Rückabwicklung Erfahrungen mit T6

@KochWL
ich gehe davon aus, dass dies hier ein Forum ist, wo man diskutieren kann, interessante infos bekommt, Meinungsaustausch möglich ist und vor allem nette Menschen kennenlernen kann, wie du einer bist ;)
 
Naja, sonst wäre ja nicht der Auslieferungsstop gekommen ?
Das muss ja ein Grund haben, aber jetzt bitte nicht mit einem Programmierungsfehler argumentieren.
Ich frage mich z.B. auch, warum die neuen T6 mit Euro 6d-temp ganz offensichtlich mit zusätzlicher Hardware ausgestattet wurden.
Anscheinend hat das update nicht den gewünschten Erfolg gebracht.
VW hat mit dem T6 zunächst ein Fahrzeug auf den Markt gebracht, das angeblich die geforderte Abgasnorm erfüllt, um von weiteren Fahrverboten nicht betroffen zu sein.
Das ist nun zweifellos nicht der Fall.
Auch der T6 mit Euro 6b steht auf der Abgas-Abschuss-Liste.
Im Vertrauen auf die Ankündigungen von VW, dass der T6 mit Euro 6 die geforderte Abgasnorm einhält, habe ich mir dieses Fahrzeug gekauft.
Nun muss ich einige Monate danach feststellen, dass der T6 mit der Abgasnorm Euro 6b auch von Fahrverboten betroffen sein wird in absehbarer Zeit.
Das ist in meinen Augen ein gravierender Mangel, den VW seinen Kunden zumutet und eine Rückabwicklung rechtfertigt.
Manche mögen das anders sehen, aber das müssen dann die Gerichte entscheiden.

Denke du (oder dein Anwalt, oder seid Ihr eine Personalunion?) verwechselt hier eindeutig paar Fakten.

1.
Die neuen T6 ab MJ 2019 werden mit zusätzlicher Hardware ausgerüstet, weil seit 01.09.18 die Euro 6c gilt! Und die meisten Hersteller verzichten auf den 1-Jährigen Zwischenschritt (für Modelle die über den 01.09.2019 hinaus laufen), um erneute Prüfstandsläufe für die Euro 6D zu vermeiden, die Kapas sind jetzt schon nicht ausreichend. Das Kostet alles viel Geld. Deshalb ziehen fast alle Hersteller bei den meisten Modellen die 6D vor.

2.
Der Auslieferstopp hat sehr sehr wahrscheinlich NULL KOMMA GARNIX mit zu hohen NOx - Werten zu tun. Zumindest gab es bis jetzt NULL Indizien dafür. Sehr wahrscheinlich hat es mit CO2 - Minderangaben zu tun (Regenerationsverhalten des Partikelfilters wurde optimiert), sprich der Mehrverbrauch während dem Regenerationsverhalten wurde "vergessen" anzugeben. In diesem Zuge wurden NOx minimal geändert. Deutlich wurden aber die offizielle CO2 Angaben geändert, sprich steuerliche Auswirkungen.

--> Dafür steht VW aber gerade und leistet für alle Betroffenen des Auslieferstopps Steuer- und Mehrverbrauchs-Entschädigung.

Bin auch sehr kritisch mit VW und anderen Herstellern. Aber für deine Theorie gibt es keinerlei Indizien. Rest ist alles Ermessenssache (sprich welche Funktionen dürfen in welchen Temperatur- und Luftdruckfenstern enfallen...).

Zahlt eine RS-Versicherung überhaupt bei so geringem Anfangsverdacht??

Da du in deinen Beiträgen den RA so heilig sprichst, hat es für mich echt den Anschein, der will nur Geld verdienen und nutzt dich (oder deine RS-Versicherung) aus, oder du bist der RA!!
 
