132kw - erhöhter Ölverbrauch - welches öl bis zum Motortod ?

Hallo miteinander, danke schonmal fuer die vielen Ratschlaege und Kommentare.

Ich war nun bei VW um die Service Historie zu erkunden, erst wollten Sie damit nicht rausruecken, dann habe ich das Problem mit dem Oelverbrauch erlaeutert und erklaert das ich irgendwie auf Kulanz probieren will - da ging es dann los - "auto ist ueber 7 jahre alt und ueber 100tkm - keine Chance"

Dann nochmal zurueck auf die Historie um zu sehen ob da evtl. Vorkenntnisse beim Vorbesitzer zu erkennen sind ... und hier wird die Milch nun richtig sauer.

In der Service Historie bei VW haben die Services im Maerz 2012 aufgehoert - bei 35tkm . Waehrend im Serviceheft eine Serie von Stempeln von VW ist (so dachte ich, wie es sich herausstellt waren die letzten beiden eingetragenen Services von einer Freien Werkstatt dessen Stempel nach VW aussieht...
Damit ist die Kulanz natuerlich vom Winde verweht.

Aber es kommt noch dicker wie 10W100 ... nach dem letzten bekannten Service ist eine "Unfallreparatur" zu sehen gewesen (Februar 2012) - Beifahrertuer usw ...

Das Auto wurde verkauft als Scheckheft gepflegt "bis auf die letzte Inspektion" so woertlich , von einem Unfall wurde nichts erwaehnt und die extra beiliegende Beifahrertuer innenverkleidung wurde damit erklaert das sie uebrig war nach der Reparatur eines Einbruchschadens bei dem die originale noch verblienene Tuerverkleidung beschaedigt wurde.

Ob es nun ein richtiger unfall war oder einfach nur eine verschrammte Beifahrertuer ist/bleibt fraglich. Jedenfalls ist die Kulanz dahin - nun frag ich mich ab wann ein Schaden ein zu vermeldender "unfall" ist ... wenn ich meine Tuer im Parkhaus gegen einen Pfeiler haue und die austauschen lasse - ist das dann ein Unfall den ein Verkaeufer erwaehnen muss ? (damit koennte der Vorbesiter argumentieren)

Als erstes dachte ich die Service historie im Scheckheft ist gelogen, beim Blick ins Scheckheft sind es die zwei letzten Inspektionen die in einer Freien Werkstatt gemacht wurden in 2014 bei 74k und 2017 bei 101k (wahrscheinlich nach der "Unfall" reparatur keinen Bedarf an Original VW mehr gehabt?) ...

Das Oelproblem hat er vermutlich spaeter bemerkt und ebenfalls gewusst das er keine Chance auf Kulanz hat und nu hab ich das Ding gekauft wie gesehen.

Ja - nu steh ich da ... wie Ochs vorm Berge. Das ist alles irgendwie nicht so ganz hieb und stichfest - bin mir nicht sicher ob es Sinn macht einen Anwalt einzuschalten und Betrug vorzuwerfen - bislang ist das alles irgendwie nicht so wirklich beweisbar. Also wenn er geschummelt hat - hat er es wohl gut genug gemacht um ihm nicht an den Karren pissen zu koennen - ich bin ziemlich verzweifelt.

Ich glaube ich werde nochmal nachfragen bei VW ob anhand der "Unfallreparatur" einzusehen ist ob es ein richtiger Unfall war oder nicht, jedenfalls hab ich in der Trittstufe beim Gummi erneuern keine Spuren gesehen - unter der Schiebetuer ist etwas was ein bisschen nach Kit/Spachtel aussieht aber so richtig zu ordnen kann ich das nicht.

Meine Hoffnung ist dass das Auto einen Richtigen Bumms hatte und ich dann wegen des nicht erwaehnten Unfalls was unternehmen koennte aber wenns nur ne "Delle" war mit ner neuen Tuer komm ich vielleicht doch nicht weit.

