Leomane
Jung-Mitglied
- Ort
- Großheubach
- Mein Auto
- T6 Multivan
- Erstzulassung
- 30.03.2017
- Motor
- TDI® 150 KW EU6 CXEB
- DPF
- ab Werk
- Motortuning
- nö
- Getriebe
- DSG®
- Antrieb
- 4motion
- Ausstattungslinie
- Bluemotion
- Radio / Navi
- Navigation Discover MEDIA plus
- Extras
- Climatic, Multifunktionslenkrad....
- Umbauten / Tuning
- Bilstein B14, 9Jx20
- Typenbezeichnung (z.B. 7H)
- 7HC
Habe für meinen MV eine Neuwagen-Garantieverlängerung für insgesamt 5 Jahre abgescholssen. Jetzt gibt es ja immer das Thema ob ich nun alle Inspektionen beim Freundlichen machen lassen muss oder nicht.
Ich habe eine sehr gute frei Werkstatt, die ich auch die Servicearbeiten lassen machen möchte. Falls es zu Garantiearbeiten kommt bringt er das Fahrzeug zum Freundlichen.
In den Versicherungsunterlagen steht folgendes:
VI. Welche Pflichten haben Sie ab Antragstellung bis zum Vertragsende?
Sie sind verpflichtet, an Ihrem Fahrzeug alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchführen zu lassen.
Ich kann nichts finden, dass diese Arbeiten die Vertragswerkstatt machen muss.
Ich habe eine sehr gute frei Werkstatt, die ich auch die Servicearbeiten lassen machen möchte. Falls es zu Garantiearbeiten kommt bringt er das Fahrzeug zum Freundlichen.
In den Versicherungsunterlagen steht folgendes:
VI. Welche Pflichten haben Sie ab Antragstellung bis zum Vertragsende?
Sie sind verpflichtet, an Ihrem Fahrzeug alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchführen zu lassen.
Ich kann nichts finden, dass diese Arbeiten die Vertragswerkstatt machen muss.