Kupplung und Zweimassenschwungrad nach 7000 km "verschmolzen" - eine Never-Ending Story

Wie ich oben schon geschrieben hatte - da ist irgendwo Vordruck im System.

Leider steht im o.g. Link nichts weiter zur Fehlerursache - wenn es denn überhaupt ein technischer Fehler war.

Der Fehler wird irgendwo im Bereich des Kupplungspedals / Geberzylinder liegen. Alles andere ist ja neu. Leitungen glaube ich nicht.

Gruß, Marcus
 
@MarcusMüller herzlichen Dank.
ev. könntest Du mir folgende Frage(n) beantworten:

Wie kann/sollte der Geberzylinder , das Kupplungspedal geprüft werden ?

Soll / muss dafür Kupplung /ZMS erneut ausgebaut werden ?

Soll / muss das bei denm gleichen Autohaus passieren ?

Danke vorab und Gruss
 
Wie kann/sollte der Geberzylinder , das Kupplungspedal geprüft werden ?

Erst mal optisch prüfen, ob alle richtig aussieht und ob der Geberzylinder komplett zurückgeht. Sicherheitshalber auch die Leitung prüfen. Wenn nichts gefunden wird Geberzylinder tauschen.


Soll / muss dafür Kupplung /ZMS erneut ausgebaut werden ?

Ja. Wenn sie schon wieder durchgerutscht ist, ist sie erheblich verschlissen.


Soll / muss das bei denm gleichen Autohaus passieren ?

Auf Grund von Gewährleistungsansprüchen geht es kaum anders. Evtl. den Gutachter dazuholen.


Ich würde zusätzlich noch prüfen, ob da irgendwo Öl austritt - nicht das die Kupplung deshalb durchrutscht.


Das muss jetzt auf jeden Fall alles sehr sorgfältig geprüft werden. Dann solltest Du auch Dein Geld für die anderen Reparaturen zurückbekommen: Die erste von der Garantieversicherung, die weiteren Versuche von der Werkstatt.

Gruß, Marcus
 
@ MarcusMüller

Danke dafür .
Verbindlich wurde in der Richtung seitens des Autohauses noch nichts unternommen. Lediglich Ausrücklager und Nehmerzylinder ( da ja ein Teil ) wurden 2 x getauscht. Öl hätten sie angeblich keins gesehen , "dann wäre es ja Garantie gewesen." ( Zitat Ende) .... auch wenn sie sich schon bei der 1. Reparatur geweigert haben, überhaupt einen Garantieantrag zu stellen, um dann festzustellen, dass sie überhaupt nicht wissen, wie bei der Porsche AG in Salzburg ( verantwortlich für Nutzfahrzeuge in Austria ) ein solcher Antrag lt. Garantiebestimmungen zu stellen sei.... Das Fhzg ist von Schweiger (Reute, Austria) und wurde mit einer 3 jährigen Garantieverlängerung als Neufahrzeug erworben - da fingen die 1. Probleme also schon ganz früh an....... nur zur Erklärung ;-))
 
es geht weiter:

hier das Schreiben vom Autohaus:

Sehr geehrter Herr Barth,


wie besprochen werden wir unverbindlich Ihr Fahrzeug abholen um Ihre Beanstandung an der Kupplung zu prüfen.

Hierzu wird eine erweiterte Probefahrt vonnöten sein.


Mit freundlichen Grüßen


und meine Antwort:

