Hilfe bei Parkschaden

Thomse

Aktiv-Mitglied
Ort
Schlewig-Holstein
Mein Auto
T5 Multivan
Erstzulassung
2014
Motor
TDI® 103 KW
DPF
ab Werk
Getriebe
6-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Editionsmodell (25/Match/Special)
Radio / Navi
RNS 315
Umbauten / Tuning
Bearlock
Votronic Triple
Surfbox Malibu XL
Hallo,

ich benötige mal eure Hilfe bei meinem Parkschaden. Leider finde ich derartiges nicht.

Mein Auto wurde beschädigt (große Kratzer an der Tür) und die Polizei hat mir einen Zettel hinterlassen. Ich rief dort an und mir wurde folgendes berichtet:

Ein Mann wurde mit seinem Fahrrad von einem Unbekannten gegen meinen Bus geschubst. Der Unbekannte ist geflüchtet, der Mann hat dann Anzeige bei der Polizei erstattet und auch die Beschädigung am Fahrzeug gemeldet.

Meine Frage: Kommt dafür eventuell die Haftpflichtversicherung der Person auf, auch wenn der Unbekannte eigentlich der Verursacher ist?

Viele Grüße
Thomas
 
Ich sage nein, da die Ursache von einem Dritten gesetzt wurde und wenn dann kommt deine Vollkasko dafür auf.
Kann diese Schilderung denn als Schutzbehauptung ausgeschlossen werden ?

War das Schubsen vorsätzlich oder fahrlässig ?

Hat die Polizei eine Verkehrsunfallflucht oder gar einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehrs aufgenommen ?

Gruß, Andreas
 
Sehe ich anders. Problem ist der der die Anzeige erstellt, muss die Wahrheit sagen. Der Beschuldigte kann diese verweigern. Ich würde mich an denwenden, der den Schaden verursacht hat.
 
Aussageverweigerungsrecht gehört ins Strafrecht und hat mit dem BGB nichts zu tun welches den Schadenersatz regelt.

Oder verstehe ich deine Aussage falsch ?
 
Ich sage nein, da die Ursache von einem Dritten gesetzt wurde ......
Ich bin mir nicht sicher, ob man das so pauschal sagen kann.
Nach meinem Rechtsverständnis sollte der TS den Schaden vom Radfahrer (bzw dessen Versicherung) bezahlt bekommen.
Der Radfahrer wiederum muß dann sehen, dass er sein Geld von dem Schubser wieder bekommt.
Ich würde mich mal bei einer kompetenten Stelle erkundigen. Evtl. kann da ja sogar die Polizei schon Auskunft geben.
 
Ich bezweifle, dass vom Radfahrer da was zu holen ist. Das würde nur über die Betriebsgefahr funktionieren - die ist bei einem Fahrrad aber vergleichsweise klein.
 
Ich bezweifle, dass vom Radfahrer da was zu holen ist. Das würde nur über die Betriebsgefahr funktionieren - die ist bei einem Fahrrad aber vergleichsweise klein.
Hm, das bedeutet dann, dass Radfahrer generell nicht für von Ihnen verursachte Schäden aufkommen müssen? Das kann und will ich nicht glauben. Normaler Weise ist so etwas doch über die Haftpflicht abgedeckt.

Aber bei der deutschen Rechtsprechung hilft das allgemeine Rechtsempfinden meist sowieso nicht weiter. Daher meine ich, dass die Frage besser Leuten vom Fach gestellt werden sollte.
 
Aber bei der deutschen Rechtsprechung hilft das allgemeine Rechtsempfinden meist sowieso nicht weiter.
+1

Und generell:
Um wieviel 1000 EUR Schaden geht es denn hier.

Denn für ne Delle von 600 EUR (unter der Hand für unter 200 zu machen), wird sich hier keine Sekretärin eines Rechtsanwalts um einen Termin bemühen.
Alternativ macht das ein RA, will aber (logisch) zum Schaden zusätzlich auch ein Honorar, das du dann auch erst mal zahlen darfst.
Aber das ist auch nur meine persönliche Meinung.

Dennoch interessiert mich die rechtliche Lage sehr.
Wirrer Gedanke meinerseits:
Den Schubser wird man nie finden. Wenn es nicht vorm Aldi war und die Polizei nicht 100 Zeugen hat, dass da gar kein Schubser war, ist das natürlich eine geil-wassersichte Schutzbehauptung und man wird nie das Gegenteil beweisen können.
 
Ich würde einfach den Fahrradfahrer auf Schadenersatz verklagen und fertig.
An den Schubser kann glauben, wer will ich würde das nicht.
Irgendwas wird schon rauskommen, mit einer Rechtsschutzversicherung sowieso kein Problem.
 
