Westfalenklaus
Aktiv-Mitglied
- Ort
- Westfa(h)len
- Mein Auto
- T5 Multivan
- Erstzulassung
- Juli 2014
- Motor
- TDI® 103 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Startline
- Radio / Navi
- RCD 310
- Extras
- Special bluemotion,AHK, Gespannstabilisierung, Berganfahrhilfe, Climatronic, MFLenkrad, 7Sitzer
- FIN
- WV2ZZZ7HZEH135XXX
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
<<Sehr geehrter Herr ...(Westfalenklaus),
vielen Dank fuer Ihre Nachricht.
Leider koennen wir Ihrem Wunsch nach einem kostenneutralen Austausch
der Bordnetz-Steuergeraete fuer Ihren T5 nicht entsprechen.
Das in Ihrem T5 eingebaute Bordnetz-Steuergeraet entspricht dem Stand der
Serie zum Zeitpunkt der Produktion Ihres Fahrzeugs.
Die von Ihnen geplante Nachruestung einer Geschwindigkeitsregelanlage
stellt eine nachtraegliche Erweiterung des Serienumfangs dar. Eine
Kostenbeteiligung oder – uebernahme ist uns dafuer leider nicht moeglich.
Wir bedauern, dass wir Ihnen in diesem Fall keinen positiven Bescheid geben
koennen. Wir bitten um Ihr Verstaendnis.
Mit freundlichen Gruessen
i.V. Manfred M. i.A. Ulrich M.>>
Das ist die Antwort von VWN auf mein Schreiben vom 2. Oktober 2004. Für die, welche mein Posting vor 2 Wochen nicht gelesen haben, sei erklärt, dass mein T5 Zulassung 06.2003 mit einem Bordnetzsteuergerät ausgestattet wurde, welches es lt. meinem Freundlichem offiziell gar nicht gibt. Der T5 wurde zu dem Zeitpunkt gerade vier Wochen gebaut.
Was lernen wir daraus. Man kaufe besser keinen VW aus der ganz jungen Produktion. Danke VW. Habt Euch toll ins Bild gesetzt. Werde diese Begebenheit an jeder möglichen Stelle erzählen. Andere sollen aus meinen Fehlern lernen.
Gruß Klaus
vielen Dank fuer Ihre Nachricht.
Leider koennen wir Ihrem Wunsch nach einem kostenneutralen Austausch
der Bordnetz-Steuergeraete fuer Ihren T5 nicht entsprechen.
Das in Ihrem T5 eingebaute Bordnetz-Steuergeraet entspricht dem Stand der
Serie zum Zeitpunkt der Produktion Ihres Fahrzeugs.
Die von Ihnen geplante Nachruestung einer Geschwindigkeitsregelanlage
stellt eine nachtraegliche Erweiterung des Serienumfangs dar. Eine
Kostenbeteiligung oder – uebernahme ist uns dafuer leider nicht moeglich.
Wir bedauern, dass wir Ihnen in diesem Fall keinen positiven Bescheid geben
koennen. Wir bitten um Ihr Verstaendnis.
Mit freundlichen Gruessen
i.V. Manfred M. i.A. Ulrich M.>>
Das ist die Antwort von VWN auf mein Schreiben vom 2. Oktober 2004. Für die, welche mein Posting vor 2 Wochen nicht gelesen haben, sei erklärt, dass mein T5 Zulassung 06.2003 mit einem Bordnetzsteuergerät ausgestattet wurde, welches es lt. meinem Freundlichem offiziell gar nicht gibt. Der T5 wurde zu dem Zeitpunkt gerade vier Wochen gebaut.
Was lernen wir daraus. Man kaufe besser keinen VW aus der ganz jungen Produktion. Danke VW. Habt Euch toll ins Bild gesetzt. Werde diese Begebenheit an jeder möglichen Stelle erzählen. Andere sollen aus meinen Fehlern lernen.
Gruß Klaus