Rückabwicklung Erfahrungen mit T6

Wer den Troll immer wieder füttert, muss sich nicht wundern, wenn er wächst.... X(
 
Bei Motoren des Typs EA 288 springt angeblich eine Funktion, die durch Aufwärmen des Abgassystems die Schadstoffe verringern soll, zwar während der genormten Prüfstandsmessung an, im realen Verkehr ist diese Funktion jedoch überwiegend ausgeschaltet.
Außerdem sei bei Fahrzeugen mit SRC Anlage, die eigentlich die Fahrzeuge von giftigen Abgasen/Stickoxyden bereinigen soll, deren Wirksamkeit unzulässigerweise ausser Kraft gesetzt worden.
SRC Anlagen verwenden Ad blue eine Harnstoffauflösung, die Stickoxyde in Dieselabgasen neutralisiert. Diverse T6 sollen Ad blue jedoch nur beschränkt einspritzen.
Diese Thesen habe ich bisher noch nirgendwo sonst gelesen. Dir ist bekannt, dass du hier in der Nachweispflicht bist? Die Erkenntnisse hieraus wären interessant...
 
Diese Thesen habe ich bisher noch nirgendwo sonst gelesen. Dir ist bekannt, dass du hier in der Nachweispflicht bist? Die Erkenntnisse hieraus wären interessant...
Eben Falk204, das dachte ich mir auch !
" Die Erkenntnisse hieraus wären interessant "
Warten wir es ab, wie sich das Ganze weiter entwickelt..
 
Eben Falk204, das dachte ich mir auch !
" Die Erkenntnisse hieraus wären interessant "
Warten wir es ab, wie sich das Ganze weiter entwickelt..
Wie gesagt, die Erkenntnisse musst du produzieren bzw. besorgen. Einen „Mangel“ musst du nachweisen bzw. nachweisen lassen. VW steht nicht in der Pflicht irgendwas zu tun, aktuell haben ihre ausgelieferten Fahrzeuge eine Zulassung.
 
ich behaupte nicht, ich stelle zur Diskussion
Nachfolgende Feststellungen sind mir bekannt geworden,

Das sind aber nur zum Teil "Feststellungen" dafür ganz viel "Behauptungen":

die Baureihe der Motoren EA 288, ähnlich wie die Motoren der Baureihe EA 189 als Reihenmotoren konzipiert sind.
Beide Motoren verfügen über einen Dieselpartikelfilter und einen Oxydationskatalysator.
Bei der Motorversion Euro 6 kommt zusätzlich, je nach Fahrzeugmodell ein NOx Speicherkatalysator oder eine SCR Anlage zum Einsatz.
Das ist eine Feststellung, bei der ich Dir zustimme. Hat mit dem Thema zwar nicht viel zu tun und trifft auf verm. 90% aller existierenden PkW Diesel der letzten 2-3 Jahre zu, aber egal.

Bei Motoren des Typs EA 288 springt angeblich eine Funktion, die durch Aufwärmen des Abgassystems die Schadstoffe verringern soll, zwar während der genormten Prüfstandsmessung an, im realen Verkehr ist diese Funktion jedoch überwiegend ausgeschaltet.
Außerdem sei bei Fahrzeugen mit SRC Anlage, die eigentlich die Fahrzeuge von giftigen Abgasen/Stickoxyden bereinigen soll, deren Wirksamkeit unzulässigerweise ausser Kraft gesetzt worden.
SRC Anlagen verwenden Ad blue eine Harnstoffauflösung, die Stickoxyde in Dieselabgasen neutralisiert. Diverse T6 sollen Ad blue jedoch nur beschränkt einspritzen.
Das sind jetzt leider wieder nur Behauptungen. Noch dazu Behauptungen, die ich bisher nur von Dir kenne. Etwas dünn.
Ich behaupte übrigens NICHT, dass das definitiv nicht so ist. Ich halte die Wahrscheinlichkeit aber für sehr gering. Und wie schon von anderen gesagt, bist Du da in der Beweispflicht. Also solltest Du Dich erst mal um einen geeigneten Gutachter kümmern, der die von Dir behaupte Schummelei gerichtsfest dokumentieren kann.

Somit wäre der T6 auch vom Abgasskandal betroffen.
ja, WÄRE. Momentan ist er es aber nicht.

