Ladespannung nur 12,8V ... nicht 14,8V

Das mit dem Umcodieren habe die aber auch nicht selbst gemacht, das wurde von einem VW Techniker gemacht (Haben nach eigener Aussage suchen muessen bis sie einen gefunden habe der weiss wie das geht, sprich der Ahnung hat).
Hallo der_maddis

Das heisst dann, das die von Dir genannte Werkstatt die Umprogrammierung nicht selber gemacht hat, sondern Jemand externes? Somit müsste ich dann einen VW-Techniker suchen um die Rekuperation los zu werden? Da aus der Schweiz anreisend würde ich wo auch immer anwesend bleiben, um anschliessend wieder nach Hause fahren zu können.

Gruss und danke
Nico
 
@frusa und @PornX ich hab ende diese Woche nen Termin beim Tuev, eigentlich wegen umschluesselung (Camper). werde da noch einmal genau nachfragen. Werde euch dann berichten, dann haben wir blad mal glaub alle infos zusammen, was fuer die zukuenftigen "Umcodierer" wahrscheinlich dann ganz interessant ist.
@t5haldex4motion Also theoretisch kann das jeder machen der die entsprechenden Tools hat und weiss wie es geht. Ich hab mein Auto bei denen abgegeben und die haben sich darum gekuemmert. Jop du brauchst einfach jemanden der weiss wie man die Tools bedient (ist scheinbar nicht ueblich bei den freundlichen)
 
@der_maddis:
Es geht einzig um die Rekuperation und die ist deaktiviert. Das mit der Werksgarantie und das man nichts eintagen lassen muss habe ich Schriftlich von der Werkstatt bekommen

die Werkstatt kann das nicht selbst, sucht einen VW-Techniker der das kann und bestätigt dann, dass man die Rekuperation ohne Probleme (Betriebserlaubnis, Garantie) beseitigen kann....
Hat der VW-Techniker das unter der Hand gemacht oder gibt es dafür eine spezifizierte Rechnung von der VW-Werkstatt? Welche Form hat die schriftliche Bestätigung, dass das unproblematisch ist?
Kannst du das mal (Namen usw. natürlich geschwärzt) anhängen?

Das kommt mir alles etwas merkwürdig vor....bei meinem VW-Nutzfahrzeugzentrum würde es so etwas vermutlich nicht geben. Ich denke mal, dass die schlichte Tatsache, dass es für diese "Mängelbehebung" keine offizielle Beschreibung gibt (sonst hätte es sogar "Hein Blöd" geschafft), zeigt schon, dass das an sich nicht legal ist.

Start & Stop sehe ich nicht ganz so kritisch, da es ja auch eine manuelle Möglichkeit gibt, diese Funktion (immer wieder) ausschalten zu können. Die Rekuperation kann man aber manuell nicht ausschalten, auch nicht sporadisch.
 
Zum Thema Zweitbatterie

Was für eine Batterie ist denn besser geeignet als die verbaute Zweitbatterie?
Sie sollte natürlich auch unter den Fahrersitz passen.

möglichst eine zyklenfestere mit gebundener Säure, also AGM oder Gel.
Varta-Silverdynamik wäre so eine Baureihe (AGM) und da suchst du dir einfach die Größe aus, die räumlich passt. Als Orientierung kannst du dazu die Maße deiner alten zweitbatterie nehmen.
Andere Hersteller werden aber ebenso passende AGM-Batterien haben.

Bin auch gerade am schauen wegen einer neuen Zweitbatterie. Habe die originale Halterung unter dem Fahrersitz nachgerüstet und damit sind die Masse der Batterie etwas limitiert. Die Breite darf max. 31.5cm sein, die Tiefe ca. 17cm. Die maximale Höhe muss ich mal noch ausmessen, ich denke viel mehr als 19-20cm gehen aber nicht rein.

