ID. Buzz - Mule gesichtet

Na und? Meinst Du ein brennendes Auto wird mit 100 Litern Wasser gelöscht?

"Oh, man muss viel Wasser benutzen, ohne Chemie, wenn mal ein E-Autobrennt" - und geht dann in den Garten und befüllt einen Badepool mit 10.000 Litern Leitungswasser.
Hört Ihr Euch im krampfhaften Versuch irgendwelche Gegenargument zu finden eigentlich mal selbst zu?

Dann kauft doch kein Elektroauto.
Das ist Euch doch selbst überlassen.

Meine Güte, warum müsst Ihr immer gegen Dinge rumnöhlen, die auf die sich Andere freuen?
Ihr habt auch früher in der Schule das Pausenbrot des Nachbarn schlecht gemacht, oder?

Also mit 100 liter Wasser wird das vermutl. nicht klappen, aber das was das TLF Fahrzeug mitführt, reicht in aller Regel und das ist deutlich weniger als das was nunmal in dem Tesla Datenblatt (14.000ltr.) steht
und der Werte wird mit steigender Batteriekapazität sicher nicht kleiner.
Wenn man berücksichtigt das in einer Tiefgarage mind. 3-5 E Fahrzeuge nebeneinander stehen die zwangsläufig, wie bei Verbrenner übrigens auch, mit an einem Brand beteilgt sein werden (=bewiesen)
durch die Brandweiterleitung usw. dann braucht man (schlimmstenfalls) auch die 3-5fache Menge an Löschwasser zum kühlen. Ist doch logisch.

Ist ein "themal runanway" am laufen, d. h. in der Battererie oxidiert (brennt) es, wird dort Sauerstoff frei der die Reaktion schön am laufen hält, da kannste von aussen gar nix machen - ausser Kühlen.
Ist ein Tank am brennen, wobei der meistens ja gar nicht brennt, sondern der Sprit läuft im heißem Motorraum aus versprödeten Schläuchen o. a., dann tut man da etwas Wasser mit Schaum
drüber und gut isses. Und Flusssäure wird dabei, also beim Verbrenner, auch keine produziert, nur wenn die Batterie beschädigt ist/wird und kommt mit Löschwasser in Berührung kommt.
Das könnte dann recht haarig werden, aber das ist ja politisch so gewollt.

Übrigens - ich habe/brauche keinen Badepool mit 10.000ltr. Wasserfüllung, ichhab schließlich kein E-Auto was ich schlimmstenfalls kühlen müsste - mir reicht nähmlich ein Fahrzeug.
Ich muss auch n icht auf jeden Zug aufspringen, nur weil der gerade -politisch motiviert- vorbei fährt
Wenn Du Dich auf den Zug freust , isses doch schön für Dich, mich läßt der allerdings kalt - soll heißen mir isses Wurscht.

Ich brauche auch kein Gegenargument für diese Technik, soll meinetwegen jeder das kaufen was er für richtig hält , ich habe meine Meinung dazu (und die behalte ich).
Und daher bin ich gegen das Laden von E-Fahrzeugen in Tiefgaragen, da wird es in nächster Zeit zu einigen ganz neuen Schadensfällen kommen, der Anfang ist schon gemacht.

Und dann gibt es ja auch noch die ganzen privaten Garagen, wo nach und nach die Wallboxen an die Wand geschraubt werden, ohne das es jemand mit kriegt, die Feuerwehr jedenfalls nicht.
Und da gibt es meistens auch nicht mal einen Rauchabzug (da erst ab Großgarage vorhanden).
Das wird für die FW noch richtig interessant, auch im Hinblick die Bindung von Kräften, je nach Lage.

Also wenn hier jemand rumnöhlt, bin das ganz sicher nicht ich.

So what?
 
Doppelpost - kann weg!
 
mein Sohn bekommt gerade Lachanfälle und hat gefragt, ob Du mit Deiner Kompetenz mit bei der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen willst...


