mein Sohn bekommt gerade Lachanfälle und hat gefragt, ob Du mit Deiner Kompetenz mit bei der Freiwilligen Feuerwehr mitmachen willst...
Ok, bei Truppmannprüfung müsstest Du dann zwar den Unterschied zwischen „Löschen“ und „Kühlen“ verstehen, aber sonst...
Das eine ist nämlich das, was die Kameraden im Schnellangriff ausmachen, und das andere das, was hinterher aus dem Leitungsnetz befüllt wird. Macht nix, für Dich bringt die Feuerwehr auch das ganze Wasser im Auto mit zum Hausbrand
PS: Die deutsche Garagen regelt für Tiefgaragen in §17 seit Jahrzehnten Dein „Problem“ ...
Also erstmal gibt es keine "Deutsche Garagenverordnung" sondern eine Muster-Garagenverordnung, ausgearbeitet von der ARGE Bau (Bauministerkonferenz) wenn ich mich nicht täusche,
welche mit mehr oder minder großen Anpassungen -durch die Bundesländer mittels Erlass oder was auch immer- bekannt gemacht werden, so zu einer eigenen Bauvorschrift werden und
in dem jeweiligen BL im Bauantragsverfahren gewürdigt werden muss (die Details suche ich jetzt nicht raus - die setze ich als bekannt vorraus).
Und - was steht da Schönes seit Jahrzehnten in der GaVO/GaV im §17 "Feuerlöschanlagen, Rauch- und Wärmeabzug" - schwarz auf weiß?
Also ich lese hier bei uns, seit 25 Jahren schon - weiter hab ich das jetzt nicht nachverfolgt,
eine Reichsgaragenverordnung von 1934(?) hätte ich hier noch irgendwo liegen in Altdeutsch geschrieben, aber das führt jetzt wohl zuweit - also:
"(2) Sprinkleranlagen müssen vorhanden sein
1. in Geschossen von Großgaragen,............
...........
(3) Geschlossene Großgaragen müssen für den erforderlichen Rauch- und Wärmeabzug"
Zweimal der Begriff "Großgarage"!
Beides -Sprinklerung und Rauch und Wärmeabzug- sind im Regelfall also erst ab der Grösse von Großgaragen gefordert, also >1.000m².
Für alle Garagen die flächenmäßig darunterliegen (<1.000m²) auch die geschlossenen gilt das - was ich geschrieben habe:
"Und da gibt es meistens auch nicht mal einen Rauchabzug (da erst ab Großgarage vorhanden)."
Also ich hab da jetzt mit der Deutung der GaV/GaVO/Sonderbauvorschrift mal eher kein Problem.
Und auch damit nicht:
Wenn ein E-Auto brennt, dann ist das oberflächlich genauso schnell auszumachen wie ein Verbrenner. (Das ist Dein "Löschen")
Das Problem ist, beim Verbrenner erkennt man eindeutig das "Feuer aus".
Bei den bauartbedingt geschlossenen Batterien unterhalb der Sitze, vielleicht noch in einem Kasten im Fahrzeugboden eingebaut,
sieht man dies nunmal nicht sofort oder zumindest schwieriger.
Ergo kommt da erstmal jede Menge Wasser drauf um weitere Selbstentzündungen möglichst zu verhindern. (Das ist jetzt Dein Kühlen)
Hab ich sinngemäß etwas anderes geschrieben? Nö.
Soweit ist alles klar.
Es sei Dir verziehen, denn in der Truppmannausbildung wird das Baurecht, die Sonderbauten, thematisch bestenfalls nur angekratzt,
weil für den Einsatzdienst nicht unmittelbar relevant.
Hinzu kommt leider das Du die Problematik, so wie ich diese sehe, gar nicht verstehen willst oder andere Meinungen nicht zulässt.
Damit musst Du selbst klar kommen.
Ist die Allianz noch Dein Arbeitgeber?
Waren die das nicht, die neulich für Hausbesitzer die dort versichert sind neue Richtlinien rausgegeben haben, wo/wie diese Boxen usw. montiert werden sollen und wo nicht?
Warum tun die das wohl, weil die E-Mobilität so ganz easy und unproblematisch ist oder weil es schon eine ganze Reihe von Bränden unter Pergolen, Vordächern, Garagen
usw. gegeben hat?
Weißt Du was? - Geschenkt.
Wenn das obige Deine Meinung ist, dann darfst Du die gerne behalten, wenn Dir das ausreicht.
Ich behalte dafür die meinige und alles ist gut.
Und jetzt freu Dich auf Deine neue Technik,
das ist allemal besser als dieses rumpolemisieren hier.
Und ein schönes Wochenende wünsch ich Dir noch oben drauf.