T5 Multivan 132km BiTDI - Hoher Ölverbrauch UND Kühlwasserverlust - Woran liegts?

ben kangaroo

Jung-Mitglied
Ort
Ingolstadt
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
2011
Motor
TDI® 132 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Editionsmodell (25/Match/Special)
Radio / Navi
RNS 510+Sound
Hallo zusammen,

vor zwei Monaten haben wir einen gebrauchten 2.0 BiTDI CFCA von privat gekauft:

127.000km (bei Kauf), jetzt 130.000km
EZ 02.2011

Laut Historie bisher keine großen Probleme. Bei 100.000km wurde eine Ölverbrauchsmessung gemacht, Ergebnis: 0,12Ltr. / 1000km. Das hat mich hoffen lassen, dass das Fzg. nicht von dem bekannten Motorproblem betroffen ist. Bei 125.000km wurde die defekte Wasserpumpe getauscht, dabei gleich der Zahnriemen mitgemacht.

Problem 1:
Am Anfang war alles okay. Seit einer längeren Fahrt (ca. 1000km) braucht der Motor massiv Öl, zuletzt ca. 1 Liter auf 600km. Vor der Fahrt aufgefüllt, nach der Fahrt kontrolliert, da war der Messstab trocken. Ölaustritt ist nirgendwo zu sehen. Ich habe den Eindruck, dass es beim Aussteigen nach einer Fahrt irgendwie nach verbranntem Öl riecht; das kann ich mir aber auch einbilden. Damit hat mich das CFCA-Problem jetzt wohl doch erwischt :mad:.

Problem 2:
Zusätzlich seit einigen Tagen massiver Kühlwasserverlust. Die Meldung "Kühlwasser prüfen" ging an, der Ausgleichsbehälter war leer. Als ich dann beim abgekühltem Motor den Kühlwasserdeckel aufgemacht habe, blubberte es einmal kräftig und das Wasser stieg fast bis zur Markierung wieder an. Im Motorraum sind überall weiße Spritzer, als ob das Kühlmittel rausgespritzt wäre. Bei der freien Werkstatt meines Vertrauens wurde ein Marderschaden ausgeschlossen. Eine Nacht wurde das Kühlwassersystem abgedrückt, dabei war keine Undichtigkeit zu finden, der Druck blieb stabil. Also wieder gefahren. Ein paar Tage Kurzstrecke ging es gut. Dann auf der oben erwähnten 600km-Tour auf der Autobahn wieder die Meldung im MFA. Kühlwasserdeckel aufgemacht, es blubbert einmal kräftig, das Wasser steigt wieder.
Meine freie Werkstatt tippt auf Zylinderkopfdichtung oder den bekannten CFCA-Motorschaden. Zum Abklären werde ich nächste Woche zu einer VW-Werkstatt fahren, auch in der Hoffnung auf Kulanz (trotz 2 Serviceeinträgen von einer freien Werkstatt durch den Vorbesitzer).

Meine Bedenken: Ich will nicht, dass VW jetzt anfängt wegen des Wasserverlustes die ZKD für teures Geld zu wechseln, und ich danach feststelle, dass der Ölverlust immer noch da ist. Dann ggf. Motortausch mit weiteren großen Folgekosten :eek:.

Daher folgende Fragen:
1. Hat jemand schonmal diese beiden Symptome in Kombination gehabt? Wenn ja, woran lags?
2. Kann es sein, dass ich zwei Ursachen habe (ZKD defekt bzw. Riss im ZK) UND das 132kw BiTDI-Motorschadenthema, oder kann beides an einer defekte ZKD liegen?
3. Hat jemand Erfahrung mit Kulanz bei BiTDI-Problem, wenn das Serviceheft nicht lückenlos von einer VW-Vertragswerkstatt gefüllt ist?

DANKE für Eure Unterstützung!!!

Ben
 
:confused::mad::confused::mad::confused:

Wer hat die Ölverbrauchsmessung gemacht? Und warum?

Selbstverständlich kannst du das Ölproblem und einen Schaden am/n der ZKD/ZK haben. Das eine schließt das andere nicht aus.

Kulanz ohne lückenlose VW-Stempel ist genauso wahrscheinlich wie eine Eileiterschwangerschaft beim Papst.
 