Ok, bei Truppmannprüfung müsstest Du dann zwar den Unterschied zwischen „Löschen“ und „Kühlen“ verstehen, aber sonst...
Das eine ist nämlich das, was die Kameraden im Schnellangriff ausmachen, und das andere das, was hinterher aus dem Leitungsnetz befüllt wird. Macht nix, für Dich bringt die Feuerwehr auch das ganze Wasser im Auto mit zum Hausbrand 😂😂😂

PS: Die deutsche Garagen regelt für Tiefgaragen in §17 seit Jahrzehnten Dein „Problem“ ...
 
mein Sohn bekommt gerade Lachanfälle und hat gefragt, ob Du mit Deiner Kompetenz mit bei der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen willst...
Ok, bei Truppmannprüfung müsstest Du dann zwar den Unterschied zwischen „Löschen“ und „Kühlen“ verstehen, aber sonst...
Das eine ist nämlich das, was die Kameraden im Schnellangriff ausmachen, und das andere das, was hinterher aus dem Leitungsnetz befüllt wird. Macht nix, für Dich bringt die Feuerwehr auch das ganze Wasser im Auto mit zum Hausbrand 😂😂😂
PS: Die deutsche Garagen regelt für Tiefgaragen in §17 seit Jahrzehnten Dein „Problem“ ...


Also erstmal gibt es keine "Deutsche Garagenverordnung" sondern eine Muster-Garagenverordnung, ausgearbeitet von der ARGE Bau (Bauministerkonferenz) wenn ich mich nicht täusche,
welche mit mehr oder minder großen Anpassungen -durch die Bundesländer mittels Erlass oder was auch immer- bekannt gemacht werden, so zu einer eigenen Bauvorschrift werden und
in dem jeweiligen BL im Bauantragsverfahren gewürdigt werden muss (die Details suche ich jetzt nicht raus - die setze ich als bekannt vorraus).

Und - was steht da Schönes seit Jahrzehnten in der GaVO/GaV im §17 "Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzug" - schwarz auf weiß?

Also ich lese hier bei uns, seit 25 Jahren schon - weiter hab ich das jetzt nicht nachverfolgt,
eine Reichsgaragenverordnung von 1934(?) hätte ich hier noch irgendwo liegen in Altdeutsch geschrieben, aber das führt jetzt wohl zuweit - also:

"(2) Sprinkleranlagen müssen vorhanden sein
1. in Geschossen von Großgaragen,............
...........
(3) Geschlossene Großgaragen müssen für den erforderlichen Rauch- und Wärmeabzug"

Zweimal der Begriff "Großgarage"!

Beides -Sprinklerung und Rauch und Wärmeabzug- sind im Regelfall also erst ab der Grösse von Großgaragen gefordert, also >1.000m².
Für alle Garagen die flächenmäßig darunterliegen (<1.000m²) auch die geschlossenen gilt das - was ich geschrieben habe:

"Und da gibt es meistens auch nicht mal einen Rauchabzug (da erst ab Großgarage vorhanden)."

Also ich hab da jetzt mit der Deutung der GaV/GaVO/Sonderbauvorschrift mal eher kein Problem. 😜

Und auch damit nicht:

Wenn ein E-Auto brennt, dann ist das oberflächlich genauso schnell auszumachen wie ein Verbrenner. (Das ist Dein "Löschen")
Das Problem ist, beim Verbrenner erkennt man eindeutig das "Feuer aus".
Bei den bauartbedingt geschlossenen Batterien unterhalb der Sitze, vielleicht noch in einem Kasten im Fahrzeugboden eingebaut,
sieht man dies nunmal nicht sofort oder zumindest schwieriger.
Ergo kommt da erstmal jede Menge Wasser drauf um weitere Selbstentzündungen möglichst zu verhindern. (Das ist jetzt Dein Kühlen)

Hab ich sinngemäß etwas anderes geschrieben? Nö.
Soweit ist alles klar. 🤫

Es sei Dir verziehen, denn in der Truppmannausbildung wird das Baurecht, die Sonderbauten, thematisch bestenfalls nur angekratzt,
weil für den Einsatzdienst nicht unmittelbar relevant.
Hinzu kommt leider das Du die Problematik, so wie ich diese sehe, gar nicht verstehen willst oder andere Meinungen nicht zulässt.
Damit musst Du selbst klar kommen.

Ist die Allianz noch Dein Arbeitgeber?
Waren die das nicht, die neulich für Hausbesitzer die dort versichert sind neue Richtlinien rausgegeben haben, wo/wie diese Boxen usw. montiert werden sollen und wo nicht?
Warum tun die das wohl, weil die E-Mobilität so ganz easy und unproblematisch ist oder weil es schon eine ganze Reihe von Bränden unter Pergolen, Vordächern, Garagen
usw. gegeben hat?
Weißt Du was? - Geschenkt.

Wenn das obige Deine Meinung ist, dann darfst Du die gerne behalten, wenn Dir das ausreicht.
Ich behalte dafür die meinige und alles ist gut.

Und jetzt freu Dich auf Deine neue Technik,
das ist allemal besser als dieses rumpolemisieren hier.
Und ein schönes Wochenende wünsch ich Dir noch oben drauf.
 