Momentan habe ich folgende Batterien im Auge:

Banner RunningBull 80Ah 150 €
oder
http://www.reimo.com/de/850511-green_power_agm_batterie_80ah_gp80s/ resp. http://www.reimo.com/de/850521-green_power_agm_batterie_90_ah_lxbxh_306x1/ (fraglich ob die Höhe von 21.5cm passt, ansonsten wären 90Ah wohl das Maximum für den verfügbaren Platz)

Bei dieser Batterie http://www.reimo.com/de/850518-green_power_agm_batterie_100ah_335x170x210/ steht dass sie für den VW T5 geeignet ist, aber ich denke nicht als Zweitbatterie für unter den Fahrersitz.

Gibt es Erfahrungen?

Grüsse
Paolo
 
@frusa mach ich, sobald ich Zugriff auf meine Dokumente habe (sind gerade 800km entfernt). Das mit der Betriebserlaubnis sehe ich ziemlich entspannt, da haben wir an nem T4 Syncro groessere Schweinereien (auch an elektrik z.b. staerkere LiMa wegen scheinwerfern, usw) gemacht und ohne was nachzutragen durch TUEV usw gekommen (vllt hatten die auch keine Ahnung). Das mit der Werksgarantie ist denke ich auch sone Sache, Wenn ich mir ein Bilstein Fahrwerk einbau und was davon unabhaengiges Kaputt geht bekomme ich es doch wohl auch ersetzt (Oder Seikel usw...) oder nicht?.

Das mit der Start/Stop ist auch interessant, je nach Land merkt der sich ob es ausgestellt war oder nicht, hier wird es immer zurueckgesetzt. Die naechste Kiste wird auf jeden fall keine mehr mit BlueMotion... :D
 
kann man sich bald nicht mehr aussuchen.... Beim Golf konntest du in der Version 6 noch wählen. Ab Version 7 haben m.E. alle Golfs BMT.

Das mit der Start/Stop ist auch interessant, je nach Land merkt der sich ob es ausgestellt war oder nicht, hier wird es immer zurueckgesetzt.

dann müsste es dafür ja eine direkte Einstellung mit VCDS geben. Bisher habe ich (bei den VAG-Pkw's) immer nur davon gehört, dass eine Bedingung geändert wird. Z.B. Hochsetzen der Außentemperatur, ab der S&S möglich ist.

Über den TÜV kommen oder ohne Beanstandungen eine VW-Inspektion hinter sich bringen, ist trotz kleiner unerlaubter Modifikationen ganz bestimmt nicht das Thema.
Es wird wohl keinen TÜV-Prüfer oder VAG-meister geben, der bei einer normalen, allgemeinen Kontrolle oder HU feststellt, dass die Rekuperation nicht mehr funktioniert, es sei denn, man hat die Modifikation so dämlich gemacht, dass es zu Fehlereinträgen kommt.

Erst wenn es irgendwie teuer wird o.ä., kann es zu einer unangenehmen Wirkung kommen.
Ein Auto, das keine Betriebserlaubnis hat, wäre in einem Versicherungsfall nicht wirklich günstig.
Wenn es um viel Geld geht (beispielsweise auch bei einer teuren Garantiereparatur), dann wird auch intensiver gesucht...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Muesste man mal schauen, hab die info von einem freund der bei der vw ag bei einem premiumhersteller in der konstruktion sitzt (vllt gilt es dann nur fuer die autos). Bin mal gespannt was jetzt mit dem T5.3 alles so geaendert wird.
 
Heute ist bei laufenden Motor permanent 14,2V bei eingeschaltetem Licht.
Mehrere Kurzstrecken und einmal 1 Stunde 85km/h im 6 Gang mit GRA.
 
Also,

Beim mir passt alles ab Werk, Starterbatterie wird auch im Start/ Stopp mit 14,8V geladen,
sowie die 2. Batterie.

Gruß

Micha
 
Beim mir passt alles ab Werk, Starterbatterie wird auch im Start/ Stopp mit 14,8V geladen,
sowie die 2. Batterie

aber nur eine kurze Zeit, denn sonst wäre deine Rekuperation (die du vermutlich auch hast, wenn du schon S&S hast) funktionslos.
 