guten tag hr b.
wir haben nicht „besprochen, dass sie unverbindlich das fahrzeug abholen „ können.
schon gar nicht für „eine erweiterte probefahrt“.
ich habe ihr angebot, im rahmern einer erneuten gewährleistung das fahrzeug abholen zu wollen dahingehend spezifiziert, dass dies unter folgenden bedingungen möglich sein wird:
sämtliche notwendigen arbeiten an dem fahrzeug zur prüfung der URSACHE eines erneuten, sich ankündigenden kupplungsschaden (starke geruchsbildung nach ca. 50 km fahrt, einmaliges hochdrehen des motors ohne kraftschluss der kupplung, veränderter pedaldruck) haben inclusive abholung kostenfrei zu erfolgen.
für eine sachgerechte URSACHENFORSCHUNG erwarte ich nunmehr, dass insbesondere der kupplungskreislauf, der geberzylinder sowie die pedalblockeinheit auf funktionsfähigkeit zu prüfen und ggf. (prophylaktisch) der geberzylinder zu tauschen ist.
die kupplung selbst ist einer sichtprüfung zu unterziehen, inwieweit nach etwa 100 km fahrt erneut „verschleiss“ zu erkennen ist.
den ausbau und die erweiterte ursachenforschung würde ggf. das sachverständigenbüro graber vor ort begleiten wollen.
eine „erweiterte probefahrt „ ist weder zielführend, noch eine adequate reaktion auf einen erneut sich ankündigenden kupplungsschaden nach zweimaligem, erfolglosen austausch derselben in ihrem haus.
hierfür hatten sie ausreichend gelegenheit - insbesondere nach ihren instandsetungsversuchen.
insofern wird um eine vollumfängliche rückbestätigung vor einer möglichen abholung gebeten.
das angebot wird befristet, bis morgen, mittwoch den 22.01.2020 , 18.00 uhr.
günther barth
 
Ich würde nicht mehr fahren - jetzt kann man vielleicht noch die Ursache erkennen.
 
@ MarcusMüller

danke für den Hinweis.
Werde ich auch nicht - zunächst bleibt die Reaktion des Autohauses Neubeck abzuwarten - dann entscheide ich ( wir ) weiter
 
@MarcusMüller

bezüglich meiner Aufforderung an Neubeck bin ich übrigens Deinem Ratschlag gefolgt - hierfür nochmals danke;-)
 
Was sagt denn eigentlich bisher der Gutachter?
 
es geht weiter:

hier das Schreiben vom Autohaus:

Sehr geehrter Herr Barth,


wie besprochen werden wir unverbindlich Ihr Fahrzeug abholen um Ihre Beanstandung an der Kupplung zu prüfen.

Hierzu wird eine erweiterte Probefahrt vonnöten sein.


Mit freundlichen Grüßen


und meine Antwort:

guten tag hr b.
wir haben nicht „besprochen, dass sie unverbindlich das fahrzeug abholen „ können.
schon gar nicht für „eine erweiterte probefahrt“.
ich habe ihr angebot, im rahmern einer erneuten gewährleistung das fahrzeug abholen zu wollen dahingehend spezifiziert, dass dies unter folgenden bedingungen möglich sein wird:
sämtliche notwendigen arbeiten an dem fahrzeug zur prüfung der URSACHE eines erneuten, sich ankündigenden kupplungsschaden (starke geruchsbildung nach ca. 50 km fahrt, einmaliges hochdrehen des motors ohne kraftschluss der kupplung, veränderter pedaldruck) haben inclusive abholung kostenfrei zu erfolgen.
für eine sachgerechte URSACHENFORSCHUNG erwarte ich nunmehr, dass insbesondere der kupplungskreislauf, der geberzylinder sowie die pedalblockeinheit auf funktionsfähigkeit zu prüfen und ggf. (prophylaktisch) der geberzylinder zu tauschen ist.
die kupplung selbst ist einer sichtprüfung zu unterziehen, inwieweit nach etwa 100 km fahrt erneut „verschleiss“ zu erkennen ist.
den ausbau und die erweiterte ursachenforschung würde ggf. das sachverständigenbüro graber vor ort begleiten wollen.
eine „erweiterte probefahrt „ ist weder zielführend, noch eine adequate reaktion auf einen erneut sich ankündigenden kupplungsschaden nach zweimaligem, erfolglosen austausch derselben in ihrem haus.
hierfür hatten sie ausreichend gelegenheit - insbesondere nach ihren instandsetungsversuchen.
insofern wird um eine vollumfängliche rückbestätigung vor einer möglichen abholung gebeten.
das angebot wird befristet, bis morgen, mittwoch den 22.01.2020 , 18.00 uhr.
günther barth

Du hast das Schreiben aber nicht so abgeschickt, oder? :eek:
 
@MarcusMüller
der wäre jetzt bei der erneuten Zerlegung dabei - ansonsten würde ein weiters VW Nutzfahrzeug- Autohaus in Betracht gezogen werden und um dort das Prozedere zu durchlaufen.

