TCamper
Top-Mitglied
- Ort
- Karlsruhe
- Mein Auto
- T5 Kombi
- Erstzulassung
- 10/2010
- Motor
- TDI® 75 KW Euro 4 BRS
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 5-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- Radio / Navi
- RCD 310
- Extras
- Tempomat, Parksensoren hinten
- Umbauten / Tuning
- Aufstelldach SCA194, Drehkonsolen Aguti H210, Selfmade Camping-Ausbau
- FIN
- WV2ZZZ7HZBH036xxx
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Das "nur" kann im Zweifelsfall ein "sogar" sein. Von einer Gebrauchtwagengarantie sind in der Regel etliche Mängel ausgeschlossen. Händler berufen sich dann gern darauf, dass z.B. Lampen nicht zum Umfang der Garantie gehören, wenn innerhalb von einem Jahr nach Kauf die 3. Bremsleuchte wegen Wassereinbruch die Grätsche macht oder wollen nur einen Teil der Motorreparatur übernehmen, weil der Wagen schon viele Kilometer auf dem Tacho hat.Hat der Wagen tatsächlich eine Gebrauchtwagengarantie oder nur die gesetzliche Gewährleistung?
Für die Gewährleistung zählt dagegen allein der angebotene Zustand beim Kauf. Wenn der nicht zutrifft (zum Beispiel eben bei Ölverlust, wenn dieser nicht im Kaufvertrag aufgeführt ist), hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung oder Wandlung.
Meiner Meinung nach lassen sich viel zu viele Käufer mit der Garantie abspeisen und verzichten unabsichtlich auf ihre höheren Ansprüche aus der Gewährleistung.