Ohlie
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Moin,
in einem Autoforum geht es natürlich immer wieder um das Thema "Autoversicherung".
Immer wieder werden dabei Unsicherheiten und "Mythen" geäußert, daher hier ein paar Informationen zu diesem trockenem Thema.
Viel Spaß beim Anlesen. Ohlie
-------
Versichererwechsel:
Mythos: "man kann immer zum 1.1. den Versicherer wechseln"
Ein Versicherungsvertrag hat immer 12 Monate Vertragslaufzeit.
Schaut also bitte in Euren Vertrag, wann die sogenannte Hauptfälligkeit ist. Kündigungsfrist ist einen Monat vor Hauptfälligkeit.
Tipp: Auch wenn es der eine oder andere Versicherer anbietet: bleibt bei der Hauptfälligkeit 1.1.
Denn nur dann werdet Ihr bei schadenfreiem Verlauf auch zum 1.1. in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse gestuft.
Ein Versichererwechsel ist zudem bei folgenden Situationen möglich:
Schadenfreie Zeiten:
Mythos: "der Schadenfreiheitsrabatt wird übertragen"
Mythos: "der Schadenfreiheitsrabatt ist bei allen Versicherern gleich"
Es werden bei jedem Versicherungs- und Tarifwechsel keine Schadenfreiheitsrabatte (SFR) übertragen. Übertragen wird das sog. "Rabattgrundjahr" (RGJ).
Warum ist dies so wichtig? Aus mehreren Gründen:
1. Das Rabattgrundjahr kann sich möglicherweise erheblich vom SFR unterscheiden!
Hier sind vorrangig Versicherungsverträge betroffen, die eine Tarifmerkmal "Rabattretter (oder ähnliches) haben.
In diesen Verträgen wird dem Kunden angeboten, gegen eine kleine Zusatzprämie die Rückstufung im Schadenfall nicht wirksam werden zu lassen.
Achtung: Diese Vertragsbedingungen verzichten i.d.R. nur innerhalb des Versicherungsunternehmens auf die Rückstufung. Bei Versichererwechsel wird dann die Schadenrückstufung wirksam!
Beispiel: Kunde startet 1995 den Vertrag (RGJ 1995). Nach 15 Jahren hat er 2010 einen Unfall (zum Zeitpunkt SFR 14).
Er würde in seinem Tarifwerk um 8 schadenfreie Jahre zurückgestuft. Dies bedeutet tatsächlich: Rabatgrundjahr 1995 + 8 = neues RGJ 2003.
Das RGJ 2003 entspräche 2010 dann nur noch SFR 6. Soweit, normal.
Bei einem Versichererwechsel 2016 (und schadenfreiem Verlauf) wird also das RGJ 2003 übertragen, der neue Versicherer stuft entsprechend die schadenfreien Jahre ein.
Wenn der Kunde nun bei seinem Unfall 2010 einen "Rabattschutz" hatte, wird auf die Rückstufung verzichtet. Er wird 2010 nur ein Jahr lang nicht heruntergestuft.
Intern wird in (allen mir bekannten Bedingungswerken) jedoch der Schaden berechnet und ein späterer Versicherungswechsel verhält sich wie oben beschrieben.
Zum Kunden entwickelt sich der SFR des Versicherers aber ab 2011 normal weiter. Der Kunde behält seine günstige Schadenfreiheitsklasse - aber eben nur solange er bei seinem Versicherer bleibt.
Um es noch komplizierter zu machen: das ist, was vertraglich vereinbart wurde.
Viele (nahmhafte) Versicherer übertragen aus Kundenkulanz dennoch aus Kundenzufriedenheitsgründen die "erhaltenen" Schadenfreiheitszeiten. Aber einen Rechtsanspruch darauf hat der Kunde nicht!
Was ist (vor dem Versicherwechsel) zu tun? Beim Versicherer anrufen und nach dem sog. "Rabattgrundjahr" fragen. Nur dann seid Ihr auf der sicheren Seite und erlebt nicht ggf. böse Überraschungen.
