Entschädigung für veränderte Werte

Nein , nur realistisch , wer sich anlegt muss sich auch über Konsequenzen klar sein . Wenn VW schon Ersatzmobilität anbietet ist es rechtlich schon Vorsorge . Der Lieferverzug ist im Dezember schon bekannt gegeben worden , die Erhöhung der Werte ist auch bekannt gegeben worden . Rücktritt haben ja einige schon durchgezogen , aber ohne Entschädigung . Verhandeln kannst du nur mit deinem Händler .

"Der Lieferverzug ist im Dezember schon bekannt gegeben worden..." => Richtig. Bei 3 Wochen gibt es auch die Garantieverlängerung von einem Jahr, was ich absolut ok finde.

"...die Erhöhung der Werte ist auch bekannt gegeben worden..." => Genau danach suche ich. Wo ist die offizielle Mitteilung für mein Fahrzeug /Fahrzeugtyp ? Mein Händler jedenfalls behauptet, er wüsste das nicht und da hätte sich nichts geändert, auch wenn der Konfigurator das belegt. Lt. dem VW Schreiben wird das zwar "erwähnt", aber schön geredet, es gäbe keine Änderung.

Hm... was denn nun? Der Kunde wird wieder für dumm verkauft. Oder anders: Ihr bestellt ein schwarzes Fahrzeug und bekommt einen in pink geliefert. Nehmt Ihr den ab? Ist doch kein Schaden, nur eine andere Farbe....

VlG

Paul
 
. Ist normal das nicht mehr wie nötig erzählt wird .
Die Frage ist halt wieviel nötig ist. Garnichts erzählen ausser Märchen ist sicherlich zu wenig!
Ich verliere gerade immer mehr Die Lust mich noch weitere Monate ver...schen zu lassen.
 
@sporter99
Nen Abend. Klink mich hier mal aus. Das Thema war ja eigentlich nur erstellt um wirkliche Infos zu verbreiten, ist aber doch reichlich viel Diskussion geworde.
Tschüß
 
@sporter99
Nen Abend. Klink mich hier mal aus. Das Thema war ja eigentlich nur erstellt um wirkliche Infos zu verbreiten, ist aber doch reichlich viel Diskussion geworde.
Tschüß
Ja, schade! Genau die Diskussion wollte ich vermeiden, indem ich ein neues Thema aufmachte.
Noch mal zur Erinnerung:
Nur tatsächliche Erfolge/Misserfolge bei Verhandlung mit Händlern oder VWN.
Diejenigen, die eh einfach unterschreiben wollen, damit sie endlich ihr Baby bekommen, sollten sich eigentlich ausklinken.
Dann könnten sich die, die sich nicht weiter verarschen lassen wollen, in Ruhe weiter gegenseitig Tips und Ratschläge geben.
Aber das scheint wirklich zu kompliziert zu sein.
Man sieht, die ganze Angelegenheit ist eine sehr emotionale für viele. Da bleibt die sachliche Bewertung, was den Umgang mit Kunden angeht, leider zunehmend auf der Strecke...
 
Die 1 Jahr Garantieverlängerung hat mein Händler mir schon mitgeteilt dass ich sie bekomme, da der Wagen schon mehr als 3 Wochen in Verzug ist. Das ist schon mal Fakt.
Bei mehr als 6 Wochen Verzug (+2 Wochen Fristsetzung (leichte Fahrlässigkeit)), steht einem gem. Vertrag sogar weitere 5% des Kaufpreises zu. Und bei leichter Fahrlässigkeit ohne Lieferung des Fahrzeugs sogar 25%. So steht es zumindest in meinem Vertrag. Ein Lieferstopp, Abgasprobleme, ... ist wohl kaum als "leichte Fahrlässigkeit" zu bezeichnen.
Lt. ADAC Rechtsabteilung stehen für die schlechteren Werte, die man ja auch rechnerisch mit km Leistung, Mehrverbrauch, ... nachrechnen kann, eine entsprechende Entschädigung / Minderung zu. Sowas wird auch bei Gericht so gerechnet.

Ich muss nicht vom Kaufvertrag zurück treten. Ich bestehe auf Vertragserfüllung. Und kann VW das nicht, muss er etwas anbieten. Und ob das nun der Händler oder VW selber zahlt ist mir egal. In meinem Vertrag ist der Händler nur Vermittler und der Vertragspartner ist VW. ("Der Verkauf des Fahrzeugs erfolgt im Namen der VW AG "lt. meinem Vertrag).

