Rückabwicklung Erfahrungen mit T6

Ja, da bin ich auch mal sehr gespannt.
Mein RA meint, er habe solche Verfahren schon oft durchgezogen - mit Erfolg.
Mal sehen, was die Rechtsschutzversicherung meint.
Prinzipiell ist es mir egal, ich habe einen schönen Bus, bin mit dem zufrieden, eigentlich müsste und wollte ich den behalten
Aber wenn es tatsächlich Gründe gibt, die für eine erfolgreiche Rückabwicklung sprechen, dann wäre das für mich auch eine Option.
 
Ich freue mich, dass zu diesem Thread viele User zwar durchaus kritisch aber dennoch sachlich und fair geantwortet haben.:danke:
Diese User bekommen von mit immer eine Antwort, so auch BeBu. im Gegensatz zu solchen Usern, die nur provozieren wollen und darauf aus sind, hier Unfrieden zu stiften.
Wenn ich hier Kommentator wäre, würde ich solche Beiträge sofort löschen!
 
im Gegensatz zu solchen Usern, die nur provozieren wollen und darauf aus sind, hier Unfrieden zu stiften.
anscheinend bin ich in diese Kategorie gefallen, wenngleich es mir fernliegt hier Unfrieden zustiften und ich mir recht sicher bin, dass ich das auch nicht getan habe. Und das Attribut "kritisch aber sachlich" würde ich für mich auch in Anspruch nehmen.
 
Da ich im Verlaufe dieses Thread vermehrt darauf angesprochen wurde, auf welcher Grundlage ich eine Rückabwicklung meines Fahrzeuges anstrebe, darf ich aus der Homepage meine Rechtsanwaltes folgendes zitieren:

" Der EA288-Motor produziert im aktuellen T6 zuviel Stickoxyd - VW reagierte auf eigene Testergebnisse mit einem Auslieferungsstopp."
" Welche Auswirkungen ein Software-Update auf Leistung, Langlebigkeit oder Verbrauch hat, ist nach wie vor nicht geklärt. Hinzu kommt, dass angesichts des Abgasskandals Diesel-Fahrzeuge in den vergangenen Wochen einen enormen Wertverlust erfahren haben."
" Grundsätzlich haben die Käufer einen Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Kann der Mangel nicht behoben werden, besteht ein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufpreises. "
" Im Rahmen der Rückrufaktion kommt es zu einem Austausch der Software und bei einigen Motorvarianten auch zum Einbau eines zusätzlichen Bauteiles. Dr. RA ... „VW versucht durch die Bezeichnung ‚Update‘ seit Beginn des Dieselskandals zu vermitteln, dass nur ein bestehendes System optimiert wird. Dem ist aber nicht so: Es wird nach einem Reset eine komplett neue Software aufgespielt!“ Dieses Detail ist wichtig, denn nach Meinung vieler Experten ist ein Update eine zu akzeptierende „Kleinigkeit“, eine neue Software kommt dem Einbau eines neuen Bauteiles gleich, was Auswirkungen auf den Ablauf der Gewährleistung nach sich zieht. Außerdem: Performance und Verbräuche des Autos ändern sich, es droht Wertverlust und Zwangsstillegung"
"Wir vertreten den Standpunkt, dass der Softwarewechsel die Gewährleistung wieder auf Anfang setzt und man anschließend Anspruch auf 2 weitere Jahre Gewährleistung hat. Im Falle von Zwangsstilllegungen sind wir der festen Überzeugung, dass ein Verzicht auf ein ‚Update‘ keinen sicherheitsrelevanten Mangel darstellt, der eine Zwangsmaßnahme rechtfertigen würde.“

"Gemeinsam mit weiteren Aspekten einer bewährten Verfahrensstrategie sorgt die aktuelle Informationslage dafür, dass Verfahren gegen VW in Bezug auf die oben genannten Rückrufaktionen kaum verloren werden können. Für RA Dr. ... daher völlig unverständlich: „Die Zahl der Klagenden ist in Relation zur Zahl von 2,6 Millionen Betroffenen immer noch verschwindend gering.“ Aktuell ist die Diskussion rund um die Person Winterkorn angetan, die Aussichten in Betrugshaftungsklagen gegen den Volkswagenkonzern erheblich zu verbessern. Herr RA Dr...: „Wir haben nicht nur einen zugegebenen Betrug, sondern unter Umständen bald auch einen dafür verantwortlichen Top-Manager!“
Den Namen meines Anwaltes habe ich weggelassen, um nicht in den Verdacht von Schleichwerbung zu kommen.
Auf jeden Fall haben mich die Argumente meines Anwaltes überzeugt, dass es durchaus Sinn macht eine Rückabwicklung meines Fahrzeuges anzustreben.
 
