Rückabwicklung Erfahrungen mit T6

Testergebnis 27.07.2018
Es handelt sich somit um ein Fahrzeug - mit update!

Du meinst wohl 6b
ja ist schon verwirrend, da kommt man bisweilen durcheinander!
 
Nein, ich meinte das, was ich geschrieben hab.

Und 27.07. heißt es ist ein 6b Fahrzeug, dass die Kriterien für 6d bereits erfüllt.
Genau darum gehts es doch, dass auch die 6b T6 schon so sauber sind, wie sie für 6d sein müssten.

Und „mit Update“ ist reine Spekulation. Niemand hier weiß, was an den Fahrzeugen nach Auslieferungsstopp anders ist, oder ob überhaupt was geändert wurde.

DUH Test ist, wenn ich mich recht entsinne, übrigens schon davor gewesen. Auch mit guten Werten.
 
Irgendetwas stimmt bei deiner Logik nicht.
Wenn alle T6 so sauber sind, warum wurde dann der Auslieferungsstopp verfügt ?
Der wäre ja dann völlig sinnlos gewesen...

Tatsache ist, dass die T6 von 2015 bis Sept. 17 ohne update durch die Gegend fahren, als sogenannte Bestandsfahrzeuge. Die sind doch genau so " schmutzig ", wie die Fahrzeuge, die ab Sept. 17 vom Auslieferungsstopp betroffen waren und genau aus diesem Grunde ein update erhalten haben.
Tatsache ist auch, dass diese Fahrzeuge mehr CO2 in die Gegend pusten und deshalb mehr Steuern beim Finanzamt zu löhnen sind.
Wie oben schon beschrieben stimmen die Abgaswerte im Realbetrieb nicht mit dem im Messbetrieb überein. Da ergibt sich doch die Frage, ob der T6 nicht auch mit Schummelsoftware behaftet ist.
Man kann es drehen und wenden wir man will, die Fahrzeuge ohne update entsprechen nicht den erforderlichen Abgasvorschriften und sind von einem Fahrverbot bedroht in absehbarer Zeit.
Die Fahrzeuge mit update entsprechen nicht mehr den im Kaufvertrag angegebenen Werten, da die Fahrzeugcharakteristik durch das update verändert wurde, wie oben ebenfalls beschrieben.
 
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Irgendetwas stimmt bei deiner Logik nicht.
Wenn alle T6 so sauber sind, warum wurde dann der Auslieferungsstopp verfügt ?
Der wäre ja dann völlig sinnlos gewesen...

Tatsache ist, dass die T6 von 2015 bis Sept. 17 ohne update durch die Gegend fahren, als sogenannte Bestandsfahrzeuge. Die sind doch genau so " schmutzig ", wie die Fahrzeuge, die ab Sept. 17 vom Auslieferungsstopp betroffen waren und genau aus diesem Grunde ein update erhalten haben.
Tatsache ist auch, dass diese Fahrzeuge mehr CO2 in die Gegend pusten und deshalb mehr Steuern beim Finanzamt zu löhnen sind.
Wie oben schon beschrieben stimmen die Abgaswerte im Realbetrieb nicht mit dem im Messbetrieb überein. Da ergibt sich doch die Frage, ob der T6 nicht auch mit Schummelsoftware behaftet ist.
Man kann es drehen und wenden wir man will, die Fahrzeuge ohne update entsprechen nicht den erforderlichen Abgasvorschriften und sind von einem Fahrverbot bedroht in absehbarer Zeit.
Die Fahrzeuge mit update entsprechen nicht mehr den im Kaufvertrag angegebenen Werten, da die Fahrzeugcharakteristik durch das update verändert wurde, wie oben ebenfalls beschrieben.
Warum darf ein Auto im Realbetrieb nicht mehr ausstoßen wie auf dem Prüfstand? Kann es auch sein das die neue Software abgenommen werden musste um mit RDE-MESSUNG weiter zu kommen, es ist ja kein Neuer Motor gekommen und kein neues Modell
 
Bedarf es hierzu eines kostenspieligen Fahrzeugstopps?
Und weshalb wurde die Leistung der neuen Modelle, die 6d-temp entsprechen um 5 PS gedrosselt und anderes mehr ?
Wenn die Fahrzeuge mit 6b schon den geforderten Werten der 6d-temp entsprechen, warum dann dieser Aufwand, der VW sehr viel Geld kostet?
Dann hätte man alles beim Alten belassen können, ab Sep.18 dem T6 einen neuen Stempel verpasst mit 6d-temp und das wars.
 
