Nochmals,
ich behaupte nicht, ich stelle zur Diskussion, das ist ein Unterschied !
Nachfolgende Feststellungen sind mir bekannt geworden, die ich auf S. 10 schon einmal erwähnt habe und die gilt es zu klären,
vernünftig, sachlich und ohne jegliche Unterstellungen:
die Baureihe der Motoren EA 288, ähnlich wie die Motoren der Baureihe EA 189 als Reihenmotoren konzipiert sind.
Beide Motoren verfügen über einen Dieselpartikelfilter und einen Oxydationskatalysator.
Bei der Motorversion Euro 6 kommt zusätzlich, je nach Fahrzeugmodell ein NOx Speicherkatalysator oder eine SCR Anlage zum Einsatz.
Bei Motoren des Typs EA 288 springt angeblich eine Funktion, die durch Aufwärmen des Abgassystems die Schadstoffe verringern soll, zwar während der genormten Prüfstandsmessung an, im realen Verkehr ist diese Funktion jedoch überwiegend ausgeschaltet.
Außerdem sei bei Fahrzeugen mit SRC Anlage, die eigentlich die Fahrzeuge von giftigen Abgasen/Stickoxyden bereinigen soll, deren Wirksamkeit unzulässigerweise ausser Kraft gesetzt worden.
SRC Anlagen verwenden Ad blue eine Harnstoffauflösung, die Stickoxyde in Dieselabgasen neutralisiert. Diverse T6 sollen Ad blue jedoch nur beschränkt einspritzen.
Somit wäre der T6 auch vom Abgasskandal betroffen.
Sollte der T6 mit Euro 6b ebenfalls vom Abgasskandal betroffen sein, dann ist dies ein gravierender Mangel, der eine Rückabwicklung, so nennt man das aktuell und nicht Wandlung, rechtfertigen wird.
Ich habe nun auf diesen mittlerweile 11 Seiten angewachsenen Thread vermehrt auf Gründe hingewiesen, die eine Rückabwicklung rechtfertigen würden.
Ob diese Gründe zutreffen und ausreichen sind für eine Rückabwicklung, damit muss sich mein RA bzw. die Gerichte beschäftigen.
Ich möchte dieses Thema lediglich zur Diskussion stellen und man sich Gedanken hierüber macht.
Die Menschheit hätte nie etwas von der Relativitätstheorie erfahren, wenn es nicht einen Menschen gegeben hätte, der sich Gedanken machte, ob es wohl möglich wäre auf einem Lichtstrahl zu reiten.
Deshalb, auch das scheinbar Unmögliche sollte bedacht und gegebenenfalls überprüft werden. Ich kann daran nichts Verwerfliches finden.
Im Übrigen stelle ich gerade fest, dass zu dem in diesem Thread erwähnten T6 Test ( der angeblich so sauber sein soll ) mit Euro 6b vom ADAC folgendes zu erwähnen ist.
Der ADAC schreibt hierzu u.a. auch:
"Fahrzeuge mit drei oder weniger Sternen, die schon am Prüfstand nicht besonders sauber sind, werden standardmäßig nicht separat auf der Straße getestet, weil sie unter ökologischen Aspekten ohnehin nur bedingt oder gar nicht empfehlenswert sind."
Der betreffende T6 Mulitvan auf den hier verwiesen wurde, bekam im Test 3 Sterne!
ADAC EcoTest - Fünf Sterne für die Umwelt