es geht weiter:
hier das Schreiben vom Autohaus:
Sehr geehrter Herr Barth,
wie besprochen werden wir unverbindlich Ihr Fahrzeug abholen um Ihre Beanstandung an der Kupplung zu prüfen.
Hierzu wird eine erweiterte Probefahrt vonnöten sein.
Mit freundlichen Grüßen
und meine Antwort:
guten tag hr b.
wir haben nicht „besprochen, dass sie unverbindlich das fahrzeug abholen „ können.
schon gar nicht für „eine erweiterte probefahrt“.
ich habe ihr angebot, im rahmern einer erneuten gewährleistung das fahrzeug abholen zu wollen dahingehend spezifiziert, dass dies unter folgenden bedingungen möglich sein wird:
sämtliche notwendigen arbeiten an dem fahrzeug zur prüfung der URSACHE eines erneuten, sich ankündigenden kupplungsschaden (starke geruchsbildung nach ca. 50 km fahrt, einmaliges hochdrehen des motors ohne kraftschluss der kupplung, veränderter pedaldruck) haben inclusive abholung kostenfrei zu erfolgen.
für eine sachgerechte URSACHENFORSCHUNG erwarte ich nunmehr, dass insbesondere der kupplungskreislauf, der geberzylinder sowie die pedalblockeinheit auf funktionsfähigkeit zu prüfen und ggf. (prophylaktisch) der geberzylinder zu tauschen ist.
die kupplung selbst ist einer sichtprüfung zu unterziehen, inwieweit nach etwa 100 km fahrt erneut „verschleiss“ zu erkennen ist.
den ausbau und die erweiterte ursachenforschung würde ggf. das sachverständigenbüro graber vor ort begleiten wollen.
eine „erweiterte probefahrt „ ist weder zielführend, noch eine adequate reaktion auf einen erneut sich ankündigenden kupplungsschaden nach zweimaligem, erfolglosen austausch derselben in ihrem haus.
hierfür hatten sie ausreichend gelegenheit - insbesondere nach ihren instandsetungsversuchen.
insofern wird um eine vollumfängliche rückbestätigung vor einer möglichen abholung gebeten.
das angebot wird befristet, bis morgen, mittwoch den 22.01.2020 , 18.00 uhr.
günther barth