VW Werkstatt vs Freie Werkstatt während der Garantiezeit (5Jahre) Inspektion & Öl-Service

Ich kann ,aus eigener Erfahrung sagen,dass solange nur irgendeine Aussicht ( hinsichtlich Alter/ Km-Laufleistung)auf Kulanz besteht unbedingt alles bei VWN machen lassen !
Sonst hätten mich Motor und ZMS statt 1800;-€ halt 16.200€ gekostet .

Außerdem habe ich einen exzellenten VWN Betrieb inkl. mir zugeordneten Annahmemeister .
Top- Service zu vernünftigem Preis.

Da der Dicke im Unterhalt eh ziemlich günstig ist ,werde ich die nächsten 7 Jahre mit Sicherheit weiterhin dorthin fahren !
Außer der Service ändert sich !!

VG Bebu
 
Verschleiß wird nirgends dokumentiert 🤷‍♂️Öl wechsel bzw Inspektion schon.

Bei VW wird alles dokumentiert, wenn du es da machen lässt. Bei einer freien Werkstatt wird es nicht dokumentiert, korrekt. Kulanz wird nicht per se ausgeschlossen, wenn man alle Inspektionen etc. in einer freien Meisterwerkstatt hat machen lassen. Gibt dazu auch EU-Urteile. Allerdings wird VW da meistens schon ein Haar in der Suppe finden uns es irgendwie ablehnen.
 
Bremsenverschleiss und Reparatur in meiner Freien Vertrauenswerkstatt wird nie und nimmer zu Kulanzproblemen führen. Inspektion eventuell schon. Wichtig ist mir, dass man einen guten Draht zu VWN hat oder aufbaut, damit Sachen wie Knarzen/Sitzproblemen o.a. (Radio zb) da vernünftig auf Garantie bei Inspektionen mitgemacht werden können. Der eigene Schrauber wird da sicher nicht drüber informiert sein.
 
Das EU- Urteil ,wonach ein Hersteller zu einer „Kulanz“ d.h einer freiwilligen Leistung gezwungen wurde ,würde mich interessieren!
Im übrigen ist es in der Tat so, dass im Kasko-Schadenfall und fiktiver Abrechnung, der Versicherer regelmäßig Durchschnittliche Ersatzeil und Stundensätze freier Werkstätten zugrundelegt - wenn nicht bei Vertagswerkstätten gewartet wurde.
VG Bebu
 
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Ich kann ,aus eigener Erfahrung sagen,dass solange nur irgendeine Aussicht ( hinsichtlich Alter/ Km-Laufleistung)auf Kulanz besteht unbedingt alles bei VWN machen lassen !

Also auch Verschleißreperaturen, weil
"KK2404" schreibt, siehe unten...

Bei VW wird alles dokumentiert, wenn du es da machen lässt. Bei einer freien Werkstatt wird es nicht dokumentiert,

Wenn ich auch das bei VW machen lasse dann dürften in sachen Kulanz ja wohl nichts abgelehnt werden...

Ich hoffe zumindest die Reifen wenn sie abgefahren sind selber kaufen zu dürfen und diese von meiner Freien Werkstatt aufziehen lassen zu dürfen, sowie den Saison Reifenwechsel, oder ist das auch schon ein Haar in der Suppe?

Wenn VW das klar kommunizieren würde, passt auf Leute, wenn ihr Öl, Inspektion und Verschleiß bei uns macht bekommt ihr immer einen Gewissen Prozentsatz an Kulanz.

Ich denke ich werde zu VW gehen, wenn ich sehe das nach 2 Monaten schon die Verkehrszeichen-Erkennung defekt ist möchte ich nicht wissen was noch alles kommt.

Nach der Anschlussgarantie kommt ja automatisch die Funktionsgarantie. Die muss man ja vorher kündigen wenn man sie nicht möchte...

Lohnt sich die, wieviel kostet ab dem 6.Jahr ab. Die Preise steigen ja von Jahr zu Jahr. Sind da alle Elektronischen Bauteile, Motor, Getriebe abgedeckt?
 
Ähm-mal langsam. Wir sind ja nicht im VW-hörigen Abhängigkeitsverhältnis.:) Wenn eine Bremsanlage nach Austausch von Scheiben/Klötzen verreckt und die Repa wurde frei gemacht, dann wird auch bei dem freien reklamiert. Dadurch wird vw aber nach 3 Jahren nicht Kulanz abschmettern, wenn die LED-Scheinwerfer defekt sind oder das Radio abraucht. Kulanz ist nicht zwingend sondern freiwillig. Mein Bekannter hat den t6 gehabt und war auch ein AGR-Opfer. Alles bei VW gemacht-trotzdem keine Kulanz. So kann es auch kommen.
 