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Mythos: "der Schadenfreiheitsrabatt kann immer übertragen werden"
Oha, ganz gefährliches Pflaster!
Grundsätzlich können die schadenfreien Zeiten nur an Dritte übertragen werden, die in dem Vertrag -überwiegend- mitgewirkt haben.
Zudem definieren Versicherer bestimmt Personenkreise, an die sie die schadenfreien Zeiten übertragen.
Nachweispflichtig ist immer der Versicherungsnehmer und der Dritte.
Beispiel:
1. Sohn soll "SFR" von Papas Zweitwagen übernehmen (wir haben gelernt: es wird in Wahrgheit das RGJ übertragen, ggf. neu berechnet).
Nehmen wir an, Papas Zweitwagen ist 10 Jahre versichert gewesen, der Sohn hat seit 1 Jahr den Führerschein.
a) ja, der Sohn kann die schadenfreien Zeiten übertragen bekommen (Verwandschaft, ggf. weitere Kriterien), wenn der den Wagen überwiegend genutzt hat (>50%),
es reicht die Erklärung des Versicherungsnehmers (Papa) und die Führerscheinkopie des Dritten (Sohn).
b) es wird immer der gesamt Vertrag übertragen (RGJ 9, siehe oben).
c) da der Sohn aber maximal ein Jahr lang mitgefahren sein kann, wird das RGJ neu berechnet (RGJ Übertragung minus Zeitraum, in denen der Dritte mitgewirkt hat).
der restliche Zeitraum entfällt! Unwiederbringlich. Ersatzlos. Sohn bekommt statt "SFR 9 Jahre" nur "SFR 1 Jahr".
2. Nachbar soll "SFR" bekommen, da Opi aufhört zu fahren.
Dies ist i.d.R. gar nicht möglich.
Also: Augen auf, bevor Ihr Eure schadenfreien Zeiten übertragt.
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Mythos: "schadenfreie Zeiten kann ich von jedem Fahrzeug auf jedes Fahrzeug übertragen"
Klares: JEIN.
Alle Kraftfahrzeuge sind in sog. "Gruppen" unterteilt.
Die Übertragung bei Fahrzeugwechsel von einer höheren Gruppe in eine niedrigere ist problemlos möglich, andersherum jedoch gar nicht!
Beispiel: Kunde verkauft ein Taxi "mittlere Gruppe" und lässt einen normalen PKW zu. Rabattgrundjahr wird übertragen. Kein Problem.
Ein Jahr später kauft er erneut ein Taxi und verkauft den PKW. Das Taxi beginnt ohne schadenfreie Zeiten, da eine Übertragung von der unteren Gruppe in die höhere nicht möglich ist.
Was ist zu beachten? Überlegt Euch gründlich, ob Ihr (gewerbliche) schadenfreie Zeiten auf normale Fahrzeuge übertragt.
---------
Tipp: bei kleinen Unfallschäden immer berechnen, ob sich ein Rückkauf lohnt.
Wenn Ihr einen kleinen Unfall, z.B. Parkrempler, verursacht habt: Lasst ihn immer über die Versicherung abrechnen.
Grund: der Versicherer ist verpflichtet, überhöhte Schäden abzuwehren und Ansprüche zu prüfen.
Ihr habt, nach Abschluss des Vorgangs, sechs Monate Zeit, den Schaden "zurückzukaufen", sprich dem Versicherer die Schadenleistung zu erstatten.
Ob sich dies lohnt, könnt Ihr teilweise auf den Webseiten einiger Versicherer errechnen, ansonsten fordert dies beim Versicherer an.
Wenn Ihr z.B. seit 15 Jahren schadenfrei fahrt, kann eine Rückstufung durchaus 8 Jahre aufschlagen.
Dies bedeutet jedoch, dass Ihr viele Jahre immer in einem höheren Level eingestuft seid, und hier kommen über die Jahre durchaus erkleckliche Summen zusammen.
Und nochmals: Ihr habt sechs Monate Zeit. Das ist eine kostenfreie Stundung. Und Ihr zahl nur die Unfallkosten, keine Gebühren oder ähnliches Eures Versicherers.
