Ich glaube nicht, dass mein Bus mit einem hochgerechneten Ölverbrauch von 4,82L / 1000km noch irgendeine Abgasnorm erfüllt hat.
Verordnung (EG) 715/2007 (Typgenehmigung von Kfz Euro 5 und 6):
- Art. 4 (2) Pflichten des Herstellers: Die von dem Hersteller ergriffenen technischen Maßnahmen müssen außerdem sicherstellen, dass die Auspuff- und
Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen entsprechend dieser Verordnung wirkungsvoll begrenzt werden. Daher ist die Übereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren oder 100 000 km zu kontrollieren; es gilt der Wert, der zuerst erreicht wird. Die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Einrichtungen ist über eine Laufleistung von 160 000 km zu prüfen.
Spätestens seit diesen Veröffentlichung weiß VW, dass dies nicht der Fall ist !!! Also wird es bald eine Beschwerde beim Kraftfahrtbundeamt geben.
Bild 1: Neuer AGR Kühler, um Verschleiß im Motor zu verhindern.
Bild 2: Korrosion an den AGR Kühlerrippen in Form von Al(OH)3
Bild 3: Verschleiß an Kolbenringen und Zylindern mit Nachweis Al2O3 in der Zylinderwand (Korund)
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG):
- §3 (2): Ein Produkt darf nur auf den Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet.
Es gibt genügend ahnungslose Gerbrauchtwagenkäufer, die nicht erwarten, dass man u.U. über 4L Öl auf 1000km nachfüllen muss. Es reicht eine ausgefallene Ölstandsanzeige und eine Familie erlebt mit ihrem vollgepackten Bus auf der Fahrt in den Urlaub eine üble Überraschung. (= Beschwerde Kraftfahrtbundesamt)
VW ist ein ISO 9001 zertifizierter Hersteller. Damit muss das Qualitätsmanagmentsystem auch den Umgang mit nichtkonformen Ergebnissen beschreiben (ISO 9001 Abs. 8.7):
Die Organisation muss mit nichtkonformen Ergebnissen auf eine oder mehrere der folgenden Weisen umgehen:
a) Korrektur;
b) Aussonderung, Sperrung, Rückgabe oder Aussetzung der Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen;
c) Benachrichtigen des Kunden;
d) Einholen der Autorisierung zur Annahme mit Sonderfreigabe.
Die Konformität mit den Anforderungen muss verifiziert werden, nachdem nichtkonforme Ergebnisse korrigiert wurden.
Ich würde mal ganz vorsichtig vermuten wollen, dass bei den AGR Kühlern nicht alles so gelaufen ist, wie es im Qualitätsmanagmentsystem von VW beschrieben ist.
[= Beschwerde bei TÜV Nord (= ISO 9001 zertifizierende Stelle von VW) + Deutsche Akkreditierungsgesellschaft (= akkreditierende Stelle von TÜV Nord)]