Rückabwicklung Erfahrungen mit T6

Hallo Uwe,

ich habe heute kurz hintereinander 2 Beiträge zu diesem Thread in das Forum eingestellt.
Bei dem einen Beitrag bin ich auf die doch etwas eigentümlich formulierte Forderungen eines Mitgliedes eingegangen diesen Thread zu schließen.
Bei dem anderen Beitrag habe ich über die Schwierigkeiten und Besonderheiten berichtet im Zusammenhang mit einer Rückabwicklung, wenn das betreffende Fahrzeug im Ausland als EU Fahrzeug erworben wurde.
Ich denke über diese rechtlichen Aspekte beim Kauf eines EU-Fahrzeuges und möglichen Folgen bei einer Rückabwicklung, aus welchen Gründen auch immer, sind sich die meisten potentiellen Kunden von Händlern, die ihren Sitz im Ausland haben nicht im klaren.
Interessant in diesem Zusammenhang, dass du nur auf die Polemik eines Mitgliedes eingegangen bist, das die Schließung dieses Threads forderte.
Den anderen Beitrag, bei dem ich konkrete Informationen zu diesem Thema gegeben habe, hast du nicht erwähnt, mit keinem Wort.
Ich frage mich erneut, hast du kommerzielle Interessen, die die Schließung dieses Threads begründen?
 
Ich frage mich erneut, hast du kommerzielle Interessen, die die Schließung dieses Threads begründen?
ok, du hast mich durchschaut.
Ich hab einen geheimen Deal mit den finsteren Mächten, die hinter diesem Forum stecken, geschlossen. Wenn hier dicht gemacht wird, bekomme ich sämtliche Abmahn-Einnahmen der DUH der letzten 10 Jahre übereignet. Eigentlich darf ich nicht drüber sprechen, daher kann ich Dir auch nicht näher erläutern, wie sehr DUH, VW und diese Forum hinter den Kulissen zusammen hängen. Frag bitte nicht weiter nach, das wäre zu gefährlich für viele hier, wenn das ans Licht kommt. Wo ist eigentlich mein Aluhut?
Den anderen Beitrag, bei dem ich konkrete Informationen zu diesem Thema gegeben habe, hast du nicht erwähnt, mit keinem Wort.
weil ich darin keine konkreten Informationen gefunden habe.
Aber das schreib ich natürlich nur wg. dem geheimen Deal, in Wirklichkeit hab ich mir alles von Dir ausgedruckt und auswendig gelernt.
 
ok, du hast mich durchschaut.
Ich hab einen geheimen Deal mit den finsteren Mächten, die hinter diesem Forum stecken, geschlossen. Wenn hier dicht gemacht wird, bekomme ich sämtliche Abmahn-Einnahmen der DUH der letzten 10 Jahre übereignet. Eigentlich darf ich nicht drüber sprechen, daher kann ich Dir auch nicht näher erläutern, wie sehr DUH, VW und diese Forum hinter den Kulissen zusammen hängen. Frag bitte nicht weiter nach, das wäre zu gefährlich für viele hier, wenn das ans Licht kommt. Wo ist eigentlich mein Aluhut?

weil ich darin keine konkreten Informationen gefunden habe.
Aber das schreib ich natürlich nur wg. dem geheimen Deal, in Wirklichkeit hab ich mir alles von Dir ausgedruckt und auswendig gelernt.

... das habe ich mir ja schon immer gedacht, dass die dunkle Macht mit Dir ist ....
Uwe Skywalker...:D Was bekommt man denn so, für jeden nicht rück abgewickelten T6? Freimeilen, Fleißpunkte, Tankgutscheine,...? Gerade hatte ich mir nämlich auf Grund der fundierten rechtl. Aspekte dieses Tröts eine Rückabwicklung überlegt...:D
 
das Alles, und noch viel meeehr...
 
Ich frage mich erneut, hast du kommerzielle Interessen, die die Schließung dieses Threads begründen?

Jetzt wird's echt albern!!!

So sehr du, lieber Odenwalddiesel, anfangs dieses ellenlangen Fadens der Meinung deines ach so tollen RAs unterlegen warst, hätte man auch glatt geglaubt, du wirbelt die Werbetrommel für Rechtsanwälte. Oder bist selbst einer ..

