Womo- oder LKW-Zulassung

Klar, die Sitze waren in der original verankerung.
 
Klar, die Sitze waren in der original verankerung.
Schon klar, aber bei mir war da vorher eine Dreiersitzbank, bei der die vier Bodenanker versetzt wurden. Ab Werk hat in der Konstellation aber wohl nie ein T5 das Werk verlassen, von daher kann ich ihm ein bebildertes Buch zum Ausmalen von dem Umbau vorlegen, macht er nicht. Ich hatte aber vorher 5 Sitze eingetragen, nach der Umschlüsselung zum LKW 2 und nun hätte ich gerne wieder vier. Ist vielleicht etwas speziell bei dem BAG-Bus, aber grundlegend machen sich bei dem Thema hier (im wahren Norden) alle Prüfer, die ich gesprochen habe, regelrecht vor Angst in die Hose, wenn man das Thema Sitzbank anspricht.
 
@Halba

Stauraum für Klamotten braucht man nicht. Kannst ja aus dem Koffer leben, der muss auch nicht fetsgeschraubt sein.

Das halte ich aber für ein Gerücht. Stauraum für Klamotten ist gefordert.

5.1. Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

- Tisch und Sitzgelegenheiten,

- Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,

- Kochgelegenheit und

- Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok,
irgendetwas muss vorhanden sein. :cool:


- Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Das ist aber so vage beschrieben, dass z.B. bereits der Platz unter einer Sitzbank ausreicht.
Von einem extra Möbel ist nicht die Rede.
 
Na ja, die Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck müssen fest angebracht sein.
Der Platz alleine reicht nicht, eine Schublade vielleicht schon.
 
Die MV haben doch 3xSchubladen unter der Sitzbank.
Hängt natürlich auch vom Prüfer ab...
 
Bezüglich der "Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen" würde ich keine schlafenden Hunde wecken.
2 Plastikboxen mit Deckel hineingestellt und abwarten, ob er etwas sagt. Gibt ja komplette Ausbauten mit so einem Kistenkonzept.
"Befestigen" kann man die Kisten immer noch irgendwie.
 
Hallo Leute,
ich habe meinen T6 Transporter jetzt auch endlich als Wohnmobil zugelassen bekommen. Für die Versicherung zahle ich jetzt weniger als die Hälfte. Der Gutachter stellt sich ganz schön an und wenn ihm was nicht passt, gibt er einem die Gelegenheit es zu ändern und nochmal wieder zu kommen.
Seine Forderungen waren hauptsächlich eine Schlaftgelegenheit und ein Stauraum für Klamotten. Hier hat ihm nicht gefallen, dass die Schrankklappen- Dämpfer-Scharniere evt. nicht die Klappen halten könnten, also musste ich die noch mit Schlössern sichern. Er achtet auch darauf, dass man Bett und Schrank fest und sicher mit dem Auto verbunden hat. Der mobile Kocher muss leider fest montiert sein. Kühlbox sollte ich herausnehmen, weil sie nicht fest eingebaut ist. Ist aber eh nicht als Ausstattung gefordert. Auch einen fest eingebauten Tisch braucht man nicht. Es reicht, wenn man wie ich einen kleinen Klapptisch für innen, irgendwo festgezurrt hat. Dann nochmal zum Landhandel zum Wiegen und fertig. Dinge wie: ausziehbare kleine "Küche" mit Waschbecken ( die aber nicht Pflicht ist ), Sunseeker Markise etc. hat er alles im Bericht vermerkt und meine Alus mit 255er Reifen hat er gleich mit eingetragen. Ich habe keine drehbaren Sitze und auch kein Hochdach. Ist alles nicht gefordert für die Abnahme. Das Gutachten hat 250€ gekostet.
Also: wenn man seinen Bus eh als Womo ausgebaut hat, ist es ratsam, ihn auch als Womo anzumelden, weil es viel günstiger ist.

Gruß
Halba
Wir drehen uns im Kreis, der Prüfer hat das Auto schon gesehen und Auflagen zur WoMoZulassung gemacht
Keine Schränke war hier schon keine Option.
Also parabulli, was solls...
 