So einfach ist es nicht , die Steuer wurde angepasst, der 150kw ist auf EOP gesetzt worden.
 
Die ganze Diskussion ist doch reine Spekulation!
Der Auslieferungsstopp , im Übrigen ab Anfang 12/17 , ist doch angeblich wegen eines Programmierungsfehler verhängt worden .Die Fahrzeuge haben bei internen Tests die geforderten Prüfstandswerte von 80mg NOx um , immerhin , 4 mg verfehlt!

Ob dies der wahrhaftige Grund ist ?
Bisher gibt es doch keinerlei gesicherte Erkenntnisse!
Da müsste schon ein Insider auspacken .

Sollte dieser „Fehler“ auch bereits ausgelieferte Fahrzeuge betreffen, müsste es doch ein UPDATE für diese Fahrzeuge anhängig sein .
Bisher hat hier im Forum noch keiner davon berichtet.

Also ist nachwievor alles Spekulation.

Wenn also jemand, aufgrund geänderter Prospektwerte , insbesondere hinsichtlich Addblue - Verbrauch,von VWN Schadenersatz verlangen könnte- dann diejenigen,welche vom Auslieferungsstopp betroffen waren.

Die Bestandsfahrzeughalter vor 12/17 müssten doch erst den Nachweis führen , dass ihr Bus im Prüfstandsverfahren die 80 mg reißen.
Dazu müsste man erstmal das genau Prüfverfahren kennen und reproduzieren können !

Und dann ist immer noch die Frage, ob bezüglich des Addblueverbrauchs überhaupt eine Information , im Sinne einer zugesicherten Eigenschaft,herausgegeben wurde -die einen Mangel begründet!

VG Bebu
 
Übrigens um die Spekulationen ins Kraut schießen zu lassen ,wer sagt den ob die vom Auslieferungsstopp betroffen Fahrzeuge nicht 146KW haben , die 4 Kw müssten doch locker in der gesetzlich zulässigen Streuung liegen

Vielleicht habe ich Euro 6 Temp und VW wollte Euro 6 Temp fürs neue Modelljahr mit einer kleinen PREIS-Erhöhung vermarkten!

Sorry - ist genauso eine Spekulation, wie die vorherigen!!!
VG Bebu
 
Irgendetwas stimmt bei deiner Logik nicht.
Sorry, wenn ich dass so sage, aber es ist eindeutig deine (Un-)Logik, die hier nicht stimmt.
warum wurde dann der Auslieferungsstopp verfügt ?
Das weiß ich nicht und vor allem weißt du es auch nicht. Und sonst hier auch keiner. Also schmeiß bitte wilde Spekulationen nur dann durch die Gegend, wenn du sie als solche kenntlich machst.
und genau aus diesem Grunde ein update erhalten haben.
Nächst Spekulation! Nach allem was wir wissen, wissen wir nicht, ob es ein Update gab oder nicht.
Wie oben schon beschrieben stimmen die Abgaswerte im Realbetrieb nicht mit dem im Messbetrieb überein
Du hast 6d und RDE offensichtlich nicht verstanden. Selbstverständlich weichen die Werte ab. Bei jedem Fahrzeug und mit voller Absicht und absolut gesetzeskonform.
die Fahrzeuge ohne update entsprechen nicht den erforderlichen Abgasvorschriften
Nächste Spekulation...
und sind von einem Fahrverbot bedroht in absehbarer Zeit.
Sicher nicht, weil es eine „Abweichung“ gäbe, evtl. aber wenn irgendwo ein Verbot für 6b kommt. Dann aber zusammen mit all den Hunderttausend anderen 6b.
da die Fahrzeugcharakteristik durch das update verändert wurde,
Und es wird weiter spekuliert....
Hier sind viele unterwegs, die ein Fahrzeug nach dem Auslieferungsstopp bekommen haben. Wo sind die vielen Meldungen, dass sich die Charakteristik geändert hat?
 
Da gehe ich mit der VW Lobby hier im Forum ausnahmsweise konform. Da ist viel Spekulation und Halbwahrheiten !

Bis jetzt hat mir noch niemand nachweislich eindeutig belegen können, dass der T6 mit 204 PS als Bestandsfahrzeug " sauber " ist.
Den Auslieferungsstopp als Programmierfehler zu verkaufen, das ist ja der Witz der Woche!

Ich würde an dieser Stelle sagen, genug spekuliert.
Ich hatte versprochen " Euch " auf dem Laufenden zu halten.
Die Angelegenheit ist nun auf dem Weg zu meinem Rechtsanwalt.
Sobald es etwas Konkretes gibt, werde ich hier darüber berichten.
 
