T5 1.9 Tdi Heizöl fahren Verträglichkeit?

der Plan war eigentlich ihm den Tank auszuleihen wenn er ihn mir voll vorbei bringt... 😂

Kenne aber einen der packt immer das 1000L Faß auf den Anhänger. Vlt sollte ich ihn mal informieren dass man das nicht darf? Weil bis vor 30min wusste ich auch nicht dass es verboten ist.

Was heißt nicht darf?!
Ich gehe davon aus, daß du einen IBC meinst (1000l). Wenn er diesen auf dem Hänger ordentlich sichert und er einen gültigen ADR Schein besitzt, dann darf er. Sonst halt nicht. Auch wichtig, sowohl IBC, als auch das Gespann muss beim Transport entsprechend bezettelt (IBC), beziehungsweise betafelt (Gespann) werden.
 
einen gültigen ADR Schein besitzt
Heisst es im Umkehrschluss, dass man mit dem ADR-Schein mehr als die gesetzlich erlaubten 20 Liter Kraftstoff (Tankinhalt ausgenommen) in entsprechenden Behältern mitführen darf?
 
Wer braucht Ibc's.
 

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Heisst es im Umkehrschluss, dass man mit dem ADR-Schein mehr als die gesetzlich erlaubten 20 Liter Kraftstoff (Tankinhalt ausgenommen) in entsprechenden Behältern mitführen darf?

Wenn das Fahrzeug als Gefahrgut Transport gekennzeichnet ist, die Behälter bezettelt werden und zertiviziert sind, du ein entsprechendes Gefahrgut Datenblatt und die notwendigen schriftlichen Weisungen gemäß ADR und die dort aufgezählte Gefahrgut Ausrüstung mitführst, dann darf man das meines Wissens. Ich wüßte nicht, daß das privat verboten wäre.
Für jemanden der ADR fährt, ist das alles leicht zu besorgen.
 
Ne hat er garantiert nicht
Natürlich nicht. Diese 1 Kubikmeter Tanks könnte ich auch besorgen und einen Sprinter geschlossen. Der kann 2 m hoch 3 zuladen.
Ne Ex Pumpe und Schlauch müsste ich kaufen. Zusammengerechnet, der Zeitaufwand, und jetzt kommt das entscheidende, für alles Besorgen, abpumpen, Transport, umpumpen aus den Behältern ( wo eh nicht alles raus bekommst) und fachgerechte Endreinigung der Gerätschaften, wo liegen wir da?
Verdient man in der Zeit nicht woanders mehr Geld?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dich habe ich nicht gefragt.
Kümmer du dich doch erstmal um deine Phantasiekonstrukte ...
Oha, da ist aber einer sauer oder fühlt eher angepisst.

Tabletten nicht eingenommen? 💁‍♀️

Wenn die Frage nicht öffentlich stellen möchtes, als nur an eine Person, dafür gibt es die PN Funktion.
Ansonsten musst mit der Antwort leben, die hier im Forum auf Fragen gegeben werden.

Nur als gut gemeinter Ratschlag.

Obwohl für manchen Ratschläge, Schläge ins Gesicht sind.
Aber dagegen kann man etwas tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
... macht hier so locker weiter, und alles ist gut ;)
 
Also Ihr unwissenden Phantasten und Altöl Entsorger...

Als Inhaber eines Tüv zert. Fachunternehmens im Bereich Chem. Anlagenbaus brauche ich eine Fachbetriebzulasseung nach dem Wasserhaushaltsgesetzes ( früher WHG19).

Daher beenden wir hier mal die allgm. Unwissenheit und aufgemerkt :

Heizöl ist grundsätzlich eine Gefahrengut. Daher ist der Private Transport in einer Mengen von max. 60Litern in einen ZUGELASSENEM Gebinde erlaubt. Keine Tupperdose oder IBC aus einer anderen Verwendung usw. Ein IBC ist nur dann für Heizöl zulässig wenn dieser explizid dafür ausgerüstet ist. und das meine Lieben ergibt sich aus der Verwendung des angeschtaubten Absperrorgans. Ein Kugelhahn oder ein Klappeneventil untecsheiden sich...daher ist das Klappenventil NICHT zulässig. Zusätzlich ist der Dichtwerkstoff der Flansch und Ventildichtung Maßgeblich ...der geeignet sein MUSS. daher brauchst dafür einen ZUGELASSENEN IBC der alle 2,5 Jahre einer Tüv Abnahme unterliegt !!!.