Wenn ein einziger RA der Meinung ist, er sei im Recht (ohne kommerzielle Interessen), wäre das geheimnisvolle Argument für Rückabwicklung längst publik.

Und jetzt drehst du einfach unbegründet den Spieß um, echt krass.
Mein Kleiner würde jetzt sagen:
Papa, chill mal deine Base!

Ein zweites und letztes mal von mir der Hinweis, bitte verkaufe deinen Odenwalddiesel sofort, du wirst nicht mehr glücklich mit Dieseln. Denn das EuG Urteil beschäftigt dich zu sehr. Millionen anderer europäischer Dieselfahrer tangiert es nicht mal peripher..

Bitte nicht persönlich nehmen. Aber diese Dauerschleife nervt wirklich etwas. In diesem Sinne..
 
Auffällig, dass eine Handvoll Mitglieder dieses Forums immer wieder versuchen diesen Thread ins Lächerliche zu ziehen.
Ich bin nicht hier in diesem Forum, um irgendjemand zu überzeugen oder irgendwelche Interessen zu vertreten, ich informiere über meine Erfahrungen im Zusammenhang dem Thema Rückabwicklung, nicht mehr und nicht weniger.
Nun soll sich jeder seine eigene Meinung bilden.
 
@Odenwalddiesel

Ich hatte mir eigentlich vorgenommen ,in diesem Thread keinen Kommentar mehr abzugeben- aber nun ,jetzt halt ich‘s mal wie Adenauer :D

... mein lieber Odenwalddiesel - du hast uns nun über 30 Seiten erst von deinen Absichten der Rückabwicklung nun von den Gründen warum du es nicht willst .
Viele Mitglieder haben hierzu Kommentare geschrieben - viele Gründe ,welche du nun anführst wurden vor etlichen Seiten schon von Mitgliedern gebracht.

Nur eines hast du nie gemacht - über deine Erfahrungen berichtet ,diese Erfahrungen- insbesondere die mit deinem RA , hätten hier einige interessiert !

Weil du hier aber ,mit Hinweis auf eine rechtlich nicht existierende „Schweigepflicht“ , mauerst und stattdessen nur Gebetsmühlenartig deine eigenen Gründe und somit Meinungen kundtust ,kann und will keiner mehr diesen Thread !!!

Nun bitte ich dich inständig nicht wieder deine Gründe darzulegen ,sondern einfach mal hinzunehmen,dass du das Thema deines Threads verfehlt hast - ERFAHRUNGEN mit der Rückabwicklung T6!!

So nun werde ich es mit Mario Barth halten „einfach mal die Fr...e halten“ - hoffentlich schaff ich das :help:

VG
Bebu
 
„einfach mal die Fr...e halten“ - hoffentlich schaff ich das :help:
Ich wünsche dir und mir (und eigentlich allen) viel Glück dabei.
.....dann brauchen wir auch nicht schließen:D
 
Auffällig, dass eine Handvoll Mitglieder dieses Forums immer wieder versuchen diesen Thread ins Lächerliche zu ziehen.

Nichts für ungut, das schaffst du ganz alleine - guckst du:

Ich frage mich erneut, hast du kommerzielle Interessen, die die Schließung dieses Threads begründen?

Vielleicht kannst du ja an der Stelle mal etwas Fleisch an den Knochen machen - welch kommerzielles Interesse sollte Uwe an der Schließung haben? Provision für jede hier im Forum erfolgreich verhinderte Rückabwicklung???
Spätestens jetzt machst du dich selber lächerlich, ehrlich .... :uuups:
 
Kosten die bei der Rückabwicklung eines EU Fahrzeuges anfallen am Beispiel eines Bulli T6

Nehmen wir an, das Fahrzeug wurde in Österreich gekauft.
Deutscher Listenpreis 69 000 Euro, Kaufpreis in Österreich 60 000 Euro.
Das Fahrzeug ist zwischenzeitlich 2 Jahre alt und ist 40 000 km gelaufen.

