Camper-Action 2.0 - dieses Mal bauen wir selbst!

Mist, man kann nur bearbeiten, nicht löschen. Ich muss nochmal schauen, auf was sich das gerade bezog.
Also nochmal... ja, wir brauchen schon einen mit LR, mindestens. Warum das Augenroll-Smiley?
 
Moin Moin, ich überlege gerade, ob nicht die Möglichkeit von Wandlung bzw. Rücktritt vom Kauf bestehen könnte.
Schließlich ist der Bulli doch vom Händler.

Den Bus jetzt privat verkaufen ? Weiß nicht, gefällt mir nicht so gut.

Ich würde erstmal alle Möglichkeiten mit dem Händler ausloten, d.h. vielleicht auch mal mit einem Rechtsverdreher
reden in Bezug auf das Motorproblem. Und wenn Du kostenlos einen neuen Motor bekommst, warum nicht ?
 
Der Händler hat ihm ganz normal einen Gebrauchten verkauft. Es besteht kein Anlass zur Rückgabe oder Wandlung nur weil es ein Problemmotor ist.

Solange vorher nicht Ölverbrauch dokumentiert ist.
 
Es ist zwar sicher nicht passend, aber bei jedem Aldi, Lidl oder anderen, kann ich eine Ware bei Nichtgefallen zurückgeben. "KANN" :eek:

Ob das mit einem Fzg - welches noch nicht angemeldet und/oder genutzt wurde - ebenfalls möglich ist, das kann ein Rechtsverdreher sicher besser beantworten als wir mit Vermutungen.
Außer hier ist ein RV an Board und kann dem TE die Möglichkeit genau aufzeigen.
Das würde ich aber dann über PN persönlich klären und hier nur das Ergebnis mitteilen. ;):pro:

Auch ein persönliches Gespräch zw Käufer und Verkäufer kann besser sein als hier nur Vermutungen zu erheben.
 
Es ist zwar sicher nicht passend, aber bei jedem Aldi, Lidl oder anderen, kann ich eine Ware bei Nichtgefallen zurückgeben.
Das ist aber nur guter Wille vom Aldi. Einen Rechtsanspruch hättest Du darauf nicht. Den gibt es eigentlich nur beim Fernabsatz, weil Du da die Ware ja vorher nicht begutachten kannst.
 
Hallo,

ich bin ja trotz jetzt 16 Jahren fleißigen Lesens hier im Forum immer noch kein Experte, aber war da nicht was, dass bei unter 100.000 km und unauffälligem Ölverbrauch (Messfahrt wäre hier ja noch zu machen) ein Wechsel auf AGR-Kühler D noch recht gute Aussicht auf Erfolg haben kann?

Bitte nicht erschlagen, wenn nicht zutreffend.

Viele Grüße

Kai-Uwe
 
Hallo zusammen,

wegen des Kaufvertrags - das scheint bei Autos nur dann zu gehen, wenn das Geschäft über Fernabsatz gelaufen ist. Sobald man sich hier bei Vertragsabschluss in Geschäftsräumen des Händlers befindet, ist es kein Fernabsatz mehr. Bei uns war es so, dass der Händler uns das Auto nach Hause gefahren hat, den Kaufvertrag und die Bezahlung haben wir dann auf unserer Terrasse gemacht. Ob das nun als Fernabsatzgeschäft zu betrachten ist, müsste man rechtlich einschätzen lassen. Dann hätten wir noch ein paar Tage Zeit. Ich glaube aber nicht, dass es möglich ist. Ich habe ihm eben eine Mail geschickt, ob er an einem Rückkauf interessiert wäre.
Privat einen anderen neuen Besitzer eventuell unglücklich machen? Auch nicht so prickelnd.

Wir hatten noch einen anderen gesehen, aber von 2016, mit AdBlue. Der dürfte davon nicht mehr betroffen sein, kostet aber auch 5000€ mehr. Und solange wir den jetzigen Trapo nicht verkauft haben, werden wir keinen neuen holen. Womit auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist kein Haustürgeschäft, weil du den Händler zwecks Übergabe und Vertragsschluss in deine Wohnung bestellt hast.

