Nein, das ist so nicht korrekt. Die zwei Jahre sind tagesgenau hinterlegt und werden auch so gezählt. Vielleicht hat dein Vorbesitzer nach 2 Monaten einen Ölwechsel gemacht?
So, ich habe hierzu ein interessantes Update:
Auf der Suche nach einer anderen Werkstatt für die jetzt anstehende 1. Inspektion (die alte hatte die Filiale geschlossen) hat sich durch den wirklich freundlichen
der neuen Werkstatt eine höchst spannende Erkenntnis ergeben. Und zwar wie folgt:
Wenn ich mal annehme, dass mein aktueller Inspektionshinweis gar nicht der Erstinspektionshinweis (= d.h. der 2 Jahre nach Auslieferung oder nach max. 40 tkm) ist, sondern ein beliebiger Hinweis danach, dann müsste der Intervallzähler also taggenau EIN Jahr vor dem jetzt als Inspektionsaufforderung ausgegebenem Datum zurückgesetzt worden sein. Und - potzblitz! - TAGGENAU zu diesem Datum (23.01.2020) war mein Bus nach dem Kauf in Niedersachsen erstmalig bei meinem ehemaligen
hier in Berlin in der Werkstatt (allerdings lediglich zum Räderwechsel). Es KÖNNTE also sein, dass vor einem Jahr der Intervallzähler versehentlich zurückgesetzt worden ist, weshalb ich im vergangenen Sommer (= 2 Jahre nach Auslieferung) leider KEINE Aufforderung zur Erstinspektion erhalten habe und jetzt ärgerlicher Weise ein reichlich halbes Jahr über der 2-Jahres-Frist bin.
Auf die heutige, persönliche vor-Ort-Nachfrage beim ehemaligen
konnte dieser meine Theorie bzw. mein Problem zwar durchaus verstehen bzw. nachvollziehen - eine (versehentliche) Rücksetzung des Zählers wurde allerdings als "ausgeschlossen" bezeichnet, da davon keinerlei Spuren im System (Fahrzeughistorie) zu finden seien. Wie es allerdings zur Rücksetzung des Zählers EXAKT am Tag des Erstkontakts meines Busses mit seiner Werkstatt kam (sofern diese Theorie zutrifft) - dazu hatte der
auch keine Idee.
Fazit: ohne wirklich eigenes Verschulden bin ich jetzt deutlich über der 2-Jahres-Frist für die Erstinspektion und den ersten Ölwechsel und kann nur stark hoffen, dass sich dass nicht noch rächt. Der "Klassiker" wäre jetzt natürlich ein Schaden, der möglicherweise (zumindest anteilig) noch über Kulanz geregelt werden könnte - der aber mit Verweis auf die Fristüberschreitung abgelehnt werden würde...
Also, an alle künftigen erstmals-Neuwagenbesitzer: nicht ausschließlich auf den Bordcomputer verlassen, sondern gern auch mit Blick auf den Kalender spätestens 23 Monate nach Auslieferung beim
nachfragen, falls bis dahin keine Inspektionsaufforderung im Display aufgepoppt sein sollte.