Versicherung wichtige Hinweise und Tipps Mythen und Wahrheiten

Ohlie

Top-Mitglied
Ort
Norderstedt
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
2019
Motor
TDI® 146 KW EU6-temp CXEC
DPF
ab Werk
Motortuning
nope
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
PanAmericana
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
LED, Schiebedach, Rückfahrkamera, WWZH, 6 Einzelsitze, 2 Schiebetüren, Zweitbatterie, Dämmglas
FIN
WV2ZZZ7HZKH........
Moin,
in einem Autoforum geht es natürlich immer wieder um das Thema "Autoversicherung".
Immer wieder werden dabei Unsicherheiten und "Mythen" geäußert, daher hier ein paar Informationen zu diesem trockenem Thema.
Viel Spaß beim Anlesen. Ohlie
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Versichererwechsel:

Mythos: "man kann immer zum 1.1. den Versicherer wechseln"
Ein Versicherungsvertrag hat immer 12 Monate Vertragslaufzeit.
Schaut also bitte in Euren Vertrag, wann die sogenannte Hauptfälligkeit ist. Kündigungsfrist ist einen Monat vor Hauptfälligkeit.
Tipp: Auch wenn es der eine oder andere Versicherer anbietet: bleibt bei der Hauptfälligkeit 1.1.
Denn nur dann werdet Ihr bei schadenfreiem Verlauf auch zum 1.1. in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse gestuft.

Ein Versichererwechsel ist zudem bei folgenden Situationen möglich:
  • Fahrzeugwechsel
  • Nach Schaden
  • Tod des Versicherungsnehmers (Zur Übertragung von Schadenfreiheitszeiten: weiter unten)
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Schadenfreie Zeiten:

Mythos: "der Schadenfreiheitsrabatt wird übertragen"
Mythos: "der Schadenfreiheitsrabatt ist bei allen Versicherern gleich"

Es werden bei jedem Versicherungs- und Tarifwechsel keine Schadenfreiheitsrabatte (SFR) übertragen. Übertragen wird das sog. "Rabattgrundjahr" (RGJ).
Warum ist dies so wichtig? Aus mehreren Gründen:
1. Das Rabattgrundjahr kann sich möglicherweise erheblich vom SFR unterscheiden!
Hier sind vorrangig Versicherungsverträge betroffen, die eine Tarifmerkmal "Rabattretter (oder ähnliches) haben.
In diesen Verträgen wird dem Kunden angeboten, gegen eine kleine Zusatzprämie die Rückstufung im Schadenfall nicht wirksam werden zu lassen.
Achtung: Diese Vertragsbedingungen verzichten i.d.R. nur innerhalb des Versicherungsunternehmens auf die Rückstufung. Bei Versichererwechsel wird dann die Schadenrückstufung wirksam!

Beispiel: Kunde startet 1995 den Vertrag (RGJ 1995). Nach 15 Jahren hat er 2010 einen Unfall (zum Zeitpunkt SFR 14).
Er würde in seinem Tarifwerk um 8 schadenfreie Jahre zurückgestuft. Dies bedeutet tatsächlich: Rabatgrundjahr 1995 + 8 = neues RGJ 2003.
Das RGJ 2003 entspräche 2010 dann nur noch SFR 6. Soweit, normal.
Bei einem Versichererwechsel 2016 (und schadenfreiem Verlauf) wird also das RGJ 2003 übertragen, der neue Versicherer stuft entsprechend die schadenfreien Jahre ein.

Wenn der Kunde nun bei seinem Unfall 2010 einen "Rabattschutz" hatte, wird auf die Rückstufung verzichtet. Er wird 2010 nur ein Jahr lang nicht heruntergestuft.
Intern wird in (allen mir bekannten Bedingungswerken) jedoch der Schaden berechnet und ein späterer Versicherungswechsel verhält sich wie oben beschrieben.
Zum Kunden entwickelt sich der SFR des Versicherers aber ab 2011 normal weiter. Der Kunde behält seine günstige Schadenfreiheitsklasse - aber eben nur solange er bei seinem Versicherer bleibt.

Um es noch komplizierter zu machen: das ist, was vertraglich vereinbart wurde.
Viele (nahmhafte) Versicherer übertragen aus Kundenkulanz dennoch aus Kundenzufriedenheitsgründen die "erhaltenen" Schadenfreiheitszeiten. Aber einen Rechtsanspruch darauf hat der Kunde nicht!

Was ist (vor dem Versicherwechsel) zu tun? Beim Versicherer anrufen und nach dem sog. "Rabattgrundjahr" fragen. Nur dann seid Ihr auf der sicheren Seite und erlebt nicht ggf. böse Überraschungen.