Naja, es lesen ja viele mit, die noch ausbauen wollen. Insofern ist die Diskussion schon interessant, ob und was ggf. als Stauraum ausreicht.
 
Das wäre dann ja geklärt. Du schmeißt einen Koffer rein und schaust ob Du damit durchkommst, der @Halba hat Schränke eingebaut und musste Verschlüsse nachrüsten.
Letzteres ist eher im Sinne der Richtlinie.
 
Wir drehen uns im Kreis, der Prüfer hat das Auto schon gesehen und Auflagen zur WoMoZulassung gemacht
Keine Schränke war hier schon keine Option.
Also parabulli, was solls...
Weise gesprochen MarBo.
So ein Prüfer hat natürlich auch einen gewissen Ermessenspielraum. Wenn der meint, ein festgezurrter Koffer reicht nicht, kannst nix machen.
Es soll natürlich auch verhindert werden, dass nicht jeder Handwerker eine Liege in seinem Transporter schraubt, einen 20€ Kocher anbohrt und einen Reisekoffer festzurrt und damit eine Womo-Abnahme bekommt.
 
Der Text entstammt nicht einer Richtlinier, sondern der StVZO, das ist ja das Dilemma. 😟
Wenn der Gesetzgeber da Nägel mit Köpfen gemacht und die Vorstellungen etwas präzisiert hätte, gäbe es die ganzen Diskussionen nicht.

Hat er aber nicht, deshalb hat jede Prüfgesellschaft wie TÜV, DEKRA usw. eigene Richtlinien erlassen, nach denen geprüft werden soll.
Daher gibt es auch viel Ermessensspielraum, und klar, natürlich ist die Abnahme mit sicher verschließbarem Schrank am einfachsten, dafür braucht man aber keinen Prüfingenieur.
 
Ein LKW braucht keine Trennwand (mehr). Nur muss die Ladefläche länger sein, als die Fläche des Personentransportes.
Ich habe einen Sprinter mixto zum Womo umgebaut. Den habe ich mit 2 Sitzreihen und ohne Trennwand ab Werk so bestellt. Er war ab Werk als LKW.
 
Ich verstehe die ganze Ummelderei als Wohnmobil nicht. Alles nur wegen ein paar gesparten €. Bei einem VW Bus sehe ich als Wohnmobil mehr Nachteile wie als Pkw oder Lkw.

Früher hatte ich einen Mercedes Sprinter, welchen es baugleich als Pkw und als Lkw gibt. (Lkw können über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden als Pkw)
An der Straße vor unserem Haus wurde ein Verkehrsschild angebracht, welches nur noch Pkw das Parken erlaubt. Obwohl nicht als Lkw erkennbar, bekam ich Strafzettel. Die Politesse gab einfach das Kennzeichen in ihren PC ein und konnte abfragen, ob der Fenster Sprinter als Pkw oder als Lkw zugelassen ist.
Eine Umschlüsselung macht Mercedes nicht. Der TÜV würde das machen, verlangt aber ein komplettes Abgasgutachten für um die 5t€, da theoretisch ein Lkw höhere Abgaswerte haben darf als ein Pkw. (Beim Sprinter sind die Abgaswerte aber identisch. Das interessiert den TÜV nicht).
Als Wohnmobil hätte er ihn mir problemlos umgeschrieben, da ich die geforderten Einbauten hatte.
Damit hätte ich den Sprinter auch nicht vorm Haus parken dürfen, denn ein "sonstiges Fahrzeug, Wohnmobil" ist kein Pkw und darf somit auch nicht dort parken, wo nur Pkw erlaubt sind.

Letztendlich habe ich den Sprinter verkauft und mir einen T5.2 als Pkw zugelegt. Meine Wohnmoibilaustattung ist Ladung. Damit habe ich dann auch kein Problem, wenn ich die Möbel mal herausnehme, um etwas Größeres zu transportieren. Wenn man aus einem eingetragenen Wohnmobil die Möbel ausbaut, ist man gleich bei Steuerhinterziehung.

Bis jetzt habe ich sehr viel mehr Verbotsschilder für Wohnmobile als für Pkw gesehen.