--------------
"Richtig" versichern....
Das ist die Gretchen Frage, die nur jeder für sich selbst beantworten kann: Was brauche ich? Wie hoch ist mein persönlicher Sicherheits- / Komfortlevel.
Dennoch zwei wichtige Hinweise, worauf bei Kraftfahrtversicherungen zu achten ist:
1. keine Versicherung, die nicht "den Einwand der groben Fahrlässigkeit" ausschließt! Finger weg.
Deutsche Gerichte urteilen seit Jahren streng und definieren viele Unfallursachen als "grob fahrlässig".
Beispiele: Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen und mehr als 25 km/h zu schnell? grob fahrlässig.
Navi während der Fahrt bedient (Handy benutzt ja kein intelligenter Autofahrer)? grob fahrlässig.
CD gesucht? grob fahrlässig.
rote Ampel übersehen? grob fahrlässig.
Hier bedeutet dies: Regress für den Schaden, den Ihr bei einem Anderen verursacht habt: bis zu 5.000 Euro
In der Kasko: teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers.
Klare Ansage: einen Beitragsunterschied gibt es zwischen Tarifen mit dem Verzicht und schlechten Bedingungen nicht. Also: Augen auf.
2. Tarife mit "Werkstattbindung": Dies bedeutet, der Versicherer wählt die Reparaturwerkstatt aus, mit der er einen Rahmenvertrag geschlossen hat.
Vorteil: Ihr spart Prämie.
Nachteil: Habt Ihr Garantie und müsst eine Vertragswerkstatt nutzen, um diese zu erhalten, wird es teuer.
Denn dann erstatte der Versicherer den Schaden nur teilweise (einer der meistverkauften Tarife eines Versicherers über seine Onlineplattform beteiligt dann den Kunden mit 30%)
Bei 10.000 Euro Schaden seid Ihr dann mit 3.333 Euro selbst dabei, zzgl. Eures Selbstbehaltes.
--------
Voll- oder Teilkasko ?
Was ist eigentlich was?
Teilkasko versichert folgende Schäden:
- Haarwild (einige Tarife erweitern dieses Risiko... z.b. auch auf Vögel, Pferde, Kühe. Am besten ist natürlich "alle Tiere")
- Glasbruch
- Teildiebstahl
- Diebstahl - wenn der ganze Bulli weg ist :-(
- Feuer / Explosion
- Sturm / Hagel
Vollkasko beinhaltet immer die Teilkasko, jedoch auch:
- eigener Unfallschaden
- Vandalismus
Besonderheit: Teilkasko ist immer eine 100% Prämie (keine Hoch- oder Runterstufung im Schadenfall!), Vollkasko erarbeitet sich schadenfreie Jahre.
Tipps:
1. Vollkasko kann, bei hohem schadenfreiem Rabatt günstiger als "nur " Teilkasko sein.
2. Wer in den letzten 12 Monaten keine Vollkasko hatte, kann diese mit dem gleichen schadenfreiem Level wie seine Haftpflicht einstufen lassen.
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So, ich hoffe, dies hilft Euch bei Fragen rund um die Versicherung.
Und nein: ich verkaufe keine Versicherung, komme aber aus der Branche
Der wichtigste Tipp, aus meiner persönlichen Erfahrung:
Eine gute und faire Versicherung erhaltet Ihr nicht im Internet. Sorry.
Geht zum Versicherungsvertreter vor Ort oder telefoniert / mailt dem.
Holt Euch mehrere Angebote ein.
Aber: Im Internet habt Ihr keine Beratung. Weder bei Vertragsabschluss noch im Schadenfall.
Und: die günstigsten Tarife und Sondermöglichkeiten stehen nicht auf den Vergleichsprotalen. Die kosten nämlich richtig Asche (oder was glaubt Ihr, wer zig- Werbespots pro Tag im TV bezahlt? Am Ende der Kunde....)
Bulli-Grüße, Ohlie
in einem Autoforum geht es natürlich immer wieder um das Thema "Autoversicherung".
