Rückabwicklung Erfahrungen mit T6

Bei dir hat sich ein kleiner Fehlerteufel eingeschlichen, bei denen die der Umwelt zuliebe ihre Diesel Dreckschleuder los werden wollen, diese werden sich sicherlich kein noch dreckigeren Benziner ( direkteinspritzer ) kaufen
Das wäre ja ein Ruckschritt und der weg zur Hölle geht steil nach unten :D

Hallo, ich stimme dir zu.

Aber es wird doch nur der Diesel verdammt in Politik und in den Medien. Obwohl alle wissen das die Klimaziele mit Benziner gar nicht einzuhalten sind.
Und die DUH macht den Rest vor Gericht.

Ich will gar nicht wissen wie viele in den letzten Wochen Ihren Diesel in einen Benziner tauschten oder tauschen wollten.
Panik?

Grüsse Juppi!
 
Das sehe ich eben anders.
VW hat mir zunächst im - guten Glauben - einen Wagen verkauft, der die Euronorm 6 erfüllt und insofern schadstoffarm sei.
Wenige Wochen danach stellt sich heraus, dass dies doch nicht der Fall ist und VW muss die Auslieferung des T6 Diesel einstellen ( Auslieferungsstop )
Auf die Fahrzeuge nach dem Auslieferungsstop wird ein update aufgespielt, dass diese Fahrzeuge nun angeblich sauberer macht und die geforderte Abgasnorm erfüllt.
Ich fühle mich von VW betrogen, weil der Konzern mir nur wenige Wochen vor dem Auslieferungsstop noch ein angeblich sauberes Fahrzeug verkauft hat. Wusste VW das damals nicht auch schon, also nur wenige Wochen vor dem Auslieferungsstop, dass die T6 Diesel die Abgasnorm nicht erfüllen?
Muss da erst ein KBA kommen, um VW darauf hinzuweisen, - wer´s glaubt !
Angeblich, wie gesagt ich bin kein Fachmann, das müssen andere belegen, sollen die ersten ausgelieferten T6 noch schmutziger sein, als das Vorgängermodell.
Ich empfinde es als einen erheblichen Mangel, dass VW mir einen Diesel verkauft hat, der die geforderte Abgasnorm nicht erfüllt, der voraussichtlich von Fahrverbot betroffen sein wird, schlechtem Wiederverkaufswert usw.
Bis dato hat auch VW nichts dafür getan, diesen Mißstand zu beheben.
Aber auch bei den T6 mit update gibt es Mängel, die justiziabel sind.
so z.B.
Mehrverbrauch von adblue
Mehrverbrauch von Diesel ( ich weiß, da gehen die Meinungen auseinander, das muss dann eben überprüft werden )
die Haltbarkeit des Motors sei eingeschränkt
weniger Leistung als ursprünglich festgelegt
höhere Steuern fallen an. ( VW zahlt zwar einen Ausgleich hierfür, dennoch, Tatsache ist, dass es sich bei einem VW mit update nicht mehr um das ursprüngliche Fahrzeug handelt, wie laut Kaufvertrag )
Möglicherweise gibt es bei dem T6 Diesel noch andere Defizite, die mir nicht bekannt sind.
Das muss eben alles auf den Prüfstand, denn wo kein Kläger, da auch kein Richter.

Doch wir drehen uns mittlerweile im Kreis.
Eine Klärung dieser Fragen erwarte ich mir nicht hier in diesem Forum, sondern in der Auseinandersetzung mit meinem RA und VW.
 
Du kannst VW gar nicht verklagen, du lebst in Deutschland und der Händler den du verklagen müsstest hat davon keine Infos bekommen, somit hat er dich nicht betrogen! Ich habe einen nach dem Stopp und kann nicht behaupten das er keine Leistung hat und Zuviel gebraucht. Läuft gut und macht was er soll.
 
Der Händler hat keine infos von VW bekommen, woher weißt du das ?
Aber du hast Recht, das Ganze geht zunächst mal über den Händler und nicht über VW direkt.
 
Das stimmt nicht immer. Unter gewissen Voraussetzungen kann du nur VW und nicht den Händler verklagen. Z.B. dann, wenn das Fzg. direkt bei VW gekauft wurde. Der Händler war dann ja nur der Vermittler. Wir haben auch VW verklagt und nicht den Händler, allerdings aus einem anderen Grund.
 