Solange wir alle (Menschen) weiterhin soviel Fleisch essen, können wir hier machen und fahren was wir wollen
Ganz deiner Meinung!
Ich bin für Ochsen-Karren. 😳 👍
Die "tanken" ökologisch und wenn ihre Kapazität erreicht ist, gibt das ein schönes Festmahl sowie warme Kleidung! 🤪🍗🥩

Bei @FPM und @Ohlie mische ich jetzt besser nicht mit, zumal da ja sogar schon der Nachwuchs was zu sagen hat. 😳 🤔
 
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Beides -Sprinklerung und Rauch und Wärmeabzug- sind im Regelfall also erst ab der Grösse von Großgaragen gefordert, also >1.000m².
Für alle Garagen die flächenmäßig darunterliegen (<1.000m²) auch die geschlossenen gilt das - was ich geschrieben habe:

"Und da gibt es meistens auch nicht mal einen Rauchabzug (da erst ab Großgarage vorhanden)."
....
Ich kenne jetzt nur die Sonderbauverordnung NRW, und hier gilt:
- Geschlossene Mittel- und Großgaragen müssen maschinelle Abluftanlagen und so große und so verteilte Zuluftöffnungen haben, dass alle Bereiche der Garage ausreichend gelüftet werden. Bei nicht ausreichenden Zuluftöffnungen muss eine maschinelle Zuluftanlage vorhanden sein.
- Für geschlossene Mittel- und Großgaragen mit geringem Zu- und Abgangsverkehr, wie Garagen von Wohngebäuden, genügt eine natürliche Lüftung durch Lüftungsöffnungen oder über Lüftungsschächte. Die Lüftungsöffnungen müssen

1. einen freien Gesamtquerschnitt von mindestens 1 500 cm² je Garageneinstellplatz haben,
2....
...

Einzig Kleingaragen (bis 100 m²) haben keine Anforderungen an die Belüftung/Entrauchung. Da muss aber auch keiner rein zur Brandbekämpfung, das geht vom Tor aus....
 
Ich kenne jetzt nur die Sonderbauverordnung NRW, und hier gilt:
- Geschlossene Mittel- und Großgaragen müssen maschinelle Abluftanlagen und so große und so verteilte Zuluftöffnungen haben, dass alle Bereiche der Garage ausreichend gelüftet werden. Bei nicht ausreichenden Zuluftöffnungen muss eine maschinelle Zuluftanlage vorhanden sein.
- Für geschlossene Mittel- und Großgaragen mit geringem Zu- und Abgangsverkehr, wie Garagen von Wohngebäuden, genügt eine natürliche Lüftung durch Lüftungsöffnungen oder über Lüftungsschächte. Die Lüftungsöffnungen müssen

1. einen freien Gesamtquerschnitt von mindestens 1 500 cm² je Garageneinstellplatz haben,
2....
...

Einzig Kleingaragen (bis 100 m²) haben keine Anforderungen an die Belüftung/Entrauchung. Da muss aber auch keiner rein zur Brandbekämpfung, das geht vom Tor aus....

Sorry, aber........ wenn Du den Text genau liest, ist immer die Rede von "Lüftung", "belüftet", ohne weitere Anforderungen zu nennen, denn diese ist in erster Linie für die CO Beseitigung zuständig. Sieht man an den Ausführungen in den Punkten (3)-(6) im Abschnitt "Lüftung". Rauchableitung oder Rauch-und Wäremeabzug kommt gar nicht vor.
Anforderungen an Funktionserhalt werden glaube ich auch nicht gestellt.
NRW kennt also -soweit ich weiß- in der Garage egal wie groß gar keine Anlagen zur Rauchableitung (siehe unten).
Andere Bundesländer dagegen schon.
In Hessen werden u. ä. Anforderungen an Ventilatoren, Stromversorgung und die Rauchableitung selbst gestellt.


Jetzt sind wir sehr weit ab vom Thema.
 
Jetzt sind wir sehr weit ab vom Thema.
🤣 👍

Ich könnte da nun noch eine Ausarbeitung über "Atemschutz" anfügen, wobei das dann aber noch weniger mit dem ID-Dingsbums zu tun hätte. 😳🤔😂
 
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Ich könnte da nun noch eine Ausarbeitung über "Atemschutz" anfügen, wobei das dann aber noch weniger mit dem ID-Dingsbums zu tun hätte. 😳🤔😂

Nicht wenn der zu brennen anfängt, aber dann bitte mit Angabe der freiwerdenden Rauchgasmengen und der Gefährlichkeit von Flusssäure und in wie weit die Nomex Einsatzkleidung von dieser durchdrungen werden kann.