Dass Ölverlust und Wasserverlust im direkten Zusammenhang mit ein und demselben Fehler stehen könnten, würde als sehr unwahrscheinlich ansehen. Es sei denn, es wären im Motorraum neben Wasser- auch Ölspritzer zu sehen, dann könnte es vielleicht auch nur eine Kopf- bzw. Fußdichtung sein und nicht zwangsläufig gleich der böse Biturbo-Öltod.
Vielleicht weiß ja ein Betroffener hier im Forum, ob es im Zusammenhang mit dem Ölverbrauch schon mal zur Motorüberhitzung gekommen ist - die könnte ja dann ggf. auch als unmittelbare Folge die ZKD auf dem Gewissen haben.
 
Das hat nichts miteinander zu tun. Du wirst einen Riss im Kopf haben und das bekannte Ölproblem.

Die Ölverbrauchsmessung an sich ist schon hochverdächtig - das macht ja niemand zum Spaß.

Kulanz ohne lückenloses Serviceheft ist aussichtslos.

Gruß, Marcus
 
Ich würde dennoch nach Kulanz (wg. Öltod) fragen und bei Ablehnung auch noch kräftig und lange weiter "bohren", und zwar sowohl bei der Werkstatt, als auch bei VWN direkt. VW muss merken, dass das was hier passiert, inakzeptabel ist. Es kann ja nicht richtig sein, dass VW einen so offensichtlichen Konstruktionsmangel einfach ignorant aussitzt und damit dann auch noch die Arbeit seiner überteuerten Werkstätten sichert. Aber auch wenn es am Ende einen Kulanzbeitrag seitens VW geben WÜRDE, was wohl hier keiner annimmt, könnte eine Beteiligung seitens VW womöglich immer noch so knapp ausfallen, dass eine freie Werkstatt u.U. dennoch billiger ist.
Auf jeden Fall würde ich einen Markenwechsel nebst Händlerwechsel anklingen lassen und ohne großzügige Kulanz dann letztlich auch beim Freien reparieren lassen.
 
Auf jeden Fall würde ich einen Markenwechsel nebst Händlerwechsel anklingen lassen und ohne großzügige Kulanz dann letztlich auch beim Freien reparieren lassen.

das wird wohl keinen Beeindrucken.

Ich hätte so eine Fahrzeug gar nicht erst gekauft. Wenn schon eine Ölverbrauchsmessung gemacht wird lag doch schon etwas im Busch...
 
Ich die Kiste in die Ecke stellen und würde versuchen zu wandeln, erst ohne, dann mit Anwalt. Es ist von arglistiger Täuschung anzugehen...
 
Hallo,

die Ölverbrauchsmessung ist zumindest in einem bestimmten Stadium eine Mogelpackung. Wenn man die geforderten 1000km sachte fährt, kommen da recht normale Werte raus. Wenn man die 1000km bei Hitze und ein wenig Beladung im höheren Tempobereich absolviert, ergeben sich ganz andere Werte.
So wie @Bulli-Paul schon geschrieben hat: stehen lassen und erst mal mit einem wirklich guten! Rechtsverdreher sprechen. Der genannte Verbrauch kommt nicht von heute auf morgen, sprich innerhalb von 3.000km. Das kündigt sich an...

Grüße

bonsai
 
Ich die Kiste in die Ecke stellen und würde versuchen zu wandeln, erst ohne, dann mit Anwalt. Es ist von arglistiger Täuschung anzugehen...

Das wird nichts bringen. Der Verkäufer wird argumentieren das eine Ölverbrauchsmessung gemacht wurde und alles OK war. Das ist nicht zu widerlegen.

Gerade wenn der Verkäufer ein Laie ist kommt er damit vor Gericht immer durch - er hat das Auto ja durch eine Werkstatt entsprechend prüfen lassen.

Gruß, Marcus
 
Gerade wenn der Verkäufer ein Laie ist kommt er damit vor Gericht immer durch - er hat das Auto ja durch eine Werkstatt entsprechend prüfen lassen.
Er wird dem Richter aber die Frage beantworten müssen, weshalb überhaupt eine Ölverbrauchsmessung durchgeführt wurde.

Und er wird vielleicht über irgendwelche Aufzeichungen/Vorgänge/Protokolle (z.B. "Kunde bemängelt Ölverbrauch.") stolpern. Nicht sicher, aber vielleicht. Da liegt auf jeden Fall eine Leiche im Keller.
 
Das wird nichts bringen. Der Verkäufer wird argumentieren das eine Ölverbrauchsmessung gemacht wurde und alles OK war. Das ist nicht zu widerlegen.