Ein Lkw muss nicht unbedingt als Lkw besteuert werden. Die Regelung, dass die Ladefläche länger sein muss als die Fläche für die Personenbeförderung, gibt es (gemessen wird vom Bremspedal bis zur Rückwand hinter des letzten Sitzes)
Das verpflichtet aber das Finanzamt nicht, das Fahrzeug als Lkw zu besteuern, auch wenn es laut Fahrzeugpapiere ein Lkw ist.

Das Finanzamt darf auch nach eigenem Ermessen und optischen Erscheinungsbild besteuern. Da haben einige schon geklagt und verloren. Ich habe auf eine Klage verzichtet und das entsprechende Fahrzeug verkauft.
Vor dem Sprinter kaufte ich einen Landrover Defender 130. Laut Papiere ein Lkw. Als ich den Steuerbescheid für einen Pkw bekam, legte ich Widerspruch ein. Darauf hin musste ich mit dem Defender 130 beim Finanzamt vorfahren. Der Beamte hat alles gemessen und in sein Protokoll geschrieben, dass die Ladefläche tatsächlich länger ist, als der Fahrgastraum.
Zwei Wochen später bekam ich vom Finanzamt ein Schreiben, in welche stand, dass der Defender optisch einem Pickup gleicht, welcher nach mehreren Richtersprüchen auch als Pkw besteuert werden darf. Das Finanzamt ist gehalten, die höhere Steuer einzufordern.

Ich habe mir ein paar der entsprechenden Urteile und deren Begründungen besorgt. Es stand das drin, was mir das FA geschrieben hatte.

Mit dem Defender 130 hätte ich die teure Lkw-Versicherung und die teure Pkw-Steuer bezahlen müssen.

Es gibt ein paar Versicherungen, welche Pkw und Lkw mit fester Wohnmobilausstattung zum Wohnmobiltarif versichern. Das kommt aber immer auf den Einzelfall an. Hauptsächlich geht das durch, wenn jemand sowieso schon 2 Fahrzuge plus den Camper hat und damit mehr oder weniger belegen kann, dass der Camper tatsächlich nur zum Campen benutzt wird und nicht das ganze Jahr über als z.B. Materialtransporter für Baustellen und nur wenige Tage als Camper.


Die Auslegung der Vorschriften zur Erlangung einer Umschlüsselung auf "sonstiges Fahrzeug Wohnmobil" werden von vielen Prüfern unterschiedlich ausgelegt. Manche bestehen auf einen fest eingebauten Kocher. Andere haben mehr Hirn und sehen ein, dass bei einem kleinen Fahrzeug sowieso immer draußen gekocht wird. Manche bestehen bei der Gewichtsermittlung auf einen mindestens halbvollen Abwassertank. (Frischwassertank ist nicht vorgeschrieben). Anderen reichen leere Tanks. Einige bestehen auf einen fest eingebauten Schrank oder ein Regal. Anderen reicht die Staumöglichkeit in der Doppelbeifahrersitzbank oder die Staufächer unter den hinteren Sitzbänken.

TÜV, DEKRA und KÜS Stellen gibt es doch genug. Wenns der eine nicht einträgt, machts halt ein anderer.
 
Wegen der Paar €€€!!! Bei mir sind es gute 800€ im Jahr was ich spare an Steuer und Versicherung.
 
Genau ! Ich hätte auch keine Probleme damit gehabt, meinen Transporter als LKW angemeldet zu lassen. Aber da ich ihn eh als Womo ausgebaut habe und ihn, außer ein paar Fahrten im Monat, auch nur zum Reisen nutze, lag es nahe, ihn umzuschlüsseln. Erstrecht als ich die 2 Online-Angebote meiner Versicherung, einmal als Nutzfahrzeug und einmal als Womo, verglichen habe. Das war schon ein sehr großer Unterschied. Wären es nur ein paar Euro gewesen, hätte ich mir den ganzen Prüfer-und Behördenkram nicht angetan.
 
Hallo erst Mal,
wenn wir hier anfangen zu raten.... kommen die dollsten Sachen bei raus. :D
 
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