Hoher Ölverbrauch T5 Multivan 132kw

Hallo zusammen
und ein großes Dankeschön für die Zusammengetragenen Infos. Allerdings für einen Neueinsteiger schon ein echtes Brett, über 500 Seiten Forumsbeiträge. Habe auch einen der berüchtigten CFCA in unserer neuen gebrauchten Caravelle LR 4motion drin, Laufleistung aktuell 192.000 km gesamt. Der aktuelle Motor ist bereits AT, der erste kam 2015 mit einer Laufleistung von 90.000 km raus, der "neue" hat also 102k gelaufen. Grund für den Tausch lässt sich nicht mehr nachvollziehen, vermute aber das Übliche. AGR-Kühler A ist leider am ATM verbaut. Austausch war 1/2015, da war es wohl noch nicht klar X(. Aktuell mache ich grad ein paar Messfahrten auf eigene Faust. Bisher wird das Öl eher mehr als weniger, nachdem ich bereits bei Übernahme des Fahrzeugs etwa 1l abgelassen habe. Da er im extremen Kurzstreckenbetrieb gelaufen ist, mit ab und an mal einer Urlaubsfahrt in die Schweiz, vermute ich den DPF als Ursache. Heute war auch die DPF-Leuchte mal eine Zeit lang an. Öl scheint mir auch zu dünn, wird gewechselt.
Etwas Öl für eine Analyse habe ich bereits abgefüllt. Wenn das unauffällig ist, werde ich mir was für das AGR überlegen. An den DPF gehe ich kurzfristig ran. Der müsste ja sowieso neu bzw. in die Reinigung.
Viele Grüße
Frank
 
Hi an alle,

hab meine Ölverbrauchsmessfahrt nach 359km beendet - mit leuchtender Ölstandsanzeige. Der hochgerechnete Ölverbrauch liegt bei 4,82 Liter / 1000km (kein Schreibfehler!!!).

PS: Eure Vermutungen sind übrigens richtig. Der Korrosionsangriff an den Kühlrippen der AGR Kühler wird durch Kondensate in den Abgasen verursacht. Dadurch lösen sich Partikel in Form von Aluminiumhydroxid [AL(OH)3] aus den Kühlrippen, die mit dem Abgasstrom in den Brennraum geführt werden. Dort erfolgt während der Verbrennung die Umwandlung in Aluminiumoxid (Al2O3 = Korund).

Das Lustige an der Geschichte ist, dass diese Informationen für alle zugänglich mit VW Logo im Netz verfügbar ist. Mal sehen wer diese Infos auch findet.
 
PS: Eure Vermutungen sind übrigens richtig. Der Korrosionsangriff an den Kühlrippen der AGR Kühler wird durch Kondensate in den Abgasen verursacht. Dadurch lösen sich Partikel in Form von Aluminiumhydroxid [AL(OH)3] aus den Kühlrippen, die mit dem Abgasstrom in den Brennraum geführt werden. Dort erfolgt während der Verbrennung die Umwandlung in Aluminiumoxid (Al2O3 = Korund).

Sag´ bloß .

Das Lustige an der Geschichte ist, dass diese Informationen für alle zugänglich mit VW Logo im Netz verfügbar ist. Mal sehen wer diese Infos auch findet.

aufwachen.gif
Hier in diesem Trööt steht es schon lange, ein paar hundert Seiten zurück ;).
 
Wenn du schon im Besitz der Infos bist, was hast du / habt ihr damit gemacht? Gewährleistung (2 Jahre) abgelaufen. Mit viel Glück lockt VW mit einem Kulanzangebot. Wogegen verstösst VW? Wodurch machen sie sich angreifbar?
 
Wenn du schon im Besitz der Infos bist, was hast du / habt ihr damit gemacht? Gewährleistung (2 Jahre) abgelaufen. Mit viel Glück lockt VW mit einem Kulanzangebot. Wogegen verstösst VW? Wodurch machen sie sich angreifbar?

