Nabend zusammen.
Wie oben bereits geschrieben, hatte ich, eigentlich wg. eines ganz anderen Themas, einen Termin beim Rechtsanwalt.
Also habe ich die Chance genutzt und ihn auch noch einmal auf dieses Thema angesprochen. Dabei habe ich erfahren, dass der gute Mann auch ein Autohaus vertritt, sollte also von der Materie Ahnung haben. Schätze, vermute, ... ich mal...
Summasumarum:
Seine Aussage ist letzendlich identisch zu der ADAC Rechtsberatung, bei der ich letzte Woche angerufen hatte.
1. VW muss liefern, was bestellt wurde. (Irgendwer hatte mal erwähnt, dass auch VW vom Vertrag zurück treten könnte. Stimmt aber nur, falls denen die Produktion abbrennt... Hier wohl eher nicht der Fall). Und in diesem Fall ist es offensichtlich u.A. wg. des Lieferstopps auch nicht wirklich eine Kleinigkeit.
2. Die technischen Abweichungen sind eindeutig ein Mangel. Das ist genau so zu bewerten wie: Ich bestelle ein schwarzes Auto und bekomme rot geliefert. Also rechtlich genau so zu bewerten. Ergo: Nachbessern, Nachlass, Entschädigung.
3. Wenn man den Schaden berechnen kann, so wie in diesem Fall, höhere Steuer, höherer Spritverbrauch, hat man eine gute Berechnungsgrundlage, die man fordern kann und sollte.
Die Aussage in dem VW Schreiben (welches ich erhalten hatte), dass auf dem Papier ein Mehrverbrauch ausgewiesen wird, aber gleichzeitig behauptet wird, dass es in der Praxis zu keinem Mehrverbrauch kommt, ist für die "Toilette". Wenn das in den Papieren /COC steht, dann ist das auch so. Sonst bräuchte VW das auch nicht in die Papiere schreiben.
4. Wenn einem das alles nicht passt, kann man kostenfrei vom Kaufvertrag zurücktreten. Aber selbst dann ist VW nicht vor einer Entschädigung sicher. Entsteht dem Kunden dadurch ein Schaden, kann er sogar Entschädigungsleistungen fordern. Hängt aber vom Einzelfall des Nachweises ab.
Der RA musste schon ein wenig grinsen, da ihm solche Fälle nicht so selten unterkommen. Und in solchen Fällen der Hersteller auch schon ganz schön bluten musste.
Ich weiss. Recht haben und bekommen sind zweierlei Dinge. Nix neues...
Also:
Nicht klein reden lassen. Sprüche wie: VW macht sowas nicht, das gibt es nicht, bla bla bla... sind nur dazu da, den Kunden dumm zu halten. Wahrt Eure rechtlichen sachlichen Ansprüche frühzeitig, um Druck zu machen. Meine Kiste ist ab Ende nächster Woche bald 6 Wochen überfällig. Das Verzugsschreiben habe ich meinem Verkäufer schon mal angemeldet, als ich heute den Ersatzwagen zurück gebracht habe. Klar war und ist er nicht amused. Ich über die Situation aber auch nicht...
Wie weit ich meine Forderungen letztendlich gegenüber VW durchgesetzt bekomme, wird sich zeigen. Aber aufgeben werde ich bestimmt nicht. Alles Verhandlungssache und eine Frage wie man miteinander umgeht. Man kann auch beim Streiten höflich, sachlich und zielgerichtet miteinander umgehen.
Und wenn jetzt wieder jemand meint: Träumer, Dummschwätzer, ... Mir auch egal. Pest kommt, Pest geht.
Mich würde jetzt viel mehr interessieren.
Wer hat praktische Erfahrungen beim Rücktritt gemacht und welche?
Wer hat schon bei seinen Verhandlungen was erreichen können?
Welche Forderungen wurden gestellt, welche wurden erfüllt...?
Nur so hilft es auch anderen Betroffenen weiter eine Einschätzung des Machbaren zu bekommen.
VlG
Paul