Zunächst muss der Nutzungsausgleich abgezogen werden.
Dieser berechnet sich aus den gefahrenen Kilometer, dem Kaufpreis des Autos und die zu erwartende Laufleistung des Fahrzeuges.
somit 40 000 km mal 60 000 Euro geteilt durch 300 000 km ( 300 000 km wird beim Diesel T6 angenommen, bei anderen Fahrzeugen können es auch nur 250 000 km oder 200 000 km sein )
Der Nutzungsausgleich würde somit 8000 Euro betragen und der Käufer 52000 Euro für sein Fahrzeug vom Händler ausgezahlt bekommen.
Da es sich jedoch um ein EU Fahrzeug handelt muss auch die abgeführte Mehrwertsteuer berücksichtigt werden.
Diese beträgt in obigem Falle rund 10 000 Euro. Da das Fahrzeug 2 Jahre alt ist, zahlt das Finanzamt die abgeführte Mehrwertsteuer nicht mehr zurück.

Die gesamte Rechnung lautet demnach folgendermaßen:
50 000 Euro ( Zahlungsbetrag für den T6 unter Abzug der Mehrwertsteuer ) mal 40 000 km : 300 000 = 6666 Euro ( Nutzungsausgleich )
In diesem Falle muss der Nutzungsausgleich von der Summe 50 000 Euro abgezogen werden und nicht von 60 000 Euro, da die abgeführte Mehrwertsteuer nicht mehr berücksichtigt werden kann. Das heißt, der Käufer des T6 bekommt nur noch 43334 Euro zurück.
Der Zahlungsbetrag von 50 000 Euro kann jedoch verzinst werden, der Verkäufer muss in diesem Falle die Zinsen erstatten.
Der bisherige Zinssatz wurde mit 4% angerechnet. Der Käufer könnte mit rund 4000 Euro rechnen, die er vom Verkäufer erstattet bekommt.
Rechnet man diese 4000 Euro zu dem Erstattungsbetrag von 43334 Euro hinzu ergibt das die Summe von 47334 Euro.
Der Verlust durch bei der Rückabwicklung des Fahrzeuges beläuft sich somit insgesamt auf rund 13 000 Euro

Möchte der Kläger nun einen neuen T6 kaufen, dann muss er aktuell mit einer Lieferzeit von 6 bis 9 Monaten rechnen.
Das Fahrzeug würde somit im Spätjahr dieses Jahres ausgeliefert.
Somit sind noch ca. 3 Preissteigerungen zu berücksichtigen, gegenüber seinem bisherigen Fahrzeug. Nehmen wir im Schnitt eine Preissteigerung von 1.5% im Jahr an,
sind das zusätzlich 4,5 % Mehrkosten was er für ein neues Fahrzeug auf den Tisch blättern muss.
4,5 % von rund 60 000 Euro sind ca. 2800 Euro
Die Kosten für die Aktion Rückabwicklung würden sich somit auf rund 16 000 Euro belaufen, für ein Fahrzeug das 2 Jahre alt ist.
In diesem Falle ist es sinnvoller das Fahrzeug privat zu verkaufen.
60 000 Euro Kaufpreis abzüglich 16 000 Kosten, ergibt 44 000 Euro bei einer Rückabwicklung.
Das Fahrzeug wäre in Deutschland mit mindestens 50 000 Euro auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu verkaufen.

Das hier aufgeführte Rechenbeispiel zeigt auf, dass sich eine Rückabwicklung bei einem EU Fahrzeug unter obigen Voraussetzungen kaum rentiert.

Zu erwähnen ist noch, dass der Verkäufer alle Kosten erstatten muss, also auch die einbehaltene Mehrwertsteuer, sollte er sich strafbar gemacht haben, das wäre z.B. bei dem EA 189 Motor der Fall, wenn dieser mit einer Schummelsoftware ausgestattet ist.
 
Dann verklage lieber deinen RA . Einen Prozess anzustreben um einen Vergleich zu erzielen ist in meinen Augen verachtenswert . Es ist finanzielle Gier ohne wirklich recht zu haben.
 