Sollte der T6 mit Euro 6b ebenfalls vom Abgasskandal betroffen sein, dann ist dies ein gravierender Mangel,
ja, SOLLTE. Ist er aber nicht.

Der ADAC schreibt hierzu u.a. auch:

"Fahrzeuge mit drei oder weniger Sternen, die schon am Prüfstand nicht besonders sauber sind, werden standardmäßig nicht separat auf der Straße getestet, weil sie unter ökologischen Aspekten ohnehin nur bedingt oder gar nicht empfehlenswert sind."

Der betreffende T6 Mulitvan auf den hier verwiesen wurde, bekam im Test 3 Sterne!
Lesen und verstehen.
Der ADAC hat ja trotzdem (warum auch immer....) den RDE Test gemacht und dabei sehr gute Werte testiert. Die drei Sterne ergeben sich aus 5 Sternen für den Schadstoff-Ausstoß und 0 Sternen für den CO2 Ausstoß = Verbrauch. Ist halt nicht so sparsam wie ein Polo.

PS:
AdBlue ist keine "Harnstoffauflösung", sondern eine Harnstofflösung.
 
Danke für den Hinweis, da habe ich doch tatsächlich falsch abgeschrieben, muss natürlich heissen: Harnstofflösung. Schön, dass es hier so aufmerksame User gibt! Im Übrigen ziehe ich meine " Feststellungen " nicht aus den Fingern, diese habe ich von kompetenter Stelle erhalten. Ich bitte um Verständnis, dass ich an dieser Stelle nicht näher darauf eingehen kann. Ich habe diesen Therad eröffnet und fühle mich insofern auch verpflichtet meine " Fans " auf dem Laufenden zu halten. Sollte sich etwas Wesentliches ereignen melde ich mich wieder, bis auf Weiteres ist von meiner Seite aus Funkstille.
 
Man sieht hier eindeutig, der TS ist den Hatern intellektuell um einiges vorraus.
 
Man sieht hier eindeutig, der TS ist den Hatern intellektuell um einiges vorraus.

das hat nix mit hater Zutun
Nur ein Auto was zu seiner Zeit Euro6b auf dem Papier hat und so auch wissentlich gekauft wurde , Kann man meiner Meinung und auch schlecht bemängeln
Hat ja seine Standarts zum kaufdatum erfüllt

Offiziell gibt es beim Bus kein Abgas Betrug

Aber ich bin gespannt was rauskommt
Bitte auf alle Fälle auf den laufenden halten ob man ein Auto zurück geben kann, Wenn die abgasnorm irgendwann veraltet ist
 
das hat nix mit hater Zutun
Nur ein Auto was zu seiner Zeit Euro6b auf dem Papier hat und so auch wissentlich gekauft wurde , Kann man meiner Meinung und auch schlecht bemängeln
Hat ja seine Standarts zum kaufdatum erfüllt

Offiziell gibt es beim Bus kein Abgas Betrug

Aber ich bin gespannt was rauskommt
Bitte auf alle Fälle auf den laufenden halten ob man ein Auto zurück geben kann, Wenn die abgasnorm irgendwann veraltet ist

Hallo Steffen,

dies ist ja Gott sei Dank ein freies Land. Der TS hat ja gesagt, dass er (warum auch immer)
das versuchen möchte. Wenn er denn Deckungszusage von seiner Rechtschutz hat,
kann sich sein Anwalt darum kümmern. Der hat wenigstens was davon, er wird dafür
bezahlt, egal wie es ausgeht.:D Warum eine Rechtschutzversicherung nach interner
Prüfung dort Deckungszusage gibt, wäre die Frage, die uns aber auch nicht interessieren
sollte. Man kann sich sicherlich nur wundern, bzw. erklärt das mir die Prämienhöhe meiner
eigenen Rechtschutzversicherung …:D

Ich wünsche dem TX viel Erfolg, würde es aber selber nicht tun, da ist mir meine Zeit
zu schade … Mit meiner persönlichen Meinung darüber bin ich bei Dir. Der TS hatte am
Beginn ja nach Erfahrung mit Rückabwicklung aus den genannten Gründen gefragt ..
und die hat ja scheinbar keiner.

