Lämpchen der Vorglühanlage fing an zu blinken und beim Gas geben blieb die Leistung aus

Die spannende Frage ist, ob VWN (Werk) da überhaupt mit im Boot ist. Mit 1,67% kann der Händler das selbst abwickeln - ist allerdings auch eine Unverschämtheit.

Gruß, Marcus
 
@MarcusMüller

Normalerweise gehen Wandlungen (da Freigabe seitens VWN üblich) übers Werk.

Für mich befremdlich: ist ein so entscheidendes Teil nicht greifbar, holt man es in aller Regel woanders her (zum Beispiel aus einem Neuwagen aus dem Bestand), bevor man etwas eskalieren lässt.

Rein rechtlich ist Wandlung nach einem Schaden auch dünnes Eis, immer vorausgesetzt, sie halten den Kunden schadlos, sprich Ersatzfahrzeug während der Wartezeit.
Dass sofort auf Wandlung eingegangen wird ist jedenfalls eher branchenunüblich.

VG
Marc A.
 
Dass sofort auf Wandlung eingegangen wird ist jedenfalls eher branchenunüblich.

Deswegen und auch wegen der 1,67% vermute ich fast, dass das Werk nicht eingeschaltet wurde.

Gruß, Marcus
 
ich würd irgendwie auch selbst nicht auf die Idee kommen bei einem defekten Turbo eine Wandlung zu wollen!?
Ein kostenloses Ersatzfahrzeug bei der Lieferzeit: ja klar, da würd ich auch drauf bestehen.
 
Normalerweise gehen Wandlungen (da Freigabe seitens VWN üblich) übers Werk.

Für mich befremdlich: ist ein so entscheidendes Teil nicht greifbar, holt man es in aller Regel woanders her (zum Beispiel aus einem Neuwagen aus dem Bestand), bevor man etwas eskalieren lässt.

Rein rechtlich ist Wandlung nach einem Schaden auch dünnes Eis, immer vorausgesetzt, sie halten den Kunden schadlos, sprich Ersatzfahrzeug während der Wartezeit.
Dass sofort auf Wandlung eingegangen wird ist jedenfalls eher branchenunüblich.

VG
Marc A.


Also es war eine falsche Auskunft von dem Autohaus,wo ich nur per Telefon angefragt habe. Es war ein anderes VW Autohaus. Ich habe dort angerufen um mich anderweitig schlau zu machen. Mein Autohaus meinte auch 0,67 %.

Wandlungen laufen (gemäß Telefonat VW Nutzfahrzeugewerk) IMMER über den Händler. Da nur dieser (rein rechtlich) die Wandlung beantragen und begründen kann.

Ich würde sehr gern wieder einen Bulli nehmen, aber es besteht eine mind. 6monatige Wartezeit. Dafür steht mir kein Ersatzwagen zu,GRUND:

Normalerweise wird eine Wandlung erst statt gegeben, wenn ein und der selbe Mangel, nach 3 Versuchen nicht repariert werden kann. Daraus resultiert dieser Grund. Da meine Frau aber in dem Autohaus arbeitet bekomme ich bis zum Mai einen VW Passat,als Leihwagen.

ich würd irgendwie auch selbst nicht auf die Idee kommen bei einem defekten Turbo eine Wandlung zu wollen!?
Ein kostenloses Ersatzfahrzeug bei der Lieferzeit: ja klar, da würd ich auch drauf bestehen.


Ich würde ihn bei solch einen Problem auch nicht wandeln. ABER, dass Fahrzeug stand seit Werksauslieferung September 2016,4 mal in der Werkstatt (Zahnriemen,Spannrolle, unrund laufender Motor u.s.w). Ich bin auf das Auto angewiesen. Man bekommt bei VW nur einen Leihwagen, wenn man "liegen geblieben" ist und abgeschleppt werden musste.

Da die Wartezeit voraussichtlich bis zum 22 April andauert, habe ich gesagt: "Jetzt ist Schluss."
 