@frusa ich habe am freitag mal mit dem TUEV ein bisschen geredet. Also prinzipiel ist das alles kein problem, weils ja noch tut was es soll. Sie interessieren sich nicht fuer die Aenderung, aber eventuell das Finanzamt, weil sich der CO2 ausstoss eventuell erhoeht (Aber da war er sich auch nicht sicher, mein Argument war, dass man ja auch start/stopp usw deaktivieren kann und festmontierte Dachtraeger usw auch den verbrauch erhoehen usw). Der Pruefer macht sich da jetzt mal schlau, hat aber keine Ahnung, weil sowas scheinbar noch nicht vorgekommen ist, dass das jemand raus haben wollte :D(Er hat ziemlich viele Konjunktive benutzt). Ich denke am besten sagt man nichts..., aber wer alles richtig machen will sagt auf jeden Fall bescheid (zu was ich natuerlich rate), ich halte euch mal auf dem laufenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Denk dran, erst wenn er bereit ist, dir schriftlich zu geben, dass das Herausprogrammieren legal ist, ist auch etwas an der Sache dran.
Reden tun die viel, wenn der Tag lang ist.

Ich hatte meinen T5 ja vom TÜV auf 2,8T ablasten lassen, was auch einige Überredungskunst gekostet hat und von anderen Prüfern als dem "Chef", nach meiner Einschätzung, auch nicht durchgeführt worden wäre.
Die anderen Prüfer hatten schon bei absolut lächerlichen Veränderungen an meinem Wohnwagen (Wechsel der Kupplung...) teils böse Schwierigkeiten, wenn sie dafür unterschreiben müssen...

bei der Ablastung hatte ich erst hier durch das Forum erfahren, dass die ja wiederum eine Auswirkung auf die Besteuerung haben könnte (Die Steuer richtet sich ja wohl irgendwie nach dem Verhältnis von zul.GG zu Schadstoffausstoß und wenn man das zul.GG veringert, wird das Verhältnis schlechter). Praktische Auswirkungen auf den Schadstoffausstoß hatte die Ablastung bei mir ganz bestimmt nicht, aber vermutlich war sie auch nicht legal (zum Glück wusste das auch der "Chef"-TÜV-Prüfer damals nicht...)
 
Jop danke fuer den Tip!, ich halte euch auf dem laufenden :) ich muss mir jetzt auch noch was ueberlegen fuer meinen umbau, damit ich die eingetragenen sitzplaetze nicht verlier wenn ich ihn zum camper machen will :) da wird ueber den winter nochmal gebastelt.
 
Heute ist bei laufenden Motor permanent 14,2V bei eingeschaltetem Licht.
Mehrere Kurzstrecken und einmal 1 Stunde 85km/h im 6 Gang mit GRA.

So und jetzt wieder unter den oben genannten Bedingungen Spannung bei 13,7V.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar wann die optimale Ladespannung anliegt.
Das ist irgendwie alles für mich ganz misteriös.

Daher werde ich wahrscheinlich einen Ladewandler einbauen.
 
@frusa wie hast du eigentlich deinen Ladebooster geschalten? Die haben ja im Normalfall auch einen D+ Eingang oder ist deiner auch Spannungsgefuehrt?
 
Habe ja beruflich öfters mit dem Stassenverkehrsamt in der Schweiz zu tun.

Laut Auskunft vom Zürcher Strassenverkehrsamt gilt in der Schweiz folgendes bezüglich Stop+Start und Rekuperation:

Modifikationen sind nur zulässig, sofern sie innerhalb der Typengenehmigung liegen. Wenn in der (Schweizer) Typengenehmigung des fraglichen T5.2 steht, dass das Fahrzeug ein BMT-System hat, dürfen nicht Teile davon permanent ausgeschaltet werden. Andernfalls müsste, formal korrekt, das Fahrzeug mit einer neuen Typengenehmigung eingelöst werden, falls es überhaupt eine Typengenehmigung für das Fahrzeug ohne BMT gibt. Die entsprechenden Dokumente müsste VW(N) liefern.