Wenn ich im Ruhestand bin und mir nichts anderes mehr einfällt, werde ich glaube ich
auch mal VW verklagen. Die weisen nicht explizit darauf hin, dass man in den Wassertank
des Cali kein Diesel füllen soll, bzw. in den Wassertank eingefüllten Diesel auf dem Gaskocher
des Bulli nicht zum Kochen bringen soll. Oder das urinieren in den Add Blue Tank Hautreizungen
hervor rufen kann. Vielleicht bekomme ich den Namen der RS Vers. vom Themenstarter,
dann kann es losgehen …:D

Viele Grüße

Norbert
 
Wenn ich im Ruhestand bin und mir nichts anderes mehr einfällt, werde ich glaube ich
auch mal VW verklagen. Die weisen nicht explizit darauf hin, dass man in den Wassertank
des Cali kein Diesel füllen soll, bzw. in den Wassertank eingefüllten Diesel auf dem Gaskocher
des Bulli nicht zum Kochen bringen soll. Oder das urinieren in den Add Blue Tank Hautreizungen
hervor rufen kann. Vielleicht bekomme ich den Namen der RS Vers. vom Themenstarter,
dann kann es losgehen …:D
Der Faden bekommt ja richtig einen Unterhaltungswert, ich kann gleich nicht mehr :D

:danke:
 
Wenn ich im Ruhestand bin und mir nichts anderes mehr einfällt, werde ich glaube ich
auch mal VW verklagen. Die weisen nicht explizit darauf hin, dass man in den Wassertank
des Cali kein Diesel füllen soll, bzw. in den Wassertank eingefüllten Diesel auf dem Gaskocher
des Bulli nicht zum Kochen bringen soll. Oder das urinieren in den Add Blue Tank Hautreizungen
hervor rufen kann. Vielleicht bekomme ich den Namen der RS Vers. vom Themenstarter,
dann kann es losgehen …:D

In Amerika hättest Du bestimmt erfolg,mit deinen Klagen:D
 
So kann ich die Zeit bis zu neuen Erkenntnissen auch gern überbrücken. :pro:
Wobei man sich aber nicht über den TE lustig machen muss wegen seinem Vorhaben. Ist schon ein ernstes Thema. Die Vermutung ist ja auch nicht ganz unbegründet, immerhin war die Auslieferung der Bullis - sagen wir mal - gestört ;). VW glänzt nicht unbedingt mit Informationen und daher bleibt halt ein ungutes Gefühl.
Ich für meinen Teil verlasse mich aber mal auf das KBA, die werden - hoffentlich - ein erneuten Abgas-Betrug erkennen, sollte es wieder einen geben. Zumindest sollten das KBA ja nun sensibilisiert sein. Und solange von da nichts kommt und ein „Betrug“ nachgewiesen wird, mache ich gar nichts ... ähm, stimmt nicht ganz: ich fahre meinen Bulli und freue mich jeden Tag daran :)
 
Lustig habe ich mich über den TS in meinen Beiträgen nicht gemacht. Ich fand nur die letzten Beiträge gut.
Warten wir ab, was da kommt. Ich kenne noch das Problem mit dem Longlife-Märchen beim T5.1 mit werkseitigen verbautem DPF. Über dieses Thema bin ich damals in Board gekommen. Da wurde auch Anwaltlich was bewegt.
Der Masse helfen solche Prozesse sicher nicht. Nur dem Einzelnen, der es versteht, sich da zu argumentieren.
 
Wobei man sich aber nicht über den TE lustig machen muss wegen seinem Vorhaben
Absolut richtig!
Über meagatones Anmerkung hab ich mich lustig gemacht. Dazu steh ich.

Und die Argumentation des TE finde ich zumindest vollkommen daneben. Nichts in der Hand, aber alles mögliche behaupten (veränderte Charakteristik, Schummelsoftware, nicht funktionierende Abgasreinigung, etc pp)

Und wenn die Nachfragen zu penetrant werden dann kommen die Infos aus gut unterrichteten Kreisen, die man nicht offen legen kann.

Sorry, das passt einfach nicht.
 
Ich bin gespannt ob er Deckung über seine Rechtsschutzversicherung erhält ?

Für Gewährung des Versicherungsschutzes muss es zumindest eine Aussicht auf Erfolg geben !

Die Anwälte sind zwar durchaus erfinderisch, allerdings muss er zumindest eine Grundlage liefern .

....,und vor der Klage müsste er dem Händler nachweisen, dass die Euro 6b Norm nicht erfüllt wird und auf Nachbesserung bestehen

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine bloße Vermutung den Versicherungsfall auslöst.


VG Bebu
 
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