Das sehe ich eben anders.
VW hat mir zunächst im - guten Glauben - einen Wagen verkauft, der die Euronorm 6 erfüllt und insofern schadstoffarm sei.
Wenige Wochen danach stellt sich heraus, dass dies doch nicht der Fall ist und VW muss die Auslieferung des T6 Diesel einstellen ( Auslieferungsstop )
Auf die Fahrzeuge nach dem Auslieferungsstop wird ein update aufgespielt, dass diese Fahrzeuge nun angeblich sauberer macht und die geforderte Abgasnorm erfüllt.
Ich fühle mich von VW betrogen, weil der Konzern mir nur wenige Wochen vor dem Auslieferungsstop noch ein angeblich sauberes Fahrzeug verkauft hat. Wusste VW das damals nicht auch schon, also nur wenige Wochen vor dem Auslieferungsstop, dass die T6 Diesel die Abgasnorm nicht erfüllen?
Muss da erst ein KBA kommen, um VW darauf hinzuweisen, - wer´s glaubt !
Angeblich, wie gesagt ich bin kein Fachmann, das müssen andere belegen, sollen die ersten ausgelieferten T6 noch schmutziger sein, als das Vorgängermodell.
Ich empfinde es als einen erheblichen Mangel, dass VW mir einen Diesel verkauft hat, der die geforderte Abgasnorm nicht erfüllt, der voraussichtlich von Fahrverbot betroffen sein wird, schlechtem Wiederverkaufswert usw.
Bis dato hat auch VW nichts dafür getan, diesen Mißstand zu beheben.
Aber auch bei den T6 mit update gibt es Mängel, die justiziabel sind.
so z.B.
Mehrverbrauch von adblue
Mehrverbrauch von Diesel ( ich weiß, da gehen die Meinungen auseinander, das muss dann eben überprüft werden )
die Haltbarkeit des Motors sei eingeschränkt
weniger Leistung als ursprünglich festgelegt
höhere Steuern fallen an. ( VW zahlt zwar einen Ausgleich hierfür, dennoch, Tatsache ist, dass es sich bei einem VW mit update nicht mehr um das ursprüngliche Fahrzeug handelt, wie laut Kaufvertrag )
Möglicherweise gibt es bei dem T6 Diesel noch andere Defizite, die mir nicht bekannt sind.
Das muss eben alles auf den Prüfstand, denn wo kein Kläger, da auch kein Richter.

Doch wir drehen uns mittlerweile im Kreis.
Eine Klärung dieser Fragen erwarte ich mir nicht hier in diesem Forum, sondern in der Auseinandersetzung mit meinem RA und VW.

Glaubst du denn Mist den du da von dir gibts??
Den Auslieferstopp hat nicht das KBA gemacht, sondern VW selber.
Wenn man keine Ahnung hat.....
Stimmt, du bist kein Fachmann. Klag mal schön. Ich kaufe mir mein Auto auch nur weil er so ökologisch ist. Aussehen, Fahrleistungen usw. lasse ich außen vor.
Solchen Leuten wie dir darf man dann überhaupt kein Update von irgendwas einspielen. Navi gibt es eine Verbesserung? Schade, leider können wir Ihnen das nicht einspielen, da es sich dann das Fahrzeug nicht mehr um das ursprüngliche Fahrzeug handelt.
Schade das ich kein Autohaus habe und du mein Kunde bist.
Da hätte ich meine Freude mit.....
 
Hallo,

entschuldigt bitte meine Frage, aber verstehe ich das richtig, wenn das Update draufgespielt wurde, wird der Adblue verbrauch höher?
Da meine Reichweite mit vollem Adblue Tank noch 9.000 Km beträgt, gehe ich davon aus, dass ich das Update nicht habe..
Habe ich ein anrecht auf das Update?-Hätte es gerne:D

Grüße

Michi
 
Nein.

Das konnten wir noch nicht nachweisen.

Alles Spekulation .

... ist ja auch abhängig von dem Fahrprofil.
 
Wird nur im geringsten einmal VW kritisiert, gehen hier von gewissen Leuten Emotionen los, unglaublich.
 