Kannst du überhaupt eine neue Software bekommen? Gibt es einen Rückruf ? Man sollte formulieren : im Falle eines Rückrufes
 
Zu der letzten Fragestellung unbedingt den Präsidenten des KBA als Zeugen berufen. Ob, und wenn nein warum nicht? ;)
 
Wo außer auf der Werbeseite des Anwalts steht denn daß der T6 zuviel NOx produziert?
 
Naja, sonst wäre ja nicht der Auslieferungsstop gekommen ?
Das muss ja ein Grund haben, aber jetzt bitte nicht mit einem Programmierungsfehler argumentieren.
Ich frage mich z.B. auch, warum die neuen T6 mit Euro 6d-temp ganz offensichtlich mit zusätzlicher Hardware ausgestattet wurden.
Anscheinend hat das update nicht den gewünschten Erfolg gebracht.
VW hat mit dem T6 zunächst ein Fahrzeug auf den Markt gebracht, das angeblich die geforderte Abgasnorm erfüllt, um von weiteren Fahrverboten nicht betroffen zu sein.
Das ist nun zweifellos nicht der Fall.
Auch der T6 mit Euro 6b steht auf der Abgas-Abschuss-Liste.
Im Vertrauen auf die Ankündigungen von VW, dass der T6 mit Euro 6 die geforderte Abgasnorm einhält, habe ich mir dieses Fahrzeug gekauft.
Nun muss ich einige Monate danach feststellen, dass der T6 mit der Abgasnorm Euro 6b auch von Fahrverboten betroffen sein wird in absehbarer Zeit.
Das ist in meinen Augen ein gravierender Mangel, den VW seinen Kunden zumutet und eine Rückabwicklung rechtfertigt.
Manche mögen das anders sehen, aber das müssen dann die Gerichte entscheiden.
 
Auch der T6 mit Euro 6b steht auf der Abgas-Abschuss-Liste.
Im Vertrauen auf die Ankündigungen von VW, dass der T6 mit Euro 6 die geforderte Abgasnorm einhält, habe ich mir dieses Fahrzeug ge
Nun muss ich einige Monate danach feststellen, dass der T6 mit der Abgasnorm Euro 6b auch von Fahrverboten betroffen sein wird in absehbarer Zeit.
Das ist in meinen Augen ein gravierender Mangel, den VW seinen Kunden zumutet und eine Rückabwicklung rechtfertigt.
Manche mögen das anders sehen, aber das müssen dann die Gerichte entscheiden.

Also bislang gibt es noch kein Fahrverbot für Diesel Euro 6. Auch angekündigt ist nichts der Gleichen.
 
@Odenwalddiesel

Abgesehen von der Werbeseite deines RA gibt es nichts erhellendes .
Deine Argumentation ist immer die gleiche,und für kaum einen nachvollziehbar .
Auch dein Anwalt scheint nicht ganz auf dem laufenden zu sein mittlerweile gibt es Urteile , wonach eine Stilllegung möglich ist.
.... und du musst immer noch nachweisen, dass dein T6 die Werte auf dem Prüfstand nicht einhält.

Das du ein Fahrzeug erworben hast , welches nicht alle zukünftigen Grenzwerte erfüllt hätte dir eigentlich bewusst sein müssen .

Auch ein T6 Euro 6 Temp wird vielleicht nur bis Euro 7 ..8...9....
in Innenstädte fahren dürfen !

Deshalb wirst du den Bus nicht wandeln können.
Wenn ich mich recht an einen früheren Post von dir erinnere ,wolltest du deinen Bus 15 Jahre fahren - solange hält heutzutage kein Grenzwert mehr

Na ,wir warten mal wie es aus geht .
VG Bebu
 
Da spielen wieder einige Rechtsanwalt.

Nabend,

Richtig - und die an den Haaren herbeigezogene Argumentationskette mit Fakten die großteils nur Vermutungen sind ist wirklich nur zum Schmunzeln (bezogen auf die Werbeseite des Anwalts)

Shake Hands und Goldgrube zwischen RA und Rechtsschutz. Widerlich, so wie beim Thema Abmahnungen.

Mensch, Fahr und genieß den Bus bis er auseinanderfällt. Ich müsste ja jeden Morgen vor lauter schlechtem Gewissen erst zum Beten in die Kirche wenn ich meinen euro 5 hier auf dem Land zum Brötchen holen für 7 km anwerfe..

VG Jan
 
VW Lobby hier im Forum
Ich lach mich weg....