@CBR954RR
deine Vermutung, dass ich als Verfasser dieses Threads eine Personalunion mit meinem RA bin, kann schon deshalb nicht richtig sein, weil ich hier nie einen Namen erwähnt habe.
Insofern hat hier niemand einen Vorteil oder Nachteil aus meinen Beiträgen.
Weiterhin, hättest du feststellen können, wenn du diesen Thread sorgfältig durchgelesen hättest, dass ich den Argumenten meines RA durchaus auch kritisch gegenüber stehe.
Dennoch, der Mann hat schon etliche Verfahren erfolgreich durchgekämpft.
Ich bin absoluter Laie auf dem Gebiet und er ist der Fachmann - so nehme ich einfach mal an.
Ich bin nach allen Seiten hin offen, für mich steht nichts auf dem Spiel.
Ich bin selbst gespannt, was die Rechtsschutzversicherung zu dem Schreiben des RA meint, wenn dieses in den nächsten Tagen dort eingeht.
Möchte dann allerdings gern die Gesichter der Kritiker hier sehen, die jetzt schon alles besser wissen, wenn die Rückabwicklung Erfolg haben sollte.
Wie schon erwähnt bin ich auf diesem Gebiet kein Fachmann. Ich konnte mir nun jedoch auch aufgrund etlicher sehr kompetenter und auch sachlicher Beiträge zu meinem Thread eine Meinung bilden, die mich in die Lage versetzen den Argumenten meines RA kritisch und ein Stück weit auch fachlich zu begegnen. Ich brauche mich hier nicht zu rechtfertigen, für kritische und sachliche Beiträge bin ich jederzeit auch weiterhin offen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie man im PKW Bereich schön sieht, VW legt dann erstmal Berufung ein. Verklag doch lieber mal die deutsche Umwelthilfe. DAS würde mehr helfen.
 
@megatones

... in der kürze liegt die Würze
VG bebu
 
Möchte dann allerdings gern die Gesichter der Kritiker hier sehen, die jetzt schon alles besser wissen, wenn die Rückabwicklung Erfolg haben sollte.
Den Satz solltest du in Zukunft, bis zur Klärung des Sachverhaltes, meiden. Das ist Wasser auf die Mühlen. Und das ist in Richtung der Skeptiker nicht böse gemeint. Aber es wird gerade die selbe Suppe erneut aufgewärmt und umgerührt.
 
Ich bin absoluter Laie auf dem Gebiet und er ist der Fachmann - so nehme ich einfach mal an.
Ich bin nach allen Seiten hin offen, für mich steht nichts auf dem Spiel.

Ein RA Fachmann für KFZ Technik???
Ich behaupte das nichtmal von mir, obwohl ich Kraft- und Kettenfahrzeugtechnik damals im Studium vertieft habe und jetzt noch fleißig im Getriebebau zu tun hab.

Ich finde es zumindest toll für den Pluralismus, was du annimmst. Dass du nach allen Seiten hin offen bist finde ich nicht.
 
Moin Odenwalddiesel,
ich habe selten solch einen Müll deines Rechtsanwalts gelesen! Es ging lediglich um einen Korrekturfaktor, der mit Hilfe eines Softwareupdates korrigiert wurde. Die interne Abwicklung hatte zu Schwierigkeiten geführt, so dass es zum Auslieferungsstop kam. Zum Thema Diesel gibt es beim T5/T6 bis zu 70% Falschinformationen in der Presse, die auch fleißig von Politikern weiter verbreitet werden. Dieser Mischmasch, von Nichtwissenden, verwirrt nur.

Vielleicht sollte das KBA endlich mal Richtlinien für die Nachrüstung von Hardware für EURO 5 Diesel vorlegen, damit die Nachrüster im Detail arbeiten können, ich warte nämlich auch darauf, um meinen T5 umrüsten zu lassen.

Gruß Siegbert
 
Die Entscheidung für eine Rückabwicklung ist für den Käufer eines entsprechenden Fahrzeuges eine komplexe Sache.
Viele Aspekte sind zu bedenken.
Wie fast alles im Leben hat eine Rückabwicklung Vor- und Nachteile.

Zunächst zu den Vorteilen:
Man bekommt ein neues Auto dessen finanzieller Wert höher ist als das alte Auto.
neue Garantie
neue Gewährleistung
und ein Auto, das - bis auf weiteres - zumindest den geforderten Abgasvorschriften entspricht.