Das davon kaum jemand Gebrauch machen wird, ist wohl eher dem Umstand zu schulden dass:
1. Die Händler / VW uns dumm sterben lässt.
2. Erst kurz vor Lieferung (2-3Tage vorher) einem mitgeteilt wird / aufgefordert wird, dass man den Wagen übernehmen kann / soll.
3. Der Kunde in der Regel so, sorry to say, "geil" auf die Kiste ist, dass er lieber alles schnell ab nimmt, da er ja schon so lange auf die Kiste wartet und den logischen sachlichen Menschenverstand ausschaltet. (Und da kann ich mich selber noch nicht einmal ganz von ausschließen...)

Wir sind also zum Teil selber Schuld, dass die Autoindustrie uns wie Bittsteller behandelt.

Von Vertrauensverlust kann ich mir nichts kaufen. Ich habe zu Verkäufern (ob nun Auto, EDV, ...) kein Vertrauen, sondern erst einmal Misstrauen. Denn der möchte letztendlich nur mein Bestes. MEIN GELD !. Und Vertrauen muss er sich erst mal verdienen. Ich habe mich nicht umsonst gegen einen MB V220 entschieden... obwohl der sogar etwas preiswerter gewesen wäre.

VlG

Paul
Hallo Paul,
Danke für Deinen sehr guten Kommentar. Punkte 2 und 3 treffen bei mir wohl zum Teil zu.... Zumindest warte ich noch immer auf Papiere bzw. konkrete Angaben zu meinem lang ersehnten Fahrzeug. Der Händler lässt mich hier wirklich im Unklaren oder er weiß wirklich so wenig, was ich kaum glaube. Ich werde auf jeden Fall das 1 Jahr ASG verlangen und möchte gerne Annahme unter Vorbehalt (ADAC Formular) vornehmen.
Bei uns sind es „nur“ gute 3 Wochen Verzug. Mich stört aber mehr die Unsicherheit was ich nun eigentlich bekomme für mein Geld und wie zuverlässig das dann funktioniert...
 
Eigentlich müsste ich für jedes Auto das ich besessen habe die jeweiligen Hersteller auf Schadensersatz verklagen.

Alle haben mehr Sprit verbraucht als vom Hersteller angegeben wurde.

Seit es Autos gibt wurde nie etwas gegen diesen Betrug unternommen.

Mich interessiert der Spritverbrauch zwar nicht wirklich aber ich würde dennoch ein Auto eher nach den Spritverbrauch als nach den Abgaswerten aussuchen und kaufen.

Ist doch völlig egal ob ein Auto 10l statt 8,5l schluckt oder die Abgaswerte nach oben korrigiert werden.

Ich kaufe ein Auto weil es mir gefällt und einen gewissen nutzen hat oder Spaß vermittelt.

Und sollte man jetzt vielleicht mehr
KFZ-Steuer zahlen müssen dann ist das halt so. Vorher hat sich auch keiner beschwert günstiger davon gekommen zu sein.
 
Was hat das jetzt konkret mit realen Erfahrungen bei der Verhandlung mit dem Händler zu tun?
 
Was hat das jetzt konkret mit realen Erfahrungen bei der Verhandlung mit dem Händler zu tun?

Nix.

Aber was erwartet ihr jetzt nur weil ein paar Zahlen verändert wurden fühlt ihr euch verarscht
und wollt gleich Schadensersatz?

Recht haben und Recht bekommen. Also ich freu mich auf meinen Multivan demnächst
weil er einfach nur GEIL ist und wenn er da ist beschäftige ich mich doch nicht mit irgendwelchen Zahlen die geändert worden sind und witter gleich eine Chance etwas raus zuschlagen.

Ich klinke mich aus der Diskussionen aus, es geht ja um was anderes, sorry.
 
Zuletzt bearbeitet:
@BulliFan1305
das ist dann auch nicht dein Thread.

Hier geht es darum, noch was "raus zu schlagen", nicht weil das Auto jetzt mehr verbraucht (wir haben ihn ja noch nicht mal), sondern weil man uns mit den Angaben getäuscht hat.
Von A nach B und (in meinem Fall) 6,1 auf 6,5 Liter Verbrauch lt Angabe.