Nichts. Es gibt keine Ansprüche, die über die 2 jährige Gewährleistungsfrist hinausgehen - egal was die Ursache ist.
 
Da bin ich anderer Meinung. In 3-4 Wochen werden wir sehen, wer richtig liegt.
 
Da bin ich anderer Meinung. In 3-4 Wochen werden wir sehen, wer richtig liegt.

Du bist ca. der 25., der das hier sagt. Bisher hatte aber noch niemand Erfolg.

Vielleicht kannst Du uns ja über Deine Strategie berichten, bei einem über 7 Jahre alten Auto von VW Schadenersatzleistungen zu bekommen ...
 
Dann ist Nr. 25 zum Erfolg verdammt - für alle anderen Betroffenen.
 
Da bin ich anderer Meinung. In 3-4 Wochen werden wir sehen, wer richtig liegt.

Du bist ca. der 25., der das hier sagt. Bisher hatte aber noch niemand Erfolg.

Vielleicht kannst Du uns ja über Deine Strategie berichten, bei einem über 7 Jahre alten Auto von VW Schadenersatzleistungen zu bekommen ...

Von den ganzen Anwaltseinschaltern hat sich doch nie wieder jmd gemeldet?
Vllt hatten die ja alle Erfolg und wollten uns bloß nix sagen? :confused:

Also Bitte, Bitte berichten, auch dokumentierte Fehlschläge sind durchaus interessant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vvon den ganzen Anwaltseinschaltern hat sich doch nie wieder jmd gemeldet?
Vllt hatten die ja alle Erfolg und wollten es uns bloß nix sagen? :confused:

Alos Bitte, Bitte berichten, auch dokumentierte Fehlschläge sind durchaus interessant.

Guter Punkt! Du kannst davon ausgehen, dass eine Verschwiegenheitsverpflichtung Teil einer Einigung mit VW sein wird, wenn es über die bisher üblichen Kulanzregelungen hinaus geht.
 
Guter Punkt! Du kannst davon ausgehen, dass eine Verschwiegenheitsverpflichtung Teil einer Einigung mit VW sein wird, wenn es über die bisher üblichen Kulanzregelungen hinaus geht.

Verschwiegenheit ja, aber es geht nicht um Staatsgeheimnisse. Also wäre ein Hinweis wie „Der Termin ist um. Eine Verschwiegenheitsverpflichtung erlaubt mir nicht, über das Verfahren und dessen Ausgang zu berichten“ schon eine große Hilfe, auch ohne Details. Denn wenn ein Kläger gegen die Wand läuft, gibts auch nix zu verschweigen.
Doch bislang gab es absolut nichts in dieser Richtung. Ich bin also gespannt ob es von Dir ein Feedback gibt und wie es ausfällt.
 
Dann wäre es doch eigentlich Zeit, dass mal jemand die Klage zum Vorteil der Gemeinschaft durchzieht. Vielleicht wäre ja eine Verbraucherorganisation bereit, dem Kläger die Nachteile zu vergüten, die durch die Unterschriftsweigerung entstehen. Oder ihr organisiert eine Sammlung hier im Board, in der hier existierenden Liste mit weit über 300 betroffenen werden sich sicher einige Unterstützer finden, vor allem unter den letzten 50-100.

@dirk0502: Leg doch einfach mal die genaue Fundstelle offen, dann können wir vergleichen, ob es sich um das im Zusammenhang mit einem Dänischen Import aufgetauchte Dokument handelt, oder ob womöglich VW die seit langem hier diskutierten Ideen hier aus dem Board aufgesaugt und wiedergegeben hat. Wichtig wäre dann, wann genau.

