Entschädigung für veränderte Werte

dass der "T6" ein 75kW Trapo war.
zumindest bei der DUH. Den anderen find ich nicht mehr.
Nach dem das ja aber alles der gleiche Motor ist, wird, meiner Meinung nach, auch der 150kW keine Umweltsau sein. Klar verbraucht der mehr und damit auch mehr CO2 und vermutlich auch mehr NOx. Aber da sprechen wir (beim Verbrauch) von meinetwegen 20%, oder lass es 50% sein. Damit ist er immer noch in der Top10.
 
Abnahme unter Vorbehalt und Bulli haben wollen, schließt sich das nicht aus? Es wird doch genug Kaufinteressenten geben?

Mein Händler, Reimport, wird das wohl nicht unterschreiben.

Vielmehr soll ich folgendes unterschreiben:

-----------Das Angebot 1 Jahr Garantieverlängerung bis max. 100.000 Km möchte ich annehmen. Hiermit bestätige ich, die Erhöhung der CO2 Wete
zur Kenntnis genommen zu haben und akzeptiere dies.-------------

Keine Auslieferung ohne Unterschrift.
Was seht ihr für Möglichkeiten?
 
Meine Zusammenfassung bis jetzt für die 110kW (nur Front):

- 110kW Front Schaltgetriebe:

164 --> 175 g/km CO2

- 110kW Front DSG:

158 --> 169 g/km CO2



:help:
Was ist von meinem Gedanken zu halten?

Die Rechtsprechung erkennt einen Mangel erst bei einer Abweichung größer gleich 5% an.
Folglich fehlt es unterhalb der "Toleranz" nicht an einer zugesicherten Eigenschaft und deshalb wäre auch gar kein Anspruch auf irgendwelche Mangelbeseitigungen (nebst Folgen bei Nicht-Nach-Erfüllung) gerechtfertigt.

:D Gab es evtl. deshalb das kostenneutrale DSG für die Schaltwagenbesteller, weil sich nach Deiner Rechnung die Abweichung dann unter 5% zeigt?
Demnach bestellt 164 Schalter und erhalten 169 DSG? :D Bei 164 auf 175 wäre die Grenze überschritten?!

Gruß Kahmie
 
:help:
Was ist von meinem Gedanken zu halten?

Die Rechtsprechung erkennt einen Mangel erst bei einer Abweichung größer gleich 5% an.
Folglich fehlt es unterhalb der "Toleranz" nicht an einer zugesicherten Eigenschaft und deshalb wäre auch gar kein Anspruch auf irgendwelche Mangelbeseitigungen (nebst Folgen bei Nicht-Nach-Erfüllung) gerechtfertigt.

:D Gab es evtl. deshalb das kostenneutrale DSG für die Schaltwagenbesteller, weil sich nach Deiner Rechnung die Abweichung dann unter 5% zeigt?
Demnach bestellt 164 Schalter und erhalten 169 DSG? :D Bei 164 auf 175 wäre die Grenze überschritten?!

Gruß Kahmie

die <5% Abweichung kommt ja erst durch die Lieferung des DSG, Softwareanpassungen, .... zustande. Und die neuen Werte werden mit Sicherheit auch schön gerechnet sein. Ansonsten hätte VW ja das DSG erst garnricht liefern brauchen. Davon einmal abgesehen.
Effizienzklasse von A nach B kann man schlecht in % ausdrücken
Co2 von 158 nach 169 mg = 7% Abweichung (11/1588)
Verbrauch von 6,8 auf 7,4 = 8%

vlg
Paul
 
Ich weis nicht, ob ein normierter Meßwert - der gleichzeitig die Bemessungsgrundlage für die KFZ-Steuer darstellt - einer Toleranzabweichung von 5% unterliegt.

In den Urteile, die ich bisher gefunden hatte, bezog sich eine Toleranz bzw. Abweichung immer auf den Unterschied (NEFZ-)Prüfstandsmeßwert und Realverbrauch ... klar, diese Abweichung ist prinzipbedingt größer und auch Schwankungen unterlegen..