Da die Wartezeit voraussichtlich bis zum 22 April andauert, habe ich gesagt: "Jetzt ist Schluss."
einerseits verständlich, andererseite verwunderlich, dass VW drauf eingeht. Evtl weil Deine Frau da arbeitet?
Rechtlich sehe ich jedenfalls keine Pflicht zur Wandlung.
 
DANKE für die Info. Normal sind ja 0,67, aber in dem Bericht steht etwas von 0,33, da die Fahrzeuge ja nun eine längere Laufleistung haben. Ist das denn nun richtig mit den 0,33% oder nicht. Was meint Ihr???
Wenn du lieber viel zahlen möchtest, dann akzeptiere die 0,67%
Wenn du lieber weniger zahlen möchtest, dann lasse Dir von einem Advokaten helfen.

Wurde aber alles schon weiter oben geschrieben ;)
 
einerseits verständlich, andererseite verwunderlich, dass VW drauf eingeht. Evtl weil Deine Frau da arbeitet?
Rechtlich sehe ich jedenfalls keine Pflicht zur Wandlung.

Also laut Info der Geschäftsleitung kommt die GROBE Entscheidung vom Autohaus. Weil diese ERSTAML auf den Kosten sitzen bleiben und VW gibt vor was der Bulli im Verkauf kosten soll.

Bsp:

Wenn der Bulli morgen für 62000 ausgeschrieben wird und ein Monat vergeht, sagt VW: "Runter auf 55000" setzen. Dann macht das Autohaus Prozentual gesehen, Verlust.
Also um auf den Punkt zu kommen, dass Autohaus bleibt bis zum Verkauf auf dem Kaufpreis von mir sitzen. Bis er verkauft ist.

Deshalb obliegt dem Autohaus solch einen Anstoß zur Wandelung,mit einer dazugehörigen positiven Begründung. Auch die Geschäftsleitung meinte, dass es wirklich in die Unzumutbarkeit bei mir geht.

Man bezahlt ja auch eine Menge an Geld für einen Bulli.
 
Rechtlich sehe ich jedenfalls keine Pflicht zur Wandlung.

Absolut ist da eine Pflicht zur Wandlung. Das Auto war schon mehrfach wegen unterschiedlicher Mängel in der Werkstatt. Jetzt ist der nächste Mangel da und das Auto ist in akzeptabler Zeit mangels ET nicht zu reparieren.

Es gibt genügend Gerichtsurteile, dass bei einem teueren Auto bereits ein größerer Mangel der nicht auf Anhieb abgestellt werden kann Grund zur Rückabwicklung ist.

Gruß, Marcus
 
meines Wissen muss es zum einen ein erheblicher Mangel sein und der Händler darf zwei mal nachbessern. Erst wenn es dann noch immer nicht in Ordnung ist steht die Wandlung an.
Wie es sich bei 3-4 verschiedenen Mängeln darstellt, die alle beseitigt werden, weiß ich nicht genau.
 
Von erheblich steht im Gesetz nichts, da steht nur Mangel. - Nach aktueller Rechtsprechung genügt sogar ein erheblicher Mangel für eine Rückabwicklung.

Mehrere Mängel zählen natürlich auch - es geht vor allem um die Zumutbarkeit. Das gilt natürlich auch, wenn eine Reparatur des Autos innerhalb mehrerer Wochen nicht möglich ist.

Einzige Voraussetzung ist, dass wirklich ein Mangel vorliegt. - Wenn gerade alles repariert ist dann gibt es keine Möglichkeit der Rückabwicklung.

Gruß, Marcus
 
Die Zumutbarkeit setzt ja eben den erheblichen Mangel voraus. Wenn ein Lämpchen von der Innenbeleuchtung defekt ist wirst du es schwer haben die Wandlung sofort durchzusetzen.