Vom California Dreamin' zum California Nightmare ...

Eure (troestenden) Gedanken und Kommentare wie immer willkommen...
 
Wurde das Auto ausdrücklich als unfallfrei verkauft?

Oder wurde einfach gar nichts dazu gesagt?

Wir hatten auch schon Fälle, wo es bei dem Ölproblem Kulanz gegeben hat, obwohl nicht alle Inspektionen bei VW gemacht wurden.
 
Meine Hoffnung ist dass das Auto einen Richtigen Bumms hatte und ich dann wegen des nicht erwaehnten Unfalls was unternehmen koennte aber wenns nur ne "Delle" war mit ner neuen Tuer komm ich vielleicht doch nicht weit.

Lasst sich die Höhe der Reparaturkosten nicht feststellen. Nach der Rechtsprechung sind Schäden so ab 500 Euro wohl anzugeben.
 
Von Unfall wurde nichts erwaehnt, ich hatte bei der ersten Besichtigung danach gefragt und da kam nichts ueber einen Unfall - das die Tuer neugekommen ist wurde auch nicht erwaehnt, lediglich das einen Einbruchschaden gab der repariert wurde.(Fenster kaputt rucksack vom Beifahrersitz geklaut - so woertlich - Glassplitter hatte ich beim Tuergummi erneuern gefunden)

Ich fahr nochmal eben zum Haendler um das genauer zu eroertern - das laesst mir keine Ruhe... wenn es kein richtiger Unfall war hab ich wohl nicht viel in der Hand.
 
Hmm, zu Schadens- / Rechnungshoehe kann mir der Freundliche nichts sagen, wohl das die Liste der Positionen ziemlich lang gewesen ist und es daher doch substanziell gewesen sein muss. Gerade auch nochmal in den Kaufvertrag geschaut und da ist angekreuzt dass "das Fahrzeug hatte, seit es im Eigentum des Verkaeufers war, und auch soweit bekannt auch frueher keinen Unfallschaden"

Nun ja ... gruebel gruebel ...

gut - es ging ja um den Oelverlust - da werd ich ihm vielleicht nicht viel koennen - aber vielleicht kann ich ihm was abknoepfen wegen des verschwiegenen Unfalls. Meine Urspruengliche Frage vom Thread ist ja beantwortet - das Jammern mach ich dann alleine weiter :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das ein Unfall war, ist der auch offenbarungspflichtig. Über Bagatellschäden (unter 1000 Euro) gibt es widersetzliche Rechtsprechungen soweit ich weiß.
Natürlich muss der Vorbesitzer von dem Unfall gewusst haben, sonst kann er auch nichts angeben. Allerdings darf er das Auto dann nicht ausdrücklich als unfallfrei verkaufen, aber in den meisten Vordrucken ist das eingeschränkt auf den letzten Halter. Scheckheftgepflegt ist es natürlich auch dann, wenn es eine freie Werkstatt gemacht hat.

Schaue, was im Vertrag zugesichert wurde. Passt dort etwas nicht, hast du eine Chance. Passt dort alles, kannst du das Geld für den Anwalt sparen. Ölverbrauchsmessung und Kulanzantrag gab es ja auch nicht beim Vorbesitzer.

Ich kann nur immer und immer wieder raten ein Auto in der Preisklasse nicht von Privat zu kaufen und einen T5 schon zweimal nicht. Der Händler wäre vielleicht 1000-2000 Euro teurer gewesen, dafür hättest du das Auto jetzt einfach reparieren lassen bzw wandeln können. So sitzt du mit einem Unfallwagen und guten 10k Motorschaden dran und kannst dir schon überlegen, welcher Defekt wohl nach dem Motor an dem Auto kommt
 
Natürlich muss der Vorbesitzer von dem Unfall gewusst haben, sonst kann er auch nichts angeben. Allerdings darf er das Auto dann nicht ausdrücklich als unfallfrei verkaufen, aber in den meisten Vordrucken ist das eingeschränkt auf den letzten Halter. Scheckheftgepflegt ist es natürlich auch dann, wenn es eine freie Werkstatt gemacht hat.