In unserem Fall geht es darum aber gerade nicht. Es werden zwei Prüfstandsmeßwerte miteinander verglichen, die nach einem normierten, gesetzlich festgelegten Verfahren ermittelt werden...
Ok, die Meßgenauigkeit des Prüfstandes hat wohl eine Toleranz, aber die liegt eher in der Größenordnung 2%...
 
Also ich werde wohl nächste Woche endlich meinen T6 erhalten. Wegen 4Motion allerdings ohne DSG Upgrade. Garantieverlängerung wurde mir noch nicht angeboten, trotz Nachfrage. Dieses „Angebot“ von VW scheint aber doch mittlerweile offiziell zu sein oder? Das ist finde ich auch das mindeste, um den Vertrauensverlust etwas zu kompensieren. Die schlechten Werte und höhere Steuer werde ich wohl schlucken müssen, wenn ich nicht zurücktrete... Aber wir Irren hier werden davon wohl kaum Gebrauch machen....
Die Rechtsberatung vom ADAC hat noch Minderung angeboten. Dumm ist nur, dass dies der Händler ausbaden müsste. Daher fällt dies wohl aus. Das müsste von VW angeboten werden. In den USA gäbs das längst....
 
zumindest bei der DUH. Den anderen find ich nicht mehr.
Nach dem das ja aber alles der gleiche Motor ist, wird, meiner Meinung nach, auch der 150kW keine Umweltsau sein. Klar verbraucht der mehr und damit auch mehr CO2 und vermutlich auch mehr NOx. Aber da sprechen wir (beim Verbrauch) von meinetwegen 20%, oder lass es 50% sein. Damit ist er immer noch in der Top10.

Jo, sehe ich auch so.
 
Also ich werde wohl nächste Woche endlich meinen T6 erhalten. Wegen 4Motion allerdings ohne DSG Upgrade. Garantieverlängerung wurde mir noch nicht angeboten, trotz Nachfrage. Dieses „Angebot“ von VW scheint aber doch mittlerweile offiziell zu sein oder? Das ist finde ich auch das mindeste, um den Vertrauensverlust etwas zu kompensieren. Die schlechten Werte und höhere Steuer werde ich wohl schlucken müssen, wenn ich nicht zurücktrete... Aber wir Irren hier werden davon wohl kaum Gebrauch machen....
Die Rechtsberatung vom ADAC hat noch Minderung angeboten. Dumm ist nur, dass dies der Händler ausbaden müsste. Daher fällt dies wohl aus. Das müsste von VW angeboten werden. In den USA gäbs das längst....

Die 1 Jahr Garantieverlängerung hat mein Händler mir schon mitgeteilt dass ich sie bekomme, da der Wagen schon mehr als 3 Wochen in Verzug ist. Das ist schon mal Fakt.
Bei mehr als 6 Wochen Verzug (+2 Wochen Fristsetzung (leichte Fahrlässigkeit)), steht einem gem. Vertrag sogar weitere 5% des Kaufpreises zu. Und bei leichter Fahrlässigkeit ohne Lieferung des Fahrzeugs sogar 25%. So steht es zumindest in meinem Vertrag. Ein Lieferstopp, Abgasprobleme, ... ist wohl kaum als "leichte Fahrlässigkeit" zu bezeichnen.
Lt. ADAC Rechtsabteilung stehen für die schlechteren Werte, die man ja auch rechnerisch mit km Leistung, Mehrverbrauch, ... nachrechnen kann, eine entsprechende Entschädigung / Minderung zu. Sowas wird auch bei Gericht so gerechnet.

Ich muss nicht vom Kaufvertrag zurück treten. Ich bestehe auf Vertragserfüllung. Und kann VW das nicht, muss er etwas anbieten. Und ob das nun der Händler oder VW selber zahlt ist mir egal. In meinem Vertrag ist der Händler nur Vermittler und der Vertragspartner ist VW. ("Der Verkauf des Fahrzeugs erfolgt im Namen der VW AG "lt. meinem Vertrag).