Aber egal, ist eh weitestgehend OT.
 
meines Wissen muss es zum einen ein erheblicher Mangel sein und der Händler darf zwei mal nachbessern. Erst wenn es dann noch immer nicht in Ordnung ist steht die Wandlung an.
Wie es sich bei 3-4 verschiedenen Mängeln darstellt, die alle beseitigt werden, weiß ich nicht genau.
Im meinem Fall, hat es mit der Zumutbarkeit zu tun. 3 mal Werkstattaufenthalt von je 2-3 tagen, alles ok, aber nun vom 06.03-vorraussichtlich 22.04.2017 ist etwas was ich nicht mehr akzeptiere. Zu dem muss ich davon ausgehen, dass noch mehr Mängel dazu kommen. Ich bin auf mein Auto angewiesen.

Daher hoffe ich, dass es durch geht. ich halte euch auf den laufenden.
 
Hallo,
ich wollte euch ja auf den laufenden halten.

Also die Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag) wurde von Seitens VW nicht statt gegeben.

MEINE Erklärung:

Der Turboschaden wurde durch eine lose Mutter/Schraube verursacht. Die Rückstände konnte nicht komplett gefunden werden. Somit "fliegen" noch restteile dieser Schraube/Mutter im geschlossenen System herum. Daher kann ja nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft weitere Schäden folgen. Der Werkstattmeister meinte auch: " Es können aus diesem Schaden, erst später nach der Garantie Folgeschäden entstehen".

Aussage VW: "Es sind doch keine großen Mängel":confused::eek::confused::eek:



Es kann doch aber nicht sein, dass solche Mängel auftreten an einem NEUWAGEN.X(

Hat jemand noch Tipps wie man am besten weiter verfahren soll??

Rechtsanwalt schalte ich heute ein. Aber manchmal hat ja der ein oder andere einen kleinen Tipp:help::help::help::help::help::help:

Bsp: Auszug aus einem richterlichen Beschluss oder so etwas....manchmal hört oder liest man ja irgendwo etwas:danke::pro::danke::pro::danke::pro:
 
Teile sind in den Ansaugkanal gefallen und können nicht vollständig gefunden werden... bzw. ist ihnen anders formuliert der Aufwand zu hoch den Motor zu zerlegen.
Das Risiko selbst übernehmen und fahren, weil es vielleicht gut geht, würde ich auf keinen Fall.

Für VW sind "Rückabwicklungen" ja mittlerweile Belastend und vielleicht gibt es da eine zu allgemeine Anweisung zur Zurückhaltung...? Man kennt das ja, manche Mitarbeiter erfüllen vorauseilend die Strategie der GL und gehen dann zu weit.

Ist alles sehr ärgerlich. Du musst einfach in die nächste Eskalationsstufe gehen. Man sollte das entspannt dem Fachanwalt überlassen. Der wird sich mit den Urteilen auskennen.
 
Hallo,
ich wollte euch ja auf den laufenden halten.

Also die Wandlung (Rücktritt vom Kaufvertrag) wurde von Seitens VW nicht statt gegeben.

MEINE Erklärung:

Der Turboschaden wurde durch eine lose Mutter/Schraube verursacht. Die Rückstände konnte nicht komplett gefunden werden. Somit "fliegen" noch restteile dieser Schraube/Mutter im geschlossenen System herum. Daher kann ja nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft weitere Schäden folgen. Der Werkstattmeister meinte auch: " Es können aus diesem Schaden, erst später nach der Garantie Folgeschäden entstehen".

Aussage VW: "Es sind doch keine großen Mängel":confused::eek::confused::eek:



Es kann doch aber nicht sein, dass solche Mängel auftreten an einem NEUWAGEN.X(

Hat jemand noch Tipps wie man am besten weiter verfahren soll??

