Neuwagen-Garantieverlängerung

Leomane

Jung-Mitglied
Ort
Großheubach
Mein Auto
T6 Multivan
Erstzulassung
30.03.2017
Motor
TDI® 150 KW EU6 CXEB
DPF
ab Werk
Motortuning
Getriebe
DSG®
Antrieb
4motion
Ausstattungslinie
Bluemotion
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA plus
Extras
Climatic, Multifunktionslenkrad....
Umbauten / Tuning
Bilstein B14, 9Jx20
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HC
Habe für meinen MV eine Neuwagen-Garantieverlängerung für insgesamt 5 Jahre abgescholssen. Jetzt gibt es ja immer das Thema ob ich nun alle Inspektionen beim Freundlichen machen lassen muss oder nicht.
Ich habe eine sehr gute frei Werkstatt, die ich auch die Servicearbeiten lassen machen möchte. Falls es zu Garantiearbeiten kommt bringt er das Fahrzeug zum Freundlichen.
In den Versicherungsunterlagen steht folgendes:

VI. Welche Pflichten haben Sie ab Antragstellung bis zum Vertragsende?

Sie sind verpflichtet, an Ihrem Fahrzeug alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchführen zu lassen.

Ich kann nichts finden, dass diese Arbeiten die Vertragswerkstatt machen muss.
 
AW: Neuwagen-Garantieverlängerung

Sie sind verpflichtet, an Ihrem Fahrzeug alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchführen zu lassen.

Sobald du einen Garantiefall hast und im Serviceheft ein VW-fremder Stempel zu sehen ist, wird sich das Werk wegen der Kostenübernahme erst mal bedeckt halten.
Es obliegt dann dir nachzuweisen, dass die Wartungsarbeiten der freien Werkstatt den Vorgaben entsprichen.

Ich würde den T5 zu den Inspektionen zu VW bringen, solange die 5 Jahre nicht vorbei sind.

Michael
 
AW: Neuwagen-Garantieverlängerung

Es hätte mich mal interessiert ob jemand schon Probleme mit VW hatte, weil er seine Inspektion nicht bei VW machen ließ.
Natürlich nicht in einer Hinterhoffirma, sondern bei einer Firma die nach "VW Regeln" arbeitet
Ich rede nicht von Kulanz sondern von Reparaturen während der Garantiezeit (2 Jahre) bzw. in der Zeit der Garantieverlängerung (zusätzliche 3 Jahre)
 
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