Das davon kaum jemand Gebrauch machen wird, ist wohl eher dem Umstand zu schulden dass:
1. Die Händler / VW uns dumm sterben lässt.
2. Erst kurz vor Lieferung (2-3Tage vorher) einem mitgeteilt wird / aufgefordert wird, dass man den Wagen übernehmen kann / soll.
3. Der Kunde in der Regel so, sorry to say, "geil" auf die Kiste ist, dass er lieber alles schnell ab nimmt, da er ja schon so lange auf die Kiste wartet und den logischen sachlichen Menschenverstand ausschaltet. (Und da kann ich mich selber noch nicht einmal ganz von ausschließen...)

Wir sind also zum Teil selber Schuld, dass die Autoindustrie uns wie Bittsteller behandelt.

Von Vertrauensverlust kann ich mir nichts kaufen. Ich habe zu Verkäufern (ob nun Auto, EDV, ...) kein Vertrauen, sondern erst einmal Misstrauen. Denn der möchte letztendlich nur mein Bestes. MEIN GELD !. Und Vertrauen muss er sich erst mal verdienen. Ich habe mich nicht umsonst gegen einen MB V220 entschieden... obwohl der sogar etwas preiswerter gewesen wäre.

VlG

Paul
 
Die 1 Jahr Garantieverlängerung hat mein Händler mir schon mitgeteilt dass ich sie bekomme, da der Wagen schon mehr als 3 Wochen in Verzug ist. Das ist schon mal Fakt.
Bei mehr als 6 Wochen Verzug (+2 Wochen Fristsetzung (leichte Fahrlässigkeit)), steht einem gem. Vertrag sogar weitere 5% des Kaufpreises zu. Und bei leichter Fahrlässigkeit ohne Lieferung des Fahrzeugs sogar 25%. So steht es zumindest in meinem Vertrag. Ein Lieferstopp, Abgasprobleme, ... ist wohl kaum als "leichte Fahrlässigkeit" zu bezeichnen.
Lt. ADAC Rechtsabteilung stehen für die schlechteren Werte, die man ja auch rechnerisch mit km Leistung, Mehrverbrauch, ... nachrechnen kann, eine entsprechende Entschädigung / Minderung zu. Sowas wird auch bei Gericht so gerechnet.

Ich muss nicht vom Kaufvertrag zurück treten. Ich bestehe auf Vertragserfüllung. Und kann VW das nicht, muss er etwas anbieten. Und ob das nun der Händler oder VW selber zahlt ist mir egal. In meinem Vertrag ist der Händler nur Vermittler und der Vertragspartner ist VW. ("Der Verkauf des Fahrzeugs erfolgt im Namen der VW AG "lt. meinem Vertrag).

Das davon kaum jemand Gebrauch machen wird, ist wohl eher dem Umstand zu schulden dass:
1. Die Händler / VW uns dumm sterben lässt.
2. Erst kurz vor Lieferung (2-3Tage vorher) einem mitgeteilt wird / aufgefordert wird, dass man den Wagen übernehmen kann / soll.
3. Der Kunde in der Regel so, sorry to say, "geil" auf die Kiste ist, dass er lieber alles schnell ab nimmt, da er ja schon so lange auf die Kiste wartet und den logischen sachlichen Menschenverstand ausschaltet. (Und da kann ich mich selber noch nicht einmal ganz von ausschließen...)

Wir sind also zum Teil selber Schuld, dass die Autoindustrie uns wie Bittsteller behandelt.

Von Vertrauensverlust kann ich mir nichts kaufen. Ich habe zu Verkäufern (ob nun Auto, EDV, ...) kein Vertrauen, sondern erst einmal Misstrauen. Denn der möchte letztendlich nur mein Bestes. MEIN GELD !. Und Vertrauen muss er sich erst mal verdienen. Ich habe mich nicht umsonst gegen einen MB V220 entschieden... obwohl der sogar etwas preiswerter gewesen wäre.