Morgen Vormittag wird gemeinsam mit meinem Anwalt und dem Gutachter die weitere Vorgehensweise abhängig von der Reaktion durch Neubeck besprochen und veranlasst werden.
 
...Morgen Vormittag wird gemeinsam mit meinem Anwalt und dem Gutachter die weitere Vorgehensweise abhängig von der Reaktion durch Neubeck besprochen und veranlasst werden.

Das hört sich nach einem Plan an.

Wenn ich allerdings das andere VW-Autohaus wäre, würde ich den Auftrag ablehnen und Dir empfehlen, das doch bitte mit dem bisherigen Autohaus zu klären, da ich nicht für Arbeiten anderer Gewähr leisten wollte. Es kann Dir also passieren, dass man Dir mit genau solchen Argumenten kommen wird. Daher muss es das Ziel sein, mit dem jetzigen VW-Fritzen einen für beide Seiten gangbaren Weg aus der Misere zu finden.
 
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@robert hauser

ich habe das Schreiben genau ! so abgeschickt.

ein ggf. neuer Nutzfahrzeugpartner hat natürlich nicht "Gewähr für die Arbeit anderer zu leisten " - was er per se schon gar nicht kann - sondern FACHGERECHT eine neue Kupplung einzubauen und zielgerichtet URSACHENFORSCHUNG dahingehend zu betreiben, WARUM sich nunmehr der dritte, gleiche Schaden ankündigt.

Priorität hat nunmehr für mich , wieder Vertrauen in dieses Fhzg zu bekommen - alles andere wird sich danach ergeben.
 
ich habe das Schreiben genau ! so abgeschickt.

Bei allem Respekt, ungeachtet des Inhalts des Schreibens, muss auf eine korrekte Rechtschreibung, zu der auch Groß- und Kleinschreibung gehört, in solchen Angelegenheiten größten Wert gelegt werden. Dieses Schreiben wird mit Deiner Person verbunden, es bringt Deine Meinung vor, es repräsentiert Dich. Wenn Du ernst genommen werden willst, was ich Dir unbedingt unterstelle, dann tust Du gewiss gut daran, auf solche Dinge zu achten. Insbesondere, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Angelegenheit ein gerichtliches Nachspiel haben könnte. Wenn Du Deinem Kumpel so schreibst, ist das eine ganz andere Sache. Deswegen sage ich, sowas darf den Rechner so nicht verlassen sondern dient allenfalls als Rohentwurf. Meine Meinung zu dem Schreiben.
 
@ robert hauser
sofern ich einen Mediator benötige, werde ich gerne auf Dich zurückkommen - glaub`ich aber nicht.

Gerne lese ich von Dir in der Sache - sehr ungern lasse ich mich "oberlehrerhaft" tadeln.
Bitte überlasse es doch einfach mir, wie ich was formuliere und erst recht, wie ich es orthographisch tue.
Unabhängig von meinem Alter erachte ich deine "Hinweise" als sinnfrei - ist Deine Meinung, tut aber nichts zur Sache.
 
@ robert hauser
sofern ich einen Mediator benötige, werde ich gerne auf Dich zurückkommen - glaub`ich aber nicht.

Gerne lese ich von Dir in der Sache - sehr ungern lasse ich mich "oberlehrerhaft" tadeln.
Bitte überlasse es doch einfach mir, wie ich was formuliere und erst recht, wie ich es orthographisch tue.
Unabhängig von meinem Alter erachte ich deine "Hinweise" als sinnfrei - ist Deine Meinung, tut aber nichts zur Sache.
Respekt !!

Diese Antwort macht sich nun mal so richtig sympathisch :eek:
 
@ robert hauser
sofern ich einen Mediator benötige, werde ich gerne auf Dich zurückkommen - glaub`ich aber nicht.

Gerne lese ich von Dir in der Sache - sehr ungern lasse ich mich "oberlehrerhaft" tadeln.
Bitte überlasse es doch einfach mir, wie ich was formuliere und erst recht, wie ich es orthographisch tue.
Unabhängig von meinem Alter erachte ich deine "Hinweise" als sinnfrei - ist Deine Meinung, tut aber nichts zur Sache.

