Versicherung wechseln, SB verändern ?

Auch wenn es nicht ganz zu dem Thema des Fadens passt, aber trotzdem wir gerade bei Versicherungsfragen sind.

Wie sieht es bei dem Thema Neupreisentschädigung aus? In meinem Vertrag sind 24Monate ab Erstzulassung enthalten. Zählt dies nur bei Kaskoschäden?

Beispiel: ich bin unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt. Wirtschaftlicher Totalschaden. Fahrzeug ist in dem Beispiel 22 Monate alt. Die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattet den Zeitwert? ... könnte ich darauf hoffen, dass meine eigene Versicherung den Differenzbetrag zu dem Neupreis zahlt? @BeBu , wie sieht es hier aus?
 
Ist das bei der WGV der Optimal Select-Tarif?

Der ist 200€ günstiger als mein Tarif bei der Kravag...
Da müsste ich mir ernsthaft überlegen, ob die Brems-, Betriebs- und Bruchschäden 200€ wert sind...
Ja den Tarif habe ich. Du musst aber auch schauen ob die restlichen Bedingungen auch vergleichbar sind...

Zumindest dein eingangs beschriebener Wohnwagen wäre ja hinsichtlich der Brems-, Betriebs- und Beuchschöden ja drin
 
Doch optimal abgesichert. Es wird doch nur nochmal klargestellt, dass auch dieser Schadensfall gedeckt ist.

Seit 2002 müssen Anhänger separat versichert werden. In der Regel greift allerdings die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges, wenn sich Zugfahrzeug und Anhänger zum Zeitpunkt des Schadens in Bewegung befinden.
Man muss also unterscheiden, welche Situation vorliegt und welche Versicherung dann was zahlt. Aber mit HF+VK Bulli und HF+TK Anhänger fährt man gut. Wobei Pferde- oder Bootsanhänger nicht unbedingt separat versichert sein müssen.

Einfach mal im Internet suchen: z.B.: Anhänger
 
Wobei Pferde- oder Bootsanhänger nicht unbedingt separat versichert sein müssen.
Stimmt, ich hätte diesen auch über ein grünes Kennzeichen zulassen können und hätte wohl keine Versicherung gebraucht. Auch wäre er steuerfrei gewesen... allerdings hätte ich dann ausschließlich (!) Pferde transportieren dürfen. Schon allein das Transportieren eines 300kg-Futterheuballen wäre nicht zulässig - von Baumaterialien oder Möbeln ganz zu schweigen... daher hab ich den doch „normal“ mit schwarzen Kennzeichen zugelassen. Steuer 74€/Jahr, Versichert HP/TK (TK vorallem wegen Diebstahl) ... da hab ich dann keine Einschränkung und darf alles laden
 
Doch optimal abgesichert. Es wird doch nur nochmal klargestellt, dass auch dieser Schadensfall gedeckt ist.

Seit 2002 müssen Anhänger separat versichert werden. In der Regel greift allerdings die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges, wenn sich Zugfahrzeug und Anhänger zum Zeitpunkt des Schadens in Bewegung befinden.
Man muss also unterscheiden, welche Situation vorliegt und welche Versicherung dann was zahlt. Aber mit HF+VK Bulli und HF+TK Anhänger fährt man gut. Wobei Pferde- oder Bootsanhänger nicht unbedingt separat versichert sein müssen.

Einfach mal im Internet suchen: z.B.: Anhänger

Aber wenn während der Fahrt ein Fahrfehler dazu führt, dass der Wohnwagen sich hinlegt und kaputt ist, dann reicht doch die Wohnwagen-Teilkasko nicht aus. Dann brauche ich auch für den Wohnwagen eine Vollkasko?

Mir ging es im Eingangspost darum, dass der Wohnwagen während der Fahrt eine Beschädigung am Auto verursacht. Wohnwagen ist eh Vollkasko und ich möchte, dass der Bulli auch gegen Beschädigungen durch den Wohnwagen abgesichert ist. Das ist wenn ich es richtig verstanden habe ja mit WGV optimal gegeben, oder? Also Wohnwagen schlingert und knallt zum Beispiel seitlich in den Bulli.... Wer zahlt dann den Schaden am Bulli???
 
@falk204
Du kannst den Haftpflichtschaden , an dem du nicht schuld bist ,über Deine Kasko abrechnen - also gegebenfalls die Neupreisentschädigung !
Rückstufung und SB könntest du dann über die gegnerische Haftpflicht geltend machen .
Beides zuverquicken geht in der Regel nicht, da die Anspruchgrundlagen nicht identisch sind .
Einmal aus Vertrag ( Kasko) und einmal nach Gesetzt ( BGB).

@marcus800
Wenn du Betriebsschäden am Bulli mitversichert hast - die VK des Bulli .
Den Schaden am Wohnwagen allerdings zahlt nur die VK des Wohnwagens- wenn auch er Betriebsschäden mitversichert hat .
Beim Tarif optimal Der WGV handelt es sich nur um eine abgespeckte Klausel , den Zugwagen betreffend .
Da werden die meisten mit Klar kommen .