Bei VW wird alles dokumentiert, wenn du es da machen lässt. Bei einer freien Werkstatt wird es nicht dokumentiert, korrekt. Kulanz wird nicht per se ausgeschlossen, wenn man alle Inspektionen etc. in einer freien Meisterwerkstatt hat machen lassen. Gibt dazu auch EU-Urteile. Allerdings wird VW da meistens schon ein Haar in der Suppe finden uns es irgendwie ablehnen.

Solche Urteile gibt es nicht.
Kulanz ist eine freiwillige Geschichte des Herstellers und ist nicht einklagbar.
Selbst Garantie ist eine freiwillige Sache. BMW z.B. hat noch nie Garantie gegeben, sondern 3 Jahre Gewährleistung. Allerdings wird auf den Umkehrschluss verzichtet.
Gesetzlich geregelt ist nur die Gewährleistung.
 
Ich werde mich ärgern wenn ich alles bei VW mache und dann keine Kulanz bekomme auf Steuergerät Geschichten, Elektrik, Motoren Sachen, Getriebe (Schaltgetriebe eher unproblematisch) LED Scheinwerfer etc.

Bei AGR und DPF gibt es glaube ich grundsätzlich keine Kulanz....auf alle anderen Dingen würde ich aber schon Kulanz erwarten wenn ich alles bei VW mache....

Mit irgendeinem Vorteil müssen die schon rüberkommen, mit Premium Werkstatt brauchen die mir nicht kommen...
 
Ich kann nicht nachvollziehen warum ein Bekannter keine Kulanz erhält , bei mir war es so, dass das AGR- Modul bei einem Motorschaden nicht zwangsläufig ersetzt wird !

Mein Händler hat es geprüft und es war im inneren „undicht“ !
Es wurde dann zu 100% Material über die Kulanz abgewickelt ,Lohn fiel weg, da im Zuge des Motorschadens es hätte eh umgebaut werden müssen.
Der DPF wurde dagegen im Rahmen des Motorschadens komplett erneuert !

.....und meine Kulanzregelung war keine Sonderkulanz ,sondern wurde vom System freigegeben .

.... meine Erfahrungen !

Aber ich weiß , von Kundengesprächen, dass VW bei Überschreiten von Ölwechsel oder Inspektionsintervallen und sei es nur um wenige Tage oder wenige 100 km die Kulanz sofort gänzlich entzieht !
Insofern gibt es sicherlich einen Grund ,wenn VW trotz aller Service beim VWN -Händler keine Kulanz gewährt!

VG Bebu
 
....aufgrund meiner Km-Fahrleistung von ca. 50.000 km per anno erhalte ich seitens VW keine Anschlussgarantien und auch bei anderen Anbietern ist dies betriebswirtschaftlich unsinnig ... insofern bin ich ich immer auf ein gutes Verhältnis zum Hersteller und erst Recht zur Werkstatt angewiesen !

Bei meiner VWN- Werkstatt fühle ich bis jetzt hervorragend aufgehoben,obwohl es mein erstes KFZ vom VW- Konzern ist und ich das Fahrzeug noch nicht einmal bei dem Händler ,sondern vom Ausbauer gekauft habe.

Der Dicke ist auch was die Unterhaltskosten angeht bisher ,neben unserem 10 Jahren alten Volvo XC 90 der günstigste Wagen den ich seit 1996 gefahren habe ... obwohl es ,bedingt durch den Ausbau der mit Abstand teuerste ist.

Ich glaube, wenn ich hier im Forum so rumsurfe, dass es wohl entscheidend ist den richtigen VWN- Partner zu finden !
Allerdings glaube ich auch, dass „eigenes Öl“ mitbringen oder Verschleißreperaturen beim „Freien“ machen zu lassen, für eine harmonische Händler-Kundenbeziehung wenig zuträglich ist !

Meine Meinung!

Oft diskutiert ,aber ich bringe ins Restaurant meinen Wein auch nicht mit !

VG Bebu
 
Solche Urteile gibt es nicht.
Kulanz ist eine freiwillige Geschichte des Herstellers und ist nicht einklagbar.
Selbst Garantie ist eine freiwillige Sache. BMW z.B. hat noch nie Garantie gegeben, sondern 3 Jahre Gewährleistung. Allerdings wird auf den Umkehrschluss verzichtet.
Gesetzlich geregelt ist nur die Gewährleistung.

Stimmt leider nicht. Ebenso bitte meinen Beitrag richtig lesen.
Kulanz ist natürlich nicht einklagbar, allerdings kann sie nicht mit der Begründung abgelehnt werden, man sei zu einer freien Werkstatt gefahren (die nach Herstellerstandard arbeitet). EU weit heißt das Gruppenfreistellungsverordnung.