Nun zu den Nachteilen und die sind nicht wenig:

Wenn ich den Rechtsweg wähle, muss ich davon ausgehen, dass es ca. 1 Jahr dauert bis ein 1 instanzliches Urteil erfolgen wird.
Zumeist bleibt es nicht dabei und es geht in die Berufung. Ein Urteil in der 2. Instanz dauert ca. 2 Jahre
Sollte das Urteil zu meinen Gunsten ausfallen, müsste ich meinen alten T6 abgeben und mir ein neues Fahrzeug bestellen, das dauert auch wieder ca. 6 bis 9 Monate
Es kann somit gut sein, dass der gesamte Prozess 3 bis 4 Jahre dauert, bis die Rückabwicklung beendet ist.

In dieser Zeit habe ich keine Planungssicherheit, ich muss jederzeit davon ausgehen, dass ich mein Alt Fahrzeug zurückgeben muss. Meine Urlaubsplanung würde darunter leiden, besitze ich das Fahrzeug im Herbst des kommenden Jahres noch, oder im Frühjahr des darauffolgenden Jahres, wann muss ich meinen aktuellen Cali zurückgeben usw. Die nächsten 2,3 oder gar 4 Jahren ist keine Planungssicherheit im Zusammenhang mit dem Cali möglich.

Weiterhin fahre ich in dieser Zeit den T6, in meinem Falle ca. 10 000 km im Jahr, das ist nicht viel.
Aktuell hat mein Fahrzeug 18 000 km auf dem Tacho, in 4 Jahren wären das rund 60 000 km.
Rechnet man von diesem Km Stand die Nutzungsentschädigung für den Händler aus, kommt man auf ein erklekliches Sümmchen.
Aktuell würde ich bei ca. 4000 Euro liegen, in 4 Jahren ist diese Summe deutlich höher.
Klar es kommt noch die Zinsen hinzu, die mir vergütet werden ( wie hoch liegen diese aktuell, weiß das jemand? ), dennoch unter dem Strich ist der Nutzungsabzug doch sehr hoch, der dann eine Rückabwicklung deutlich finanziell ungünstig gestalten würde.

Dann haben wir noch den " emotionalen Aspekt ". Mein Fahrzeug hat mich bisher noch nicht im Stich gelassen, ich bin mit dem Bulli sehr zufrieden, das Auto wurde mittlerweile von mir so ausgestattet, dass es voll und ganz meinen Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht. Da fällt es schwer, mich von diesem Fahrzeug trennen zu müssen.

Bei der Konfiguration eines Neufahrzeuges muss man Kompromisse eingehen, die ich bei meinem T6 Cali damals nicht benötigte.
So ist es z.B. möglich ein entsprechendes Fahrzeug entweder mit Markise zu ordern, oder mit Standheizung, beides geht nicht, man müsste das entsprechende Zubehörteil anderweitig besorgen usw.

Auch, und das spielt ja auch eine Rolle ist der Umweltgedanke zu berücksichtigen. Grundsätzlich bin ich der Meinung ein Auto solange zu fahren, wie es möglich ist, da mit jedem neuen Auto wertvolle Ressourcen unserer Erde ausgebeutet werden.

Bei einer Rückabwicklung geht es nicht nur um inhaltliche Fragen, wie Euro 6 Werte, Testbetrieb, Realbetrieb, usw.
es geht auch um formal-juristische Aspekte die eine Rolle spielen, frei nach dem Motto: Recht muss nicht unbedingt mit Gerechtigkeit deckungsgleich sein.
Es geht bei einer Rückabwicklung auch um rein kaufmännische Überlegungen und um die Überlegung für den Händler und VW, diese Sache nicht weiter an die Öffentlichkeit vordringen zu lassen.

So dürfte es für meinen Händler unter dem Strich kein Verlustgeschäft bedeuten, wenn er meinen T6 zurücknimmt und ich bei ihm einen neuen T6 bestelle mit Euro 6d-temp.
Bei meinem Auto handelt es sich um ein EU Fahrzeug ist von der Ausstattung etc, deckungsgleich wie ein deutsches Auto.
Das Auto habe ich 15% günstiger bekommen.
Verkauft der Händler dieses Auto nun über seinen Vermittler, der in Deutschland ansässig ist, kann er die 15 % voll an den Käufer weitergeben und dazu noch den gezahlten Nutzungsausgleich.
In meinem Falle wären das Listenpreis 75 000 Euro, Verkaufspreis 60 000 Euro, abzüglich Nutzungsausgeich von 5000 Euro ergibt 55 000 Euro.
Mein Cali ist nun 1 1/2 Jahre alt, hat 18 000 km und steht da wie neu. Diese Auto könnte der Händler für 55 000 Euro auf dem deutschen Markt anbieten und weniger.
Bei dem Verkauf eines neuen Fahrzeuges verdient der Händler ja auch, was ist seine Gewinnspanne, 10 %, 20 % oder mehr ?
Unter dem Strich eigentlich ein interessantes Geschäft für den Händler.

