Trapo LKW Zulassung - auf PKW ummelden

AW: Trapo LKW Zulassung - auf PKW ummelden

Warum willst du umschlüsseln :confused::confused::confused: Wir sparen mit der LKW-Zulassung rund 300,-€/Jahr/Fzg. an Versicherung, zuzgl. den rund 180,- € an Steuern.

Vielleicht solltest du nicht die Fahrzeugart wechseln, sondern die Versicherung.

Gruß Tom

Hallo Tom,
wollte gerade einen Versicherungsvergleich bei Check24 starten und es kommt ein roter Schriftzug :

" Das eingegebene Fahrzeug kann ausschließlich als LKW zugelassen werden. Deshalb ist eine Berechnung im Kfz-Versicherungsrechner nicht möglich."

Ich fahre einen Trapo 2,5L mit 131PS rundrum Scheiben. LKW Zulassung

Fahrzeugscheinangaben HSN: 0603 TSN: AIQ

hatte mal einen T4 als PKW zugelassen:
Da war es so! Das genau der Betrag, den die Versicherung günstiger war , mehr an KFZ Steuer anfiel.
Ich kam aber als PKW auf meinen 35% Schadenfreiheitsrabatt, für LKW geht es nicht weiter runter als 50%.
Auch gibt es bei LKW keine Rabatte auf Garage u. s.w. und es gibt keine günstigen online tarife.

Lieber Tom, bei welcher Versicherung ist Dein Bus ????

Mein Bus ist bei der HDI versichert und kostet mich 775,-€ nur Haftpflicht im Jahr.

Wäre klasse wenn Du mir helfen könntest
Lieben Gruß, Ralli
 
Moin,

unsere Bullis sind bei der Provinzial versichert.
 
Hallo siberpfeil 2,

welchen Sinn siehst Du in einer Umschlüsselung ???
Das Sonntagsfahrverbot für gewerblich genutzte Anhänger ist sicherlich zweitrangig, oder?

Frag mal deine Versicherungsfritzen um die Ecke, die können Dir, und da bin ich mir zu 1000% sicher, einen besseren Tarif als irgend eine Internetassekuranz bieten.
Ich bin mit meiner kleinen Flotte bei der Signal. Schutzbrief ist inklusiv, Garagentarif für den T5 hab ich auch bekommen, für mich bis jetzt das beste Rundumpaket.

Grüße Trans4mo
 
Hallo siberpfeil 2,

welchen Sinn siehst Du in einer Umschlüsselung ???
Das Sonntagsfahrverbot für gewerblich genutzte Anhänger ist sicherlich zweitrangig, oder?

Grüße Trans4mo

Hallo Trans4mo,

Ich würde gerne mal am Sonntag / Feiertag einen Anhänger ziehen, das darf ich aber leider auch nicht!
Kommt aber auch selten vor, ist dann aber doppelt Blöd.
Musste mir schon andere Autos leihen um einen Autotranportanhänger zu ziehen.

Sonn- und Feiertagsfahrverbot
In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse sowie für alle Lkw ungeachtet ihrer zulässigen Gesamtmasse, die einen Anhänger mit sich führen. Soweit ein Tag nicht im gesamten Bundesgebiet gesetzlicher Feiertag ist, gilt das Verbot nur in den Bundesländern, in denen der Tag gesetzlicher Feiertag ist (siehe § 30 Abs. 4 StVO). Das Verbot gilt nicht für reine Zugmaschinen oder Sattelzugmaschinen, die keine Ladung aufnehmen können und keinen Auflieger oder Anhänger mit sich führen. Das Verbot ist in § 30 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.


Es gibt wie immer Ausnahmen
Eine gilt für Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.

Das führen von Anhängern hat nicht nur was mit gewerblich oder privat - Nutzung zutun.
Seid vorsichtig!!!
Seid April diesen Jahres wird es noch teuer

Als Fahrer: 120€
Als Fahrer und Halter: 570€

Bis April gab es auch einen Punkt, den bekommt man jetzt nicht mehr.
Und Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.

Ich habe auch mal bei einer anderen Versicherung ( um die Ecke ) angefragt ( Württembergische ) die waren genau so teuer!

Lieben Gruß, Ralli
 
Danke Tom,
ich frage mal nach...

Gruß Ralli

Hallo Tom,
ich habe bei der Provinzial nach gefragt!

Ich zahle jetzt: 775,-€
bei der Provin.: 835,-€

nur Haftpflicht / pro Jahr

Ich muss doch irgendwie versuchen das Auto zu ändern.
Vielleicht ablasten, auf bis 2,8Tonnen????

Verstehe nicht wie Ihr 300,-€ sparen könnt???

Trotzdem danke für den Tipp

Gruß Ralli
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe jetzt im KFZ Fahrzeugschein:
geschlossener Kasten bis 3,5Tonnen

Ich der Versicherungspolice:
LKW- Werkverkehr mit zul. bis 3,5 Tonnen
 
Hallo,

lt. aktuellem Versicherungsschein, der vor ca. 1 1/2 Wochen einflatterte, zahle ich in SF 07, Reg.-Klasse 02, Beitragssatz 45%:
€ 566,38 Haftpflicht.

Grüße Trans4mo
 
Da haben wir den Hacken.
ich habe SF9, aber Reg.- Klasse B6, bei 50%, LKw bis 3,5T

Das macht es aus, wenn man in der Großstadt wohnt!

ca.209,-€ Unterschied / mehr

Ein weiterer Vorteil, wenn man auf dem Land wohnt... :-)

Dank und Gruß Ralli
 
Kann man das Thema nochmal aufwärmen?
Wenn ja, wie ging die Geschichte aus?
 
