@ FirstGeneration
bitte bei den Fakten bleiben. Der Fernsehbericht war nur ein Teil einer Entwicklung und Meinungsbildung, die mich letztlich zu dem Entschluss gebracht hat, mein diesbezügliches Vorhaben zu beenden. Ansonsten muss ich mich hier nicht rechtfertigen!
Es geht hier um eine Diskussion, bei der Argumente ausgetauscht werden und die evtl. auch Meinungsbildend sein kann, mehr nicht.
@ hoppelfunny
Mir geht es bei dem von dir angesprochenen " Sack Reis " um den Punkt 7 meiner obigen Ausführungen:
" Wie ich festgestellt habe, ist es derzeit nicht mehr möglich genau das Fahrzeug, das ich aktuell besitze, in dieser speziellen Konfiguration von VW wieder zu bekommen, bzw. zu bestellen.
Mein T6 hat fast alle Zubehöroptionen, die damals Ende 2016 bestellbar/konfigurierbar waren.
Wegen der Abgasproblematik können neue Fahrzeuge die der WLTP/Euro 6 de-temp Norm entsprechen müssen nur noch in einer ganz bestimmten Konstellation bestellt werden, die mir persönlich nicht zusagt. Mein aktuelles Fahrzeug ist optimal ausgestattet und diese Ausstattungsmerkmale möchte ich auch gerne weiterhin in Anspruch nehmen können.
An dieser Stelle frage ich mich, ob ich mich strafbar machen würde, höhere Steuern zahlen müsste, oder gar mit einem Fahrverbot rechnen muss, resp. den Verlust der Zulassung riskiere, wenn ich z.B. nachträglich eine Markise an den T6 montiere, der ja aktuell von VW entweder nur mit Standheizung oder Markise ausgeliefert wird. Entscheide ich mich für die Standheizung kann ich die Markise nicht bestellen. Montiere ich die Markise nachträglich hinzu oder kaufe mir z.B. 20 Zoll Felgen entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem Auslieferungszustand und somit nicht mehr der WLTP/Euro6d-temp Norm ??!
Das kann möglicherweise fatale rechtliche Auswirkungen haben. "
Das Top-Mitglied Uwe hat sich hierzu zwar geäußert und ist der Meinung, dass es auf das zulässige GG ankommt.
Hierbei geht es jedoch um die Abgasproblematik und die entsprechenden Vorgaben des WLTP Messverfahrens.
Es hat doch seinen guten Grund, weshalb VW seit den Vorgaben des WLTP Verfahrens bestimmte Kombinationen von Zubehöroptionen nicht mehr zulässt.
Wenn ich das Fahrzeug im Nachhinein verändere und genau das Zubehör an mein Fahrzeug anbringe, das VW nicht erlaubt, dann ist da nach meinem Verständnis etwas nicht stimmig.
Ich würde dann die Bemühungen bzw. Vorgaben von VW und des WLTP Messverfahrens im Nachhinein konterkarieren.
Ich bin der Meinung, dass diese " Konfigurationsproblematik " , die ja nicht nur bei dem T6 zu beachten ist, durchaus auch rechtliche Relevanz hat .