Sofern sich der Emissions-Code nicht ändert, ist das aus meiner Sicht eine Lappalie. Falls sich durch die Modifikation (und die neue Typengenehmigung) aber der Emissionscode ändert, z.B. von B05 (Euro 5) auf nur noch B04, ist das rechtlich schon deutlich heikler.

Im Moment wird meines Wissens in der Schweiz nicht aktiv nach entsprechend modifizierten Fahrzeugen gesucht und das Risiko erwischt zu werden, ist wohl sehr klein.

Zulässig ist es in der Schweiz aber nicht und darf von offiziellen Markenvertreten offiziell nicht angeboten werden. Wer diese Modifikationen, die durchaus Sinn machen können, anbietet, sollte ehrlich kommunizieren.

Mein NTS-Ladewandler wird mit dem gleichen 12V-Signal geschaltet, das auch des Originaltrennrelais schaltet.

LG Roger
 
@PornX sprich du hattest schon ne 2te Batterie? oder hast du dir das Trennrelais codiert?
 
Ja, ich hatte schon ab Werk eine 2te Batterie.

LG Roger
 
@der_maddis:
@frusa wie hast du eigentlich deinen Ladebooster geschalten? Die haben ja im Normalfall auch einen D+ Eingang oder ist deiner auch Spannungsgefuehrt?

....wir haben nur einen Ladewandler im Boot und der ist für die Batterie des Bugstrahlers und er ist spannungsgeführt (Sterling). In meinem T5 ohne BMT habe ich nicht mal eine Zweitbatterie, sondern lediglich eine besser geeignete Starterbatterie.
Das ist für etwas geringere Ansprüche an den Autark-Stromverbrauch, beim Nicht-BMT-T5 völlig ausreichend, weniger arbeitsintensiv und deutlich günstiger.
 
Sorry erstmal fuer die spaete Antwort, war spontan in Portugal, weil die Wellen super waren :D. Also, ich war beim TUEV :D. Es hat KEINEN Einfluss auf die Betriebserlaubnis, aber man ist verpflichtet nach Paragraph 13 FZV die Veraenderung zu MELDEN, da sich wie gesagt der CO2 Ausstoss aendert (in meinem Fall um glaub 10mg). Da wurde dann einfach nur der V.7 Wert im Fahrzeugschein angepasst. Laut VW Nutzfahrzeuge muss die Werkstatt die die Aenderung vornimmt dann die Gewaehr fuer die von der Aenderung betroffenen Teile uebernehmen (Also besser machen lassen). Also wer alles richtig machen will, geht zum TUEV (99% werden das wohl nicht machen (sic! Tuev Pruefer)) laesst sich den Wert anpassen, zahlt ein wenig mehr Steuern und gut ist. Der TUEV hat Tabellen von VW in denen drinne steht in wie sich der Wert je nach Motor/Typ aendert. Zum Thema Betriebserlaubnis -> Da sich sich nichts an der Leistung usw des Fahrzeugs aendert und keine bauliche Veraenderung usw ist, hat es auf die Betriebserlaubnis keinen Einfluss und die Aenderung fuehrt "nur" zu Mehrverbauch und mehr CO2 Ausstoss (ist also halt "nur Steuerhinterziehung", weil diese am CO2 Ausstoss bemessen wird). D.h wer nen gutes Gewissen haben will laessts sich von ner Werkstatt rauscodieren, meldets, laesst sich den Wert anpassen und gut ist. Ich fahre mit der Loesung jetzt ganz gut :)

Ich hoffe damit ist alles geklaert fuer die Leute die das selbe Problem haben und sich fuer die Methode entscheiden. Ist auf jeden Fall guenstiger als ein 200Eur Ladebooster :) Hatte jetzt in 2 Wochen Portugal (und davor mal 2 Wochen Frankreich) keine Probleme mit leeren Batterien (und bin nur am Strand gestanden und ab und zu gefahren) wurden beide auch bei kurzer Strecke laut Mutlimeter (Ruhespannung) super geladen trotz Verbraucher an der 2. Batterie (Keuhlschrank, Laptop (Wechselrichter), Licht, Handy).

Nachtrag PornX Schadstoffklasse und so aendert sich nicht.
 
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