Hoher Ölverbrauch T5 Multivan 132kw

also wurde der DPF nicht mit erneuert? Das hätte ja eigentlich dazu gehört laut TPI.

Gruß

Dödel
 
@CIMQUISITOR

Ich werde die Rechnung heute Abend mal raussuchen um deine Frage zu beantworten.

@hoppelfunny

Ich habe von VW einen Anruf bekommen und mir wurden (auf meinen eigen Kulanzantrag hin) 50% aufs Material zugesichert.
Welches Teil da wie viel gekostet hat oder was an Stundenlohn fällig war weiß ich nicht aus dem Kopf.
Überwiesen wurden von mir 4327,36€.
Bekommen habe ich dafür:

Ölverbrauchsmessung
neuen Motor (mit AGR)
Motorupdate
neuen Zahnriemen
eine Autowäsche

Gedauert hat das Ganze eine Woche.

Traumhaft, mit dem Eigenanteil kannst du äußerst zufrieden sein. Wäre super und sehr hilfreich, wenn du die Infos teilen würdest:danke:

Mein KoVo haut nicht hin, da ist u.a. Harnstoff mit drauf für >50€. Da muss der :D beim Copy & Paisten am Rechner was verdreht haben, ich hab doch keinen T6.:confused:
 
Dachte bislang, er wäre über 6 Monaten raus aus der Nummer. Ok.

Wenn es sich beweisen läßt, dass der Schaden schon beim Kauf bestand (Historie bei VW, Reklamierter hoher Ölverbrauch in den ersten 6 Monaten nach Kauf) ist der Händler auch im zweiten halben Jahr in der Gewährleistungspflicht.
Einen Eigenanteil mußt du dann natürlich nicht zahlen, wenn die Gewährleistung greift. Allerdings darf der Händler entscheiden wie er repariert. Ein gebrauchter Motor ohne Austausch AGR, Zahnriemen und DPF wäre dabei okay. Das Auto muß nur in dem Zustand sein, in dem du es erworben hast, also nicht besser sondern nur Mangelfrei.
Vielen Händler versuchen natürlich die Reparatur mit Neuteilen schmackhaft zu machen und das ganze über die Versicherung abzurechnen. Da muß man aber nicht drauf eingehen.

Kannst du nicht nachweisen, dass der Schaden bestand, bleibt dir nur die Garantie mit den entsprechenden Garantiebedingungen und Eigenanteilen
 
Wie gehe ich denn da argumentativ vor, dass der Sachmangel schon bei Übergabe vorlag. Ich schütte zwar seit April Öl rein, aber die Menge steigt ja erst seit Nov/Dez an?
 
Wie gehe ich denn da argumentativ vor, dass der Sachmangel schon bei Übergabe vorlag. Ich schütte zwar seit April Öl rein, aber die Menge steigt ja erst seit Nov/Dez an?
Mit Ehrlichkeit. Fahr hin und erkläre es so, wie du es hier berichtest. Wie sich das Gespräch dann entwickelt, wirst du sehen.
 
@dödelhans

Natürlich alles laut TPI (also mit DPF).
Beitrag lässt sich leider nicht mehr bearbeiten.

@hoppelfunny

Ich habe 4327,36€ bezahlt für den Motortausch laut TPI.

Hab das alles aber schon im November hier berichtet im Detail.
 
Sorry; wollte dich damit nicht nerven - find es nur für Bj und Km-Leistung eine erstaunlich kulante Regelung von VW....; prima für dich !!!
Ich hoffe auf ähnliches, falls mein Karton mal dran sein sollte ... :mad:

Und sorry, dass ich keine 37 Seiten zurückgegangen bin :rolleyes::rolleyes::p
 
@dödelhans

Natürlich alles laut TPI (also mit DPF).
Beitrag lässt sich leider nicht mehr bearbeiten.

@hoppelfunny

Ich habe 4327,36€ bezahlt für den Motortausch laut TPI.

Hab das alles aber schon im November hier berichtet im Detail.

Hattest du eine Kostenaufstellung hier hochgeladen? Bzw. wenn nicht, würdest du das machen?
Natürlich ohne persönlichen Daten. Es geht mir um Vergeleichsdaten für Material und Arbeitslohn.

Wenn ich mir den Preis für einen DPF anschaue, sind die selbst bei 50% Kulanz auf Material noch im positiven Bereich.
 
Alles gut. Das AH kam mir bei den Kosten auch etwas entgegen.
Aber trotzdem schade ums Geld.
Das war mein erster Motorschaden seit ich vor 18 Jahren das erste mal ein Fahrzeug besessen habe.
Und mit dem Bus bin ich sicher nicht so unterwegs gewesen wie mit meinem ersten Wagen.
Ein Toyota Corolla Bj. 91 den ich 130tkm teilweise recht hart ran genommen habe.
Der hat bei 200tkm kaum Öl verbraucht.
Nur die erste Kupplung wurde langsam schlapp.

Umso neuer meine Autos wurden, desto mehr ist kaputt gegangen.

@CIMQUISITOR

ich werde die Rechnung heut Abend raussuchen und teilen
 
Danke!

Meinen 85er Golf II GTI habe ich mit 19 Jahren und 272tkm abgegeben, war mein erstes selbstbezahltes Auto, wüßte nicht, dass der nennenswert Öl verbraucht hat und der wurde auch nicht geschont. Den würde ich mir glatt wieder kaufen, der war robust, selbst die Scheinwerfer aus DDR-Produktion.
 
Wie gehe ich denn da argumentativ vor, dass der Sachmangel schon bei Übergabe vorlag. Ich schütte zwar seit April Öl rein, aber die Menge steigt ja erst seit Nov/Dez an?

