Hallo, erstmal allen frohe Ostern
Evtl. können wir ja gemeinsam das Thema endgültig mal klären.
ich glaub das ist ein Ding der Unmöglichkeit
bei dem Thema wurschteln so viele EU und nationale Richtlinien zusammen, ich glaub, nicht mal die Verantwortlichen wissen wirklich was, was bedeutet...
leider noch keine Richtlinien gefunden in denen zum Thema Trennwand was steht.
ich auch nicht, darum ist auch meine Überzeugung das eine Trennwand nix mit einer LKW Zulassung zu tun hat...
die Seite habe ich mal schnell gefunden, ist recht aktuell und da steht auch nix von baulich getrennten Bereichen zwischen Nutzfläche und Personenbereich
LKW-Zulassung: Das Wichtigste im Überblick - LKW 2020
René wohnt übrigens laut Profil in Österreich, evtl. gelten dort zum Teil andere Richtlinien.
hast natürlich richtig gelesen, aber eine kurze Hintergrund Info:
ich habe mein Bus von Deutschland nach Österreich importiert, in Österreich ist der Markt für Busse endschieden kleiner dadurch die Preise dementsprechend hoch,
und mein "Wunschbus" Transporter LR+ 4M + Heckklappe gabs nicht zu meiner T5 Kaufzeit, es stand sogar schon ein T6 Neukauf im Raum...
aber durch die Info vom ÖAMTC, man kann LKW´s günstig nach Österreich importieren, habe ich mich mit dem Thema LKW Zulassung auseinander setzen müssen
was im nachhinein aber sinnlos war, in Österreich gilt der Auslieferungszustand vom Generalimporteur (im Falle VW die Porsche Holding)
was in den CoC Papieren steht gilt auch für die Steuer usw. nicht so wie in Deutschland wo der Steuereintreiber (der Zoll) den LkW Zustand ändern kann
bei dem Thema ist Österreich etwas einfacher gestrickt als Deutschland
also noch mal das Thema Trennwand:
Trennwand ist definitiv schnurz !
Danke
aber noch eine kleine Anekdote zum Thema LKW Zulassung in Österreich:
als bei mir damals das Thema Seilwinde aufkam und ich mich bei den entsprechenden Behörden zwecks Eintragungen usw. erkundigt hatte
eine Seilwinde (z.B. die von Seikel) könnte man nie in Österreich in ein Multivan oder Caravelle einbauen und eingetragen lassen,
weil die Transporter Typen eine PKW Zulassung haben und wegen Fußgängerschutzrichtlinien usw. die Eintragung nicht möglich ist...
im T5 Transporter mit LKW Zulassung ohne Probleme... ist halt ein LKW obwohl die Front usw. doch alles gleich ist
man könnte über ein sogenannten Ziviltechniker die Eintragung bewerkstelligen,
der kostet aber ein Vermögen und muss bei allen relevanten Arbeitsschritten am Bus vor Ort sein...
da ist Deutschland wieder einfacher gestrickt
Grüße
Rene´