Immer wieder werden dabei Unsicherheiten und "Mythen" geäußert, daher hier ein paar Informationen zu diesem trockenem Thema.
Viel Spaß beim Anlesen. Ohlie
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Versichererwechsel:
Mythos: "man kann immer zum 1.1. den Versicherer wechseln"
Ein Versicherungsvertrag hat immer 12 Monate Vertragslaufzeit.
Schaut also bitte in Euren Vertrag, wann die sogenannte Hauptfälligkeit ist. Kündigungsfrist ist einen Monat vor Hauptfälligkeit.
Tipp: Auch wenn es der eine oder andere Versicherer anbietet: bleibt bei der Hauptfälligkeit 1.1.
Denn nur dann werdet Ihr bei schadenfreiem Verlauf auch zum 1.1. in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse gestuft.
Ein Versichererwechsel ist zudem bei folgenden Situationen möglich:
- Fahrzeugwechsel
- Nach Schaden
- Tod des Versicherungsnehmers (Zur Übertragung von Schadenfreiheitszeiten: weiter unten)
Schadenfreie Zeiten:
Mythos: "der Schadenfreiheitsrabatt wird übertragen"
Mythos: "der Schadenfreiheitsrabatt ist bei allen Versicherern gleich"
Es werden bei jedem Versicherungs- und Tarifwechsel keine Schadenfreiheitsrabatte (SFR) übertragen. Übertragen wird das sog. "Rabattgrundjahr" (RGJ).
Warum ist dies so wichtig? Aus mehreren Gründen:
1. Das Rabattgrundjahr kann sich möglicherweise erheblich vom SFR unterscheiden!
Hier sind vorrangig Versicherungsverträge betroffen, die eine Tarifmerkmal "Rabattretter (oder ähnliches) haben.
In diesen Verträgen wird dem Kunden angeboten, gegen eine kleine Zusatzprämie die Rückstufung im Schadenfall nicht wirksam werden zu lassen.
Achtung: Diese Vertragsbedingungen verzichten i.d.R. nur innerhalb des Versicherungsunternehmens auf die Rückstufung. Bei Versichererwechsel wird dann die Schadenrückstufung wirksam!
Beispiel: Kunde startet 1995 den Vertrag (RGJ 1995). Nach 15 Jahren hat er 2010 einen Unfall (zum Zeitpunkt SFR 14).
Er würde in seinem Tarifwerk um 8 schadenfreie Jahre zurückgestuft. Dies bedeutet tatsächlich: Rabatgrundjahr 1995 + 8 = neues RGJ 2003.
Das RGJ 2003 entspräche 2010 dann nur noch SFR 6. Soweit, normal.
Bei einem Versichererwechsel 2016 (und schadenfreiem Verlauf) wird also das RGJ 2003 übertragen, der neue Versicherer stuft entsprechend die schadenfreien Jahre ein.
Wenn der Kunde nun bei seinem Unfall 2010 einen "Rabattschutz" hatte, wird auf die Rückstufung verzichtet. Er wird 2010 nur ein Jahr lang nicht heruntergestuft.
Intern wird in (allen mir bekannten Bedingungswerken) jedoch der Schaden berechnet und ein späterer Versicherungswechsel verhält sich wie oben beschrieben.
Zum Kunden entwickelt sich der SFR des Versicherers aber ab 2011 normal weiter. Der Kunde behält seine günstige Schadenfreiheitsklasse - aber eben nur solange er bei seinem Versicherer bleibt.
Um es noch komplizierter zu machen: das ist, was vertraglich vereinbart wurde.
Viele (nahmhafte) Versicherer übertragen aus Kundenkulanz dennoch aus Kundenzufriedenheitsgründen die "erhaltenen" Schadenfreiheitszeiten. Aber einen Rechtsanspruch darauf hat der Kunde nicht!
Was ist (vor dem Versicherwechsel) zu tun? Beim Versicherer anrufen und nach dem sog. "Rabattgrundjahr" fragen. Nur dann seid Ihr auf der sicheren Seite und erlebt nicht ggf. böse Überraschungen.