Für mich allerdings nicht, ich zahle auf jeden Fall drauf, auch wenn die Rückabwicklung für mich erfolgreich ausgehen würde.

Da muss jeder selbst entscheiden ob und was ihm die Sache wert ist.
Ich habe mir hierzu noch kein abschließendes Urteil gebildet.
 
Na, dann auf in den Kampf.

Da ich etwas schwer von Begriff bin: Was ist jetzt nochmal der Klagegrund?
 
Bei dem Verkauf eines neuen Fahrzeuges verdient der Händler ja auch, was ist seine Gewinnspanne, 10 %, 20 % oder mehr ?
Unter dem Strich eigentlich ein interessantes Geschäft für den Händler.
:D

Die Margen ab Werk sind je nach Modell unterschiedlich. Beim Tx wird mitunter über eine Zahl in der Nähe von 18% gemunkelt.

Das ist aber in etwa der Rabatt, den Du mit Mühe herausfuggern kannst.

Jetzt überlege, wie hoch der Verdienst dann noch ist.
 
Der Gewinn im Konzern liegt zwischen 6-7% vom Umsatz , dank Internet ist die Marge beim Neuwagen im Handel weit drunter , teilweise werden schon Boni mit Eingerechnet
 
ich hatte es hier schon mehrfach angedeutet, ich fühle mich von VW verar...., mann könnte es auch getäuscht, arglistige Täuschung nennen.
Auf Einzelheiten gehe ich an dieser Stelle nicht mehr ein, wen es interessiert, der soll diesen gesamten Thread aufmerksam durchlesen.
Ich habe meinem RA diverse Gründe genannt, und er hat in beeindruckender Weise eine Liste von Paragraphen aufgelistet, die hier greifen könnten. ( das hatte ich bei der Auflistung der Vor- und Nachteile schon benannt unter dem Begriff - rechtlicher Aspekt )
Nein, ich will nicht ausschließlich ein neues Fahrzeug, das ist nicht mein Ziel, ich will ein Fahrzeug, von dem ich ausgehen kann, dass ich es in den nächsten Jahren, mit gutem Gewissen fahren kann, was den Umweltaspekt angeht. Sollte es in 3 oder 4 Jahren erneut Probleme geben, geht die Sache wieder an meinem RA, wenn ich dieser Meinung sein sollte.
Ich kann nur hoffen, dass die Sammelklage bald erfolgreich greift, erst dann werden die Autohersteller auch die Bedürfnisse ihrer Kunden nach sauberen Autos erfüllen m ü s s e n.
Egal, wem es letzlich anzulasten ist, dem KBA, den Autoherstellern oder wem auch immer, was ist das für ein Theater und was für ein Ausdruck von Hilflosigkeit, Euro 5, Euro 6, Euro 6b, Euro c, Euro 6d-temp, Euro 6d ... und das innerhalb kürzester Zeit.
Die Bedürfnisse der Umwelt, einer sauberen Umwelt wurden verschlafen oder bewußt nicht oder zumindest mangelhaft berücksichtigt.
Ist es tatsächlich so schwer, auch jetzt schon saubere Autos herzustellen?
Oder ist es schlicht und einfach ein Geschäft bei dessen Ende der Kunde steht, und zahlen muss, weil er letztlich gezwungen wird, sich ein passendes Auto zu kaufen, mit dem er ungehindert durch die Gegend fahren kann, auch in alle Städte dieses Landes.
In diesem Sinne würde ich mir wünschen, dass jeder klagt, der sich von der Autoindustrie betrogen fühlt, schon allein des Ärges willen, den wir Verbraucher so auf die Autohersteller ausüben könnten, damit sich diese wieder an dem Kunden orientieren und nicht nur an der Gewinnausschüttung ihrer Aktien.
 
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