VG Bebu

Im übrigen reagiere ich hier nur auf die Bedingungsausschnitte aus dem Thread - ich habe mir die Bedingungen nicht angesehen.
Und beantworte die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen
 
@falk204
Du kannst den Haftpflichtschaden , an dem du nicht schuld bist ,über Deine Kasko abrechnen - also gegebenfalls die Neupreisentschädigung !
Rückstufung und SB könntest du dann über die gegnerische Haftpflicht geltend machen .
Beides zuverquicken geht in der Regel nicht, da die Anspruchgrundlagen nicht identisch sind .
Einmal aus Vertrag ( Kasko) und einmal nach Gesetzt ( BGB).
Hab ich mir schon gedacht, dass im Falle eines Haftpflichtschadens eine Entschädigung über die Neupreisklausel nicht so einfach funktioniert... ich behalte das mal im Hinterkopf, hoffe aber diese Info nie zu brauchen. War ohnehin nur eine hypothetische Frage.
Danke nochmals für die Antwort :)

Und vorallem wünsche ich allen eine unfallfreie Fahrt...
 
Ahh, ich habe schon drauf gewartet, dass einer Versucherungsbashing betreibt.
Und aus genau dem Grund, werde ich keine Fachinfos beisteuern.

Klugscheisser wissen es ja eh besser. :(

Ich nehme mir das mal raus. Ich gehöre zu den Verbrechern...;)
 
Ich nehme mir das mal raus. Ich gehöre zu den Verbrechern...;)

Dann nehme ich mir mal raus, dass Du ein Idiot bist.
Und anstatt etwas produktives beizutragen, dem Fragesteller zu helfen, hat es zu nix gereicht.
Außer zu einem unqualifiziertem Kommentar.

Merke: wenn Du Deine Kunden bescheißt, weil Du meinst, dass wäre so, hast Du den Beruf verfehlt.
Es gibt nämlich ein paar Tausend Vertreter und sogar etliche Makler, die kombinieren Fachwissen mit Kundenservice.
Du scheinbar nur mit Verbalmüll.
 
Es gibt nämlich ein paar Tausend Vertreter und sogar etliche Makler, die kombinieren Fachwissen mit Kundenservice.
Meiner Erfahrung nach wird Fachwissen leider oft vorallem mit Gewinnmaximierungsabsicht kombiniert…

Und alle Versicherungen zu bündeln ist zwar bequem, aber meiner Erfahrung nach auch teuer. Dann lieber sinnvoll einzeln jeweils den besten/passendsten Anbieter.

Und den Rabattschutz zahlt man am Ende auch mit seiner Prämie. Dann lieber SB höher. Wer einen T6 fährt sollte doch auch in der Regel genug Rücklagen haben um bei Kleinstschäden nicht gleich in finanzielle Schieflage zu kommen…
 
Eine letzte Frage bleibt allerdings leider für mich noch offen.
Wo ist der Unterschied zwischen den Versicherungen die unter Punkt 2.2 Vollkasko in den Bedingungen folgenden Ausschluss stehen haben:
"Als Unfall gilt nicht: Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger."

Und z.B. der WGV wird es dann durch folgende Ergänzung wieder eingeschlossen:
"Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlossen wurde, werden abweichend hiervon bei Pkw auch Schäden ersetzt, die am ziehenden Fahrzeug durch einen Anhänger ohne Einwirkung von außen entstanden sind."

Kannst ihr mir bitte dafür mal ein Beispiel geben? Also bei was zahlt der Ausschluss nicht?

Und gibt es auch Dinge bei der die WGV dann bei einem Unfall mit Wohnwagen hinten dran nicht zahlen wird?

Danke an alle für eure Hilfe!
 
Eine letzte Frage bleibt allerdings leider für mich noch offen.
Wo ist der Unterschied zwischen den Versicherungen die unter Punkt 2.2 Vollkasko in den Bedingungen folgenden Ausschluss stehen haben:
"Als Unfall gilt nicht: Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger."

Und z.B. der WGV wird es dann durch folgende Ergänzung wieder eingeschlossen:
"Wenn Ihr Vertrag nach dem OPTIMAL-Tarif abgeschlossen wurde, werden abweichend hiervon bei Pkw auch Schäden ersetzt, die am ziehenden Fahrzeug durch einen Anhänger ohne Einwirkung von außen entstanden sind."

Kannst ihr mir bitte dafür mal ein Beispiel geben? Also bei was zahlt der Ausschluss nicht?

Und gibt es auch Dinge bei der die WGV dann bei einem Unfall mit Wohnwagen hinten dran nicht zahlen wird?

Danke an alle für eure Hilfe!
Ich hatte die Vertragsbedingungen der WGV in dem Punkt gekürzt. In dem nachfolgenden Satz wurde der Ausschluss erklärt, dahingehend dass im Tarif „Basis“ diese Schäden nicht abgedeckt sind. Ich hatte diesen aber nicht angeführt, da ich den Optimal-Tarif habe und wissen wollte was dieser nun beinhaltet. Das der „Basis“-Tarif das nicht hat ist unstrittig...
 