@Odenwalddiesel

du heizt doch deinen Thread wieder an - ohne irgendeine nachweisbare neue Tatsache nur mit einem .... „kürzlich habe ich eine unverbindliche Aussage gehört ...“
..,, und schon geht die Spekulation wieder los

.... nur eins , ich glaube du musst nachweisen , dass dein Fahrzeug nicht „sauber“ im Sinne der von VW versprochenen Grenzwerte ist !

VW ist die gegenüber nicht nachweispflichtig !

Aber - dein Anwalt wird’s schon wissen .
Wir sind gespannt!!

VG Bebu
 
Da gehe ich mit der VW Lobby hier im Forum ausnahmsweise konform. Da ist viel Spekulation und Halbwahrheiten !
Bis jetzt hat mir noch niemand nachweislich eindeutig belegen können, dass der T6 mit 204 PS als Bestandsfahrzeug " sauber " ist.

Hallo Odenwalddiesel,

ich finde konstruktive Diskussionen mit VW Lobby zu verunglimpfen schon etwas
heftig, weil die Du scheinbar meinst, sicherlich VW kritisch ohne rosa Brille sind.
Ich sehe viele Taten und das Verhalten von VW in vielen Situationen auch negativ.

Das mit nachweislich eindeutig belegen, hast Du vielleicht nicht gut
verstanden. Der 204 PS Diesel mit 6b hat beim RDE Straßentest 50 mg/km NOx
ausgestossen, was sogar 6d entsprechen würde. Wie viel mehr Beleg
brauchst Du? Der ADAC hat bestimmt kein Interesse, unsauber zu messen,
das könnte man eher bei VW Eigentests vermuten.

Ob der T6 mit 6b nun ein Update hatte, ist spekulativ. Man könnte aber
daraus ableiten, dass Dein und auch mein T 6 evtl. mit einem Update
ohne HW Umbau die gleichen Werte erzielen kann/ könnte. Das ist
doch für Bestandsfahrzeuge der wichtige Punkt. Warum die den dann
um ein paar PS kastriert haben, kann ich mir auch nicht erklären und
habe das in einem anderen Tröt auch schon gefragt:confused:

Viele Grüße

Norbert
 
@ Norbert aus W
da sind wir schon wieder beim Thema: Spekulation !
Viel weiter sind wir alle zum Thema meines Eingangsthreads nicht gekommen.
Ich selbst bin nicht festgelegt mit meiner Meinung, warte jetzt ab, wie sich alles entwickelt.
Die Messwerte des ADAC zum T6 mit 204 PS sind die eine Seite, die andere Seite ist die,
dass der ADAC erst vor ein paar Tagen empfohlen hat, Dieselfahrzeuge ab 6d-temp zu kaufen.
Ich habe hierzu auf S. 10 näher hingewiesen.
Auch die frühere Umweltministerin Hendricks ging davon aus, dass die Euro 6 Fahrzeuge demnächst mit Fahrverboten rechnen müssten.
Auch hierzu habe ich hingewiesen.
In Berlin z.B. wird aktuell diskutiert ebenso die Euro 6b mit einem Fahrverbot zu belegen.
Die T6 Bestandsfahrzeuge sind Euro 6b !
 
@Odenwalddiesel

das mag alles so passieren ,wie gesagt - alles Spekulation !

Hier versteht nur keiner ,wieso du deswegen einen T6 mit Euro 6 b wandeln könntest !
Du hast einen Euro 6b bestellt und einen Euro 6 b bekommen !

Nur weil die Politik sich ändert ,kannst du nicht deinen Bus zurückgeben .
Was machst du ,wenn die Politik bestimmt, das in der Innenstadt von,Berlin,Frankfurt!München!Hamburg nur noch Elektrofahrzeuge fahren dürfen ?

Da kann doch kein Hersteller für haften.

Und dies gilt nicht nur für VW!
VG bebu
 
da sind wir schon wieder beim Thema: Spekulation !

Du hast doch mit den Spekulationen angefangen - Du behauptest die ganze Zeit, das EU 6b T6 manipuliert sind/waren. Das ist aber nicht bewiesen und weder vom KBA noch von VW bestätigt worden. Das ist schon eine coole Argumentation: Spekulationen aufstellen und dann denen, die das dann anzweifeln Spekulationen vorwerfen.

Auch einen Rückruf, anders als bei mehreren 100.000 Mercedes und allen A6 V6 TDI gibt es nicht. Glaubst Du etwa, das KBA ist gerade bei VW besonders gnädig????
 
