfe für einen etwaigen Kauf sein kann.
Letztendlich muss jeder diese Frage für sich ganz individuell entscheiden, kaufe ich mir einen VW California Diesel oder nicht. Was sind die Vor- und was sind die Nachteile.
Hierbei kann dieser Thread durchaus hilfreich sein.
 
@Odenwalddiesel

.... alles gut ... nur der Titel ??????
Erfahrungen?Welche Erfahrungen!
Aber es ist,so glaube ich alles, aber auch wirklich Alles gesagt - mehrfach !8)

VG Bebu
 
@BeBu
Ich glaube, wir drehen uns im Kreise.
Nochmals, es war auch für mich eine neue Erkenntnis, dass man i.S. Abgasproblematik des T6 nicht viel hört, zumindest öffentlich und es insofern auch kaum Erfahrungs-Berichte hierüber gibt.
Warum?
Die Beschreitung des Rechtsweges geht meist mit einem Vergleich aus, worüber mit allen Beteiligten Stillschweigen vereinbart wird.
Warum, weshalb, darüber kann man trefflich spekulieren, liegt aber auf der Hand.
Ich möchte jedoch zu diesem Thema kein " neues Fass " aufmachen.
Lass diese Diskussion hier in diesem Thread doch einfach so stehen, wie sie aktuell ist.
Kann doch jeder selbst entscheiden, ob er die entsprechenden Beiträge hier liest oder nicht und ob sie für ihn von Relevanz sind oder nicht.
Ich bin mit meiner Entscheidung zufrieden, die ich nun gefällt habe.
Ich habe mir genügend und ausführlich Gedanken über dieses Thema gemacht und mich damit hier in diesem Forum, recht weit aus dem Fenster gelehnt.
Klar, es hätte mich schon auch gereizt den Klageweg weiter zu beschreiten, ich bin jedoch nach Abwägung aller Gründe, die dafür und dagegen gesprochen haben zu der Entscheidung gekommen. Für mich speziell und ganz individuell macht zum gegenwärtigen Stand der Dieseldiskussion eine Rückabwicklung meines VW T6 Cali keinen Sinn!
Ich wäre möglicherweise in ein paar Monaten mit einem neuen T6 Cali mit der Abgasnorm 6d-temp oder gar 6d durch die Gegend gefahren, das Ganze hätte mich unter dem Strich etwa 10 000 Euro gekostet ( finanzieller Verlust des alten T6 ca. 5000 Euro und ca. 5000 Euro für die Nutzungsentschädigung an den Händler ) ganz davon abgesehen, dass es für die Rechtsschutzversicherung eine teuere Angelegenheit geworden wäre. Profitiert hiervon hätte auf jeden Fall der Rechtsanwalt, egal ob die Rückabwicklung erfolgreich verlaufen wäre oder nicht.
Sehr wahrscheinlich wäre ich in 3 oder 4 Jahren wieder vor dem genau gleichen Problem gestanden wie jetzt, wenn ich mich auf einen 6d-temp oder 6d eingelassen hätte.
Wer das nicht versteht, dem kann ich nun auch nicht mehr helfen.
Ich fahre nun meinen T6 Cali, solange wie es geht, dann sieht man weiter, vielleicht bringt ja VW in ein paar Jahren doch eine akzeptable Alternative zu dem Diesel heraus, vielleicht die Brennstoffzelle/Wasserstoff, da gibt es schon noch Entwicklungspotential.
 
Sehr wahrscheinlich wäre ich in 3 oder 4 Jahren wieder vor dem genau gleichen Problem gestanden wie jetzt, wenn ich mich auf einen 6d-temp oder 6d eingelassen hätte.
Wer das nicht versteht, dem kann ich nun auch nicht mehr helfen.
Mir war auch klar, dass dein Vorhaben nicht aufgehen wird, daher verzichte ich auf die Hilfe. :D
Und ich bin hier raus, aus dem Thema.
 
Jetzt macht doch bitte endlich zu hier ?(
 
@ Top Mitglied Uwe
es ist doch Sinn und Zweck dieses Forums zu diskutieren und seine Meinung auszutauschen.
Ansonsten hat jeder die Möglichkeit diesem Thread fern zu bleiben.
Warum sollte die Forumsleitung diesen Thread abwürgen?
Weil du das möchtest, aus welchen Gründen auch immer?

Sicherlich gibt es in absehbarer Zeit die ein oder andere Frage noch zu diesem Thema, die Chance diese zu stellen sollte man jedem belassen.
 
Es ist ja auch jedem belassen ein neues Thema zu eröffnen.
Nicht immer macht es Sinn, sich mit einem ähnlichen Anliegen an ein bestehendes Thema dran zu hängen.

Das hier ist durch. Wir können natürlich noch beliebig lang drüber diskutieren, warum es hier nichts mehr zu diskutieren gibt.

PS:
Das „Top Mitglied“ darfst du gerne weg lassen. Ich finde jegliche Titel generell albern. Oder möchtest du als „aktiv Mitglied“ angesprochen werden.
 
des einen Freud, des anderen Leid, so heisst doch dieser Spruch.

Während andere und ich mir hier Gedanken mache, ob es zukünftig überhaupt noch zu vertreten ist, sich einen VW T6 Diesel zu bestellen, angesichts der drohenden Entwicklung i.S. Fahrverbot aufgrund des Urteils des EuG, macht das Autohaus Schweiger in Reutte/Österreich bzw. Nesselwang/Allgäu die größte Bestellung seiner Geschichte.
1000 neue Bullis wurden bestellt und erhöhen den Bestand auf insgesamt 1700 Bullis.
Das ist eine gewagte Entscheidung des Autohauses.
Allerdings scheint diese Bestellung schon vor dem Urteil des EuG erfolgt zu sein, da die Bullis aktuell schon an das Autohaus ausgeliefert werden sollen aber es aufgrund der Wetterlage in Österreich zu einem Auslieferungstopp gekommen ist.
Das Urteil des EuG dürfte für so einen manchen Händler der sich auf Diesel Fahrzeuge spezialisiert hat ein großes Problem werden.
Der Bulli hat wohl eine Sonderstellung unter den Dieselfahrzeugen, der wird auch noch zukünftig zu verkaufen sein, aber sicherlich nicht mehr so gut wie bisher.
Ungewiss ist eben auch der Wiederverkaufswert, da muss man abwarten wie sich der entwickeln wird in den nächsten Monaten und Jahren.

Reutte entwickelt sich zur Bully City | Tiroler Tageszeitung Online – Nachrichten von jetzt!

Hier ist zu lesen.

" Bei einem Durchschnittspreis zwischen 40.000 und 50.000 Euro pro Bully könnte die Bestellung für das heurige Frühjahr an die 80 Millionen ausgemacht haben. Wobei VW/Audi-Händler Schweiger ja nicht nur Busse verkauft. In Tirol ist er längst unter die Top-100-Unternehmen aufgestiegen "
 
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