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Mythos: "der Schadenfreiheitsrabatt kann immer übertragen werden"
Oha, ganz gefährliches Pflaster!
Grundsätzlich können die schadenfreien Zeiten nur an Dritte übertragen werden, die in dem Vertrag -überwiegend- mitgewirkt haben.
Zudem definieren Versicherer bestimmt Personenkreise, an die sie die schadenfreien Zeiten übertragen.
Nachweispflichtig ist immer der Versicherungsnehmer und der Dritte.
Beispiel:
1. Sohn soll "SFR" von Papas Zweitwagen übernehmen (wir haben gelernt: es wird in Wahrgheit das RGJ übertragen, ggf. neu berechnet).
Nehmen wir an, Papas Zweitwagen ist 10 Jahre versichert gewesen, der Sohn hat seit 1 Jahr den Führerschein.
a) ja, der Sohn kann die schadenfreien Zeiten übertragen bekommen (Verwandschaft, ggf. weitere Kriterien), wenn der den Wagen überwiegend genutzt hat (>50%),
es reicht die Erklärung des Versicherungsnehmers (Papa) und die Führerscheinkopie des Dritten (Sohn).
b) es wird immer der gesamt Vertrag übertragen (RGJ 9, siehe oben).
c) da der Sohn aber maximal ein Jahr lang mitgefahren sein kann, wird das RGJ neu berechnet (RGJ Übertragung minus Zeitraum, in denen der Dritte mitgewirkt hat).
der restliche Zeitraum entfällt! Unwiederbringlich. Ersatzlos. Sohn bekommt statt "SFR 9 Jahre" nur "SFR 1 Jahr".
2. Nachbar soll "SFR" bekommen, da Opi aufhört zu fahren.
Dies ist i.d.R. gar nicht möglich.
Also: Augen auf, bevor Ihr Eure schadenfreien Zeiten übertragt.
-------
Mythos: "schadenfreie Zeiten kann ich von jedem Fahrzeug auf jedes Fahrzeug übertragen"
Klares: JEIN.
Alle Kraftfahrzeuge sind in sog. "Gruppen" unterteilt.
Die Übertragung bei Fahrzeugwechsel von einer höheren Gruppe in eine niedrigere ist problemlos möglich, andersherum jedoch gar nicht!
Beispiel: Kunde verkauft ein Taxi "mittlere Gruppe" und lässt einen normalen PKW zu. Rabattgrundjahr wird übertragen. Kein Problem.
Ein Jahr später kauft er erneut ein Taxi und verkauft den PKW. Das Taxi beginnt ohne schadenfreie Zeiten, da eine Übertragung von der unteren Gruppe in die höhere nicht möglich ist.
Was ist zu beachten? Überlegt Euch gründlich, ob Ihr (gewerbliche) schadenfreie Zeiten auf normale Fahrzeuge übertragt.
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Tipp: bei kleinen Unfallschäden immer berechnen, ob sich ein Rückkauf lohnt.
Wenn Ihr einen kleinen Unfall, z.B. Parkrempler, verursacht habt: Lasst ihn immer über die Versicherung abrechnen.
Grund: der Versicherer ist verpflichtet, überhöhte Schäden abzuwehren und Ansprüche zu prüfen.
Ihr habt, nach Abschluss des Vorgangs, sechs Monate Zeit, den Schaden "zurückzukaufen", sprich dem Versicherer die Schadenleistung zu erstatten.
Ob sich dies lohnt, könnt Ihr teilweise auf den Webseiten einiger Versicherer errechnen, ansonsten fordert dies beim Versicherer an.
Wenn Ihr z.B. seit 15 Jahren schadenfrei fahrt, kann eine Rückstufung durchaus 8 Jahre aufschlagen.
Dies bedeutet jedoch, dass Ihr viele Jahre immer in einem höheren Level eingestuft seid, und hier kommen über die Jahre durchaus erkleckliche Summen zusammen.