VlG

Paul
Du redest von Schadensersatz den man nachweisen muss wie Ersatzmobilität . Die Prozentangaben sind Maximalwerte bei entstandenen Schäden , nicht Zusatzrabatt .
 
"...
Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten des unverbondlichen Liefertermins....

Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf 5% des vereinbarten Kaufpreises..."

Dann frage ich mich: Was ist dann Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens?
Vielleicht verstehe ich den ja falsch...

VlG

Paul
 
Mehr gibt es an dieser Nachricht Deinerseits nicht auszusetzen? ;) Nachdenklich geworden?
Nein , nur realistisch , wer sich anlegt muss sich auch über Konsequenzen klar sein . Wenn VW schon Ersatzmobilität anbietet ist es rechtlich schon Vorsorge . Der Lieferverzug ist im Dezember schon bekannt gegeben worden , die Erhöhung der Werte ist auch bekannt gegeben worden . Rücktritt haben ja einige schon durchgezogen , aber ohne Entschädigung . Verhandeln kannst du nur mit deinem Händler .
 
"...
Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten des unverbondlichen Liefertermins....

Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf 5% des vereinbarten Kaufpreises..."

Dann frage ich mich: Was ist dann Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens?
Vielleicht verstehe ich den ja falsch...

VlG

Paul


Ein Schaden muss Dir entstanden sein und Du musst ihn der Höhe nach beziffern und nachweisen. Das hat nichts mit einem zusätzlichen Rabatt zu tun.
 
@TX - Kruse Der Lieferverzug ist im Dezember schon bekannt gegeben worden , die Erhöhung der Werte ist auch bekannt gegeben worden .

Mir wurde dies alles noch nicht mitgeteilt. Pech gehabt oder wie?
 
Nein , nur realistisch , wer sich anlegt muss sich auch über Konsequenzen klar sein . Wenn VW schon Ersatzmobilität anbietet ist es rechtlich schon Vorsorge . Der Lieferverzug ist im Dezember schon bekannt gegeben worden , die Erhöhung der Werte ist auch bekannt gegeben worden . Rücktritt haben ja einige schon durchgezogen , aber ohne Entschädigung . Verhandeln kannst du nur mit deinem Händler .
Anlegen... tut sich ja eigentlich nur VW mit seiner allzu großen Transparenz dem Käufer gegenüber. Das scheint Dich aber alles nicht zu stören! Kunden wie Du sind da Gold wert.
 
Anlegen... tut sich ja eigentlich nur VW mit seiner allzu großen Transparenz dem Käufer gegenüber. Das scheint Dich aber alles nicht zu stören! Kunden wie Du sind da Gold wert.
Ne , wir produzieren selber und da wird dem Kunden auch nicht alles erzählt . Ist normal das nicht mehr wie nötig erzählt wird . Wenn was nicht passt gibt es ja noch die Garantie . Ich warne nur das wer A sagt auch mit B Leben muss . Nur viele Sachen müssen über dem Händler geregelt werden . recht hat der dem Recht gesprochen wird , vieles ist aulegungssache .
 
@TX - Kruse Der Lieferverzug ist im Dezember schon bekannt gegeben worden , die Erhöhung der Werte ist auch bekannt gegeben worden .

Mir wurde dies alles noch nicht mitgeteilt. Pech gehabt oder wie?


Würde mich ebenfalls brennend interessieren in der Argumentationskette hier....vorallem für alle die dann wohl bis November bestellt haben, ab Dezember ist der Hase wohl gelaufen, ob ihr es jetzt wusstet oder nicht. Man darf jawohl mal ein wenig Eigeninitiative vom Kunden erwarten...Ironie aus.
 
Ne , wir produzieren selber und da wird dem Kunden auch nicht alles erzählt . Ist normal das nicht mehr wie nötig erzählt wird . Wenn was nicht passt gibt es ja noch die Garantie . Ich warne nur das wer A sagt auch mit B Leben muss . Nur viele Sachen müssen über dem Händler geregelt werden . recht hat der dem Recht gesprochen wird , vieles ist aulegungssache .

Vielleicht ist es auch "Anlegungssache" :)
 
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