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Mythos: "der Schadenfreiheitsrabatt kann immer übertragen werden"

Oha, ganz gefährliches Pflaster!
Grundsätzlich können die schadenfreien Zeiten nur an Dritte übertragen werden, die in dem Vertrag -überwiegend- mitgewirkt haben.
Zudem definieren Versicherer bestimmt Personenkreise, an die sie die schadenfreien Zeiten übertragen.
Nachweispflichtig ist immer der Versicherungsnehmer und der Dritte.

Beispiel:
1. Sohn soll "SFR" von Papas Zweitwagen übernehmen (wir haben gelernt: es wird in Wahrgheit das RGJ übertragen, ggf. neu berechnet).
Nehmen wir an, Papas Zweitwagen ist 10 Jahre versichert gewesen, der Sohn hat seit 1 Jahr den Führerschein.
a) ja, der Sohn kann die schadenfreien Zeiten übertragen bekommen (Verwandschaft, ggf. weitere Kriterien), wenn der den Wagen überwiegend genutzt hat (>50%),
es reicht die Erklärung des Versicherungsnehmers (Papa) und die Führerscheinkopie des Dritten (Sohn).
b) es wird immer der gesamt Vertrag übertragen (RGJ 9, siehe oben).
c) da der Sohn aber maximal ein Jahr lang mitgefahren sein kann, wird das RGJ neu berechnet (RGJ Übertragung minus Zeitraum, in denen der Dritte mitgewirkt hat).
der restliche Zeitraum entfällt! Unwiederbringlich. Ersatzlos. Sohn bekommt statt "SFR 9 Jahre" nur "SFR 1 Jahr".

2. Nachbar soll "SFR" bekommen, da Opi aufhört zu fahren.
Dies ist i.d.R. gar nicht möglich.

Also: Augen auf, bevor Ihr Eure schadenfreien Zeiten übertragt.

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Mythos: "schadenfreie Zeiten kann ich von jedem Fahrzeug auf jedes Fahrzeug übertragen"

Klares: JEIN.
Alle Kraftfahrzeuge sind in sog. "Gruppen" unterteilt.
Die Übertragung bei Fahrzeugwechsel von einer höheren Gruppe in eine niedrigere ist problemlos möglich, andersherum jedoch gar nicht!

Beispiel: Kunde verkauft ein Taxi "mittlere Gruppe" und lässt einen normalen PKW zu. Rabattgrundjahr wird übertragen. Kein Problem.
Ein Jahr später kauft er erneut ein Taxi und verkauft den PKW. Das Taxi beginnt ohne schadenfreie Zeiten, da eine Übertragung von der unteren Gruppe in die höhere nicht möglich ist.

Was ist zu beachten? Überlegt Euch gründlich, ob Ihr (gewerbliche) schadenfreie Zeiten auf normale Fahrzeuge übertragt.

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Tipp: bei kleinen Unfallschäden immer berechnen, ob sich ein Rückkauf lohnt.

Wenn Ihr einen kleinen Unfall, z.B. Parkrempler, verursacht habt: Lasst ihn immer über die Versicherung abrechnen.
Grund: der Versicherer ist verpflichtet, überhöhte Schäden abzuwehren und Ansprüche zu prüfen.

Ihr habt, nach Abschluss des Vorgangs, sechs Monate Zeit, den Schaden "zurückzukaufen", sprich dem Versicherer die Schadenleistung zu erstatten.
Ob sich dies lohnt, könnt Ihr teilweise auf den Webseiten einiger Versicherer errechnen, ansonsten fordert dies beim Versicherer an.

Wenn Ihr z.B. seit 15 Jahren schadenfrei fahrt, kann eine Rückstufung durchaus 8 Jahre aufschlagen.
Dies bedeutet jedoch, dass Ihr viele Jahre immer in einem höheren Level eingestuft seid, und hier kommen über die Jahre durchaus erkleckliche Summen zusammen.

Und nochmals: Ihr habt sechs Monate Zeit. Das ist eine kostenfreie Stundung. Und Ihr zahl nur die Unfallkosten, keine Gebühren oder ähnliches Eures Versicherers.

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"Richtig" versichern....

