Tipps für Zulassung und Versicherung

Bus-T

Jung-Mitglied
Ort
Baden-Würtemberg
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
03-2015
Motor
TDI® 103 KW
Getriebe
6-Gang
Ausstattungslinie
Basis
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7J0
Hallo Zusammen,

zunächst einmal hoffe ich, dass Ihr habt alle eine halbwegs angenehme Coronazeit habt, Gesund und nicht zu stark von den negativen Auswirkungen der Beschränkungen betroffen seid (siehe Kleingewerbe etc.).
Meine Frau und ich haben die Zeit genutzt und sind seit Montag stolze Besitzer eines T5.2 Transporter (vgl. Profil).

Der TraPo wurde von einem Händler gekauft und hatte eine LKW-Zulassung 0603/AVR und steht nun dank "Überführungskennzeichen" unangemeldet bei uns in der Tiefgarage.
Ziel ist (natürlich) die WoMo-Zulassung. Der Umbau wird Schätzungsweise aber frühestens in 3 Wochen fertig sein.

Jetzt die Preisfrage, was meint Ihr?
  • Mit der Zulassung und der Versicherung warten, bis der Umbau fertig ist und gleich auf WoMo gehen? Wie bekomme ich dann aber das unangemeldete und unversicherte Auto zum TÜV zwecks Abnahme WoMo?
  • Erst einmal wieder als LKW zulassen / versichern und die WoMo-TÜV-Abnahme mit der nächsten HU (03/21) verbinden? Wenn ja, hat jemand eine gute Versicherung für LKW-Zulassung für einen T5? Die Onlinerechner spucken mir alle Werte um die ~ 1.100 € (Haftpflicht ohne Kasko) aus - das finde ich recht ordentlich. Tante google sagt hier: angeblich lieber Angebote telefonisch einholen (HDI soll wohl gut sein) oder direkt zum Makler...
    Edit: nachdem ich diesen Beitrag (Zulassung ändern/Versicherung) eben gelesen habe, würde ich meine Frage präzisieren: Kennt jemand eine gute Versicherung, bei der ich unkompliziert von LKW auf WoMo wechseln kann?

Hat jemand Erfahrung mit dem Thema, einen Best-Practise-Vorschlag und möchte uns gerne an seinem Wissen teilhaben lassen? ;)

Vielen Dank schon einmal vorab.

PS: PKW-Zulassung wäre nach meinem Verständnis ebenfalls möglich, da der unter U3 angegebene Wert = 73 dB beträgt (vgl. Trapo LKW Zulassung - auf PKW ummelden). Vorausgesetzt das ist heute noch gültig. Die Problematik wäre aber ähnlich wie beim WoMo, da ich erst ein TÜV-Gutachten für die PKW-Sache bräuchte ... das wäre nach meinem aktuellem Wissenstands dann aber wohl die sinnfreiste Lösung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten !

Zu 1. zum TÜV könntest dir ein Kurzzetkennzeichen ,Max 5Tage gültig ,holen - der Beitrag hierfür wird in der Regel mit dem späteren Beitrag verrechnet ,
Zu 2. Versicherungsbeiträge hängen mittlerweile von sehr vielen sogenannten weichen Faktoren ab z.b Fahrerlreis, Km - Leistung ,Nutzung etc. - bei LKW wird in der Regel nach KW und Gesamtgewicht tarifiert - dafür ist bei vielen Anbietern dann Kilometerleistung und Fahrerkreis unlimitiert.

Eine Änderung von LKW in Womo oder PKW ist kein Problem ,benötigt nur eine neue EVB - Beiträge werden verrechnet.

PKW haben eine andere SFR-Staffel , wie LKW und Womos .
Je mehr Schadenfrei Jahre desto eher rechnet sich der PKW!

Bei Womos gibt es „billige“ Spezialanbieter , die aber im Teilkaskobereich oftmals für Hagel-u.Glasschäden höhere Sb z.b 1.500 € und sehen eine 50 % Zahlung bei fiktiver Abrechnung laut Gutachten vor.

Wie du siehst benötigst du eigentlich eine gute Beratung und keinen Onlinerechner.

Ich empfehle Dir ,gehe zu einem Versicherungsvertreter dem du vertraust und wo du deine Versicherungen sonst eindeckst - er wird dann mit dir die beste Lösung finden und auch preislich sicher ein gutes Angebot machen.

VG BEBU
 
Hallo
Derzeit bin ich immer noch nur Mitleser. Ich warte jeden Tag auf meinen Trapo T5.2 Bj. 2015. Für die Zulassung eines Fahrzeugs kann man alle nötigen Abnahmen durchführen lassen ohne, fdas dass Fahrzeug zugelassen ist. Sprich ohne Kennzeichen. Du kannst also mit deim Fahrzeug zum TÜV und anschließend auf direktem Weg danach zur Zulassungstelle fahren. Für die zulassung hast du ja von der Versicherung deine Nr. für die Zulassung. Es dürfen nur keine Umwege gefahren werden. Es muss nur dann zur Zulassung kommen.
 
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