Deshalb möchte ich gerne 3 Jahre Anschlussgarantie kostenlos, und das werde ich damit begründen, dass ich nach dem Update nicht mehr das volle vertrauen in den Antriebsstrang habe.
Den Bus möchte ich natürlich haben, aber warum nicht noch was extra?
Und das Soll hier keine moralische Diskussion werden, sondern eine über die Rangehensweise und die Erfolge zu den Extras.
 
off topic:
Leute. Es ist doch jedem selber überlassen, ob er versucht eine Nachbesserung ... bei solch einer Situation heraus zu holen. Aber die Emotionalisierung einer "einfachen Blechkiste mit Knallmotor" führt ja leider dazu, dass der Kunde in der Regel alles stillschweigend hin nimmt. Mir geht es es ja im Prinzip auch nicht anders als BulliFan1305.
Ich möchte die Kiste auch haben.

Aber wer nichts versucht, hat gleich verloren / aufgegeben.

Heute sieht es doch so aus. Von 2.000 betroffenen Kunden fordern 2 Entschädigung... VW sagt dazu dann. Ihr könnt uns mal.
Nun stellt Euch vor, von 2.000 Kunden stehen da plötzlich 1.500 Kunden mit Forderungen. Das kann VW nicht mal eben so ignorieren.
Aber genau darum macht die Industrie das mit uns. Und persönlich hasse ich mittlerweile den Ausdruck "Schummeln". Es ist und bleibt für mich Betrug.

@BulliFan1305
Mal ehrlich. Du hast das Fahrzeug sagen wir mal in schwarz bestellt und bekommst rot / "pink" geliefert. Nimmst Du den wirklich ohne jedes Wiederwort ... ab? 99% der Leute würden das nicht. Zumindest nicht ohne Entschädigung, owohl die andere Farbe ja eigenlich kein finanzieller Schaden ist, den man berechnen könnte. Da würde jeder Kunde aufschreien, zetern, meckern, ... und VW die Beine unter die Arme nehmen und rennen und für Ersatz schaffen müssen. Und in diesem Fall nicht?
Ich würde das Fahrzeug auch nicht abnehmen.

On topic:
Ich für meinen Teil werde versuchen noch etwas heraus zu holen.
Es war hier ja die Frage, ob der Händler das Vorbehaltschreiben unterscheiben wird. Ich gehe davon aus, dass er das nicht machen wird. Dann bekommt er sowohl die Zahlung unter vorbehalt, als auch das Vorbehaltsschreiben per Einschreiben von mir. Damit sichere ich mir zumindest für die nächsten 2 Jahre eine bessere rechtliche Ausgangsituation, sollten sich noch neue Erkenntnisse ergeben.

vlg
Paul
 
On topic:
Ich für meinen Teil werde versuchen noch etwas heraus zu holen.
Es war hier ja die Frage, ob der Händler das Vorbehaltschreiben unterscheiben wird. Ich gehe davon aus, dass er das nicht machen wird. Dann bekommt er sowohl die Zahlung unter vorbehalt, als auch das Vorbehaltsschreiben per Einschreiben von mir. Damit sichere ich mir zumindest für die nächsten 2 Jahre eine bessere rechtliche Ausgangsituation, sollten sich noch neue Erkenntnisse ergeben.
l

Und den Bus lässt Du dann unter Vorbehalt zu, nutzt den unter Vorbehalt, verschleißt den unter Vorbehalt, und möchtest den Vorbehalt dann später geltendmachen?

Dieses Vorbehaltgewese ist eine einzige Nullnummer. "Zahlung unter Vorbehalt", was soll das sein? Du zahlst den ausgehandelten Betrag vollständig und sofort, sonst gibt es keinen Bus. Hast Du bezahlt, kannst Du mit der Kiste machen was Du möchtest. Im Fall der Fälle stehen Dir die üblichen Mittel zur Mängelbeseitigung zur Verfügung. Das Vorbehalteinschreiben interessiert in diesem Fall (erst recht nach zwei Jahren) keine alte Sau.

Hier sind Traumtänzer unterwegs... :rolleyes:
 
Jeder der vor dem Stopp bekommen hat wäre so froh übers 3Jahr gewesen und ganz viele würden sich freiwillig die neue Software aufspielen lassen wenn sie für 1600 die 3Jahre ASG nachkaufen könnten . Was dann nicht kaputt geht hält auch .
 
@TXKruse, ich glaube das ist dann auch nicht ganz dein Chat hier wenn du mit allem zufrieden bist...
 
Ich versteh schon auf was ihr hinaus wollt. Ihr habt ein Fahrzeug mit diesen Daten/Zahlen bestellt und jetzt ist es eben nicht so wie ihr ihn bestellt habt.
Ich verstehe das man da jetzt versucht was raus zu handeln.