Das ist die Gretchen Frage, die nur jeder für sich selbst beantworten kann: Was brauche ich? Wie hoch ist mein persönlicher Sicherheits- / Komfortlevel.
Dennoch zwei wichtige Hinweise, worauf bei Kraftfahrtversicherungen zu achten ist:

1. keine Versicherung, die nicht "den Einwand der groben Fahrlässigkeit" ausschließt! Finger weg.
Deutsche Gerichte urteilen seit Jahren streng und definieren viele Unfallursachen als "grob fahrlässig".
Beispiele: Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen und mehr als 25 km/h zu schnell? grob fahrlässig.
Navi während der Fahrt bedient (Handy benutzt ja kein intelligenter Autofahrer)? grob fahrlässig.
CD gesucht? grob fahrlässig.
rote Ampel übersehen? grob fahrlässig.
Hier bedeutet dies: Regress für den Schaden, den Ihr bei einem Anderen verursacht habt: bis zu 5.000 Euro
In der Kasko: teilweise Leistungsfreiheit des Versicherers.

Klare Ansage: einen Beitragsunterschied gibt es zwischen Tarifen mit dem Verzicht und schlechten Bedingungen nicht. Also: Augen auf.

2. Tarife mit "Werkstattbindung": Dies bedeutet, der Versicherer wählt die Reparaturwerkstatt aus, mit der er einen Rahmenvertrag geschlossen hat.
Vorteil: Ihr spart Prämie.
Nachteil: Habt Ihr Garantie und müsst eine Vertragswerkstatt nutzen, um diese zu erhalten, wird es teuer.
Denn dann erstatte der Versicherer den Schaden nur teilweise (einer der meistverkauften Tarife eines Versicherers über seine Onlineplattform beteiligt dann den Kunden mit 30%)
Bei 10.000 Euro Schaden seid Ihr dann mit 3.333 Euro selbst dabei, zzgl. Eures Selbstbehaltes.

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Voll- oder Teilkasko ?

Was ist eigentlich was?

Teilkasko versichert folgende Schäden:
- Haarwild (einige Tarife erweitern dieses Risiko... z.b. auch auf Vögel, Pferde, Kühe. Am besten ist natürlich "alle Tiere")
- Glasbruch
- Teildiebstahl
- Diebstahl - wenn der ganze Bulli weg ist :-(
- Feuer / Explosion
- Sturm / Hagel

Vollkasko beinhaltet immer die Teilkasko, jedoch auch:
- eigener Unfallschaden
- Vandalismus

Besonderheit: Teilkasko ist immer eine 100% Prämie (keine Hoch- oder Runterstufung im Schadenfall!), Vollkasko erarbeitet sich schadenfreie Jahre.

Tipps:
1. Vollkasko kann, bei hohem schadenfreiem Rabatt günstiger als "nur " Teilkasko sein.
2. Wer in den letzten 12 Monaten keine Vollkasko hatte, kann diese mit dem gleichen schadenfreiem Level wie seine Haftpflicht einstufen lassen.


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So, ich hoffe, dies hilft Euch bei Fragen rund um die Versicherung.
Und nein: ich verkaufe keine Versicherung, komme aber aus der Branche ;)

Der wichtigste Tipp, aus meiner persönlichen Erfahrung:
Eine gute und faire Versicherung erhaltet Ihr nicht im Internet. Sorry.
Geht zum Versicherungsvertreter vor Ort oder telefoniert / mailt dem.
Holt Euch mehrere Angebote ein.

Aber: Im Internet habt Ihr keine Beratung. Weder bei Vertragsabschluss noch im Schadenfall.
Und: die günstigsten Tarife und Sondermöglichkeiten stehen nicht auf den Vergleichsprotalen. Die kosten nämlich richtig Asche (oder was glaubt Ihr, wer zig- Werbespots pro Tag im TV bezahlt? Am Ende der Kunde....)

Bulli-Grüße, Ohlie
 
vielen Dank!
Sehr gute Übersicht!
Einzig den Teil mit "Übertag auf den Sohn" hab ich nicht wirklich verstanden. Sind a) bis c) alternativen? Wenn ja, wann greift welche?
 
vielen Dank!
Sehr gute Übersicht!
Einzig den Teil mit "Übertag auf den Sohn" hab ich nicht wirklich verstanden. Sind a) bis c) alternativen? Wenn ja, wann greift welche?

Moin Uwe, danke für´s Lob (Alles für das Board :D)

Nein , das sind keine Alternativen, sondern der "Ablauf".
Wichtig sind hier vorallem zwei Hinweise: Es wird immer "alles" übertragen, aber es kommt ggf. nur ein "Bruchteil" an. Der Rest verfällt.
Eine Teilung, z.B. "die ersten Jahre habe ich gefahren und behalte diese, die letzten x Jahre mein Sohn, der bekommt die übertragen" gibt es nicht.
Das wird relativ häufig in der Versicherung angefragt....

