VW T6 - LKW Zulassung & PKW Steuer -> Trennwand ausbauen?

Horchi

Jung-Mitglied
Ort
Zwickau
Mein Auto
T6 Kastenwagen
Erstzulassung
2016
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
Front
Extras
AHK. LED-Hauptscheinwerfer.
Hallo liebe Gemeinde.

Ich habe mir vor kurzen einen VW T6 Doka L1 angelacht. Er hat eine zweite Sitzreihe in Form einer 3er Bank und vorne zwei Einzelsitze. Nach der Sitzbank an der C-Säule ist eine geschlossene Trennwand. Der hintere Teil ist ohne Fenster. Nun wurde dieser als LKW zugelassen (N1 - Van), der Zoll hat ihn aber im Steuerbescheid als PKW besteuert. Die Versicherung will LKW, weil er so im Typenschlüssel steht. Also die ungünstigste Variante, die es gibt. Aber gut.
Meine Frage, ich würde die Trennwand gerne ausbauen um flexibel Campmodule im hinteren Bereich nutzen zu können. Ist dies so einfach möglich, wenn ich PKW-Steuer bezahle, aber LKW in der Zulassung steht? Hättet ihr eine Idee, die gesamte Situation besser zu lösen?

Danke im voraus!
 
Hallo,

mit kurzem Radstand und 5 Sitzen, egal ob Trennwand oder nicht, da veranschlagt der Zoll die PKW-Steuer.
Meiner ist LR und 5 Sitzer inkl. Trennwand ---> PKW-Steuer. Null Chance da irgendwas zu ändern, außer:
- die Kiste zu verkaufen,
- Sitze per Gutachten austragen zu lassen, nebenbei gesagt, das wird ganz großes Kino,

Was Du in das Auto reinstellst oder auch nicht, ist dem Zoll, auch wenn die Trennwand rausfliegt, sowas von egal.
Begründung: die Fläche für die Personenbeförderung ist größer als die Fläche für Ladung.
Diskussion zwecklos, ich war bis beim Finanzgericht zu Leipzig. Versuch war es wert, Thema ist für mich durch.

Hier gibt es einen ellenlangen Tröt zu dem Thema.

Grüße Trans4mo
 
@Horchi,

was hast du eigentlich für ein Auto?

Eine DOKA ist ein Pritschenwagen mit DOppel-KAbine, also genau das was Kommunen und Straßenmeistereien zu hunderten herumfahren.

Wenn ich deinen Fred so lese, dann habe ich den Verdacht, dass du einen Kastenwagen mit Trennwand hast.

Kannst du uns bitte aufklären und evtl. auch dein Profil anpassen ?

Gruß T2-Fahrer
 
@Horchi,

was hast du eigentlich für ein Auto?

Eine DOKA ist ein Pritschenwagen mit DOppel-KAbine, also genau das was Kommunen und Straßenmeistereien zu hunderten herumfahren.

Wenn ich deinen Fred so lese, dann habe ich den Verdacht, dass du einen Kastenwagen mit Trennwand hast.

Kannst du uns bitte aufklären und evtl. auch dein Profil anpassen ?

Gruß T2-Fahrer


Es ist ein T6 Transporter Kastenwagen L1 mit Trennwand an der C-Säule. Er wird tatsächlich als Doka bezeichnet (steht auch im Typenschlüssel), da der Laderaum komplett vom Personenraum abgetrennt ist und 5 Sitzplätze hat.

Mein Problem sind nicht die 120€ mehr Steuer im Jahr, sondern die noch vorhandene Trennwand. Ziel ist es mittelfristig ihn zum Wohnmobil umzubauen und ggf. da eine Zulassung für zu bekommen, bis dahin muss aber die Trennwand raus, aber soweit ich mich durch den Dschungel gekämpft habe, muss diese bei einer LKW-Zulassung drin bleiben. Oder liege ich da falsch?
 
