Hilfe bei Parkschaden

Rechtsempfinden hin oder her, selbst wenn es für einen Subjektiv eindeutig ist. Recht haben und Recht bekommen sind dann auch noch möglicherweise unterschiedlich. Da hier wohl die wenigsten sich damit richtig auskennen, sind das hier alles nur Vermutungen.
 
Fakt ist, der Radfahrer hat mit seinem Rad das Fahrzeug beschädigt.
Das steht wo? Der Radfahrer hat ausgesagt, dass er bzw. sein Rad gegen den Bus geschubst wurde. Demzufolge hat er den Bus nicht beschädigt.
 
Jetzt komm ich nicht mehr mit.
Wer hat denn deiner Meinung nach den Bus beschädigt?
Das war doch wohl zweifellos der Radfahrer.
Strittig ist doch nur, ob er für den durch ihn angerichteten Schaden aufkommen muss, da er behauptet gegen den Bus geschupst worden zu sein.
 
Wo ist das Problem?
Es war das Rad des Radlers das den Bus beschädigt hat.
Also sollte der Radfahrer zahlen müssen.
Die vermeintliche Entschuldigung muss zunächst als Schutzbehauptung gewertet werden - jedenfalls so lange bis das Gegenteil bewiesen werden kann.
Im Übrigen scheint mir diese Schutzbehauptung an den Haaren herbeigezogen zu sein ..., zwar nicht auszuschließen, aber ausgesprochen unwahrscheinlich.
Für die Schadensfeststellung und Schadensbegleichung auch unerheblich.
 
Jetzt komm ich nicht mehr mit.
Wer hat denn deiner Meinung nach den Bus beschädigt?
Laut Aussage des Radfahrers war es ein ihm Unbekannter, der den Zeugen gegen den Bus gestoßen hat.
Das war doch wohl zweifellos der Radfahrer.
Strittig ist doch nur, ob er für den durch ihn angerichteten Schaden aufkommen muss, da er behauptet gegen den Bus geschupst worden zu sein.
Wenn er geschubst wurde, ist er nicht der Verursacher. Wenn es nicht so war, dann ist nicht mal sicher, ob der Radfahrer überhaupt vor Ort war, denn einen weiteren Zeugen gibt es bisher nicht. Man tut also gut daran, der Aussage zu glauben.
 
Es war das Rad des Radlers das den Bus beschädigt hat.
Also sollte der Radfahrer zahlen müssen.
Wie kommst du jetzt auf die Idee? Wenn jemand Pflastersteine aus deiner Einfahrt reißt und damit Fenster einschlägt, willst du dann auch für den Schaden haften, bis du den Täter gefunden hast? Das kann kaum dein Ernst sein.
 
Wie kommst du jetzt auf die Idee? Wenn jemand Pflastersteine aus deiner Einfahrt reißt und damit Fenster einschlägt, willst du dann auch für den Schaden haften, bis du den Täter gefunden hast? Das kann kaum dein Ernst sein.

Ich vermute mal, dass das Rad nicht allein unterwegs war, möglicherweise war es in Begleitung seines Besitzers.
 
Ich hatte ja bereits das Beispiel des Schubsopfers in der U Bahn gebracht. Das zeigt am Ende die Situation auf.

Wurde er geschubst, hat er den Unfall nicht verursacht. Er war quasi das "Medium", wie ein Stein, der auf das Auto geworfen wird. Auch da ist der Stein nicht der Verursacher, sondern der Werfer. - Natürlich auch nicht der, der den Stein im Vorgarten bereitgehalten hat.

Wie oben bereits gesagt, muss niemand seine Unschuld beweisen. Das würde unser gesamtes Rechtssystem auf den Kopf stellen. Daher muss der Radfahrer auch nicht seine Unschuld beweisen.

Die einzige Abweichung von diesen Grundsätzen wäre die Betriebsgefahr - die gibt es aber bei einem Fahrrad nicht. Daher greifen auch die ganzen, bisher in diesem Thread aufgeführten, PKW Beispiele nicht.
 
Zitat @MarcusMüller:

[...Wie oben bereits gesagt, muss niemand seine Unschuld beweisen. Das würde unser gesamtes Rechtssystem auf den Kopf stellen. Daher muss der Radfahrer auch nicht seine Unschuld beweisen....]

Ich hoffe das Du hier Unrecht hast.
Wenn ich mit meinem Rad unterwegs bin und ein Auto beschädige, bin ich der Verursacher.
Wenn ich dann behaupte das hier ein fremder „Schubser“ verantwortlich ist, ist das eine Schutzbehauptung die nur dann relevant ist, wenn Zeugen dieses bestätigen können.
 
Laut Aussage des Radfahrers war es ein ihm Unbekannter, der den Zeugen gegen den Bus gestoßen hat.