Richtig - der Unfall scheint das einzige was ich ihm anlasten kann und im Vertrag steht das es keinen gab. Die Unfall Reparatur war weit nach der Zulassung auf den vorigen Besitzer, davon nichts gewusst zu haben ginge ja nicht. Mal sehen ob und was sich da aushandeln laesst - mir gehts es eigentlich nur noch darum den Schaden zu minimieren - Kauf rueckgaengig machen wird wohl eher schwierig und ebenfalls Verlustreich.

Ich kann nur immer und immer wieder raten ein Auto in der Preisklasse nicht von Privat zu kaufen und einen T5 schon zweimal nicht.
Da geb ich Dir voellig recht ... haette haette Fahrradkette - anschliessend ist man immer schlauer, der sprichwoertliche Saure Apfel.
 
Das muesste doch schon ausreichen um irgendeine Form der Kompensation auszuhandeln. *daumendrueck*
 

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Richtig - der Unfall scheint das einzige was ich ihm anlasten kann und im Vertrag steht das es keinen gab. Die Unfall Reparatur war weit nach der Zulassung auf den vorigen Besitzer, davon nichts gewusst zu haben ginge ja nicht.

Wenn die Reparatur in seiner Zeit war und es wirklich ein Unfall war (kein Vandalismus, Einbruch, Tür angestoßen oder ähnliches), hast du sehr gute Chancen das Auto zurückzugeben. Genau das würde ich auch machen, alleine schon wegen dem kommenden Motorschaden.

Was nützt es dir denn, wenn er die paar 100 Euro Wertminderung wegen des Unfalls zahlt. Davon hast du nichts, wenn 10k im Raum stehen.

Wenn der Verkäufer uneinsichtig ist, solltest du sich auf einen langen Rechtsstreit einstellen. Das alles bringt natürlich nur etwas, wenn es ein seriöser und wirklich privater Verkäufer ist. Ist das ein verdeckter Händler, geht das ganze teilweise sehr, sehr ungünstig aus (den Fall hatten wir hier vor kurzem).


Zum sauren Apfel: Ich habe meinen Bus vom Händler gekauft und selbst das nützt am Ende nicht viel. Es gibt 6 Monate Gewährleistung und danach muss man eh alles selber zahlen was da so kommt. Meiner ist auch ein 2010er und bei so einem alten Bus kommen halt schon einige Reparaturen
 
Der KV sieht auf jeden Fall hilfreich aus.

Das wird aber eine sehr mühsame Geschichte werden. Was am Ende vor Gericht dabei rauskommt weiß auch niemand. Da aber Reparaturkosten von 7-10.000 EUR im Raum stehen, lohnt es sich auf jeden Fall so vorzugehen.

Gruß, Marcus
 
Ich würde mal bei der Versicherung klopfen und mal da anfragen, welchen Schaden der Vorbesitzer geltend gemacht hat.

@Christian1621 : Bitte sprich nicht unkommentiert von 6 Monaten Gewährleistungsdauer, sonst setzt sich womöglich ein falsches Bild bei den Leuten fest, die sich nicht so gut auskennen. Und das hilft dann wieder den schwarzen Schafen unter den Händlern. Es gibt beim privatkauf vom Händler immer nur 12 Monate bei gebrauchten oder 24 Monate bei Neuwaren.
Dass in beiden Fällen nach 6 Monaten die Beweislastumkehr greift, macht den Erfolg zwar oft unwahrscheinlich, aber nicht grundsätzlich unmöglich.
 
