Also Ihr unwissenden Phantasten und Altöl Entsorger...
Als Inhaber eines Tüv zert. Fachunternehmens im Bereich Chem. Anlagenbaus brauche ich eine Fachbetriebzulasseung nach dem Wasserhaushaltsgesetzes ( früher WHG19).
Daher beenden wir hier mal die allgm. Unwissenheit und aufgemerkt :
Heizöl ist grundsätzlich eine Gefahrengut. Daher ist der Private Transport in einer Mengen von max. 60Litern in einen ZUGELASSENEM Gebinde erlaubt. Keine Tupperdose oder IBC aus einer anderen Verwendung usw. Ein IBC ist nur dann für Heizöl zulässig wenn dieser explizid dafür ausgerüstet ist. und das meine Lieben ergibt sich aus der Verwendung des angeschtaubten Absperrorgans. Ein Kugelhahn oder ein Klappeneventil untecsheiden sich...daher ist das Klappenventil NICHT zulässig. Zusätzlich ist der Dichtwerkstoff der Flansch und Ventildichtung Maßgeblich ...der geeignet sein MUSS. daher brauchst dafür einen ZUGELASSENEN IBC der alle 2,5 Jahre einer Tüv Abnahme unterliegt !!!.
Wer das nicht tut und erwischt wird... hat keine Vorstellung was eine "untere Wasserbehörde" alles kann ! Und das meine ich ernst. Strafgelder können so machnen Enthausiasten hier des Lebenswerk kosten. Da ist dann nix mit 15.000€Strafe !!!!!
Daher spinnt euch mal aus.
Auf Emiliana Serbatoi IT könnt ihr euch mal in den Prutuktkatalogen ansehen was man für Transport usw. Geweblich nutzen darf.
Die Auflagen hören sich immer Phöse an....haben aber Gründe die aus genau diesen Laienhaften Vorstellungen erwachsen.
Fahrt mal einen 70% gefüllten IBC auf einem Hänger mit PKW... das sind 500 KG schwapp hin schwapp her. der Hydraulische Druck auf die Absperrorgane ist sehr groß und die Auslenkung durch wankkräfte am Hänger erheblich. genügend Bauern haben daher nicht umsonst RUNDE Tanksysteme die Mobil sind...ebenso Bauunternehmen. Da lenken sich die Schwappkräfte einfach in der Geometrie des Tankes um... im IBC NICHT !
"Grundsätzlich sollten Sie Heizöl nur Behältnissen transportieren die dafür geeignet sind. Wählen Sie
IBC-Tank aus, müssen Sie jedoch dann wieder die ADR-Vorschriften beachten. IBC bedeutet „Intermediate Bulk Container“. Er hält bestimmten
Chemikalien stand und ist für den
Heizöltransport besser geeignet als normale Plastikbehälter. Allerdings gilt er nicht mehr als “einzelhandelsgerecht”, ist also in Klartext zu groß für einen privaten Gebrauch."
Ansonsten klappt es bis 1000 Liter mit der Freistellung nach 1.1.3.6 ADR, also 2kg-Feuerlöscher, Ladungssicherung, Markierung/ Kennzeichnung IBC, Unterweisung der Beteiligten, Beförderungspapier kann ggf. dann entfallen wenn Ausnahme 18 GGAV wie anwendbar ist.
Aber ein Jeder kann ja selbst entscheiden...nur sollte das hier sachlich bleiben !
Für Transporte von Kraftstoffen über der zulässigen Volumina brauchts einen ADR Schein und entsprechende Anmeldungen und Documentationen.
Und auf die Frage mit den DPFs.
Grundsätzlich hat jeder Motor eine Ölverdünnung...durch seinen Kraftstoff.
PÖL hat das Problem das es eben nicht verdunstet.