Es geht nicht darum dass VW nicht kritisiert werden darf - aber es geht darum,dass es auch berechtigt sein muss!
Wenn es um die nachgewiesenen manipulierten mit illegaler Abschaltvorrichtung versehenen Motoren geht !hat der TS meine volle Unterstützung!!

Ich hab nur ein Problem damit , wenn man einfach ohne nachgewiesenen Grund eine Kaufentscheidung Rückabwicklung will - nur weil es envouge ist .

Der TS mag ne Rechtsschutzversicherung haben, der Autohändlern nicht- es kostet einfach nur Geld !
Wenn er dann um dem Kostenrisiko aus dem Weg zugehen einen Vergleich macht , hat das nichts mit „Recht“
aber viel mit Betriebswirtschaft zu tun - und der Anwalt lässt sich feiern!

Ich würde so einem Kunden nie mehr ein Auto verkaufen - man muss auch mal verzichten können
Ich bin aber kein Autohändler .
Trotzdem empfinde ich dieses Verhalten als, im besten Sinne des Wortes , A- Sozial !

Desweiteren muss man auch erstmal die Zeit und den Spaß daran haben ,den Weg zu gehen .

Aber wie sage ich immer „ jedem Tierchen sein Pläsierchen“
VG Bebu
 
So sehr ich eine Rückabwicklung eines Euro6b-T6-Kaufvertrages unangemessen finde, ist es aber auch nicht richtig jemanden in der Form wie zuletzt hier im Faden dafür zu kritisieren, weil er es durchziehen möchte.
@Odenwalddiesel wird sich sein tun und Handeln schon gut überlegt haben. Seinen Standpunkt hat er ja bereits dargelegt. Ich wünsche ihm viel Erfolg bei dem Vorhaben und hoffe, dass er uns auf dem Laufenden hält ;)
 
Nein.

Das konnten wir noch nicht nachweisen.

Alles Spekulation .

... ist ja auch abhängig von dem Fahrprofil.


Vom Fahrprofil denke ich weniger, weil irgendwo hier im Thread die Rede von 6.000km mit vollem Tank war, das wären ja dann 3.000km differenz.?!?

Ich mache mich aber deswegen nicht verrückt, wollte es nur wissen.. Man kann eh nur abwarten..
 
Es ist schon erstaunlich, welche Emotionen dieses Thema bei manchen Bulli Fahrern erzeugt.
Allein nur das Aussprechens eines Gedankens, man könnte ja mal VW verklagen wegen des Dieselgate, löst bei manchen Bulli Fahrern einen beinahe Herzinfakt aus.
Hängt vermutlich damit zusammen, dass der Bulli kein " normales " Auto ist, sondern fast schon Kult, eine Lebenseinstellung.
Man fühlt sich persönlich betroffen, fürchtet dass die Welt aus den Angeln gehoben wird, wenn eine solche Klage von den Gerichten positiv beschieden wird. Es geht hier nicht mehr nur um ein Auto, es geht um persönliche Betroffenheit.
Liebe Bulli Fans, der Bulli ist und bleibt nur ein Auto, deshalb bleibt gelassen, fair und sachlich.

Wie schon erwähnt, halte ich es für absolut erforderlich dieses Thema mit einem kompetenten Rechtsanwalt anzugehen und natürlich über eine Rechtsschutzversicherung.

Sollte mein RA Erfolg haben, werde ich mir natürlich wieder einen Bulli kaufen und zwar mit 6d-temp, u.U. wenn das Prozedere länger dauert, den Bulli mit 6d, wenn nicht behalte ich meinen aktuellen Bulli und werde ihn auch weiterhin hegen und pflegen, wie bisher auch.
Der Bulli ist ein tolles Auto und wenn dann auch die Abgaswerte top sind, ist es für mich das ideale Auto.
Werter BeBu es geht hier nicht um ein Gemauschel zwischen Käufer und Verkäufer, es geht hier um Recht. Wir leben in Deutschland nicht in irgendeiner Bananenrepublik, sondern in einem Rechtsstaat. Wenn die Gerichte zu dem wohlbedachten Urteil kommen, dass eine Rückabwicklung, Schadensersatz oder was auch immer auszusprechen ist, dann ist das zu respektieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es geht nicht un den gedanken das du VW „was tust“ ^^ ich versteh aber leider auch nicht wo die Grundlage ist auf der du den Händler verklagst, du hast euro6(b?) bestellt und bekommen. Das unsere Regierung jedz meint da rum zu heulen, und wiedermal den Endverbraucher zum Sündenbock macht, da kann doch VW nix für. Der Auslieferungsstopp war wegen der Umstellung auf WLTP und nicht wegen Schummelei.
In paar Jahren kommt dann Euro7 is VW dann wieder der Schummler? Weil du nur nen 6d fährst?