Das Frage ist nicht so einfach zu beantworten.
Ich habe eine T5 Doka, EZ 2007, mit dem 131PS-motor.
U 1=79, U 2=2625, U 3=78.

Zulassung als LKW offener Kasten, wird von den Finanzbehörden aber als PKW versteuert.
 
Unnerfrange:

das kann nach dem letzten Steueränderungsgesetz so eigentlich nicht mehr stimmen.

Für die Finanzbehörden ist die straßenrechtliche Zulassung (also das was im Schein steht) VERBINDLICH !

Notfalls gegen den KFZ-Steuerbescheid Widerspruch einlegen und die Zulassungsbescheinigung als Beweismittel vorlegen.

Gruß T2-Fahrer
 
Gibt es hierzu zuverlässige Quellen? Ich such mir sachon einen Wolf.
 
Unnerfrange:

das kann nach dem letzten Steueränderungsgesetz so eigentlich nicht mehr stimmen.

Für die Finanzbehörden ist die straßenrechtliche Zulassung (also das was im Schein steht) VERBINDLICH !

Notfalls gegen den KFZ-Steuerbescheid Widerspruch einlegen und die Zulassungsbescheinigung als Beweismittel vorlegen.

Gruß T2-Fahrer
Und da dann bitte nochmal §18 (glaub ich) lesen. Da steht dann sinngemäß drin, wenn es nach der neuen Regelung zu einer Schlechterstellung kommt, bleibt es bei der alten Regelung.
Das ist schon ein arger Krampf mit dieser einheitlich uneinheitlichen Versteuerung. Da kann ich Dir als PickUp-Fahrer nicht nur ein Lied von singen, das wird ei ganzes Konzert.
Letztendlich wird er dann nun, nach 5 Jahren, doch als LKW versteuert. Aber die 5 Jahre "Mehrsteuern" sind halt futsch.
Andererseits dienen sie aber, wie jede Steuer - der Allgemeinheit - also auch mir.
 
Für die Finanzbehörden ist die straßenrechtliche Zulassung (also das was im Schein steht) VERBINDLICH !

Das gilt leider nicht zwingend für Fahrzeuge der Klasse N1 (Lkw bis 3,5t zGG) mit mehr als 3 Sitzen (inkl. Fahrer). Die können u. U. zwar als Lkw zugelassen, aber als Pkw besteuert werden.
§18 Abs. 12 KraftStG enthält eine zeitlich unbegrenzte Übergangsregelung, die den eigentlich gestrichenen §2 Abs. 2a weitergelten lässt.
 
Das ist wieder mal typisch für die deutsche Gesetzgebung:
Die Aufhebung des einen Paragraphen wird durch einen anderen Paragraphen wieder aufgehoben.
 
Vor allem ist es für den Ottonormalmenschen schier unmöglich, den betreffenden Gesetzestext noch zu finden, da überall steht: "gestrichen" oder "aufgehoben".
Man müßte also für jeden Firlefanz immer erst einen Rechtsverdreher aufsuchen und sich beraten lassen...
 
Servus Leute,
bin auch seit kurzem stolzer Besitzer eines T5 Doka-Bus, Bj 2014 und musste leider auch die Erfahrung machen, dass der als LKW zugelassene Transporter trotz dem als PKW zu versteuern ist, da er eben 5 Sitze aufweist. Ungünstiger kann es finanziell gar nicht laufen.
Steuer im Jahr 368€ , LKW kostet 172€
Aber noch krasser ist es mit der Versicherung.
Wollte den "LKW" vollkasko versichern, aber müsste da bei null anfangen, da die Prozente vom PKW nicht übertragbar sind. Daher ist es für mich schon nachvollziehbar, warum man das Fahrzeug dann lieber doch als PKW zulassen bzw umschreiben lassen möchte.
 
S

Aber noch krasser ist es mit der Versicherung.
Wollte den "LKW" vollkasko versichern, aber müsste da bei null anfangen, da die Prozente vom PKW nicht übertragbar sind. Daher ist es für mich schon nachvollziehbar, warum man das Fahrzeug dann lieber doch als PKW zulassen bzw umschreiben lassen möchte.

Dann solltest Du Dir eine andere Versicherung suchen. Die schadenfreien Jahre werden sehr wohl angerechnet. Nur dass beim LKW bei SF 10 Schluss ist, tiefer geht es dort nicht.
Allerdings werden die schadenfreien Jahre im Hintergrund weiter gezählt. Solltest Du irgendwann wieder einen PKW anmelden, bekommt der also automatisch wieder die richtige SF-Klasse.

Hattest Du denn schon mal einen PKW Vollkasko versichert? Sonst wäre es logisch warum Du mit SF 0 los legst. Bei HF und VK werden die schadenfreien Jahre getrennt voneinander gezählt.
 
Servus Leute,
bin auch seit kurzem stolzer Besitzer eines T5 Doka-Bus, Bj 2014 und musste leider auch die Erfahrung machen, dass der als LKW zugelassene Transporter trotz dem als PKW zu versteuern ist, da er eben 5 Sitze aufweist.
Mit Doppelsitzbank vorn hat er sogar 6 Sitze. Deshalb wird die DoKa aber nicht als PKW versteuert. Es geht um das Verhältniss Ladefläche zu Fahrgastraum.
 
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