Ich habe selbst hier im Forum schon manche Anregung versucht zu gegeben, an welcher Stelle eventuell ein "Griff" an eine rechtliche Klärung zu bekommen wäre und dabei auch schon -nennen wir es mal- etwas weniger naheliegende Ansätze vorgetragen, für die es ggf. schon einen gewiefteren Anwalt bräuchte und einen mutigen Richter - Stichworte z.B. "üblicherweise zu erwartende Beschaffenheit", d.h. eine Eigenschaft ohne explizite vertragliche Nennung. Gewährleistung, Produkthaftung, von einander abweichende Hersteller- und Händlerverantwortungen usw. sind hier ebenso schon diskutiert worden, wie die Kundeninformationspflichten des Herstellers und die damit (nicht) verbundenen Rückrufpflichten.
Bevor du dich also u.U. verrennst, solltest du die letzten 100 Seiten des Threads einmal lesen um zumindest die "Abwehrmöglichkeiten" deines mächtigen Gegners kennenzulernen und damit gut vorbereitet zu sein.

Wenn du es dann immer noch durchziehen möchtest, bekomst du hier sicher alle Unterstützung, die du dir wünschst.
Das Forum hier ist absolute Spitze, auch wenn du gerade ein paar Dämpfer erhältst. Aber das liegt nur daran, dass du gerade so tust, als hättest du den Stein der Weisen gefunden und nicht verrätst, was es ist.
Lass uns an deiner Theorie JETZT teilhaben, am Besten noch bevor du womöglich eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschreibst. Wenn du dann noch den Tipp von Robert befolgst, können andere auch davon profitieren.
 
Ich werde für kein Geld der Welt eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben und ich werde alle Informationen mit euch auch in Kürze teilen. Mir fehlen im Moment in meinem Fall aber noch zwei Puzzleteile, die ich erst beieinander haben möchte, bevor der schlafende Riese aufwacht. Es kann durchaus sein, dass euch alles schon bekannt ist. Trotzdem habe ich gerade richtig Lust darauf, dem schlafenden Riesen dahin zu fassen, wo es richtig weh tut.
 
Ich werde für kein Geld der Welt eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben und ich werde alle Informationen mit euch auch in Kürze teilen. Mir fehlen im Moment in meinem Fall aber noch zwei Puzzleteile, die ich erst beieinander haben möchte, bevor der schlafende Riese aufwacht. Es kann durchaus sein, dass euch alles schon bekannt ist. Trotzdem habe ich gerade richtig Lust darauf, dem schlafenden Riesen dahin zu fassen, wo es richtig weh tut.

Hi Dirk,

da drücke ich Dir ganz dolle die Daumen! Und bin gespannt, was Du dann über den verlauf und das Ergebnis zu berichten hast.

Welchen km Stand hat Dien Bus aktuell?

Viele Grüße

Bernhard
 
So, die Ergebnisse meiner Ölanalyse sind da.
...
Ölverbrauch auf den letzten 1.560 km: ca. 0.3 - 0.4l (Von Max auf rd 2/3 der Max Markierung, rd 1/3 Verbrauch)

Damit ist zumindest die Illusion, dass mein CFCA auch nach über 220 tkm keinen messbaren Ölverbrauch zeigt und damit voraussichtlich vom Ölsäufertod verschont bleibt, dahin!

Hallo Bernhard,
danke für die Analyse. Ich antworte dir lieber hier als in deinem extra aufgemachten Fred ;)

Die Verschleisswerte sind für die geringe Öllaufleistung in der Tat sehr hoch.
Eisen: 24,03mg/1000km; Durchschnitt aller 61 BiTurbo-Analysen liegt bei 8,39mg
Alu: 14,65mg/1000km; Durchschnitt= 9,41mg
Kupfer: 2,52mg/1000km; Durchschnitt= 1,12mg
Chrom: 1,14mg/1000km; Durchschnitt= 0,73mg

220.000 km ist für einen BiTurbo allerdings auch schon mal eine veritable Laufleistung, sehr viele schaffen das nicht. Mit dem derzeitigen Ölverbrauch und bei diesen Verschleisswerten und bei der KM-Leistung macht es jedenfalls absolut keinen Sinn, noch in einen "D"-Kühler zu investieren.
Wenn du den T5 unbedingt behalten willst würde ich den Motor weiterfahren und das Sparbuch fleissig auffüllen. Dein Dieseleintrag ist noch sehr niedrig, dein DPF ist also noch nicht vom Thema Dauerregeneration betroffen, allerdings trotzdem mit 220tkm sicher "gut gefüllt", so dass auch hier bald Handlungsbedarf besteht.