Das ist ja auch immer so ein Thema: "die FW hat ja Atemschutz" das der nur rund 20 min. funzt will keiner wissen. Mit Erkundung/Absuchen bei bescheidener Sicht hat man da nicht wirklich viel Spielraum, schon gar nicht wenn es scheißse läuft.

So aus, jetzt jibbet: - 🥩 und 🥗!!
 
.....
Anforderungen an Funktionserhalt werden glaube ich auch nicht gestellt.
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Stimmt, der Rauch denkt, er kann da nicht durch, wenn sich der Ventilator nicht dreht....
Treffen wir uns also wieder beim ID.Buzz - bei Interesse!? 8)
 
Ist die Allianz noch Dein Arbeitgeber?
Waren die das nicht, die neulich für Hausbesitzer die dort versichert sind neue Richtlinien rausgegeben haben, wo/wie diese Boxen usw. montiert werden sollen und wo nicht?
Warum tun die das wohl, weil die E-Mobilität so ganz easy und unproblematisch ist oder weil es schon eine ganze Reihe von Bränden unter Pergolen, Vordächern, Garagen
usw. gegeben hat?
Weißt Du was? - Geschenkt.

Ach herrlich.
Ja. ist mein Arbeitgeber.
Nein. es gibt keine „Richtlinie“ (dürfte es auch nicht, solange die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden. macht aber nix)
Ja. Es gibt Brände in Garagen und Caports.
Nein. Elektroautos sind nicht als erhöhte Gefahrenquelle bekannt, sogar im Gegenteil.

Was kam als Nächstes? Ach ja: die „Flusssäure“... und wir beide fahren aktuell ein Fahrzeug mit R1234yf...
ohne Worteß
 
Also mir gefällt der Versuchsträger recht gut. Den noch in einer Version mit längerem Radstand.
Würde ich in ein paar Jahren drüber nachdenken
 
Ach herrlich.
Ja. ist mein Arbeitgeber.
Nein. es gibt keine „Richtlinie“ (dürfte es auch nicht, solange die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden. macht aber nix)
Ja. Es gibt Brände in Garagen und Caports.
Nein. Elektroautos sind nicht als erhöhte Gefahrenquelle bekannt, sogar im Gegenteil.

Was kam als Nächstes? Ach ja: die „Flusssäure“... und wir beide fahren aktuell ein Fahrzeug mit R1234yf...
ohne Worteß

Wie ich schon andeutete, Du bist nicht bereit zu lesen was da wirklich steht sondern nur das was Du da lesen willst, zu lesen meinst.

Dann war es ein anderer Konzern, der seine Versicherungsbedingungen (-richtlinien) geändert hat. Und der kann das, denn die Absicherungen von Risiken ist ein privatrechtlicher Vorgang und hat mit Baurecht nichts zu tun.

Es gibt keine Bauvorschrift für Ladepunkte ausser einer prozentual Angabe in Bezug auf die Gesamtstellplatzanzahl für öffentl. Garagen.

Ein Ladepunkt ist streng genommen eine elektr. Anlage, dafür gibt es Normen, das sind keine Bauvorschriften, dies sind lediglich techn. Regeln die zudem ständig angepasst werden.

Wo habe ich geschrieben das E-Autos eine erhöhte Gefahrenquelle seien? Ich bezog/beziehe mich auf das "ausmachen" wenn ein solches brennt und das dies halt nicht so einfach ist/sein kann wie beim Verbrenner u. a. dann wenn Flussäure entsteht, was dann passiert wenn der Akku beschädigt ist/wird und dann mit Löschwasser in Kontakt kommt.

Wenn in unseren Autoklimanlagen das Kältemittel R1234yf verwendet wird, kann natürlich auch Flusssäure entstehen, wenn es sich entzündet. Es wird sich aber nicht selbst entzünden, selbstständig weiterbrennen oder neu entzünden und kann so somit dies nicht wirklich als Rechtferigung dienen, denn letztendlich resultiert daraus nur eine Risikoverdoppelung bei E-Autos (mit Klimaanlage und Akku) gegenüber Verbrennern (mit Klimaanlage ohne Akku).

Immer noch ein schönes Wochenende.
 
Leute wie Walter glauben auch, dass sie auf der Rolltreppe stehen bleiben müssen, wenn der Strom ausfällt...
 
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