Is alles garnicht böse gemeint ich versuch das jetzt wirklich ganz objektiv zu verstehen.


Hast du ne Rechtschutz mit im Boot oder biste da „allein“ rein gegangen?
 
Ich habe mich bei diesem Thread recht weit aus dem Fenster gelehnt und meine Gründe nun umfassend und ausführlich dargelegt zu diesem Thema.
@Big-D in meinem vorherigen Beitrag habe ich doch gerade erwähnt, dass ich eine Rechtsschutzversicherung und die Hinzuziehung eines kompetenten Anwaltes für dringend erforderlich halte..

Meines Erachtens sind doch nun die Sachargumente zu diesem Thema ausführlich erörtert, sowohl pro als auch kontra.
Dieser Thread gleitet nun zunehmend in persönliche und emotionale Niederungen ab.
Ich mache aus diesem Grunde an dieser Stelle ein Schlussstrich unter dieses Thema.
Wer konkrete Fragen an mich hat, kann sich gerne über die PN-Funktion direkt an mich wenden.
 
Ist halt die Frage ob die Rechtsschutzversicherung da mitspielt. Wäre für die Verbraucher natürlich schün, wenn die Industrie allen nach ein paar Jahren ein neues Auto schenkt, aber es wird nicht realistisch sein daß das eintritt.
 
Glaubst du denn Mist den du da von dir gibts??
Den Auslieferstopp hat nicht das KBA gemacht, sondern VW selber.
Wenn man keine Ahnung hat.....
Stimmt, du bist kein Fachmann. Klag mal schön. Ich kaufe mir mein Auto auch nur weil er so ökologisch ist. Aussehen, Fahrleistungen usw. lasse ich außen vor.
Solchen Leuten wie dir darf man dann überhaupt kein Update von irgendwas einspielen. Navi gibt es eine Verbesserung? Schade, leider können wir Ihnen das nicht einspielen, da es sich dann das Fahrzeug nicht mehr um das ursprüngliche Fahrzeug handelt.
Schade das ich kein Autohaus habe und du mein Kunde bist.
Da hätte ich meine Freude mit.....

Wäre es möglich darzulegen, was mit „Mist“ genau gemeint ist?

Ich für meinen Teil habe Schwierigkeiten mit der Vorstellung, dass VWN den ersten Auslieferungsstopp auch ohne KBA durchgezogen hätte.

Ist aber auch nur meine Meinung.

Gruß

Michael
 
welche Emotionen dieses Thema bei manchen Bulli Fahrern erzeugt.
Ich glaube die allerwenigsten haben Emotionen, nur weil irgendjemand VW verklagen will. Ich definitiv 0,0.
Ich fühle mich aber gerufen, wenn hier persönliche Spekulationen als gesicherte Wahrheit verkauft werden und Themen argumentativ zusammen gemischt werden, die absolut nichts miteinander zu tun haben.
Auf so einer Basis kann man dann nämlich nicht mehr vernünftig diskutieren. Und dafür ist ein Forum da.
wenn eine solche Klage von den Gerichten positiv beschieden wird
Ist mir das persönliche dermaßen egal, das kannst du dir gar nicht vorstellen.

Ich hätte auch nicht die geringsten Bedenken VW selbst zu verklagen, ich hab da kein emotionales Verhältnis, weder zu VW noch zum T6. Muss halt nur einen triftigen Grund dafür geben.


Und dass deutsche Gerichte in 99,99% sauber und korrekt entscheiden, bin ich ganz bei dir.
Wenn ein Vergleich geschlossen wird, dann hat aber eben kein Gericht entschieden. Vergleiche sind fast immer auf wirtschaftlichen Überlegungen zurück zu führen.
 
Zurück
Oben