Frage zu Chassis T5 und T6

ChrizCross

Aktiv-Mitglied
Registriert
16 März 2004
Beiträge
325
Reaktionspunkte
4
Punkte
30
Ort
Marl
Mein Auto
T5 Caravelle
Erstzulassung
09/2013
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Motortuning
wohl eher nicht
Getriebe
DSG®
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Comfortline
Hallo Leute,

wir haben einen T5.2 von 2013 hier stehen. Dieser hat einen Kassettenlift und Umbau als Selbstfahrer.

Nun ist die Behinderung der Besitzerin so weit fortgeschritten, dass sie nicht mehr sicher fahren kann. Da sie seit Corona auch im HomeOffice arbeitet, bekommt sie auch kein neues Fahrzeug.

Darum überlegen wir, zusätzlich einen Heckausschnitt auf eigene Kosten einbauen zu lassen. Nun bekam ich die Aussage, dass es keine Bausätze für den T5 mehr gäbe.

Frage: Unterscheidet sich die Bodenkonstruktion im Heckbereich so stark vom T6.1?

Gruß
Chris
 
Nein, eigentlich nicht. Das Grundchassis ist gleich. Deshalb kann man ja auch einen 2003er T5 zB auf einen 2018er T6 umbauen (also optisch meine ich).
 
Dann frage ich mich, warum wir diese Aussage bekommen. Sollte dann ja kein Problem sein.
 
Vermutlich weil die aktuelle Bauartgenehmigung auf ein gewisses Modell (T6/6.1) läuft.
Der Hersteller muss ja für jede Genehmigung pro Fahrzeug extra zahlen. Ein T5.2 ist ja kein T6. Offiziell. Und wenn der Hersteller der Meinung ist, mit einem 5er kann er kein Geld verdienen, hat er für das Modell keine Genehmigung.
Ähnlich wie bei Felgen. Die T6.1 Drittanbieter-Felgen passen auf einen 2003er T5. Problemlos. Darf man sie damit fahren? Wenn es nicht offiziell in der ABE geschrieben steht - nein.

Ich vermute aber das ganze könntest du per Einzelabnahme durchbekommen.
Besprich das eventuell mal mit einem TÜV-Ingenieur. Da kämen vermutlich nochmal 200€ oben drauf, aber du kannst bei deinem T5.2 bleiben.
 
Mal sehen. Überlegen alternativ gerade, einen Peugeot eRifter oder Mercedes EQV als Jahreswagen zu nehmen.

Unsere Strecken sind ‹ 100km am Tag und Ladestation inkl. Solar haben wir auch, durch das EAuto meiner Eltern.
 
Überlegen alternativ gerade,
Reicht eine aufklappbare Rampe mit 2,3 m Länge nicht um mit dem Rollstuhl in den Wagen zu kommen. Die Rampen sind meist in Behinderten Fahrzeuge eingebaut und werden in Kleinserien hergestellt.
 
Ich schätze das sollte ein System sein, wo man nicht nur mit dem Rollstuhl rein fährt, sondern dieser auch für die Fahrt verankert wird. Die Person bleibt dabei im Rollstuhl sitzen.
Ist das korrekt @ChrizCross ?
 
Richtig. Ich bleibe im Rollstuhl sitzen.

Mit meinen 1,45m Sitzgröße, passe ich nicht in den nur 1,32m hohen T5. Da geht es nur mit Heckausschitt (dann 1,55m Innenhöhe).
 
Wenn neues Auto, auf jeden Fall ein eAuto.

Der T5.2 wird jetzt 10 Jahre alt und so lange soll auch das Nächste bleiben. Da ist mir die Preisentwicklung von Diesel in der Zeit zu ungewiss.
 
Zurück
Oben