 
Also ,vielleicht kann ich nicht richtig lesen ,aber der Artikel bezieht sich hinsichtlich der Gruppenfreistellungserklärung nur auf Garantie bzw. Gewährleistung!
Im Artikel wird explizit darauf hingewiesen,dass Kulanz eine komplett freiwillige Leistung des Herstellers ist - insofern wird die Kulanz auch von der Gruppenfreistellungserklärung in keinsterweise berührt.

Meine Lesart des Artikels !
VG Bebu
 
Also ,vielleicht kann ich nicht richtig lesen ,aber der Artikel bezieht sich hinsichtlich der Gruppenfreistellungserklärung nur auf Garantie bzw. Gewährleistung!
Im Artikel wird explizit darauf hingewiesen,dass Kulanz eine komplett freiwillige Leistung des Herstellers ist - insofern wird die Kulanz auch von der Gruppenfreistellungserklärung in keinsterweise berührt.

Meine Lesart des Artikels !
VG Bebu

Stimmt leider nicht. Garantie ist auch freiwillig. Kulanz kann natürlich abgelehnt werden, aber nicht mit der Begründung, dass du in einer freien Meisterwerkstatt warst.
 
Du bist echt hartnäckig 😉 Worauf beziehst du deine Argumentation?
Im Artikel besteht kein Kausalzusammenhang zwischen Gruppenfreistellungserklärung und Kulanz - weil es keinen gibt !
Die Gruppenfreistellungserklärung bezieht sich ausdrücklich auf gesetzliche Ansprüche !

Im übrigen wird der Hersteller nie eine Ablehnung begründen , genauso wenig wie ein Versicherer oder ein anderes Unternehmen - Denn er muss es nicht !

Der Werkstattleiter wird dir vielleicht mündlich den Grund mitteilen, Schriftlich nicht!

.... und wenn hat es keine rechtlichen Auswirkungen , weil es ein Handelsvertreter ist und nicht der Hersteller !

VG Bebu
 
.... und lese dir bitte noch einmal den Artikel vorletzter Absatz ..... „die Hersteller dürfen GARANTIE-Arbeiten( !!!) nicht ablehnen .... dort steht Garantie und nicht Kulanz 🤔

VG Bebu
 
Garantie ist freiwillig, deshalb bietet
VW nach der 2 Jahren Gewährleistung eine von sich freiwillig angebotene Anschlussgarantie gegen Geld an.

Ich hoffe ich hab es richtig verstanden.

Die Frage ist, habe ich bei der Anschlussgarantie die gleichen Leistungen wie in den ersten 2 Jahren Gewährleistung oder fallen da viele Dinge raus?
 
Zuletzt bearbeitet:
Lt der info die ich vom Verkäufer bekommen habe, ist das so zu behandeln, wie in den ersten 2 Jahren. Sprich: Ist was kaputt (Licht oder Radio oder what ever) und ich war bei VW in der Wartung und hab die Stempel, dann wird repariert. Ich bin auf dem Thema vorab auch rumgeritten, weil ich VW gegenüber da sehr mißtrauisch bin. Was bringen mir(!) 1.600 Euro Extrakosten und VW zieht sich aus allem raus mit zig Paragraphen/Ausnahmen.
 
Gewährleistung bedeutet, dass der Händler für einen Sachmangel haften muss, der bereits bei Gefahrenübergang, also bei Übergabe des Fahrzeuges, vorhanden war. Garantie geht über das hinaus, nämlich dass VW auch Schäden übernimmt, die auch nach Gefahrenübergang bei ordnungsgemäßer Bestimmung, entstanden sind. Zu ordnungsgemäßer Bestimmung zählen auch regelmäßiger Service (nach den Bestimmungen des Herstellers). Die Leistungen der Standard-Garantie 2 Jahre oder Anschlussgarantie ist dabei genau gleich, seit VW das System umgestellt hat, dass bei Kauf des Fahrzeuges direkt eine Werks-Anschlussgarantie gewählt werden kann (gegen Aufpreis).
 
Stimmt leider nicht. Garantie ist auch freiwillig. Kulanz kann natürlich abgelehnt werden, aber nicht mit der Begründung, dass du in einer freien Meisterwerkstatt warst.
Ne Kulanz kann ohne jegliche Nennung von Gründen abgelehnt werden... Aber auch genau mit dem Grund kann jeder ablehnen mit welcher Begründung auch immer. Kulanz ist kulant und sonst gar nix. Und beim langjährigen Kunden gegenüber bin ich halt kulantee wie jmd. Der mich überall gedrückt hat und immer nur das minimale bei mir hat machen lassen
 
Ich würde das noch etwas anders formulieren: Kulanz braucht nicht abgelehnt zu werden, weil überhaupt kein Anspruch darauf besteht.

Deshalb geht eine Diskussion über zulässige Gründe für eine Ablehnung von Kulanz an der Sache vorbei.
 
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