Man könnte das hier alles auf eine Seite verkürzen, warum wird hier das meiste wiederholt? Ich dachte zwischendurch mein Laptop hängt, aber er hatte doch weitergeblättert, nur war der Text der gleiche. :D

Kleiner Tipp: Auf eine Wiederholung muss man nicht mit einer Wiederholung antworten, warten wir doch ab bis es wirklich Neuigkeiten gibt.
 
@afrika79

von wegen Shake- hands mit dem Rechtsschutzverdicherer

Die Rechtsschutzversicherungen freuen sich mit Sicherheit nicht über mehr Schäden. !!!

Und an alle hier die eine Rechtsschutzversicherung haben - bei der nächsten Beitragserhöung mal an den Thread hier denken und sich nicht ärgern , nicht nörgeln- sondern einfach verstehen

VG Bebu
 
Zum Thema Stilllegung orientiere ich mich an dem für meinen Wohnort zuständigen aktuellen Rechtsspruch des VG Karlsruhe, der besagt, dass - die Stilllegung von Dieselfahrzeugen unzulässig ist.

Behörde darf Diesel eines Update-Verweigerers nicht stilllegen

Auch ich habe diverse Bedenken, wenn ich mir die Argumente meines RA anschaue, aber was soll´s, die Rechtsschutzversicherung soll sich damit beschäftigen und dann eine Entscheidung treffen, ob der RA aktiv werden kann oder nicht. Sollte die Rechtsschutzversicherung grünes Licht geben, für den Klageweg, ist das m.E. schon mal die halbe Miete.

Zum Thema T6 und Rückabwicklung wegen der Abgasproblematik geht es mir vermutlich wie den meisten, die diesen Thread verfolgen.
Auf der einen Seite erfreut mich mein Cali jedes Mal, wenn ich in das Fahrzeug einsteige und mit der tollen Technik, dem Komfort und der Zuverlässigkeit dieses Autos konfrontiert werde. Es ist einfach ein tolles Auto.
Auf der anderen Seite ärgere ich mich aber auch, dass ich solch ein tolles Auto fahre, das eben die geforderten Abgaswerte nicht einhält und - offensichtlich - ein Problem für die Umwelt darstellt.
Als ich das Fahrzeug im Sept. 2016 konfiguriert habe und dann auch bestellt habe, war das Thema T6 mit Euro 6 noch nicht in der öffentlichen Kritik.
Im Gegenteil, jeder sagte und es war überall zu lesen, dass dieses Konzept ( mit adblue Einspritzung ) von VW nun endlich zukunftsträchtig sei.
Als ich den Wagen im Mai 2017 voller Stolz und Freude bei meinem Händler abholte, sprach auch noch niemand von einem " drohenden update ", das wenige Monat danach kommen sollte. Da kauft man schon ein Auto für viel Geld ( aktuell müsste ich für meinen Cali laut Listenpreis 75 000 Euro hinblättern ) und davon überzeugt ist, auch etwas Vernünftiges für die Umwelt zu tun, um dann nur 4 Monate später zu erfahren, dass die Auslieferung des T6 Diesel gestoppt worden ist und ein update erhalten wird. Da komme ich mir dann doch schon verar...vor.

Ich habe mich deshalb entschieden, die Sache meinem RA zu übergeben. Ich zahle schon über 30 Jahre in meine Rechtsschutzversicherung ein, habe diese noch nie beansprucht, nun ist der Zeitpunkt gekommen wo die Versicherung auch mal was für mich machen kann - oder auch nicht.

Mittlerweile hat sich für mich das Thema Rückabwicklung noch um einen neuen Aspekt erweitert.
Der neue Cali, der ab Sept. 2018 ausgeliefert wird, hat " nur " noch 199 PS.
Wie in diesem Forum an anderer Stelle diskutiert wird, gibt es in einzelnen Drehzahlbereichen deutliche Unterschiede zu meinem Cali mit 204 PS
Mein Fahrzeug macht bis jetzt einen sehr zuverlässigen und ausgereiften Eindruck.
Ich habe mit dem Cali auch schon eine Last von 2.5 T über die Alpen gezogen. Der Wagen war davon völlig unbeeindruckt.
Stellte in jedem Drehzahlbereich, die volle Leistung zur Verfügung.
Anfänglich dachte ich, nun ja, ein 2.0 l Motörchen wird wohl schnell überlastet sein, wenn ich den Berg hochfahre und entsprechend Leistung abfordere. Um so erstaunlicher war es für mich zu sehen, dass die Drehzahl von dem Motor sehr moderat war auch bei Bergfahrten oder Beschleunigungen.
Ob sich der 199 PS ebenso souverän verhält muss abgewartet werden. Schaut man sich die hier eingestellten Bilder von der Unterseite dieses Fahrzeuges an, bekommt man den Eindruck, dass man mittlerweile mit einem kleinen Chemielabor durch die Gegend fährt. Mir kommen da Bedenken bzgl. der Haltbarkeit und der Kosten, wenn hier etwas kaputt geht.
So schnell werde ich meinen Cali nicht hergeben, da müssen schon etliche Faktoren zusammenkommen, damit ich diesen Schritt machen werde, sofern er überhaupt zu realisieren ist.
Jetzt werde ich erst einmal abwarten, was die Rechtsschutzversicherung meint, das werde ich wohl in 3 bis 4 Wochen wissen. Wie versprochen halte ich euch hierzu auf dem Laufenden.
 