Wer das nicht tut und erwischt wird... hat keine Vorstellung was eine "untere Wasserbehörde" alles kann ! Und das meine ich ernst. Strafgelder können so machnen Enthausiasten hier des Lebenswerk kosten. Da ist dann nix mit 15.000€Strafe !!!!!

Daher spinnt euch mal aus.

Auf Emiliana Serbatoi IT könnt ihr euch mal in den Prutuktkatalogen ansehen was man für Transport usw. Geweblich nutzen darf.
Die Auflagen hören sich immer Phöse an....haben aber Gründe die aus genau diesen Laienhaften Vorstellungen erwachsen.
Fahrt mal einen 70% gefüllten IBC auf einem Hänger mit PKW... das sind 500 KG schwapp hin schwapp her. der Hydraulische Druck auf die Absperrorgane ist sehr groß und die Auslenkung durch wankkräfte am Hänger erheblich. genügend Bauern haben daher nicht umsonst RUNDE Tanksysteme die Mobil sind...ebenso Bauunternehmen. Da lenken sich die Schwappkräfte einfach in der Geometrie des Tankes um... im IBC NICHT !

"Grundsätzlich sollten Sie Heizöl nur Behältnissen transportieren die dafür geeignet sind. Wählen Sie IBC-Tank aus, müssen Sie jedoch dann wieder die ADR-Vorschriften beachten. IBC bedeutet „Intermediate Bulk Container“. Er hält bestimmten Chemikalien stand und ist für den Heizöltransport besser geeignet als normale Plastikbehälter. Allerdings gilt er nicht mehr als “einzelhandelsgerecht”, ist also in Klartext zu groß für einen privaten Gebrauch."

Ansonsten klappt es bis 1000 Liter mit der Freistellung nach 1.1.3.6 ADR, also 2kg-Feuerlöscher, Ladungssicherung, Markierung/ Kennzeichnung IBC, Unterweisung der Beteiligten, Beförderungspapier kann ggf. dann entfallen wenn Ausnahme 18 GGAV wie anwendbar ist.

Aber ein Jeder kann ja selbst entscheiden...nur sollte das hier sachlich bleiben !

Für Transporte von Kraftstoffen über der zulässigen Volumina brauchts einen ADR Schein und entsprechende Anmeldungen und Documentationen.


Und auf die Frage mit den DPFs.

Grundsätzlich hat jeder Motor eine Ölverdünnung...durch seinen Kraftstoff.

PÖL hat das Problem das es eben nicht verdunstet.
 
Also Ihr unwissenden Phantasten und Altöl Entsorger...

Als Inhaber eines Tüv zert. Fachunternehmens im Bereich Chem. Anlagenbaus brauche ich eine Fachbetriebzulasseung nach dem Wasserhaushaltsgesetzes ( früher WHG19).

Daher beenden wir hier mal die allgm. Unwissenheit und aufgemerkt :

Heizöl ist grundsätzlich eine Gefahrengut. Daher ist der Private Transport in einer Mengen von max. 60Litern in einen ZUGELASSENEM Gebinde erlaubt. Keine Tupperdose oder IBC aus einer anderen Verwendung usw. Ein IBC ist nur dann für Heizöl zulässig wenn dieser explizid dafür ausgerüstet ist. und das meine Lieben ergibt sich aus der Verwendung des angeschtaubten Absperrorgans. Ein Kugelhahn oder ein Klappeneventil untecsheiden sich...daher ist das Klappenventil NICHT zulässig. Zusätzlich ist der Dichtwerkstoff der Flansch und Ventildichtung Maßgeblich ...der geeignet sein MUSS. daher brauchst dafür einen ZUGELASSENEN IBC der alle 2,5 Jahre einer Tüv Abnahme unterliegt !!!.

Wer das nicht tut und erwischt wird... hat keine Vorstellung was eine "untere Wasserbehörde" alles kann ! Und das meine ich ernst. Strafgelder können so machnen Enthausiasten hier des Lebenswerk kosten. Da ist dann nix mit 15.000€Strafe !!!!!

Daher spinnt euch mal aus.

Auf Emiliana Serbatoi IT könnt ihr euch mal in den Prutuktkatalogen ansehen was man für Transport usw. Geweblich nutzen darf.
Die Auflagen hören sich immer Phöse an....haben aber Gründe die aus genau diesen Laienhaften Vorstellungen erwachsen.
Fahrt mal einen 70% gefüllten IBC auf einem Hänger mit PKW... das sind 500 KG schwapp hin schwapp her. der Hydraulische Druck auf die Absperrorgane ist sehr groß und die Auslenkung durch wankkräfte am Hänger erheblich. genügend Bauern haben daher nicht umsonst RUNDE Tanksysteme die Mobil sind...ebenso Bauunternehmen. Da lenken sich die Schwappkräfte einfach in der Geometrie des Tankes um... im IBC NICHT !