Zur Gefahr, dass der Turbo auch bald stirbt wenn du jetzt nichts machst: Auch der hat 220tkm auf den Schaufeln - auch hier wird könnte Handlungsbedarf entstehen, das kann man prüfen, wenn der Motor wirklich zum Ölsaufer geworden ist. Bis dahin kann ich nur raten: Fahr den Bus einfach!

Das wird dir alles hoffentlich beim Kauf des Fahrzeugs (ist ja erst ein paar Tage her) von privat sicher bewusst gewesen sein. Wenn es keine Möglichkeit gibt, den KV wg. arglistiger Täuschung anzufechten oder du auf diese Nummer keinen Nerv hast bleibt dir nur, dich mit den 10-12k€ abzufinden, die in der nächsten Zeit in den Wagen zu investieren sind. Lieber einmal richtig und dann Ruhe haben als ständig eine Großbaustelle nach der anderen abzufrühstücken und dann entnervt aufzugeben. Nimm dir ein Beispiel an Uwe ( @MeisterF ), der hat einmal richtig investiert und fährt seinen Biturbo weiter sehr zufrieden.

Viele Grüße
Jochen
 
Trotzdem habe ich gerade richtig Lust darauf, dem schlafenden Riesen dahin zu fassen, wo es richtig weh tut.

Auch wenn gerade komplett OT, aber der "schlafende Riese" ist schon vergeben

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

So, nu weiter im Thema :cool:
 
Damit ist zumindest die Illusion, dass mein CFCA auch nach über 220 tkm keinen messbaren Ölverbrauch zeigt und damit voraussichtlich vom Ölsäufertod verschont bleibt, dahin!

Einfach aus Neugier:
Weisst du wann das letzte mal der AGR Kühler getauscht wurde? Wenn das noch der Erste wäre, dann wären 220 tkm wirklich erstaunlich.
Erstens dass das Ventil so lange gehalten hat und zweitens das der Kühler nach so langer Verrussung noch bröckeln kann.

Ich vermute aber der ist schon mehrmals neu gekommen und einer davon hat angefangen einzutragen.
Dann ist die Laufleistung auch unerheblich.
 
Einfach aus Neugier:
Weisst du wann das letzte mal der AGR Kühler getauscht wurde? Wenn das noch der Erste wäre, dann wären 220 tkm wirklich erstaunlich.
Erstens dass das Ventil so lange gehalten hat und zweitens das der Kühler nach so langer Verrussung noch bröckeln kann.

Ich vermute aber der ist schon mehrmals neu gekommen und einer davon hat angefangen einzutragen.
Dann ist die Laufleistung auch unerheblich.

Ich habe das Auto ja erst am 05.01.19 gekauft. Es ist die Version "ohne" des AGR-Kühlers verbaut also mutmasslich noch der erste ab Werk. Das Service Heft hat keinerlei Eintragungen zu AGR. Beim Gebrauchtwagencheck beim ADAC vor dem Kauf war ein AGR-Ventil Fehler im Fehlerspeicher.

Dafür finde ich die Laufleistung auch erstaunlich und ich mache mir wenig Hoffnung auf Kulanz durch VWN, da das Auto ja schon fast eine normale Laufleistung erreicht hat. Zumindest, wenn ich davon ausgehe, dass er noch 20 -30 tkm braucht, bis der Motor an der Verschleißgrenze von 0,5l / 1.000 km angekommen ist.
 
Dafür finde ich die Laufleistung auch erstaunlich und ich mache mir wenig Hoffnung auf Kulanz durch VWN, da das Auto ja schon fast eine normale Laufleistung erreicht hat.

Korrekt, das ist mit Sicherheit der Fall. Empfinde ich persönlich, ehrlich gesagt, auch als richtig.
 
Zurück
Oben