Ohne die Versicherungsbedingungen in Gänze zu kennen,werden in diesem Tarif Schäden am Zugfahrzeug,verursacht durch den Anhänger gezahlt .
Auch wenn es sich nicht um einen Ubfall ,sondern zum Beispiel einen Rangiersvhaden handelt.

Im Übrigen werden die gleichen Ausschlüsse gelten ,wie für den eigentlichen Vertrag z.B Truckenheit,Drogen und natürlich Vorsatz.

Aber wenn du es genau wissen willst ,würde ich einfach die WGV kontaktieren.
Einen Vertreter haben die ja nicht .

@salgar

deine Argumentation kann ich nicht ganz nachvollziehen- einen Rabattschutz kaufe ich um z.B bei hohen SF- Klassen im Schadenfall nicht bis zu 17 Jahre zu verlieren , SF 35 auf SF18 bei einem Haftpflichtschaden,wenn ich dann im darauffolgenden Jahr nochmal Pech habe - bin ich bei SH 8 oder 9.

Eine höhere SB nehme ich zur Beitragsreduktion ,um den Beitrag niedriger zu gestalten und wäge ab ,Wannen mich treffen könnte und wieviel ich dann selber zahlen möchte .

Bei einer Teilkaskoversicherung macht eine SB von 500;-€ in der Regel wenig Sinn , z.B beim Bus da aufgrund der Vergleichbar geringen Typklasse der Beitragsunterschied zwischen TK 150 und Tk 500 relativ gering ist .
Aber ich faktisch kaum einen Glasschaden melden brauche - wenn ich 500€ selber zahle ,kann ich die restlichen 250€ auch noch selbst tragen.

.... und wenn ich doch das nötige Kleingeld habe , dann muss ich doch nicht am Versicherungsbeitrag sparen
.... und natürlich ist der Aufwand unter Umständen ein paar € höher, als wenn ich jeden Vertrag bei Billigsten Direktversicherer abschließe,aber ich erhalte ja auch etwas dafür...

....und ein Hyundai H1 ist auch viel billiger, 5 Jahre Garantie und trotzdem interessiert dich ein T6 - vielleicht doch nochmal bei Hyundai schauen ?

VG Bebu
 
m z.B bei hohen SF- Klassen im Schadenfall nicht bis zu 17 Jahre zu verlieren , SF 35 auf SF18 bei einem Haftpflichtschaden,wenn ich dann im darauffolgenden Jahr nochmal Pech habe - bin ich bei SH 8 oder 9.
das ist ziemlich genau meine Geschichte, seitdem nur noch mit Rabattschutz! Hätte mir einiges an € gespart....
 
das ist ziemlich genau meine Geschichte, seitdem nur noch mit Rabattschutz! Hätte mir einiges an € gespart....

Naja, das ist relativ... Wieviel musst Du denn jetzt mehr zahlen nach dem Unfall und wieviel kostet der Rabattschutz pro Jahr extra?
 
@salgar
....und ein Hyundai H1 ist auch viel billiger, 5 Jahre Garantie und trotzdem interessiert dich ein T6 - vielleicht doch nochmal bei Hyundai schauen ?

VG Bebu
Danke, ich kenne den H1 aber er bietet nicht das, was ich suche.

Ist halt die Frage, ob man den Rabattschutz bei Kleinschäden schon in Anspruch nimmt, oder doch lieber selbst zahlt für denn Fall dass es doch nochmal groß knallt.

Ich versichere Risiken, die mir zu groß sind. Und <1000€ gehört für mich nicht in diese Kategorie. Ist für mich auch bequemer, da ich mir so nicht mal Gedanken darum machen muss, ob melden oder nicht.

(Die von dir angesprochene Teilkasko ist ja noch mal ein ganz anderes Blatt.)
 
Ich habe gerade durch Zufall beim ADAC folgendes gefunden.

Tarif KomfortVario mit Baustein VollkaskoPlus"
"Vollkasko Plus
Ihr Pkw ist über die Leistungen der Vollkaskoversicherung hinaus, zusätzlich gegen Beschädigungen, Zerstörung und Verlust durch Ereignisse versichert, denen der Pkw ausgesetzt ist; wie z.B. Ladungs-, Verwindungs-, Seng- und Schmorschäden."

Müssten damit Beschädigungen am PKV durch einen Anhänger (Verwindungsschäden) nicht komplett abgedeckt sein?
 
Naja, das ist relativ... Wieviel musst Du denn jetzt mehr zahlen nach dem Unfall und wieviel kostet der Rabattschutz pro Jahr extra?

Bedenke: wenn Du (um beim Beispiel oben zu bleiben), von SF35 af SF18 zurückgestuft wirst, bezahlst Du 17 Jahre lang jedes Jahr einen höheren Beitrag...
Nun rechne selbst.

Der Rabattschutz kostet bei den meisten Anbietern um die 50,- Euro im Jahr.
 
Hat denn schon jemand Erfahrungen mit der wgv, hinsichtlich Schadensabwicklung und/oder Smart-Repair Schadensabwicklung?
Ich stehe ebenfalls vor der Wahl, da die HUK auch bei mir nur 1000/500 anbietet.
 
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