Im Odenwald gibt es doch gar keine Fahrverbote / Umweltzonen. :rolleyes:Da ist die Natur noch in Ordnung... . Wunderschöne Landschaft!:cool:8)
 
Da ich im Verlaufe dieses Thread vermehrt darauf angesprochen wurde, auf welcher Grundlage ich eine Rückabwicklung meines Fahrzeuges anstrebe, darf ich aus der Homepage meine Rechtsanwaltes folgendes zitieren:

" Der EA288-Motor produziert im aktuellen T6 zuviel Stickoxyd - VW reagierte auf eigene Testergebnisse mit einem Auslieferungsstopp."
" Welche Auswirkungen ein Software-Update auf Leistung, Langlebigkeit oder Verbrauch hat, ist nach wie vor nicht geklärt. Hinzu kommt, dass angesichts des Abgasskandals Diesel-Fahrzeuge in den vergangenen Wochen einen enormen Wertverlust erfahren haben."
" Grundsätzlich haben die Käufer einen Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug. Kann der Mangel nicht behoben werden, besteht ein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufpreises. "
" Im Rahmen der Rückrufaktion kommt es zu einem Austausch der Software und bei einigen Motorvarianten auch zum Einbau eines zusätzlichen Bauteiles. Dr. RA ... „VW versucht durch die Bezeichnung ‚Update‘ seit Beginn des Dieselskandals zu vermitteln, dass nur ein bestehendes System optimiert wird. Dem ist aber nicht so: Es wird nach einem Reset eine komplett neue Software aufgespielt!“ Dieses Detail ist wichtig, denn nach Meinung vieler Experten ist ein Update eine zu akzeptierende „Kleinigkeit“, eine neue Software kommt dem Einbau eines neuen Bauteiles gleich, was Auswirkungen auf den Ablauf der Gewährleistung nach sich zieht. Außerdem: Performance und Verbräuche des Autos ändern sich, es droht Wertverlust und Zwangsstillegung"
"Wir vertreten den Standpunkt, dass der Softwarewechsel die Gewährleistung wieder auf Anfang setzt und man anschließend Anspruch auf 2 weitere Jahre Gewährleistung hat. Im Falle von Zwangsstilllegungen sind wir der festen Überzeugung, dass ein Verzicht auf ein ‚Update‘ keinen sicherheitsrelevanten Mangel darstellt, der eine Zwangsmaßnahme rechtfertigen würde.“

"Gemeinsam mit weiteren Aspekten einer bewährten Verfahrensstrategie sorgt die aktuelle Informationslage dafür, dass Verfahren gegen VW in Bezug auf die oben genannten Rückrufaktionen kaum verloren werden können. Für RA Dr. ... daher völlig unverständlich: „Die Zahl der Klagenden ist in Relation zur Zahl von 2,6 Millionen Betroffenen immer noch verschwindend gering.“ Aktuell ist die Diskussion rund um die Person Winterkorn angetan, die Aussichten in Betrugshaftungsklagen gegen den Volkswagenkonzern erheblich zu verbessern. Herr RA Dr...: „Wir haben nicht nur einen zugegebenen Betrug, sondern unter Umständen bald auch einen dafür verantwortlichen Top-Manager!“
Den Namen meines Anwaltes habe ich weggelassen, um nicht in den Verdacht von Schleichwerbung zu kommen.
Auf jeden Fall haben mich die Argumente meines Anwaltes überzeugt, dass es durchaus Sinn macht eine Rückabwicklung meines Fahrzeuges anzustreben.

Kleiner Tip von mir. Such Dir einen richtigen Anwalt, der nicht EA189 Abschaltsoftwarebetrug und EA288 Auslieferungsstopp durchn Tüddel bringt. So wird das nie was ;-)

Und ansonsten wünsche ich Dir noch viel Spass in dem Ausleben weiterer Vermutungen und Verschwörungstheorien zum Thema VW & Abgas.

Mit wird das hier zu doof. Ich klinke mich an dieser Stelle aus!
 
Zumindest ist jetzt klar, wo die verschwurbelten Theorien her kommen.
Odenwalddiesel kann gar nichts dafür.
 
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