Erstmal das Gespräch suchen. Ich fürchte, ihr müßt euch versuchen gütlich zu einigen, denn wenn das vor Gericht geht, stehen zwei Fragen im Raum:

1. Wieviel Öl hat er nach dem Kauf verbraucht. Waren es unter 0,5Liter auf 1000km lag kein Mangel vor
2. Wenn er über 0,5 Liter verbraucht hat, wieso hast du es so spät reklamiert.

Da die Beweislast in den zweiten 6 Monaten bei dir liegt, wirst du beweisen (nicht behaupten) müssen, dass er bei Übergabe schon defekt war, also über 0,5 Liter auf 1000km verbraucht hat. Als Beweis würden mir da nur Einträge in der Wartungshistory bei VW oder Zeugen einfallen.
 
Da die Beweislast in den zweiten 6 Monaten bei dir liegt, wirst du beweisen (nicht behaupten) müssen, dass er bei Übergabe schon defekt war, also über 0,5 Liter auf 1000km verbraucht hat. Als Beweis würden mir da nur Einträge in der Wartungshistory bei VW oder Zeugen einfallen.

Das ist nicht ganz korrekt.

Im Gewährleistungsrecht sieht es so aus, dass der Fehler "im Keim" schon vorgelegen haben muss. Das bedeutet aber nicht, dass schon was defekt sein muss. Sonst würde ja aus der Gewährleistung nur eine kurze Übergabegarantie.

Die Gewährleistungszeit dient dann dazu, den Fehler zu bemerken bzw. ist die Zeit, die der Fehler braucht um sich sichtbar zu manifestieren.

Der Ölverbrauch ist ein klassisches Beispiel dafür: Es ist ein Fehler da, der sich aber erst später manifestiert.

Er muss also nur nachweisen, dass das zu Grunde liegende Problem bereits bei der Übergabe vorhanden war.

Das einzige Problem hier bleibt der Nachweis und die Durchsetzung.

Gruß, Marcus
 
Das ist nicht ganz korrekt.

Im Gewährleistungsrecht sieht es so aus, dass der Fehler "im Keim" schon vorgelegen haben muss. Das bedeutet aber nicht, dass schon was defekt sein muss. Sonst würde ja aus der Gewährleistung nur eine kurze Übergabegarantie.

Die Gewährleistungszeit dient dann dazu, den Fehler zu bemerken bzw. ist die Zeit, die der Fehler braucht um sich sichtbar zu manifestieren.

Der Ölverbrauch ist ein klassisches Beispiel dafür: Es ist ein Fehler da, der sich aber erst später manifestiert.

Er muss also nur nachweisen, dass das zu Grunde liegende Problem bereits bei der Übergabe vorhanden war.

Das einzige Problem hier bleibt der Nachweis und die Durchsetzung.

Gruß, Marcus
Das finde ich äußerst interessant: das würde nach meiner Auffassung die juristische Durchschlagskraft einer Ölanalyse mit überhöhten Werten deutlich aufwerten.

Weil ich in anderer Sache ohnehin einen Fach-Anwalt für Kfz-Themen konsultieren muß, werde ich ihn dazu mal fragen. (Nein, keine MPU oder derlei, sondern mir ist einer in meinen A2 reingefahren und selbst "ganz normale" Versicherungsschäden sollte man heutzutage immer anwaltlich begleiten lassen. Was für Zeiten.)
 
Das finde ich äußerst interessant: das würde nach meiner Auffassung die juristische Durchschlagskraft einer Ölanalyse mit überhöhten Werten deutlich aufwerten.

Ja und nein.

Wenn innerhalb der Gewährleistung was passiert auf jeden Fall - wäre sicherlich auch hilfreich bei der Beweislastumkehr.

Wenn die Gewährleistung erst mal vorbei ist dann spielt es keine Rolle mehr. Es gibt keinerlei Konstellation die die Gewährleistung verlängert.

Gruß, Marcus
 
.....
Weil ich in anderer Sache ohnehin einen Fach-Anwalt für Kfz-Themen konsultieren muß...

Mir geht es ähnlich...meinen T5 hab ich vor über einem halben Jahr gekauft und nun habe ich den Händler kontaktiert. Ich bin dabei, erstmal die nicht bei VW gelaufenen Inspektionen dokumentiert zu bekommen. Werde dann meinem Händler auf die Gewährleistung ansprechen und Ihm vorschlagen, dass ich mich versuche mich um das Material bei VW zu kümmern (Sonderkulanz) und er den Spass dann einbaut. Mal schauen wie er reagiert.

Zur Not versuche ich es über den Anwalt.

Gruß,
Sanitz
 
Ich bin dabei erstmal die nicht bei VW gelaufenen Inspektionen dokumentiert zu bekommen.

Wenn nicht alle Inspektionen bei VW gemacht wurden dann wird das sehr, sehr schwierig werden. Die Inspektionen sind DER Punkt an dem Kulanz vor allem hängt.

Gruß, Marcus
 
Wenn nicht alle Inspektionen bei VW gemacht wurden dann wird das sehr, sehr schwierig werden. Die Inspektionen sind DER Punkt an dem Kulanz vor allem hängt.

Gruß, Marcus

Da hast du wohl Recht, nur der :D hat mir nach der Ablehnung der Ersten allgemeinen Kulanzanfrage gesagt, ich sollte die nicht bei VW durchgeführten, mit Checkliste und Rechnung belegen, um da evtl. bei einer Sonderkulanzanfrage Glück zu haben. Die Checklisten und Rechnungen habe ich fast zusammen (waren nur zwei), obwohl das alles vor meiner Zeit war. Ich hoffe, das funktioniert irgendwie....:help:

Gruß,
Sanitz
 
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