Rechtsanwalt schalte ich heute ein. Aber manchmal hat ja der ein oder andere einen kleinen Tipp:help::help::help::help::help::help:

Bsp: Auszug aus einem richterlichen Beschluss oder so etwas....manchmal hört oder liest man ja irgendwo etwas:danke::pro::danke::pro::danke::pro:

Zumindest wirst Du deinen Bus nun nicht mehr sehen. Entweder Du akzeptierst die Reparatur oder es geht mit einem Anwalt Monatelang hin und her. Zumindest, wenn Du fahren willst, mein Tipp wie ich es gemacht hätte. Fragen ob ein neuer T6 auf dem Hof steht, dort den Turbo ausbauen und die können ja dann den neuen Ende April dort einbauen. Ich glaube bis Ende April würde ich ebenso nicht warten wollen. Das so eine Schraube mal abgeht, klar kann das vorkommen, was Recht selten der Fall ist. Meine Meinung, wo Menschen arbeiten passieren Fehler, da kann man leider nichts machen. Ich denke das die fehlenden Teile im Ladeluftkühler hängen und in den Ladeluftschläuchen. Diese würde ich alle tauschen lassen, samt Ladeluftkühler, normal müsste man noch einen Schritt weitergehen und den Zylinderkopf komplett tauschen, da hier doch noch die Gefahr bestehen kann, das sich etwas verirrt hat. Wenn Ladeluftkühler, Turbo, Zylinderkopf, Ladeluftschläuche getauscht werden, dürfte das Problem damit behoben sein, meine Meinung.
 
Hallo !Gestern Abend auf dem Heimweg , fing nach 10 Minuten (Öltemperatur war bei ca 60 Grad)fahrt das Lämpchen der Vorglühanlage an zu blinken und beim Gas geben blieb die Leistung aus. Das Auto hat zwar beschleunigt aber sehr träge.
Ich bin noch bis zum Parkplatz gefahren, habe den Motor ausgeschaltet und nach einer Minute neu angelassen, da hat zu mindestens das Lämpchen nicht mehr geblinkt und der Motor hat im Stand gut hochgedreht. .
Hat jemand eine Idee warum ich dieses Problem habe ?

Sollte es ein Marderschaden sein, läuft dies über meine Garantie??

Danke schon mal für eure Rückantworten!!!


Hallo gestern bei mir das selbe, ca. 10 min gefahren dann blieb die Leistung weg angehalten neu gestartet und er lief wieder
der Multivan hat jetzt gerademal 2800 km
hab heute Mittag einen Termin zur Fehlerauslese bin mal gespannt
was kam denn bei dir raus ? das eigentliche Thema wurde ja komplett zerschrieben
gruß Jörg
 
Hallo gestern bei mir das selbe, ca. 10 min gefahren dann blieb die Leistung weg angehalten neu gestartet und er lief wieder
der Multivan hat jetzt gerademal 2800 km
hab heute Mittag einen Termin zur Fehlerauslese bin mal gespannt
was kam denn bei dir raus ? das eigentliche Thema wurde ja komplett zerschrieben
gruß Jörg
Hallo Jörg, also bei mir war Turboschaden. Zur zeit bin ich bei 10 Fehlern mit dem Bus. Immer was anderes. Die Schiebetür rechts, knarrst extrem beim öffnen. Dieser Fehler wurde schon 2 mal behoben. Nun zum 3 mal. Darauf hin erneuter Versuch zwecks "Wandlung". Nun wurde aber festgestellt, dass Autohaus, hat die 2 Fehler im System nicht vermerkt. Es wurde versehentlich vergessen. Aber der Mitarbeiter gibt es zu. Nun müssen wir auf die Rückantwort von VW warten. Da die erste Absage vor einem Monat kam. mit der Begründung die Schäden (Turboschaden,Spannrolle,Keilriemen) sind unter der 5% Regel. Also Kein Grund zur Wandlung. :help::help::help::help:
 
Das tut mir leid zu hören das ist richtig schlecht. Ich war beim Händler und der sagte, bei mir war es ein dummer Zufall und kein Fehler
ich war in einer Buckelpiste sehr langsam unterwegs da kam das Ausbrennen die Leistung ließ nach , ich auf die Bremse Bus hat durch Start/ Stop abgestellt das wars ? es kam auch seit dem nicht mehr vor hoffentlich bleibt es so.
Wünsche dir noch viel Glück beim Händler
 
Zurück
Oben