Zum Thema Stilllegung orientiere ich mich an dem für meinen Wohnort zuständigen aktuellen Rechtsspruch des VG Karlsruhe, der besagt, dass - die Stilllegung von Dieselfahrzeugen unzulässig ist.
Behörde darf Diesel eines Update-Verweigerers nicht stilllegen
Auch ich habe diverse Bedenken, wenn ich mir die Argumente meines RA anschaue, aber was soll´s, die Rechtsschutzversicherung soll sich damit beschäftigen und dann eine Entscheidung treffen, ob der RA aktiv werden kann oder nicht. Sollte die Rechtsschutzversicherung grünes Licht geben, für den Klageweg, ist das m.E. schon mal die halbe Miete.
Zum Thema T6 und Rückabwicklung wegen der Abgasproblematik geht es mir vermutlich wie den meisten, die diesen Thread verfolgen.
Auf der einen Seite erfreut mich mein Cali jedes Mal, wenn ich in das Fahrzeug einsteige und mit der tollen Technik, dem Komfort und der Zuverlässigkeit dieses Autos konfrontiert werde. Es ist einfach ein tolles Auto.
Auf der anderen Seite ärgere ich mich aber auch, dass ich solch ein tolles Auto fahre, das eben die geforderten Abgaswerte nicht einhält und - offensichtlich - ein Problem für die Umwelt darstellt.
Als ich das Fahrzeug im Sept. 2016 konfiguriert habe und dann auch bestellt habe, war das Thema T6 mit Euro 6 noch nicht in der öffentlichen Kritik.
Im Gegenteil, jeder sagte und es war überall zu lesen, dass dieses Konzept ( mit adblue Einspritzung ) von VW nun endlich zukunftsträchtig sei.
Als ich den Wagen im Mai 2017 voller Stolz und Freude bei meinem Händler abholte, sprach auch noch niemand von einem " drohenden update ", das wenige Monat danach kommen sollte. Da kauft man schon ein Auto für viel Geld ( aktuell müsste ich für meinen Cali laut Listenpreis 75 000 Euro hinblättern ) und davon überzeugt ist, auch etwas Vernünftiges für die Umwelt zu tun, um dann nur 4 Monate später zu erfahren, dass die Auslieferung des T6 Diesel gestoppt worden ist und ein update erhalten wird. Da komme ich mir dann doch schon verar...vor.
Ich habe mich deshalb entschieden, die Sache meinem RA zu übergeben. Ich zahle schon über 30 Jahre in meine Rechtsschutzversicherung ein, habe diese noch nie beansprucht, nun ist der Zeitpunkt gekommen wo die Versicherung auch mal was für mich machen kann - oder auch nicht.
Mittlerweile hat sich für mich das Thema Rückabwicklung noch um einen neuen Aspekt erweitert.
Der neue Cali, der ab Sept. 2018 ausgeliefert wird, hat " nur " noch 199 PS.
Wie in diesem Forum an anderer Stelle diskutiert wird, gibt es in einzelnen Drehzahlbereichen deutliche Unterschiede zu meinem Cali mit 204 PS
Mein Fahrzeug macht bis jetzt einen sehr zuverlässigen und ausgereiften Eindruck.
Ich habe mit dem Cali auch schon eine Last von 2.5 T über die Alpen gezogen. Der Wagen war davon völlig unbeeindruckt.
Stellte in jedem Drehzahlbereich, die volle Leistung zur Verfügung.
Anfänglich dachte ich, nun ja, ein 2.0 l Motörchen wird wohl schnell überlastet sein, wenn ich den Berg hochfahre und entsprechend Leistung abfordere. Um so erstaunlicher war es für mich zu sehen, dass die Drehzahl von dem Motor sehr moderat war auch bei Bergfahrten oder Beschleunigungen.
Ob sich der 199 PS ebenso souverän verhält muss abgewartet werden. Schaut man sich die hier eingestellten Bilder von der Unterseite dieses Fahrzeuges an, bekommt man den Eindruck, dass man mittlerweile mit einem kleinen Chemielabor durch die Gegend fährt. Mir kommen da Bedenken bzgl. der Haltbarkeit und der Kosten, wenn hier etwas kaputt geht.
So schnell werde ich meinen Cali nicht hergeben, da müssen schon etliche Faktoren zusammenkommen, damit ich diesen Schritt machen werde, sofern er überhaupt zu realisieren ist.
Jetzt werde ich erst einmal abwarten, was die Rechtsschutzversicherung meint, das werde ich wohl in 3 bis 4 Wochen wissen. Wie versprochen halte ich euch hierzu auf dem Laufenden.