Paul Paulchen
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Nein , nur realistisch , wer sich anlegt muss sich auch über Konsequenzen klar sein . Wenn VW schon Ersatzmobilität anbietet ist es rechtlich schon Vorsorge . Der Lieferverzug ist im Dezember schon bekannt gegeben worden , die Erhöhung der Werte ist auch bekannt gegeben worden . Rücktritt haben ja einige schon durchgezogen , aber ohne Entschädigung . Verhandeln kannst du nur mit deinem Händler .
"Der Lieferverzug ist im Dezember schon bekannt gegeben worden..." => Richtig. Bei 3 Wochen gibt es auch die Garantieverlängerung von einem Jahr, was ich absolut ok finde.
"...die Erhöhung der Werte ist auch bekannt gegeben worden..." => Genau danach suche ich. Wo ist die offizielle Mitteilung für mein Fahrzeug /Fahrzeugtyp ? Mein Händler jedenfalls behauptet, er wüsste das nicht und da hätte sich nichts geändert, auch wenn der Konfigurator das belegt. Lt. dem VW Schreiben wird das zwar "erwähnt", aber schön geredet, es gäbe keine Änderung.
Hm... was denn nun? Der Kunde wird wieder für dumm verkauft. Oder anders: Ihr bestellt ein schwarzes Fahrzeug und bekommt einen in pink geliefert. Nehmt Ihr den ab? Ist doch kein Schaden, nur eine andere Farbe....
VlG
Paul