Kleine Anekdote: Dramatisch ein alter Fall, den es vor einigen Jahren gab.
Der Opa war verstorben und hatte zwei Fahrzeuge.
Einen normalen PKW und einen älteren Opel Admiral, den er sich einige Jahre vor seinem Tod gegönnt hatte.
Opa hatte zwei Söhne, und der eine davon einen Sohn (also Opas Enkel).
Also kam er auf die Idee:

- ich gebe Sohnemann meinen Schadenfreiheitsrabatt (SFR 25) und nehme Opas (auch SFR 25, war damals das Maximum).
- es wurde eine kurze Begründung geschrieben, Hinweis auf die überwiegende Nutzung des Empfängers, und die Nachweise wurden an die Versicherung gesendet.
- prompt denkt sich der zweite Bruder: Mensch, den SFR von Opa kann ich mir doch auch übertragen lassen.

Die Übertragungen wurden sachgerecht bearbeitet:
- Enkelsohn erhielt SFR 4 von Papa1 (ex SFR 25), da er seit vier Jahren eine Fahrerlaubnis für PKW hatte.
- Papa1 erhielt, zu seinem großen Erstaunen, ebenfalls nur SFR 4, da bei der Übertragung festgestellt wurde, vor dem Admiral war ein Motorrad versichert. Und Papa1 hat ja keinen Motorradschein, also kann er auch nicht überwiegend an der Entstehung des SFR beteiligt gewesen sein. Und der alte Opel war ja nur vier Jahre auf Opi versichert.
- Papa2 erhielt die vollen SFR 25, da er glaubhaft begründet hatte, er habe die letzten 25 Jahre überwiegend Opis Alltagsauto gefahren.
- Böser Hinweis: Papa2 hat einen Motorradschein ;).
- Böser Hinweis2: Hätte man mal den Vertreter von Opi gefragt, der hätte sich gekümmert. Aber wenn es eingereicht ist, ist das nicht zu revidieren....

Gruß, Ohlie
 
Super Info, Ohlie, danke :pro:

Zigeuner
 
Hallo Ohlie,

mit meinem aktuellen Fuhrpark bin ich irgendwo über SF 30.

Werden weitere in Zukunft hinzukommende Fahrzeuge mit demselben SF eingestuft?
 
Hallo Ohlie,

mit meinem aktuellen Fuhrpark bin ich irgendwo über SF 30.

Werden weitere in Zukunft hinzukommende Fahrzeuge mit demselben SF eingestuft?

Ja und Nein.

1. Grundsätzlich Nein. Jeder Vertrag hat ein individuelles Rabattgrundjahr.
Ergo hat jeder Vertrag einen individuellen schadenfreien Zeitraum und wird entsprechend eingestuft.

Tipp: Bei Fahrzeugwechsel besteht immer die Möglichkeit, die Rabattgrundjahre untereinander zu tauschen.
Beispiel: Du hast ein versucherungstechnisch günstiges Fahrzeug und dort Deine SFR 30.
Nun kaufst Du Dir ein versicherungstechnisch teures Auto, z.B. einen Sportwagen oder einen Tx, hast aber nur noch einen Vertrag mit SFR 4. Dann tauscht Du einfach bei Zulassung die RGJ der Verträge ;)

2. Achtung, Du sagst "Fuhrpark".
Bei vielen nahmhaften Versicherungen ist es möglich eine sog. "Kleinflotte" zu versichern.
Dazu muss man kein Gewerbetreibender sein, sondern dies geht tw. ab 4 oder 5 Kraftfahzeugen.
Dann werden die Rabattgrundjahre aller Verträge zusammengerechnet und alle Fahrzeuge gleich eingestuft. Das kann u.U. sehr interessant sein.
Vorteil: alle Fahrzeuge haben einen gleichen Tarif. und hier bekommen alle hinzukommenden Fahrzeuge tatsächlich den Flottenrabatt.
Nachteil: wenn's kracht, dann wird auch die Flotte hochgestuft. Das ist meist abe nicht so heftig, wie beim Einzelvertrag.

Gruß, Ohlie
 
Ja und Nein.

1. Grundsätzlich Nein. Jeder Vertrag hat ein individuelles Rabattgrundjahr.
Ergo hat jeder Vertrag einen individuellen schadenfreien Zeitraum und wird entsprechend eingestuft.