Wenn die Reparatur in seiner Zeit war und es wirklich ein Unfall war (kein Vandalismus, Einbruch, Tür angestoßen oder ähnliches), hast du sehr gute Chancen das Auto zurückzugeben.
Versuchen kann man das natürlich, aber Rückabwicklung (Wandlung) wird auch nicht zwangsläufig ganz oben auf der Skala der Käuferrechte stehen, insbesondere wenn dem Käufer kein nachweislich erheblicher Schaden entstand. Eine Kaufpreisminderung kann auch das Ergebnis sein.
 
Ich würde mal bei der Versicherung klopfen und mal da anfragen, welchen Schaden der Vorbesitzer geltend gemacht hat.

Das werden die einem dritten wohl kaum mitteilen - Datenschutz.

Gruß, Marcus
 
Das werden die einem dritten wohl kaum mitteilen - Datenschutz.
Gruß, Marcus
Man kann alles von vorn herein für unmöglich halten, wie du es hier fast ständig zu tun scheinst, man kann es auch einfach versuchen und wird dann das Ergebnis sehen. Was mehr hilfreich ist, sieht man erst dann.
Meine Erfahrung ist jedenfalls, dass einfach probieren oft mehr bringt, als nichts tun.
 
Man kann alles von vorn herein für unmöglich halten, wie du es hier fast ständig zu tun scheinst, man kann es auch einfach versuchen und wird dann das Ergebnis sehen. Was mehr hilfreich ist, sieht man erst dann.
Meine Erfahrung ist jedenfalls, dass einfach probieren oft mehr bringt, als nichts tun.

Man kann sich auch mit komplett sinnlosen Unterfangen aufreiben ....
 
Man kann sich auch mit komplett sinnlosen Unterfangen aufreiben ....
Ja, indem man Betroffene von sinnvollen Ansätzen abzubringen versucht zum Beispiel :rolleyes::D
Sorry, nimm das nicht so ernst, deine Tipps sind ja ansonsten meistens auch ganz gut.

Was könnte daran sinnlos sein, wenn einer aus Erfahrung sagt, was ihm selber schon geholfen hat? Der Verband der Autoversicherer kann bei berechtigtem Interesse sehr wohl Informationen herausrücken und tut das mitunter auch.
Im Übrigen kann man für 6-10TEuro auch schon mal einen ggf. etwas weniger erfolgversprechenden Ansatz in Erwägung ziehen, denke ich.
 
Also ich bekomme vom Freundlichen keine Details zu der Unfall reparatur - das was er mir sagen konnte ist das diese jedoch sehr umfangreich gewesen sein muss (basierend aufgrund der Anzahl der Positionen die dazu eingetragen sind), zur Hoehe kann er auch nichts genaueres sagen (er schaetzt aber so uebern Daumen das es deutlich mehr wie 1000€ sind), er muesste erst die Preise der Positionen ausrechnen, aber preisgeben darf er diese Info auch nicht. (Lediglich in einem gerichtlichen Streitfall koennten diese Informationen erhoben werden aber halt nicht an mich als Privat person)

Der Freundliche kann auch keine Angaben dazu machen von wem oder welcher Person/Versicherung die Rechnung beglichen wurde.
Rechtlich gesehen ist der Unfall bis dato also nur ein begruendeter Verdacht, aber alles andere als bewiesen.

Mal sehen was der Anwalt sagt ... was fuer ein Mist - sind erstmal einige Urlaubsplaene uebern Jordan ...
 
Rechtlich gesehen ist der Unfall bis dato also nur ein begruendeter Verdacht, aber alles andere als bewiesen.

Ich würde über den Anwalt Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen und ihn mit dem Sachverhalt konfrontieren. Dann muss er Farbe bekennen. Bei Reparaturkosten über 1.000 Euro hätte er dies angeben müssen.
 
Ich würde über den Anwalt Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen und ihn mit dem Sachverhalt konfrontieren. Dann muss er Farbe bekennen. Bei Reparaturkosten über 1.000 Euro hätte er dies angeben müssen.
Gefällt mir. Ich würde da auch mal in der Art auf den Busch klopfen. Mal schauen, ob ne Schlange rauskommt.
 
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