Mal eine ganz doofe Frage, was ist wenn Du mal zum TÜV fährst und mit ihnen den Umbau besprichst?
Habe mit denen den Umbau von meinem Motorrad besprochen und alles hat super geklappt.
Viele Grüße Oliver 73
 
Die Trennwand hat nichts mit der Lkw Zulassung zu tun, die kann raus.
 
Am Ende mit der Wohnmobil-Steuer wirds wieder günstiger, auch die Versicherung.......dann wäre aber einmal die Fahrzeugart zu ändern per TÜV-Abnahme (in So. Kfz Wohnmobil)
 
Es handelt sich um eine Kastenwagen Plus. Die Trennwand ist gleichzeitig auch die 3Sitzige Rückbank.
Zugelassen ist es ein LKW, steuerlich ein FZG zum primären Personentransport, da auch selbst bei LR die Ladefläche vom Zoll kleiner gerechnet wird als der Raum zur Personenbeförderung. Kann man gegen Einspruch erheben aber seit 2015 ne gängige Masche.
Vorteil ist dennoch für alle Gewerbebetriebe, dass er nicht nach 1% versteuert werden muss sondern als reines Firmenfahrzeug gilt, weil LKW.
 
Davon schrieb @Horchi (noch) nichts.
Da wäre es ja eine nachgerüstete Snoeks Doppelkabine aber eben als Originalwerksmodell. Wurde mit großem Bohei von VWN vor einigen Jahren angepriesen, im Grunde ein uralter Hut.
Es gibt sicher vorteilhaftere Modelle, um daraus ein WoMo zu bauen. Allein der Neupreis der Snoeks Kabine ist schon eine Ansage...
Wobei der Wiederverkauf dieser billigsten Ausstattungsvariante von Snoeks...naja, wer rüstet seinen Transporter damit um? Ich kenne keinen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es handelt sich um eine Kastenwagen Plus. Die Trennwand ist gleichzeitig auch die 3Sitzige Rückbank.
Zugelassen ist es ein LKW, steuerlich ein FZG zum primären Personentransport, da auch selbst bei LR die Ladefläche vom Zoll kleiner gerechnet wird als der Raum zur Personenbeförderung. Kann man gegen Einspruch erheben aber seit 2015 ne gängige Masche.
Vorteil ist dennoch für alle Gewerbebetriebe, dass er nicht nach 1% versteuert werden muss sondern als reines Firmenfahrzeug gilt, weil LKW.

Genau richtig erkannt. Es ist eine Trennwand von Snoeks verbaut. Der Witz daran ist, dass der Laderaum unter der Sitzbank weitergeht und damit eigentlich größer ist, als der Personenbeförderungsraum. Also man könnte Einspruch erheben, aber ich habe auch schon gehört, dass div. Zollämter generell keine LKW-Steuer für Privat vergeben.
Ich habe das Fahrzeug gebraucht gekauft als Leasingrückläufer und sonst ist der sehr gut ausgestattet und für einen T6 noch bezahlbar im Verhältnis zu anderen Modellvarianten. Da er ausgebaut werden soll, kommt eh alles hinten raus. Also als Basis garnicht so schlecht. Da hat man im Caravelle oder Multivan mehr Aufwand mit der Verkleidung, dem Klimahimmel und der Vollverglasung ohne Tönung.
 
Es handelt sich um eine Kastenwagen Plus. Die Trennwand ist gleichzeitig auch die 3Sitzige Rückbank.
Zugelassen ist es ein LKW, steuerlich ein FZG zum primären Personentransport, da auch selbst bei LR die Ladefläche vom Zoll kleiner gerechnet wird als der Raum zur Personenbeförderung. Kann man gegen Einspruch erheben aber seit 2015 ne gängige Masche.
Vorteil ist dennoch für alle Gewerbebetriebe, dass er nicht nach 1% versteuert werden muss sondern als reines Firmenfahrzeug gilt, weil LKW.