Ich bin deiner Meinung, das ist für die Position des TE nicht förderlich. Andererseits entsteht so ein Ölverbrauch nicht unbedingt von jetzt auf gleich. Ich würde einen RA hinzuziehen, und gleichfalls eine Ökverbrauchsmessung machen und unterstellen das dies dem Verkäufer nicht verborgen geblieben sein kann. Ein Versuch ist es wert, allemal billiger als das was dem TE bevorsteht.

Kulanz ist ausgeschlossen, das sehe ich auch so.
 
Er wird sagen "Ich hatte das Gefühl, dass er vielleicht etwas Öl verbraucht, war mir aber nicht sicher. - Ich bin ja nur ein Laie und kein KFZ Meister. Daher habe ich das in einer Fachwerkstatt überprüfen lassen. Die haben es nach Herstellervorschrift geprüft und alles war OK. Daher habe ich das Auto guten Gewissens verkauft. Der Fehler muss danach entstanden sein".

Wie willst Du ihm da das Gegenteil beweisen?

Gruß, Marcus
 
gleichfalls eine Ökverbrauchsmessung machen und unterstellen das dies dem Verkäufer nicht verborgen geblieben sein kann.

Genau das reicht eben nicht aus. Es geht ja nicht um den Nachweis des Mangels an sich sondern darum nachzuweisen das er bekannt war aber bewusst verschwiegen wurde.

In der Praxis ist das meist unmöglich - es sei denn man findet einen KV für eine Reparatur im Bordbuch.

Das da was im Busch ist - keine Frage.

Gruß, Marcus
 
Klar - das ist aber unerheblich da es nicht darum geht nachzuweisen das der Schaden beim Kauf bereits vorlag.

Gruß, Marcus
 
1L auf 600 km wird dem Verkäufer nicht verborgen geblieben sein. Der Richter wird die Glaubwürdigkeit des Verkäufers anzweifeln.
 
1L auf 600 km wird dem Verkäufer nicht verborgen geblieben sein. Der Richter wird die Glaubwürdigkeit des Verkäufers anzweifeln.

Das sind alles (naheliegende) Vermutungen aber kein Beweis.

Am Ende geht der Ölverbrauch sehr steil nach oben. Wenn er 3.000km vorher nur in der Stadt rumgeeiert ist dann war das u.U. noch viel weniger.

Gruß, Marcus
 
Wenn er 3.000km vorher nur in der Stadt rumgeeiert ist dann war das u.U. noch viel weniger.

Gruß, Marcus

Das kann der Verkäufer wiederum nicht beweisen.

In Anbetracht des hohen Betrages, der auf den TE zukommt, würde ich an seiner Stelle alle rechtsstaatlichen Mittel in Erwägung ziehen, die mir zur Verfügung stehen. Und wenn man dann vor Gericht verliert, hat man es wenigstens versucht und nicht von vornherein die Flinte ins Korn geschmissen. Und wenn man wandeln kann, so wäre das ein Erfolg.
Aufgeben in diesem Fall ohne Rechtsberatung? Niemals!
 
Das kann der Verkäufer wiederum nicht beweisen.

Der Verkäufer muss überhaupt nichts beweisen - die gesamte Beweislast liegt beim Käufer. Das ist ja das Problem.

Und wenn man dann vor Gericht verliert, hat man es wenigstens versucht und nicht von vornherein die Flinte ins Korn geschmissen.

... und ist nochmal um einen großen 4 stelligen Betrag ärmer. Außerdem zieht sich das locker 1 Jahr und länger hin und das Auto kann in dieser Zeit nicht genutzt werden.

Ich würde dazu bei einer Chance < 30% das zu gewinnen nicht raten.

Gruß, Marcus
 
Da hat der MarcusMüller vollkommen recht, auch wenn es für den TE hart ist.
Fakt ist: wenn man dem Verkäufer mit Arglist begegnen will, muss man beweisen, dass er zum Zeitpunkt des Verkaufes positive Kenntnis hatte.
Alles andere interessiert keinen Richter, egal wie wie stark es nach Kenntnis "riecht". Bloße Vermutungen wie "er muss es gewusst haben" reichen daher nicht.
Auch wenn der Öltod schleichend kommt, kein Sachverständiger wird sicher ausschließen können, das bei 100tkm noch keine Anzeichen für den Öltod erkennbar waren. Oder anders herum: er wird nicht ausschließen können, das bei 100 tkm noch alles unauffällig war. Und wenn die Messung bei 100tkm dazu noch Werte hatte, die nicht auf das Problem hindeuten, woraus wollt ihr dann eine positive Kenntnis herleiten oder dies gar beweisen? Da kann wohl auch der beste Anwalt der Welt wenig machen.
 
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