Werkstatt verursacht Schaden

Hier war ich zu langsam...
 
Brauchst DU auch nicht. Füher jedenfalls gab es einen Zemtralruf der Versicherer, bei dem unter Angabe von ein paar Daten (Name, Kennzeichen, ..) die Versicherung samt Nr. erfragt werden konnte.

Besser klären als hinterher ausbügeln müssen. Allein schon, das Du da hinterher telefonieren musst, ist NoGo.
Schon mal was von Datenschutz gehört? Da könnte ja jeder anrufen, wär ja der Hammer.
Lass dir den Schaden dukumentieren mit Hinweis auf Gewährleistung und das der Schaden von Ihnen ausging.
 
Schon mal was von Datenschutz gehört? Da könnte ja jeder anrufen, wär ja der Hammer.

Ist aber so.

Hatte ich schon: Brief von meiner Versicherung bekommen, das für mein FZG am 10.06.2017 ein Unfallschaden vom Unfallgegner gemeldet wurde. Ich hatte natürlich keinen Unfall. Am Ende war es eine Buchstabenverwechslung beim Kennzeichen.

Gruß, Marcus
 
Da könnte ja jeder anrufen, wär ja der Hammer.
Ich bin zwar nicht jeder, aber ich hab diesen "service" schon genutzt, um die Versicherung meines Unfallgegners (Verursacher) zu kontaktieren.

Ich muss ja auch nicht wissen, dass Herr X bei Gesellschaft Y unter der Police 123456789 versichert ist. Es würde ja reichen, über den Zentralruf der Gesellschaft Y die Nachricht zukommen zu lassen, dass an dem Fahrzeug von Herrn X ein Scahden entstanden ist, der über die Vollkasko abgewicklet werden soll. Wenn diese Meldung von der Werkstatt Z kommt, die vorgeblich mit der gesamten Abwicklung betraut sind, ........
 
Ja, die neue Motorhaube wird heut lackiert. Das passt dann schon. Die Alte hatte zwei Knicke, also Schrott

Dann ist ja alles gut. Dachte mir schon, dass die alte Motorhaube etwas mehr abbekommen hat.
 
Moin,
1. in Deutschland gilt der §823 BGB: wer einem Dritten einen Schaden zufügt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
2. die Werkstatt bzw. deren Erfüllungsgehilfe hat Dir einen Schaden verursacht. Selbst wenn die Haube nicht korrekt eingerastet gewesen wäre, wäre es eine schuldhafte Pflichtverletzung des Fahrers, dies nicht vor Fahrtantritt geprüft zu haben.
3. ergo haftet die Werkstatt. Dazu hat sie eine Betriebshaftpflicht.
4. wenn der Fall über Deine Vollkasko abgewickelt werden würde, verlierst Du Deinen Schadenfreiheitsrabatt. Also sag Denen, sie sollen sich gefälligst mit ihrer Betriebshaftpflchtversicherung unterhalten, und Deinen Schaden ersetzen.

Ach ja: man kann, gemäß Pflichtversicherungsgesetz, Schäden über den Zentralruf melden und auch Informationen zur gegenerischen Haftpflchtversicherung erhalten.
So verlangt es das Gesetz.

Das hat aber nur etwas mit der fristgerechten Meldung zu tun.
Noch nix, aber auch gar nx, mit der Regulierung.
Wäre nett, wenn das hier auseinandergehalten wird.
 
Das hat aber nur etwas mit der frustgerechten Meldung zu tun.
Noch nix, aber auch gar nx, mit der Regulierung.

Für die Regulierung fehlt nämlich die Schadensmeldung durch den Kunden. Die zu fälschen wäre schon eine massive Straftat. - Zumal es ja auf jeden Fall auffallen würde.

Weiterhin ist die Geschichte mit der Motorhaube eigentlich ein klassischer Betriebsschaden und somit kein Unfall, der von der Vollkasko zu regulieren wäre....

Gruß, Marcus
 
So, mein Dicker ist wieder gesund zu Hause. Sieht alles klasse aus. Farbgebung und Spaltmaße passen.
Und die Kosten gehen aufs Haus.
Haben das Auto sogar innen aufbereitet. Riecht und sieht aus wie neu.
Alles in allem bin ich zufrieden, auch wenn sowas immer Nerven kostet
Gruß Dirk
 
@mifadi Schön, dass alles wieder ok ist.

Nur mal am Rande:
Ein Dritter kann keinen Schaden bei Deiner Kasko abrechnen, jedenfalls wird die Kasko-Versicherung diese nie ohne die ausdrückliche Ansage des VN regulieren.

Der Zentralruf ist ausschließlich für Haftpflichtschäden da. Wenn jemand dort anruft wird vor Herausgabe von Daten der Sachverhalt erfragt. Wenn da ein Schrauber dann erzählt, er wolle eine Eigenschaden der Kasko melden, lachen die sich kaputt.

Der Zentralruf ist aber auch nicht dafür da, irgendwelche fristgerechten Meldungen zu erheben, sondern dient allein dem Geschädigten, der, ohne auf den Verursacher angewiesen zu sein, schnellen Kontakt zu dessen Haftpflichtversicherer aufnehmen können soll, damit eine Regulierung nicht verzögert werden kann. Daher dürfte dann die Haftpflicht sogar regulieren, ohne den VN zu fragen. Dass sie das nicht sofort macht, sondern erst ihren VN zur Meldung des Schdens auffordert, ist eine andere Sache.

Im Übrigen: sofort mit der Anfrage/Meldung eines Schadens beim Zentralruf wird der Schadensfall bei der entsprechenden Haftpflichtversicherung angelegt und hat daher indirekt schon etwas mit der Regulierung zu tun. Sie fängt nämlich sofort an, zu prüfen, ob sie regulieren muss.
 
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So, nach dem Fauxpas der Werkstatt konnte ich den Chef davon überzeugen, meinen „defekten“ AGR-Kühler gegen einen neuen zu tauschen. 70% Kulanz, den Rest übernimmt meine Gebrauchtwagengarantie. Geht doch, wenn man miteinander redet ;)
 
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