Hallo!
Ist die Zulassung von so einem Fahrzeug als LKW und damit die Vermeidung der 1% Regelungen fest. Oder ist das von der Entscheidung des örtlichen Finanzamts abhängig?
 
Hallo!
Ist die Zulassung von so einem Fahrzeug als LKW und damit die Vermeidung der 1% Regelungen fest. Oder ist das von der Entscheidung des örtlichen Finanzamts abhängig?
Wenn das Fahrzeug von VW als LKW (N1) zugelassen ist, dann ist es im Bundesgebiet so. Wichtig ist hier die Zulassung von VW. Aus meiner Sicht werden Kastenwagen aber immer als N1 zugelassen. Bin aber kein Steuerberater, daher die Aussage mit Vorbehalt.
 
Hallo,

mit kurzem Radstand und 5 Sitzen, egal ob Trennwand oder nicht, da veranschlagt der Zoll die PKW-Steuer.
Meiner ist LR und 5 Sitzer inkl. Trennwand ---> PKW-Steuer. Null Chance da irgendwas zu ändern, außer:
- die Kiste zu verkaufen,
- Sitze per Gutachten austragen zu lassen, nebenbei gesagt, das wird ganz großes Kino,
Nicht so ganz @Trans4mo
Meine Erfahrung: hatte vorher T5 Mixto lang, 5-Sitzer, AHK, Transporter ohne Trennwand. Gekauft mit PKW-Zulassung (wg. Sonntagsfahrverbot für LKW).
Von mir in Niedersachsen zugelassen als LKW. Irgendwann Steuerbescheid bekommen auf PKW-Basis. "Die Daten werden regelmässig kontrolliert, das Programm kennt keinen LKW mit 5 Sitzen, wird demzufolglich gemeldet." Erklärung zuständiges Zollstelle. Aso Einspruch eingelegt, mussste vorführen, also hingefahren.
Es wird bis unter die zweite Sitzreihe Vorderkante Sitzfläche gemessen. Wenn die Ladefläche größer ist wie davor Personenraum, dann LKW. Bei langem Radstand kein Problem. Musste nur noch ein "Fersenbrett" einpassen, damit im Bodenbereich bei Bremsung die Ladung nicht nach vorne durchschießt.
Nach zwei Jahren das gleiche Spiel. Angerufen, braucht nur noch Foto's mit Einspruch zu schicken, wurde auf LKW umgeschrieben/umgemeldet.

Und @Horchi: Bezahlt wird danach, was zugelassen. Die Daten werden automatisch von der Zulassungsstelle weitergemeldet - keine Chance.

Jetztiger Multivan mit PKW-Zulassung, da es für mich nachgerechnet auch günstiger ist wie Trapo 5-Sitzer mit LKW-Zulassung.
 
Die Trennwand hat nichts mit der Lkw Zulassung zu tun, die kann raus.
Fiinde ich das irgendwo als einen offiziellen" Text? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass einfacher ist, wenn man dem peniblen Polizisten das bei einer Kontrolle zeigt: "Herr XYZ, ich habe mich darauf verlassen".
In meiner Zulasssung steht auch nichts von "geschlosener Kasten", das Fahrzeug wurde ohne Trennwand ausgeliefert.
 
Die genaue Beschreibung in der Zulassung ist Transporter….. bis 3,5 t…. zum Gütertransport …………………..Van
 
Moin, es gibt keine LKW Zulassung weil Trennwand, also auch keine Bescheinigung hierüber! Wird immer wieder Falsch dargelegt! Ausschlaggebend für die Polizei/ BAG ist eine richtige Ladungssicherung! Deshalb haben, kein Scherz die Trapos eine Wulst vorne an der Gummimatte im Laderaum wenn sie keine Trennwand drin haben! Problem kann es allerdings geben, wenn eine verbaut war und ausgebaut wurde und man die Halter drin lässt, das ist dann ja Quasi eine Bauartveräderung! Also wenn dann komplett alle Halter entfernen! Gruß
 
Ich habe einen T6.1 Kasten (rings herum verglast) ohne Trennwand ab Werk gekauft. Mit LKW Zulassung. Die Trennwand kann also kein Kriterium für die LKW Zulassung sein.
 