Aber kommt ihr euch jetzt wirklich verarscht vor, hintergangen, ist auf einmal der eigene ökologische Fußabdruck so wichtig?
Wenn es euch um die Umwelt gehen würde würde ich es wirklich verstehen aber hier denk doch jeder nur an sich selbst irgendwo noch was rauszuholen
weil irgendwelche Werte nach der Bestellung verändert wurden, freut euch doch lieber auf das Fahrzeug.

Und der Vergleich mit der Farbe finde ich da nicht so passen wie der Vergleich mit den angegebenen Spritverbrauch die die Hersteller so angeben.
Ich verklag oder streit mich ja auch nicht mit diversen Herstellern rum das meine Autos egal welche Marke statt der angegebenen xx,x Liter jetzt 1-2 Liter mehr verbraucht haben.
Jeder weiß es, jeder schimpft und keiner hat jemals unter Vorbehalt das Auto abgenommen wegen des Benzinverbrauchs, jedenfalls nicht mir bekannt.

Und der Benzinverbrauch ist ja etwas was viel mehr auffällt als irgendwelche CO2-Emissionswerte die hinten raus kommen.
Ob da jetzt 10 mg mehr oder weniger raus kommen sehe ich nicht und rieche ich nicht, der wird nicht mehr stinken wie vorher.

Ich weiß es geht nur darum auf Grund von veränderten Werten die vor der Bestellung anders waren etwas rauszuholen was in der Natur des Menschen liegt.
VW hat genug Geld und denen tut das auch nicht weh jeden einzelnen etwas zukommen zu lassen, die werden nicht am Hungertod leiden wenn das so wäre.
Verstehe ich alles.

Aus liebe zu Umwelt macht das ja keiner.
 
Ne , ich bin nicht mit allem zufrieden . Aber realistisch ! Fordern ist Ok , aber VW ist nicht anders wie die Konkurenz . Der letzte Benz hatte 4 Monate Verzug auch ohne Angabe von Gründen . Die wären in Hannover auch froh wenn es kein Stopp gegeben hätte . Hier gibt es viele interessante Infos und jeder sollte sie für sich bestmöglich nutzen . Aber man muss auch Grenzen sehen und akzeptieren . Es wird auch Händler geben die nicht gesprächsbereit sind .
 
Moin, ich hab mal dieses Thema für diejenigen aufgemacht, die sich nicht von VWN verarschen lassen möchten und gleichzeitig gern den Bus haben möchten.
Alle anderen müssen ja nicht mitlesen und können sich auch bitte ihre Kommentare sparen. Die Erfahrungen, die bei Abholung/Nachverhandlungen gemacht wurden könnten ja den noch Wartenden gut weiter helfen. Also bitte ausschließlich Beiträge mit konkreten Erfolgen, Misserfolgen oder Angeboten von Händlern.
Vielen Dank.
:danke:
 
Ich habe meinen am 05.10.17 bestellt und hatte die Hoffnung das ich ihn vor Weihnachten bekomme.
In der Zwischenzeit bin ich froh das sich alles verzögert hat. Denn ohne Verzögerung wäre ich nicht in den Genuss von der neuen Garantiverlängerung EA8 gekommen.
Ich hätte über VW die Anschlussgarantie für ca.3600€ dazugekauft. Jetzt mit dem dritten Jahr gratis kostet mich das ganze knapp 900€.
Unterm Strich ein Plus von 2700€...

Gruß Thorsten
 
Zahlung unter Vorbehalt: Bedeutung, Formulierung & was zu beachten ist!

Mit anderen Worten:
"Durch die Zahlung unter Vorbehalt gewinnt der Zahlende Zeit die Streitfrage zu klären und den Betrag gegebenenfalls zurückzufordern.
Dies ist ihm zwar auch dann möglich, wenn er den Zusatz „Zahlung unter Vorbehalt“ weglässt. In diesem Fall ist er aber verpflichtet nachzuweisen, dass der Betrag zu Unrecht gezahlt wurde. Der Zahlende muss also beweisen, dass kein Anspruch auf die Forderung bestand. Durch den Zusatz „Zahlung unter Vorbehalt“ entzieht sich der Zahlende dieser Beweispflicht. Wird eine unter Vorbehalt geleistete Zahlung zurückgefordert, ist der Zahlungsempfänger in der Pflicht das Bestehen der Forderung nachzuweisen. Es tritt eine Beweislastumkehr ein. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 08.07.2004 (Az.: III ZR 435/02) entschieden."

Da ich am Freitag eh bei unserem Firmenanwalt bin werde ich den auch noch einmal interviewen.

vlg
Paul
 
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