Aus einer bestimmten Perspektive kann man meiner Ansicht nach
schon davon sprechen, das bauartbedingte Mängel potenziell einen Rechtsanspruch auf Entschädigung generieren (gegen den Verkäufer, nicht VW): Das Gewährleistungsrecht kennt ja die "üblicherweise vom Käufer zu erwartende Beschaffenheit". Hierunter kann man tatsächlich auch die zu erwartende Lebensdauer zählen. Einziger aber sehr gewichtiger Haken bei der Sache, und das hast du ja schon umfänglich geschrieben, bildet die Tatsache, dass jegliche Anspruchsrechte mit Ende der Gewährleistungszeit - i.d.R. 1 Jahr bei Gebrauchtwaren - verjähren.
In diesem Fall ist es also so, dass der Mangel zwar zum Kaufzeitpunkt höchst wahrscheinlich schon im Keim angelegt ist: Es fehlt die erwartbare Beschaffenheit, mindestens 200tkm halten zu können. Ziemlich dumm für den Käufer ist dabei jetzt nur, dass das Fehlen dieser Eigenschaft nicht regelmäßig bei JEDEM Bus gegeben ist und somit allein dadurch beweisbar wird, dass der Motor vor dem erreichen der 200tkm auch tatsächlich kapput geht. Spekulationen des Käufers, dass etwas passieren
könnte, nur weil vielen Anderen das auch passiert ist, berechtigen erst einmal noch NICHT zur Anspruchstellung innerhalb der Gewährleistungsfrist, denn der Käufer muss zu allererst einmal glaubhaft darlegen, dass ihm ein erheblicher Schaden zum Zeitpunkt der Anspruchstellung bereits entstanden ist. Ist er aber jetzt noch nicht und somit gibt es auch noch kein Anspruchsrecht. Und dann greift in Kürze schon die Verjährung und verhindert jede weitere Möglichkeit auf Anmeldung von Ansprüchen.
Das ist schon alles irgendwie pervers: Im Nachhinein, wenn der Motor erst gestorben ist, kann man klar sagen, dass der Mangel/Konstruktionsfehler beim Kauf schon dran gewesen sein muss und auch, dass es tatsächlich ein erheblicher Mangel war. Die Bedingungen für eine Anspruchstellung sind im Nachhinein betrachtet also erfüllt gewesen.
Es hilft einem aber leider gar nichts, wenn das jetzt erst, nach Ablauf der Gewährleistungdauer, nachweisbar wird, weil die Verjährung den Verkäufer inzwischen vollständig aus der Haftung genommen hat.
PS:
@Minky: Wenn irgend ein Rechtsspezi tatsächlich eine Argumentation hat, wie ein Anspruch dennoch durchgesetzt werden kann, dann soll es das doch bitte hier mal im Forum erklären. Ich glaube, dass er hier viele Kunden gewinnen könnte, wenn er es überzeugend darstellen kann. Ad hoc würde ich bis dahin den Vorrednern beipflichten, es riecht docb sehr danach, dass hier ein Anwalt mit hohlen Locksprüchen wirbelt, um vor allem für sich selbst Kapital zu schlagen. Oder hat er schon Erfolge vorzuweisen? Dann bitte hier posten.