Trapo LKW Zulassung - auf PKW ummelden

Moin zusammen,
ich hab das Thema Steuer grad durch (Beitrag #51) und darf vermelden:

Meine Doka ist nicht nur zulassungsmäßig ein Lkw, sondern auch steuertechnisch.

Der ursprüngliche Steuerbescheid erfolgte unter Hinweis auf §18 KraftStG Absatz 12 und berechnete die Steuerlast gemäß §9 KraftStG Absatz 1, Satz 2a, Untersatz aa mit 15,44 EUR / 100cm³, dieser Absatz gilt aber, laut Gesetzestext nur für Fahrzeuge der Klasse M bis 2500kg zGG. Da in den Papieren der Doka ein zGG von 2800kg und "LKW OFFENER KASTEN" bei ww. 2 - 6 Sitzplätzen eingetragen ist, gilt §9 KraftStG Absatz 3 und die Steuer berechnet sich (nach Steuerbescheid aufgrund Widerspruch/Antrag) folgendermaßen:

ab xx.xx.2017 zGG bis 3.500kg; bis 2000kg berechnet nach §9 KraftStG Abs. 1 Nr. 3: 11,25 EUR je angef. 200kg GG
ab 2000kg bis 3000kg --------------- " ------------------------------------: 12,02 EUR je angef. 200kg GG

Somit werden für meine Doka statt der ursprünglichen 386 EUR nur 160 EUR fällig.

Bei mir war die Einspruchsfrist abgelaufen, ich hatte trotzdem den Versuch gestartet und das HZA unter Angaben der entsprechenden Paragraphen und der Website der juris GmbH, Saarbrücken um eine Erklärung der Berechnung gebeten.
Nach 2 Wochen wurde mir der neue Steuerbescheid zugeschickt, auch die zuviel bezahlte Steuer ist nach wenigen Tagen auf dem Konto eingetroffen.
 
Und ich zahle für meine Doka 210 Euro Steuer, da auf 3500 kg aufgelastet. Damit ist das Verhältnis Ladefläche zu Fahrgastraum nicht mehr richtig.
 
Mit dem Gesamtgewicht hat die Pkw-Besteuerung gar nichts zu tun... ;)
Auch nicht mit der Eintragung als Lkw.

Entscheidend ist der alte §2 Abs. 2a.
 
Also, wie gesagt, ich hab ein T5 Doka als Bus. Die Oberfläche ist definitiv Kleiner durch die eingebaute Trennwand.Was den "alten Paragraph 2" betrifft, hat dieser nach der aktuellen Überarbeitung keinen Bestand mehr, bzw ist durch andere Paragraphen ausgehebelt worden. Selbst der Eintrag zur Auflastung "3500 kg GG zur Güterbeförderung" in der Zulassung ist vollkommen belanglos. Die Zulassungsstelle legt zwar fest, als was das Fahrzeug zugelassen wird und richtet sich dabei an nach den Angaben des Herstellers. Die Besteuerung obliegt aber einzig und allein dem Hauptzollamt-abteilung Kfz-Steuer und die richtet sich nach dem aktuellen und vollkommen überarbeiteten Gesetzen zur KFZ-Steuer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen, habe ebenfalls einen T5.2 Trapo mit LKW Zuzlassung
Steuer 160 €/Jahr
Versicherung bei der HUK SF 32 412 €/Jahr -- Vollkasko mit 300 SB, TK ohne -- 20000 km/Jahr

Wo soll ich jetzt bei einer PKW ZUlassung 500 € sparen, wer erzählt da solche Geschichten, lasse mich gerne belehren.
 
Was den "alten Paragraph 2" betrifft, hat dieser nach der aktuellen Überarbeitung keinen Bestand mehr, bzw ist durch andere Paragraphen ausgehebelt worden.

Lies mal §18 Abs. 12 der aktuellen Fassung. Der regelt den Weiterbestand des alten §2 Abs. 2a.

...nach dem aktuellen und vollkommen überarbeiteten Gesetzen zur KFZ-Steuer.
Auch da liegt das Augenmerk auf §18 Abs. 12.

Ich habe irgendwo noch eine mail vom Zoll, da haben die mir genau erklärt wann und wieso sie Pkw-Steuer erheben können. Es ist im Prinzip genau wie früher, nur dass der entscheidende Bearbeiter jetzt nicht mehr im Finanzamt hockt...
 
Hallo,

so kurz vor Weihnachten flatterte heute der neue KFZ-Steuerbescheid ins Haus.
Mal eben wird die Erhöhung von € 185,00 auf € 388,00 ab 31.01.19 festgelegt, da ich jetzt mit der Formel : (9,50 € x 20 angefangene 100 cm³ + 2,00 € x 99 g/km über 120 g/km CO 2) x 365 Tage berechnet werde.

Der Knaller unter Festsetzung:
...vom 31.01.2017 bis 30.01.2018: 185,00 €
...vom 31.01.2018 bis 30.01.2019: 388,00 €
...ab 31.01.2019 auf jährlich: 388,00 €

Macht lt. Abrechnung in Summe € 591,00, da noch eine satte Nachzahlung von € 203,00 für 2018 mit abgebucht werden soll.

In den sonstigen Erläuterungen steht noch was vom § 18 Absatz 12 KFZ Steuergesetz, dass es abweichend von der verkehrsrechlichen Einstufung der am 01.07.2010 geltenden Rechtslage wie ein PKW besteuert wurde.
War nie als ein PKW eingestuft...:help:

Hat noch wer vom Zoll so tolle Weihnachtspost erhalten?

Grüße Trans4mo
 
Zurück
Oben