Es ist das Verhältnis von Fahrerraum zu Ladefläche. Es gibt ja darum auch Doka mit Trennwand, wo die Ladefläche trotzdem noch unter die Sitzbank in der zweiten Reihe geht.
 
@Joker2191:
Dann sollte deiner eine N1 Zulassung haben oder liege ich da falsch?
M1 wäre Personentransporter, also Pkw-Zulassung.

Was möchtest du der Polizei/BAG wann erklären?
Betreibst Du ein Güterverkehrsgewerbe?

Die aktuelle Regelung gültig vom 20.10.2020 bezügl. der KFZ-Steuer besagt, dass das Fahrzeug so besteuert wird, wie es vom Hersteller zugelassen wurde (N1 oder M1).
Egal, ob das wann/wie von Lkw auf Pkw oder umgekehrt umgeschrieben wurde. Umbau zum Womo steht hier ja nicht zur Debatte und ist ein ganz anderes Thema.
Amtsdeutsch: Wegfall des bisherigen §18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Ab diesem Datum wurden sämtliche vom Zoll zuvor willkürlich festgesetzten (Pkw)-Steuerbescheide revidiert und wieder auf die alten Lkw-Steuersätze festgesetzt.
(Ich musste jetzt erst mal wieder in meinem Aktenberg nachschauen, um das korrekt zu schreiben:))

Trennwand ja/nein ist schon wie x-mal geschrieben vollkommen uninteressant.
Daher gibt es ja immer noch den Zirkus bei den Tx-Kastenwagen-Plus mit der Snoeksdoppelkabine, die als M1-Personentransporter von VW zugelassen worden. Null Chance den auf N1 umzuschreiben, jedenfalls beim "örtlichen" Zoll...

Grüße Trans4mo
 
@Joker2191:
Dann sollte deiner eine N1 Zulassung haben oder liege ich da falsch?
M1 wäre Personentransporter, also Pkw-Zulassung.

Was möchtest du der Polizei/BAG wann erklären?
Betreibst Du ein Güterverkehrsgewerbe?

Die aktuelle Regelung gültig vom 20.10.2020 bezügl. der KFZ-Steuer besagt, dass das Fahrzeug so besteuert wird, wie es vom Hersteller zugelassen wurde (N1 oder M1).
Egal, ob das wann/wie von Lkw auf Pkw oder umgekehrt umgeschrieben wurde. Umbau zum Womo steht hier ja nicht zur Debatte und ist ein ganz anderes Thema.
Amtsdeutsch: Wegfall des bisherigen §18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz

Ab diesem Datum wurden sämtliche vom Zoll zuvor willkürlich festgesetzten (Pkw)-Steuerbescheide revidiert und wieder auf die alten Lkw-Steuersätze festgesetzt.
(Ich musste jetzt erst mal wieder in meinem Aktenberg nachschauen, um das korrekt zu schreiben:))

Trennwand ja/nein ist schon wie x-mal geschrieben vollkommen uninteressant.
Daher gibt es ja immer noch den Zirkus bei den Tx-Kastenwagen-Plus mit der Snoeksdoppelkabine, die als M1-Personentransporter von VW zugelassen worden. Null Chance den auf N1 umzuschreiben, jedenfalls beim "örtlichen" Zoll...

Grüße Trans4mo
Meine Snoeks Doppelkabine mit LR lief 2018 vom Band und wurde als N1 LKW bis 3,5 to zugelassen.
Ging aber nur beim LR, KR Ladefläche ist zu kurz.
 
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