Da hat der MarcusMüller vollkommen recht, auch wenn es für den TE hart ist.
Fakt ist: wenn man dem Verkäufer mit Arglist begegnen will, muss man beweisen, dass er zum Zeitpunkt des Verkaufes positive Kenntnis hatte.
Alles andere interessiert keinen Richter, egal wie wie stark es nach Kenntnis "riecht". Bloße Vermutungen wie "er muss es gewusst haben" reichen daher nicht.
Auch wenn der Öltod schleichend kommt, kein Sachverständiger wird sicher ausschließen können, das bei 100tkm noch keine Anzeichen für den Öltod erkennbar waren. Oder anders herum: er wird nicht ausschließen können, das bei 100 tkm noch alles unauffällig war. Und wenn die Messung bei 100tkm dazu noch Werte hatte, die nicht auf das Problem hindeuten, woraus wollt ihr dann eine positive Kenntnis herleiten oder dies gar beweisen? Da kann wohl auch der beste Anwalt der Welt wenig machen.