Tipp: Bei Fahrzeugwechsel besteht immer die Möglichkeit, die Rabattgrundjahre untereinander zu tauschen.
Beispiel: Du hast ein versucherungstechnisch günstiges Fahrzeug und dort Deine SFR 30.
Nun kaufst Du Dir ein versicherungstechnisch teures Auto, z.B. einen Sportwagen oder einen Tx, hast aber nur noch einen Vertrag mit SFR 4. Dann tauscht Du einfach bei Zulassung die RGJ der Verträge ;)

2. Achtung, Du sagst "Fuhrpark".
Bei vielen nahmhaften Versicherungen ist es möglich eine sog. "Kleinflotte" zu versichern.
Dazu muss man kein Gewerbetreibender sein, sondern dies geht tw. ab 4 oder 5 Kraftfahzeugen.
Dann werden die Rabattgrundjahre aller Verträge zusammengerechnet und alle Fahrzeuge gleich eingestuft. Das kann u.U. sehr interessant sein.
Vorteil: alle Fahrzeuge haben einen gleichen Tarif. und hier bekommen alle hinzukommenden Fahrzeuge tatsächlich den Flottenrabatt.
Nachteil: wenn's kracht, dann wird auch die Flotte hochgestuft. Das ist meist abe nicht so heftig, wie beim Einzelvertrag.

Gruß, Ohlie
Zu 1.)

Seit wann ist das denn so hart?

Als ich mit 18 Jahren den Führerschein erwarb, hat mein Vater in grauer Vorzeit ganz einfach ein drittes Vehikel mit genau demselben SFR versichert bekommen, den er sich schon mit seinen anderen beiden Kärren erarbeitet hatte. Dieser Vertrag wurde dann nach ein paar Jahren auf mich umgeschrieben ohne Hochstufung und ohne Prämienerhöhung.
 
Zu 1.)

Seit wann ist das denn so hart?

Als ich mit 18 Jahren den Führerschein erwarb, hat mein Vater in grauer Vorzeit ganz einfach ein drittes Vehikel mit genau demselben SFR versichert bekommen, den er sich schon mit seinen anderen beiden Kärren erarbeitet hatte. Dieser Vertrag wurde dann nach ein paar Jahren auf mich umgeschrieben ohne Hochstufung und ohne Prämienerhöhung.


Mmmh, was soll ich jetzt sagen, ohne Dich zu .... m alten Eusen zu erklären? :D
Ich drücke es mal sooo aus: ich arbeite seit zwanzig Jahren in dem Job.
Von 2000 bis 2007 war ich als Ausbildungsleiter tätig....
Eine solche Regelung habe weder gelernt, noch gelehrt.
Muss also in grauer Vorzeit gewesen sein. :D

Gruß, Ohlie

PS: was hatte Dein Vater für Fahrzeuge? Neue Ford Model-T? :cool:
 
Eine gute und faire Versicherung erhaltet Ihr nicht im Internet.
Eine sehr interessante Abhandlung zum Thema Versicherung, gut geschrieben und informativ.
Den zitierten Satz würde ich allerdings nicht zu 100% unterstützen. Wir haben so eine Direktversicherung, bei der man wirklich schnell jemand Kompetentes ans Telefon bekommt und die Versicherungskosten sind durchaus in Ordnung.
 
Eine sehr interessante Abhandlung zum Thema Versicherung, gut geschrieben und informativ.
Den zitierten Satz würde ich allerdings nicht zu 100% unterstützen. Wir haben so eine Direktversicherung, bei der man wirklich schnell jemand Kompetentes ans Telefon bekommt und die Versicherungskosten sind durchaus in Ordnung.

Dies war mehr auf die stark beworbenen "Vergleichsportale" bezogen.

Ohlie
 
Zu den Vergleichsportalen (gibt es ja für alles mögliche) habe ich auch eher eine skeptische Haltung.
 
Skepsis ist berechtigt, aber ohne ist es auch beliebig schwierig den völlig undurchsichtigen Markt halbwegs zu vergleichen.
 
Skepsis ist berechtigt, aber ohne ist es auch beliebig schwierig den völlig undurchsichtigen Markt halbwegs zu vergleichen.

Sie dienen für mich auch nur als grober Überblick. Es ist ja auch so das nicht alle Versicherungsunternehmen dort gelistet sind.
 
Sie dienen für mich auch nur als grober Überblick. Es ist ja auch so das nicht alle Versicherungsunternehmen dort gelistet sind.

Und vorallem nicht die preisgünstigsten Tarife, selbst von Versicherern, die dort gelistet sind.
Grund: die preisgünstigsten Tarife haben nicht genügend Marge für die Provisionen der Vergleichsportale.
 
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