Wenn er geschubst wurde, ist er nicht der Verursacher. Wenn es nicht so war, dann ist nicht mal sicher, ob der Radfahrer überhaupt vor Ort war, denn einen weiteren Zeugen gibt es bisher nicht. Man tut also gut daran, der Aussage zu glauben.

Ich bezog mich auf deine Antwort "Demzufolge hat er den Bus nicht beschädigt" und das ist falsch. Klar hat der Radfahrer den Bus beschädigt, strittig ist ob er daran schuld ist oder ein unbekannter Dritter, bzw. er für den Schaden aufkommen muss.
Ich denke, dass sich diese Frage hier nicht abschließend klären läßt. Die wenigsten hier sind Juristen und selbst die Gerichte urteilen oft unterschiedlich.
 
Weil der Radfahrer nun mal gegen den gekommen ist. Ob er deswegen auch der Verursacher ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
 
Also , keine Privathaftpflichtversicherung wird für einen Schaden zahlen ,für den der Radfahrer nicht haftet .
Haften wird er nur nach Verschulden und nicht weil er gebenfalls einfach am falschen Zeitpunkt am falschen Ort war.

Wenn jemand einen Menschen vor dein Auto schubst , willst du dann auch den Schaden von diesem Menschen ersetzt haben ?
Wohl kaum , der Verursacher ist ja selbst Opfer - genau wie der Radfahrer 🚴‍♂️.
Aber zum Glück gibt es ja Vollkaskoversicherungen 😉

VG Bebu
 
Ob der den Schaden verursachende Radfahrer selbst „Opfer“ ist, entspricht doch nur der Behauptung des Radfahrers.
Ohne weitere Zeugen ist der Radfahrer verantwortlich für den Schaden - eigentlich ganz einfach.
 
Also , keine Privathaftpflichtversicherung wird für einen Schaden zahlen ,für den der Radfahrer nicht haftet .
Haften wird er nur nach Verschulden und nicht weil er gebenfalls einfach am falschen Zeitpunkt am falschen Ort war.

Wenn jemand einen Menschen vor dein Auto schubst , willst du dann auch den Schaden von diesem Menschen ersetzt haben ?
Wohl kaum , der Verursacher ist ja selbst Opfer - genau wie der Radfahrer 🚴‍♂️.
Aber zum Glück gibt es ja Vollkaskoversicherungen 😉

VG Bebu

Also in dem von Dir erwähnten Fall , dass jemand anscheinend vor mein fahrenden Auto geschubst wird, ist doch ein wenig anders. Ich sitze ja im Auto und bekomme mit hoher Wahrscheinlichkeit den Vorfall mit. Somit wäre die Person die geschubst wurde fein raus. Natürlich abgesehen von den hoffentlich nicht schlimmen Verletzungen. Die Person ist aber auch deshalb fein raus, weil ich ja Zeuge bin. Zudem bewegt sich ja mein Auto, wo ja auch zusätzlich die oft angesprochene Betriebsgefahr von meinem Auto greift. In diesem Fall für mich auch okay, da die geschubste Person keinen Fehler gemacht hat. Ich bin ja Zeuge.
Aber das ist ja bei den besagten Radfahrer ganz anders. Es gibt für den Vorfall anscheinend keine Zeugen und mein Auto hat gestanden und der Motor war aus, weil geparkt. Damit ist die Betriebsgefahr auch raus.
Ich finde es nur Schade, so lese ich das hier raus, dass ich als Geschädigter beweisen muss das es vielleicht nur eine Schutzbehauptung ist.
Ich bin weiter gespannt was am Ende raus kommt und hoffe sehr, dass Du nicht am Ende auf die Kosten sitzen bleibt. Das fände ich weiterhin nicht fair.
 
Anderes Beispiel:

Dein Haus brennt ab. Du warst im Haus, konntest Dich aber retten. Das sagst Du auch aus.

Jetzt kommt die Versicherung und sagt, Du hast das Haus angezündet. Du warst schließlich drin. Wenn es nicht so war, so sollst Du das bitte beweisen. - Schließlich ist es naheliegend, dass Du den Brand verursacht hast. Dass das Haus aus einem anderen Grund in Brand geraten sei, ist nur eine Schutzbehauptung.
 
Ich finde es nur Schade, so lese ich das hier raus, dass ich als Geschädigter beweisen muss das es vielleicht nur eine Schutzbehauptung ist.
Das ist falsch. "Du" musst als Geschädigter gar nichts beweisen, weil dir ja auch nichts vorgeworfen wird. Wenn "du" an jemandes Geldbeutel ran willst - aber nur dann - musst du natürlich nachweisen, dass du demjenigen gegenüber auch einen Anspruch hast. Dass der Geldbeutelbesitzer auf seinem Rad saß, als jemand ihn gegen "dein" Auto geschubst hat, wird da wohl kaum ausreichen. Da könnte ja jeder mit nem Kratzer und ner Delle kommen und Geld verlangen.

Also für den TE: Eigene Zeugen suchen oder zur Vollkasko gehen.
 
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