flo1979
Top-Mitglied
- Ort
- Münster
- Mein Auto
- T6.1 Multivan
- Erstzulassung
- 11/2020
- Motor
- TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Family
- Radio / Navi
- Radio Composition COLOUR
- Umbauten / Tuning
- Helix Soundsystem vollaktiv
Bist Du Dir mit der Wahl Deines Anwaltes sicher? Bei Abweichungen in der Serienausstattung mag man noch diskutieren. Aber beim Fehlen einer bestellen, bestätigten und bezahlten Sonderausstattung sehe ich definitiv einen Anspruch auf Nacherfüllung oder ggfs. Rücktritt vom Kaufvertrag.
Würde erstmal in die AB schauen, ob dort der 80l-Tank drin steht. Wenn nein, hat der Händler geschlampt, Du aber leider auch keinen Anspruch (außer auf Kohle dafür zurück). Steht er in der AB, dann im Portal schauen, ob er dort als Extra gelistet ist. Oder alternativ den Ausstattungsaufkleber suchen (Ausstattungscode Aufkleber) und schauen, ob 0F5 dabei ist. Wenn ja, wäre das schon sehr ungewöhnlich. Spielt aber keine Rolle, ich würde erstmal telefonisch auf Nacherfüllung drängen. Sollte sich der Händler quer stellen, dann per Einschreiben Frist von zwei Wochen setzen (konkretes Datum nennen!) und mit Rücktritt vom Kaufvertrag drohen. Dafür braucht man keinen Anwalt und bewirkt Wunder... Wenn es wirklich auf die Kappe vom Händler geht, obwohl die AB korrekt war, und eine Nachrüstung nahe der Unmöglichkeit sein sollte, springt im Zweifelsfall nen kostenloser Service oder nen Fahrradträger bei raus.
Würde erstmal in die AB schauen, ob dort der 80l-Tank drin steht. Wenn nein, hat der Händler geschlampt, Du aber leider auch keinen Anspruch (außer auf Kohle dafür zurück). Steht er in der AB, dann im Portal schauen, ob er dort als Extra gelistet ist. Oder alternativ den Ausstattungsaufkleber suchen (Ausstattungscode Aufkleber) und schauen, ob 0F5 dabei ist. Wenn ja, wäre das schon sehr ungewöhnlich. Spielt aber keine Rolle, ich würde erstmal telefonisch auf Nacherfüllung drängen. Sollte sich der Händler quer stellen, dann per Einschreiben Frist von zwei Wochen setzen (konkretes Datum nennen!) und mit Rücktritt vom Kaufvertrag drohen. Dafür braucht man keinen Anwalt und bewirkt Wunder... Wenn es wirklich auf die Kappe vom Händler geht, obwohl die AB korrekt war, und eine Nachrüstung nahe der Unmöglichkeit sein sollte, springt im Zweifelsfall nen kostenloser Service oder nen Fahrradträger bei raus.