harp
Jung-Mitglied
Ich habe mir im April 2018 einen nagelneuen VW-Multivan als (Re-Import via Österreich) gekauft. Keine acht Monate später war die Tankklappe defekt. Einfach so. Ich habe sie immer vorsichtig geöffnet und geschlossen. Bei der Beendigung des Tankvorgangs schloss sie plötzlich nicht mehr richtig, war schwergängig, als ob eine Feder sich querstellte. Da ich sie nicht verbiegen wollte und mir auch keienr Schuld bewußt war, begab ich mich zum VW-Vertragshändler meines Vertrauens, ca. 300m von meinem Wohnort entfernt. Ich bekam einen Termin (eine Woche später) und brachte das Fahrzeug zur Reparatur dorthin. Der Schaden war schnell behoben, nach Meinung des Mechanikers "keine große Sache - Tankklappe wurde gerichtet", die Rechnung betrug ca. 82 Euro und wurde vorerst von mir bar bezahlt.
Ich erkundigte mich nach "Kulanzmöglichkeiten seitens VW", da das Fahrzeug mit einer zweijährigen Werksgarantie ausgeliefert wurde und der Mechaniker empfahl mir, eine bundesweite VW-Servicenummer (0800 8655792436) anzurufen um einen solchen Vorgang mit dem Mutterkonzern abzusprechen. Ich rief dort an, schilderte den Vorgang, bekam eine Vorgangsnummer und sandte meine Unterlagen (Anschreiben, Beschreibung des Fehlers, Rechnung) ein.
Nach einer sechswöchigen Bearbeitungszeit bekam ich jetzt per Email dieses Schreiben zugesandt:
- - - Z i t a t a n f a n g - - -
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihren Anruf am 03.12.2018. Die verzögerte Bearbeitung sehen Sie uns bitte
nach. Wir bedauern die Schwierigkeiten mit der Tankklappe Ihres T6 Multivan. Gleichzeitig bitten wir
um Nachsicht, dass uns aus der Distanz, und ohne Fahrzeugprüfung, keine konkrete
Stellungnahme möglich ist.
Ihr Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner hatte die Beurteilung vorzunehmen, ob in dem
vorliegenden Fall ein garantiepflichtiger Mangel vorlag und die Kosten in diesem Rahmen hätten
übernommen werden können.
Sehr geehrter Herr XXX, haben Sie bitte Verständnis, dass uns keine andere Entscheidung
möglich ist. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Fahrt mit Ihrem Volkswagen.
Freundliche Grüße
- - - Z i t a t e n d e - - -
Die Begründung liest sich wie ein Hohn und der Geschädigte steht als Trottel, ja schlimmer - als Betrüger da! MEIN Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner hat ABGELEHNT, dass ein garantiepflichtiger Mangel vorlag! Und dieser Mensch empfahl mir noch scheinheilig, wg. eines evtl. garantiepflichtigen Mangels o. g. Servicenummer anzurufen. Für mich liest sich das so, als hätte ich selbst die Klappe verbogen.
Hätte ich vorher gewußt, dass ich auf den Kosten eines aus meiner Sicht garantiepflichtigen Mangels sitzenbleibe, hätte ich die Klappe selbst repariert oder wäre zu einer Fremdwerkstatt meines Vertrauens gefahren, um die VW-Apotheke mit den langen Wartezeiten zu meiden. Nun weiß ich auch, dass ich für den VW-Vertragshändler in meinem Ort ein kleines Würstchen bin, das man wie einen Schuljungen abkanzeln darf.
Und zu guter Letzt hätte ich mir von dem Konzern, der in jüngster Vergangenheit so viel Wirbel ausgelöst hat, ein differenzierteres und kundenfreundlicheres Auftreten gewünscht. Vielleicht hätte ich auch mal betonen müssen, dass mein jetziger Multivan mein achter (!) VW-Bus in Folge ist. Oder war.
Danke fürs Lesen und danke für das Forum.
Ich erkundigte mich nach "Kulanzmöglichkeiten seitens VW", da das Fahrzeug mit einer zweijährigen Werksgarantie ausgeliefert wurde und der Mechaniker empfahl mir, eine bundesweite VW-Servicenummer (0800 8655792436) anzurufen um einen solchen Vorgang mit dem Mutterkonzern abzusprechen. Ich rief dort an, schilderte den Vorgang, bekam eine Vorgangsnummer und sandte meine Unterlagen (Anschreiben, Beschreibung des Fehlers, Rechnung) ein.
Nach einer sechswöchigen Bearbeitungszeit bekam ich jetzt per Email dieses Schreiben zugesandt:
- - - Z i t a t a n f a n g - - -
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihren Anruf am 03.12.2018. Die verzögerte Bearbeitung sehen Sie uns bitte
nach. Wir bedauern die Schwierigkeiten mit der Tankklappe Ihres T6 Multivan. Gleichzeitig bitten wir
um Nachsicht, dass uns aus der Distanz, und ohne Fahrzeugprüfung, keine konkrete
Stellungnahme möglich ist.
Ihr Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner hatte die Beurteilung vorzunehmen, ob in dem
vorliegenden Fall ein garantiepflichtiger Mangel vorlag und die Kosten in diesem Rahmen hätten
übernommen werden können.
Sehr geehrter Herr XXX, haben Sie bitte Verständnis, dass uns keine andere Entscheidung
möglich ist. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Fahrt mit Ihrem Volkswagen.
Freundliche Grüße
- - - Z i t a t e n d e - - -
Die Begründung liest sich wie ein Hohn und der Geschädigte steht als Trottel, ja schlimmer - als Betrüger da! MEIN Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner hat ABGELEHNT, dass ein garantiepflichtiger Mangel vorlag! Und dieser Mensch empfahl mir noch scheinheilig, wg. eines evtl. garantiepflichtigen Mangels o. g. Servicenummer anzurufen. Für mich liest sich das so, als hätte ich selbst die Klappe verbogen.
Hätte ich vorher gewußt, dass ich auf den Kosten eines aus meiner Sicht garantiepflichtigen Mangels sitzenbleibe, hätte ich die Klappe selbst repariert oder wäre zu einer Fremdwerkstatt meines Vertrauens gefahren, um die VW-Apotheke mit den langen Wartezeiten zu meiden. Nun weiß ich auch, dass ich für den VW-Vertragshändler in meinem Ort ein kleines Würstchen bin, das man wie einen Schuljungen abkanzeln darf.
Und zu guter Letzt hätte ich mir von dem Konzern, der in jüngster Vergangenheit so viel Wirbel ausgelöst hat, ein differenzierteres und kundenfreundlicheres Auftreten gewünscht. Vielleicht hätte ich auch mal betonen müssen, dass mein jetziger Multivan mein achter (!) VW-Bus in Folge ist. Oder war.
Danke fürs Lesen und danke für das Forum.