.... Nehmen wir im Schnitt eine Preissteigerung von 1.5% im Jahr an,
sind das zusätzlich 4,5 % Mehrkosten was er für ein neues Fahrzeug auf den Tisch blättern muss.
4,5 % von rund 60 000 Euro sind ca. 2800 Euro
.....
Da sich die Preissteigerungen im Rahmen der Inflation bewegen, sind sie wirtschaftlich eher nicht ansetzbar.....
 
@TX-Kruse
Fakt ist, auch wenn dir das nicht passt, dass gegenwärtig fast alle Klagen im Rahmen der Dieselproblematik auf dem Vergleichswege abgehandelt werden.
So ist heute in der Presse zu lesen:
" Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat zwar schon etliche mündliche Verhandlungen terminiert, die Berufung wurde aber bisher immer kurzfristig zurückgenommen. "Die Hälfte von unseren 500 Berufungsverfahren sind inzwischen erledigt", sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der RNZ: "Wir haben aber noch keinen entschieden.
Volkswagen schloss mit den Klägern in diesen Fällen immer einen außergerichtlichen Vergleich "

Im
merhin handelt es sich beim Einbau von Betrugssoftware um - gelinde ausgedrückt - ein sittenwidriges Verhalten!

VW soll Autos zurücknehmen: Zwei Diesel-Fahrer gewinnen vor dem Heidelberger Landgericht gegen Autokonzern
 
Die gesamte Rechnung lautet demnach folgendermaßen:
50 000 Euro ( Zahlungsbetrag für den T6 unter Abzug der Mehrwertsteuer ) mal 40 000 km : 300 000 = 6666 Euro ( Nutzungsausgleich )
...
Der Verlust durch bei der Rückabwicklung des Fahrzeuges beläuft sich somit insgesamt auf rund 13 000 Euro

Diese ganze Rechnung interessiert keinen. Das man nicht alles zurückbekommt, ist auch Binse. Weil man ja auch profitiert hat.
Und es interessiert erst recht nicht jemanden, der sein ganzes Geld zusammenkratzt und sich gerade so wenigstens ein neues EU-Modell leisten kann. Der will einfach nur einen neuen Bulli fahren. Und ihn nicht rückabwickeln. Für die Kaufentscheidung, ob deutsches oder EU-Modell, wird das null komma nix von Belang sein.

Das Fahrzeug wäre in Deutschland mit mindestens 50 000 Euro auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu verkaufen.

Es wurde hier doch berichtet, das der Restwert gebrauchter T6 wg. dem ganzen Diesel Desaster komplett hinüber ist ??? ;)
 
Gibt es eigentlich schon Erfahrungen bei der Rückabwicklung vom T6?
Ich habe nur von einem User gelesen, der eine Rückabwicklung angestrebt hatte. Allerdings hat auch er sich entschlossen diesen Weg nicht zu gehen ... von daher, NEIN ... KEINE ERFAHRUNGEN

Obgleich ich seit Beginn dieses Threads die Rückabwicklung eines Euro6-T6 für nicht gerechtfertigt halte, finde ich den Austausch von Argumenten Pro/Contra zu diesem Thema sinnvoll.

Ich kann aber auch den Unmut des TE verstehen, dass sein seinerzeit so sauber bewerbendes Fahrzeug leider in den 1,5 Jahren nach Erstzulassung in der Entwicklung stehen geblieben ist und damit nicht mehr den AKTUELL gültige Vorschriften für ein NEUFAHRZEUG entspricht... ich sag es mal so, der Zahn der Zeit nagt überall ;)
 
.....
Ich kann aber auch den Unmut des TE verstehen, dass sein seinerzeit so sauber bewerbendes Fahrzeug leider in den 1,5 Jahren nach Erstzulassung in der Entwicklung stehen geblieben ist und damit nicht mehr den AKTUELL gültige Vorschriften für ein NEUFAHRZEUG entspricht... ich sag es mal so, der Zahn der Zeit nagt überall ;)

Zumal das jeden trifft, der jetzt einen neuen 6d-TEMP kauft. Denn schon bald gilt 6d-ohne-TEMP. Und dann?
Bus fahren und genießen oder das Auto rückabwickeln und danach Ochsenkarren fahren. Das dann aber konsequent und auf gerader Linie.
 
Zurück
Oben