Und nochmals: Ihr habt sechs Monate Zeit. Das ist eine kostenfreie Stundung. Und Ihr zahl nur die Unfallkosten, keine Gebühren oder ähnliches Eures Versicherers.
--------------
"Richtig" versichern....
Das ist die Gretchen Frage, die nur jeder für sich selbst beantworten kann: Was brauche ich? Wie hoch ist mein persönlicher Sicherheits- / Komfortlevel.
Dennoch zwei wichtige Hinweise, worauf bei Kraftfahrtversicherungen zu achten ist:
1. keine Versicherung, die nicht "den Einwand der groben Fahrlässigkeit" ausschließt! Finger weg.
Deutsche Gerichte urteilen seit Jahren streng und definieren viele Unfallursachen als "grob fahrlässig".
Beispiele: Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen und mehr als 25 km/h zu schnell? grob fahrlässig.
Navi während der Fahrt bedient (Handy benutzt ja kein intelligenter Autofahrer)? grob fahrlässig.
CD gesucht? grob fahrlässig.
rote Ampel übersehen? grob fahrlässig.
Hier bedeutet dies: Regress für den Schaden, den Ihr bei einem Anderen verursacht habt: bis zu 5.000 Euro
In der Kasko: teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers.
Klare Ansage: einen Beitragsunterschied gibt es zwischen Tarifen mit dem Verzicht und schlechten Bedingungen nicht. Also: Augen auf.
2. Tarife mit "Werkstattbindung": Dies bedeutet, der Versicherer wählt die Reparaturwerkstatt aus, mit der er einen Rahmenvertrag geschlossen hat.
Vorteil: Ihr spart Prämie.
Nachteil: Habt Ihr Garantie und müsst eine Vertragswerkstatt nutzen, um diese zu erhalten, wird es teuer.
Denn dann erstatte der Versicherer den Schaden nur teilweise (einer der meistverkauften Tarife eines Versicherers über seine Onlineplattform beteiligt dann den Kunden mit 30%)
Bei 10.000 Euro Schaden seid Ihr dann mit 3.333 Euro selbst dabei, zzgl. Eures Selbstbehaltes.
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Voll- oder Teilkasko ?
Was ist eigentlich was?
Teilkasko versichert folgende Schäden:
- Haarwild (einige Tarife erweitern dieses Risiko... z.b. auch auf Vögel, Pferde, Kühe. Am besten ist natürlich "alle Tiere")
- Glasbruch
- Teildiebstahl
- Diebstahl - wenn der ganze Bulli weg ist :-(
- Feuer / Explosion
- Sturm / Hagel
Vollkasko beinhaltet immer die Teilkasko, jedoch auch:
- eigener Unfallschaden
- Vandalismus
Besonderheit: Teilkasko ist immer eine 100% Prämie (keine Hoch- oder Runterstufung im Schadenfall!), Vollkasko erarbeitet sich schadenfreie Jahre.
Tipps:
1. Vollkasko kann, bei hohem schadenfreiem Rabatt günstiger als "nur " Teilkasko sein.
2. Wer in den letzten 12 Monaten keine Vollkasko hatte, kann diese mit dem gleichen schadenfreiem Level wie seine Haftpflicht einstufen lassen.
----
So, ich hoffe, dies hilft Euch bei Fragen rund um die Versicherung.
Und nein: ich verkaufe keine Versicherung, komme aber aus der Branche
Der wichtigste Tipp, aus meiner persönlichen Erfahrung:
Eine gute und faire Versicherung erhaltet Ihr nicht im Internet. Sorry.
Geht zum Versicherungsvertreter vor Ort oder telefoniert / mailt dem.
Holt Euch mehrere Angebote ein.
Aber: Im Internet habt Ihr keine Beratung. Weder bei Vertragsabschluss noch im Schadenfall.
Und: die günstigsten Tarife und Sondermöglichkeiten stehen nicht auf den Vergleichsprotalen. Die kosten nämlich richtig Asche (oder was glaubt Ihr, wer zig- Werbespots pro Tag im TV bezahlt? Am Ende der Kunde....)
Bulli-Grüße, Ohlie