Unnerfrange
Jung-Mitglied
- Ort
- 97509 Kolitzheim
- Mein Auto
- T5 DoKa
- Erstzulassung
- 2007
- Motor
- TDI® 96 KW
- DPF
- ab Werk
- Getriebe
- 6-Gang
- Antrieb
- Front
- Ausstattungslinie
- Basis
- Radio / Navi
- Aftermarket
- Extras
- Gibt´s die? Wenn ja, wo?
- FIN
- WV1ZZZ7JZ7X016314
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7J0
Moin zusammen,
ich hab das Thema Steuer grad durch (Beitrag #51) und darf vermelden:
Meine Doka ist nicht nur zulassungsmäßig ein Lkw, sondern auch steuertechnisch.
Der ursprüngliche Steuerbescheid erfolgte unter Hinweis auf §18 KraftStG Absatz 12 und berechnete die Steuerlast gemäß §9 KraftStG Absatz 1, Satz 2a, Untersatz aa mit 15,44 EUR / 100cm³, dieser Absatz gilt aber, laut Gesetzestext nur für Fahrzeuge der Klasse M bis 2500kg zGG. Da in den Papieren der Doka ein zGG von 2800kg und "LKW OFFENER KASTEN" bei ww. 2 - 6 Sitzplätzen eingetragen ist, gilt §9 KraftStG Absatz 3 und die Steuer berechnet sich (nach Steuerbescheid aufgrund Widerspruch/Antrag) folgendermaßen:
ab xx.xx.2017 zGG bis 3.500kg; bis 2000kg berechnet nach §9 KraftStG Abs. 1 Nr. 3: 11,25 EUR je angef. 200kg GG
ab 2000kg bis 3000kg --------------- " ------------------------------------: 12,02 EUR je angef. 200kg GG
Somit werden für meine Doka statt der ursprünglichen 386 EUR nur 160 EUR fällig.
Bei mir war die Einspruchsfrist abgelaufen, ich hatte trotzdem den Versuch gestartet und das HZA unter Angaben der entsprechenden Paragraphen und der Website der juris GmbH, Saarbrücken um eine Erklärung der Berechnung gebeten.
Nach 2 Wochen wurde mir der neue Steuerbescheid zugeschickt, auch die zuviel bezahlte Steuer ist nach wenigen Tagen auf dem Konto eingetroffen.
ich hab das Thema Steuer grad durch (Beitrag #51) und darf vermelden:
Meine Doka ist nicht nur zulassungsmäßig ein Lkw, sondern auch steuertechnisch.
Der ursprüngliche Steuerbescheid erfolgte unter Hinweis auf §18 KraftStG Absatz 12 und berechnete die Steuerlast gemäß §9 KraftStG Absatz 1, Satz 2a, Untersatz aa mit 15,44 EUR / 100cm³, dieser Absatz gilt aber, laut Gesetzestext nur für Fahrzeuge der Klasse M bis 2500kg zGG. Da in den Papieren der Doka ein zGG von 2800kg und "LKW OFFENER KASTEN" bei ww. 2 - 6 Sitzplätzen eingetragen ist, gilt §9 KraftStG Absatz 3 und die Steuer berechnet sich (nach Steuerbescheid aufgrund Widerspruch/Antrag) folgendermaßen:
ab xx.xx.2017 zGG bis 3.500kg; bis 2000kg berechnet nach §9 KraftStG Abs. 1 Nr. 3: 11,25 EUR je angef. 200kg GG
ab 2000kg bis 3000kg --------------- " ------------------------------------: 12,02 EUR je angef. 200kg GG
Somit werden für meine Doka statt der ursprünglichen 386 EUR nur 160 EUR fällig.
Bei mir war die Einspruchsfrist abgelaufen, ich hatte trotzdem den Versuch gestartet und das HZA unter Angaben der entsprechenden Paragraphen und der Website der juris GmbH, Saarbrücken um eine Erklärung der Berechnung gebeten.
Nach 2 Wochen wurde mir der neue Steuerbescheid zugeschickt, auch die zuviel bezahlte Steuer ist nach wenigen Tagen auf dem Konto eingetroffen.