Nochmals,
ich behaupte nicht, ich stelle zur Diskussion, das ist ein Unterschied !

Nachfolgende Feststellungen sind mir bekannt geworden, die ich auf S. 10 schon einmal erwähnt habe und die gilt es zu klären,
vernünftig, sachlich und ohne jegliche Unterstellungen:

die Baureihe der Motoren EA 288, ähnlich wie die Motoren der Baureihe EA 189 als Reihenmotoren konzipiert sind.
Beide Motoren verfügen über einen Dieselpartikelfilter und einen Oxydationskatalysator.
Bei der Motorversion Euro 6 kommt zusätzlich, je nach Fahrzeugmodell ein NOx Speicherkatalysator oder eine SCR Anlage zum Einsatz.
Bei Motoren des Typs EA 288 springt angeblich eine Funktion, die durch Aufwärmen des Abgassystems die Schadstoffe verringern soll, zwar während der genormten Prüfstandsmessung an, im realen Verkehr ist diese Funktion jedoch überwiegend ausgeschaltet.
Außerdem sei bei Fahrzeugen mit SRC Anlage, die eigentlich die Fahrzeuge von giftigen Abgasen/Stickoxyden bereinigen soll, deren Wirksamkeit unzulässigerweise ausser Kraft gesetzt worden.
SRC Anlagen verwenden Ad blue eine Harnstoffauflösung, die Stickoxyde in Dieselabgasen neutralisiert. Diverse T6 sollen Ad blue jedoch nur beschränkt einspritzen.
Somit wäre der T6 auch vom Abgasskandal betroffen.
Sollte der T6 mit Euro 6b ebenfalls vom Abgasskandal betroffen sein, dann ist dies ein gravierender Mangel, der eine Rückabwicklung, so nennt man das aktuell und nicht Wandlung, rechtfertigen wird.
Ich habe nun auf diesen mittlerweile 11 Seiten angewachsenen Thread vermehrt auf Gründe hingewiesen, die eine Rückabwicklung rechtfertigen würden.
Ob diese Gründe zutreffen und ausreichen sind für eine Rückabwicklung, damit muss sich mein RA bzw. die Gerichte beschäftigen.
Ich möchte dieses Thema lediglich zur Diskussion stellen und man sich Gedanken hierüber macht.
Die Menschheit hätte nie etwas von der Relativitätstheorie erfahren, wenn es nicht einen Menschen gegeben hätte, der sich Gedanken machte, ob es wohl möglich wäre auf einem Lichtstrahl zu reiten.
Deshalb, auch das scheinbar Unmögliche sollte bedacht und gegebenenfalls überprüft werden. Ich kann daran nichts Verwerfliches finden.

Im Übrigen stelle ich gerade fest, dass zu dem in diesem Thread erwähnten T6 Test ( der angeblich so sauber sein soll ) mit Euro 6b vom ADAC folgendes zu erwähnen ist.
Der ADAC schreibt hierzu u.a. auch:

"Fahrzeuge mit drei oder weniger Sternen, die schon am Prüfstand nicht besonders sauber sind, werden standardmäßig nicht separat auf der Straße getestet, weil sie unter ökologischen Aspekten ohnehin nur bedingt oder gar nicht empfehlenswert sind."

Der betreffende T6 Mulitvan auf den hier verwiesen wurde, bekam im Test 3 Sterne!
ADAC EcoTest - Fünf Sterne für die Umwelt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe nun auf diesen mittlerweile 11 Seiten angewachsenen Thread vermehrt auf Gründe hingewiesen, die eine Rückabwicklung rechtfertigen würden.
Ob diese Gründe zutreffen und ausreichen sind für eine Rückabwicklung, damit muss sich mein RA bzw. die Gerichte beschäftigen.

Moin,

Wieder jemand der erst zufrieden ist wenn ihm alle zustimmen. Du hast dich hier auf 11 Seiten immer wieder wiederholt, das ist richtig, wie oft willst st du noch erwähnen das du einen Anwalt beschäftigst? Was bitte willst du hören?
Vorschlag: melde dich wieder wenn du einen gerichtliche Entscheidung erwirkt hast. Meine Prognose: Aufgrund dee genannten Gründe der anderen Threadteilnehmer wird es keine Grundlage für eine Klage geben.

VG Jan
 
Bitte keine weiteren Prognosen.
@Odenwalddiesel, mache doch bitte die Fakten mit deinem Anwalt dem Händler und VWN gegenüber klar und berichte. Alles andere hier verbraucht nur Traffic und Nerven.
 
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