"Grundsätzlich sollten Sie Heizöl nur Behältnissen transportieren die dafür geeignet sind. Wählen Sie IBC-Tank aus, müssen Sie jedoch dann wieder die ADR-Vorschriften beachten. IBC bedeutet „Intermediate Bulk Container“. Er hält bestimmten Chemikalien stand und ist für den Heizöltransport besser geeignet als normale Plastikbehälter. Allerdings gilt er nicht mehr als “einzelhandelsgerecht”, ist also in Klartext zu groß für einen privaten Gebrauch."

Ansonsten klappt es bis 1000 Liter mit der Freistellung nach 1.1.3.6 ADR, also 2kg-Feuerlöscher, Ladungssicherung, Markierung/ Kennzeichnung IBC, Unterweisung der Beteiligten, Beförderungspapier kann ggf. dann entfallen wenn Ausnahme 18 GGAV wie anwendbar ist.

Aber ein Jeder kann ja selbst entscheiden...nur sollte das hier sachlich bleiben !

Für Transporte von Kraftstoffen über der zulässigen Volumina brauchts einen ADR Schein und entsprechende Anmeldungen und Documentationen.


Und auf die Frage mit den DPFs.

Grundsätzlich hat jeder Motor eine Ölverdünnung...durch seinen Kraftstoff.

PÖL hat das Problem das es eben nicht verdunstet.

Danke für die Hintergründe. Bleiben 1000l Diesel denn noch unter den 1000 Punkten?
 
Moin,
Kraftstoffe sind meines letzten Kentnisstandes bis zu 240l in zugelassenen Behältern bis max 60l Volumen erlaubt. Das war zumindest vor ein paar Jahren die Aussage auf einem Lehrgang, die Zahl hat mich doch damals erstaunt.
Abgelaufene Benzinkanister, Ölkanister usw. gehören nicht dazu, ebenso muß die Ladungssicherung entsprechend sein.
Mein Audi wäre eine Bombe, 90l im Tank, 70l Gas im Tank und 240l im Kofferraum :eek:.
Gruss
 
Ich sag nur.... BAG freut sich schon !
Sonst haben meine Vorredner alles dazu gesagt.

Das es in der Praxis immer wieder gemacht wird ist eine Sache,
aber wenn etwas passiert werdet ihr nicht mehr glücklich.

Euch braucht nur einer unverschuldet in den Anhänger / Transporter fahren und 1000 Ltr HEL laufen in das Erdreich,
dann ist für den eigentlich unschuldigen Fahrer das Tor zur Hölle offen.
 
Moin,
Kraftstoffe sind meines letzten Kentnisstandes bis zu 240l in zugelassenen Behältern bis max 60l Volumen erlaubt. Das war zumindest vor ein paar Jahren die Aussage auf einem Lehrgang, die Zahl hat mich doch damals erstaunt.
Abgelaufene Benzinkanister, Ölkanister usw. gehören nicht dazu, ebenso muß die Ladungssicherung entsprechend sein.
Mein Audi wäre eine Bombe, 90l im Tank, 70l Gas im Tank und 240l im Kofferraum :eek:.
Gruss
richtig. Einzelgebindegröße max. 240l...max Inhalt aber 60L.
 
K
Beim T6.1 funktioniert das mit dem Heizöl nur nach vorsichtiger Umstellung:

Anzufangen ist mit dem Superdiesel, dann folgt der normale Diesel.
Nach einigen Woche kann Heizöl beigemischt werden, mit jeweils steigenden Anteilen. In dieser Phase sollte in der VW-Vertragswerkstatt immer mal wieder der Ölfilter gewechselt werden.
In der letzten Phase kann dann dem Heizöl gebrauchtes Frittenöl beigemischt werden - aber behutsam!
Hinweis: Die Phase mit dem Heizöl ist nicht ganz legal. Spaßbremsen unterstellen dann Steuerhinterziehung.
:uuups:
annst du mir helfen? Habe versucht, meinen Bus mit hackschnitzel zu fahren. Jetzt springt er nicht mehr an. Das scheitholz bekam ich nicht in den Tank.
 
Du Dummer,
Scheitholz sind doch keine Hackschnitzel, das ist der Aggregatszustand davor!! Tzzzzzz....☺️
 
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