Du hast vollkommen recht. Mach' es So wie Du magst. Es ist selbstverständlich ganz allein Deine Sache. :)
 
@ robert hauser
sofern ich einen Mediator benötige, werde ich gerne auf Dich zurückkommen - glaub`ich aber nicht.

Gerne lese ich von Dir in der Sache - sehr ungern lasse ich mich "oberlehrerhaft" tadeln.
Bitte überlasse es doch einfach mir, wie ich was formuliere und erst recht, wie ich es orthographisch tue.
Unabhängig von meinem Alter erachte ich deine "Hinweise" als sinnfrei - ist Deine Meinung, tut aber nichts zur Sache.
Ich verstehe, dass du gerade wohl ziemlich unter Stress stehst. Trotzdem willst du am Ende des Tages ja einen funktionierenden Bus und das am Besten unter Kostenübernahme durch deinen Händler. Ich bin da ganz bei dir und hoffe, dass dir das gelingt, aber wenn du mit deinem Händler genau so giftig kommunizierst, wie du es mit einigen hier im Board tust, dann stellst du die Zeichen, ob gewollt oder nicht, auf Krieg. Dein Händler wird dann alle Register ziehen, um den Schaden nicht auf seine Kosten beheben zu müssen, einfach weil er den Krieg gegen dich gewinnen will. Als Kinde bist du ihm in dem Moment komplett egal. Ist leider so und wäre bei mir wahrscheinlich auch so. Wenn du das nicht hinkriegen solltest, lass lieber deinen Anwalt die Kommunikation machen. Du wärst nicht der Erste, der sich durch schlechte Kommunikationsformen um seinen verdienten Erfolg bringt. Falls du mich jetzt auch oberlehrerhaft und meinen Input als sinnfrei ansiehst, kann ich das nicht ändern und dann ist es so. Ich habe echt Mitleid mit dir aufgrund deiner Situation und hoffe einfach, dir da noch etwas mit auf den Weg geben zu können, was deine Erfolgsaussichten erhöhen könnte. Es ist natürlich allein deine Sache, was du annehmen magst und was nicht.
 
@ robert hauser
sofern ich einen Mediator benötige, werde ich gerne auf Dich zurückkommen - glaub`ich aber nicht.

Gerne lese ich von Dir in der Sache - sehr ungern lasse ich mich "oberlehrerhaft" tadeln.
Bitte überlasse es doch einfach mir, wie ich was formuliere und erst recht, wie ich es orthographisch tue.
Unabhängig von meinem Alter erachte ich deine "Hinweise" als sinnfrei - ist Deine Meinung, tut aber nichts zur Sache.

Mal so ganz freundlich und direkt von einem Heidelberger zu Heidelberger, dass hättest Du bleiben lassen sollen! :mad:
Robert hat mit seinen konstruktiven Beiträgen hier im Thread versucht Dir zu helfen und mit seinem letzten Beitrag, der inhaltlich und formell meine volle Zustimmung hat, so anzugehen ist unterste Schublade.
Gratulation, SO kann man die Hilfsbereitschaft der User hier im Forum auch an die Wand fahren!

Mit sehr viel Unverständnis für Deinen Beitrag
Andreas
 
@ Saerdna61
lieber Andreas -
ich verstehe Deinen Standpunkt, aber nicht Deine Einstellung. Zumindest korrespondiert diese nicht mir deiner Fussnote ..... (Ich soll laufen und sprechen gelernt haben um später dann zu kriechen und die Klappe zu halten?

NICHT EUER ERNST!
biggrin.gif
)

Ev. habe ich es ja überlesen, aber nenne mir doch bitte einen "konstruktiven Beitrag", den Robert Hauser in der Sache geschrieben hat. Danke.

@Saerdna61
danke für Deine Meinung - aber die "Zeichen stehen auf Krieg"... auch wenn ich das nicht so drastisch formulieren würde. Seit einem halben Jahr höre ich mir an, dass ich "erst einmal Auto fahren lernen " müsse und "Verschleiss nun mal Verschleiss" sei ,,,,-. irgendwann habe ich aufgegeben daran zu glauben, dass mich ein Schmusekurs weiterbringen sollte.
 
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