Widerruf wegen Fernabsatz wir nur klappen, wenn du nicht in den Geschäftsräumen des Verkäufers warst. Wagen vorher nicht besichtigt?
 
Das ist kein Haustürgeschäft, weil du den Händler zwecks Übergabe und Vertragsschluss in deine Wohnung bestellt hast.

Widerruf wegen Fernabsatz wir nur klappen, wenn du nicht in den Geschäftsräumen des Verkäufers warst. Wagen vorher nicht besichtigt?

Schade.. ich hatte ihn nicht direkt bestellt, er bot an, es zu liefern da er uns versetzt hatte. Aber das macht wohl keinen Unterschied.
Und klaro.. vorher waren wir natürlich mal bei ihm und haben das Auto besichtigt. Aber ich hab eh nicht damit gerechnet, dass das die Lösung sein könnte. Leider.
Mal sehen was / OB er antwortet zwecks Rückkauf. Danke Dir!
 
Wie wäre es mit einer Ölanalyse, um zu schauen wie der Verschleiß ist? Bringt allerdings nur was wenn der letzte Ölwechsel mindestens 5000 km her ist.

Offizielle Messfahrt machen und bei schlechten Werten den Wagen verkaufen ist keine Lösung. Die Messfahrt ist dann bei VW registriert und du wusstest, was du verkaufst.
 
Also nochmal... ja, wir brauchen schon einen mit LR, mindestens. Warum das Augenroll-Smiley?

Das ist eher ein „Schelm“-Smiley. Weil Ihr oben schon die Diskussion hattet, ob der Platz reicht.
Und wenn Ihr nun nochmals „wegen des Motors“ durchtauschen würdet - man gleich dieses „Problem“ miterschlägt :-)
 
Privat einen anderen neuen Besitzer eventuell unglücklich machen? Auch nicht so prickelnd.

Der dürfte davon nicht mehr betroffen sein, kostet aber auch 5000€ mehr. Und solange wir den jetzigen Trapo nicht verkauft haben, werden wir keinen neuen holen. Womit auch.

Punkt 1: Löblich ... ich hätte ein schlechtes Gewissen

Punkt 2: Wenn 5k mehr drin wären, warum dann nicht auf den neuen Motor setzen? Schaut Euch Eure Garantie an, schaut was VWN übernimmt
und was Ihr schlussendlich noch draufzahlen müsstet. Vielleicht übernimmt der Händler auch noch etwas und alle wären zufrieden.
 
Punkt 1: Löblich ... ich hätte ein schlechtes Gewissen

Punkt 2: Wenn 5k mehr drin wären, warum dann nicht auf den neuen Motor setzen? Schaut Euch Eure Garantie an, schaut was VWN übernimmt
und was Ihr schlussendlich noch draufzahlen müsstet. Vielleicht übernimmt der Händler auch noch etwas und alle wären zufrieden.

Was genau möchtest du reklamieren wenn der Ölverbrauch und der Zustand des Motors nicht klar ist?

Mein Motor könnte kaputt gehen ist leider kein Argument.
 
Was genau möchtest du reklamieren wenn der Ölverbrauch und der Zustand des Motors nicht klar ist?

Mein Motor könnte kaputt gehen ist leider kein Argument.

Oh, Mann

Ob die Kiste Öl braucht ist nicht bekannt, da noch nicht gefahren. Also Ölmeßfahrt
Auf Grund der bekannten Problematik und des aktuell verbauten AGR-Kühler liegt der Verdacht schon mal nahe.

Der Händler hätte vielleicht auch informieren dürfen, was man da kauft. Macht er aber nicht, entweder aus Unwissenheit
oder weil er als Wissender froh ist, dass die Karre vom Hof ist.
 
Hat der Wagen tatsächlich eine Gebrauchtwagengarantie oder nur die gesetzliche Gewährleistung?
 
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