Rückfahrkameras mit Lichtscheiben Lampenglas E-Zulassung

T5erFAN

Top-Mitglied
Ort
BEUTSCHLAND
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
2011
Motor
TDI® BlueMotion® 84 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
FIN
WV1ZZZ7HZCHxxxxxx
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
aus der VIN zu entnehmen
Weitere T5 (Firmenfuhrpark, Taxen oder Spassmobile) in der Zeilenauflistung Aufbauart, Motor, Getriebe und EZ angeben
Trapo
Moin Moin..

HINWEIS: Hauptuntersuchung etc.

bei einer Verkehrskontrolle werden jetzt auch nachtäglich eingebaute Rückfahrkameras überprüft die mit einer Lichtscheiibe der Kennzeichenleuchte und anderen Lichtscheiben in Verbindung stehen überprüft.
Der Grund: Die in der Bucht und im Fluss angebotenen meisten NONAME Rückfahrkameras mit Lichtscheiben haben keine E-Zulassung.

Also Blulli Fahrer aufpassen beim Kauf und Einbau.
 
Was heißt Lichtscheibe? D.h. die leuchten selber?
 
Also auf deutsch (nicht amtsdeutsch):
Wenn jemand eine Rückfahrkamera in der Kennzeichenleiste hat, die keine E-Nummer trägt, wird der Bus still gelegt.

Oder reicht es, das Kabel zu kappen? Sprich: Rahmen innen ab, Verkleidung innen ab, Stecker raus. Lächeln, winken, abfahren.
 
Und während der Kontrolle fährt ein osteuropaischer kleinlaster mit Led frontlicht Umbau vorbei und winkt freundlich..... :D
 
Wenn jemand eine Rückfahrkamera in der Kennzeichenleiste hat, die keine E-Nummer trägt, wird der Bus still gelegt.
Ne, geht wohl um RFKs die statt der Originalstreuscheibe eingebaut werden. Also alte Kennzeichenleuchte raus, neue Kennzeichenleuchte mit integrierter RFK rein. Die sind billig und ohne Zulassung. Separate RFKs die zwischen den Kennzeichenleuchten hängen sind davon wohl eher nicht betroffen. Meine OEM-Kamera hat weder Streuscheibe noch ne Nummer auf der Linse... :D
 
Ne, geht wohl um RFKs die statt der Originalstreuscheibe eingebaut werden. Also alte Kennzeichenleuchte raus, neue Kennzeichenleuchte mit integrierter RFK rein. Die sind billig und ohne Zulassung. Separate RFKs die zwischen den Kennzeichenleuchten hängen sind davon wohl eher nicht betroffen. Meine OEM-Kamera hat weder Streuscheibe noch ne Nummer auf der Linse... :D


dto.!
 
Ne, geht wohl um RFKs die statt der Originalstreuscheibe eingebaut werden. Also alte Kennzeichenleuchte raus, neue Kennzeichenleuchte mit integrierter RFK rein. Die sind billig und ohne Zulassung. Separate RFKs die zwischen den Kennzeichenleuchten hängen sind davon wohl eher nicht betroffen. Meine OEM-Kamera hat weder Streuscheibe noch ne Nummer auf der Linse... :D

Auch die mit integrierten Bremsleuchten .... da freut sich der Kunde bei der Rückrüstung ... ala Bucht und Fluss China kauf ...
 
Also auf deutsch (nicht amtsdeutsch):
Wenn jemand eine Rückfahrkamera in der Kennzeichenleiste hat, die keine E-Nummer trägt, wird der Bus still gelegt.

Oder reicht es, das Kabel zu kappen? Sprich: Rahmen innen ab, Verkleidung innen ab, Stecker raus. Lächeln, winken, abfahren.


Nein, so stimmt das nicht ;-))

Die Kamera selbst bedarf keiner Zulassung, das dürfte sogar eine Tomate mit Videolinse sein, aber die wie-auch-immer damit verbundenen Leuchtmittel bedürfen der Zulassung. Und offensichtlich gibt es Systeme (wusste ich bisher auch nicht), die eine Einheit aus Kamera und Beleuchtung darstellen.

LG

Dirk
 
Nein, so stimmt das nicht ;-))

Die Kamera selbst bedarf keiner Zulassung, das dürfte sogar eine Tomate mit Videolinse sein, aber die wie-auch-immer damit verbundenen Leuchtmittel bedürfen der Zulassung. Und offensichtlich gibt es Systeme (wusste ich bisher auch nicht), die eine Einheit aus Kamera und Beleuchtung darstellen.

LG

Dirk

Lieber Kermit ....
wen du den Thread von Anfang an gelesen hast "in Verbindung mit einer Lichtscheibe" !
Auch LG
 
Da haben die Herren von der Rennleitung aber ein Problem auf ganz hohem Niveau gefunden... Nicht auszudenken, was da passieren kann, wenn so eine Streuscheibe von der Kennzeichenbeleuchtung kein E-Zeichen hat...

Interessant wird jetzt folgende Fragestellung: Ich habe an einen LKW-Oldtimer eine Rückfahrkamera nachgerüstet, die mit Infrarot-LEDs hinter einer Glasscheibe ausgerüstet ist. Ohne E-Zeichen....

Technisch gesehen geht von dem unsichtbaren Infrarotlicht, das durch die ungeprüfte Scheibe durchgeht, keine Gefahr aus. Auch keine Belästigung, Irritation, oder sonstwas, was gegen die StVO verstoßen würde. Zumal es ja auch nur beim Rückwärtsfahren an ist.

Aber wahrscheinlich sehen das Juristen in ihrer Welt wieder ganz anders.
 
Ich hatte mal wunderbar warmweiße und angenehm unauffällig leuchtende LEDs in meine Kennzeichenleuchten eingesetzt. Waren allerdings ohne E-Zulassung und mussten wieder raus. Rein kamen dann welche mit E1-Schriftzug, die dermaßen grell strahlen, dass ich hinter mir alles in Flutlicht tauche. Aber zulässig das Ganze!

Hauptsache, der Ordnung und Norm ist gedient. Bescheuert...
 
Zurück
Oben