Naja, ist ja eigentlich analog zu einem klassischen Auffahrunfall mit drei Beteiligten zu betrachten, könnte man meinen.
Ohne Zeugen dürfte es schwierig werden für den Radfahrer, um einen Schadenersatz beim geparkten Fahrzeug herumzukommen. Der genaue Unfallhergang wird nicht mehr zu rekonstruieren sein. Fakt ist, dass der Radler den Bus beschädigt hat, warum auch immer. Sollte ja auch kein großes Diskussionsthema werden, sofern der Radler eine Privathaftpflichtversicherung hat. Hat ja jeder vernünftige Mensch hoffentlich, insbesondere wenn man öfters per Radl unterwegs ist.

Z.B.:
Nachweispflicht liegt beim vermeintlich Aufgeschobenen
Und selbst wenn die Wahrscheinlichkeit für ein aktives Auffahren durch die Klägerin nicht größer wäre als für ein Aufschieben durch den Beklagten-Pkw, würde dies nichts daran ändern, so das OLG, dass die Klägerin bereits im Ansatz nicht den ihr obliegenden Nachweis erbracht habe, dass sie von dem Beklagten-Pkw auf das vor ihr befindliche Fahrzeug aufgeschoben wurde.

Damit trägt die Klägerin die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wurde nicht zugelassen.

(OLG München, Urteil v. 12.05.2017, 10 U 748/16)
 
Wenn mich ein Honk gegen ein Fahrzeug schubst, und ich nach freundlicher Meldung hinterher vom Fahrzeugbesitzer verklagt werde, würde ich in Zukunft nie wieder irgendwas wahrheitsgemäß melden, sondern mich einfach auch verpissen.
 
... und wenn Dich jemand sieht und anzeigt (oder festhält) war‘s dann halt Fahrerflucht, und Du gehst bis auf Weiteres zu Fuß.
Frage des Themenstarters war aber nicht, ob und wie man sich am besten aus dem Staub macht, wenn man Pech im Straßenverkehr hatte, sondern ob jemand, und wenn ja, wer ihm wohl seinen Parkschaden bezahlen muss.

Nochmal zurück zur Auffahrunfall-Analogie: Du fährst mit dem Auto, dann fährt Dir einer von hinten rein und schiebt Dich auf den Vordermann und haut ab - das gibt Dir dann das Recht, ebenfalls abzuhauen und den vordersten der drei Autos auf seinem Schaden sitzen zu lassen?

Wohlgemerkt, hier geht‘s wohl weniger um Gerechtigkeitsempfinden oder Moral oder sonstwas, sondern eher nur um die Frage, ob der - laut eigener Aussage geschubste - Radler den Schaden am geparkten Bus zahlen muss. Und ich denke, das muss er, vermute ich.

Und wenn mir sowas unglaublich Ärgerliches als Radfahrer passieren würde, würde ich den Übeltäter verfluchen, aber den Vorfall meiner Privathaftpflichtversicherung melden - für solche Missgeschicke schließt man sie nämlich ab, und dann braucht man sich auch nicht einer Fahrerflucht strafbar zu machen. Es gibt Schlimmeres als verbeultes Blech, und ja, leider gibt es Missgeschicke, weil irgendein Vollhonk Schaden anrichtet ... .
 
Zuletzt bearbeitet:
... oder für den Festgehaltenen ... 😉
 
Ich meinte "rechtlich" ;)
 
Naja, ist ja eigentlich analog zu einem klassischen Auffahrunfall mit drei Beteiligten zu betrachten, könnte man meinen.

Das Problem ist hier ein anderes: Der eigentliche Verursacher ist nicht greifbar.

In diesem Fall greift höchstens das Betriebsrisiko - da wird bei einem Fahrrad nicht viel zu holen sein.
 
Also ich rempel jemanden mutwillig rüde um so das dieser stürzt und dabei einen Außenspiegel abreisst. Dann erwartet der Fahrzeugbesitzer von dem gerempelten, daß er den Schaden ersetzt, nicht ich? Meines Erachtens eine komische Rechtsauffassung.
 
Meiner Meinung nach zahlt die Privathaftpflicht des Fahrradfahrers, Sofern die besteht. Ansonsten muss der Radler aus eigener Tasche zahlen. Die Versicherung wiederum versucht den Unbekannten ausfindig zu machen und macht die Kosten geltend.
LG
Holger
 
So ist das. Im übrigen dürfte es schon einen Unterschied machen, ob es außer dem Radfahrer noch Zeugen für den behaupteten Tathergang gibt. Ansonsten wird‘s halt schwieriger mit der Unschuldsvermutung für den Radler. Unstrittig scheint halt, dass er gegen den Bus geprallt ist. Alles andere beruht auf der Aussage des Radlers.

Anderer Fall, rechtlich absolut identisch: bei einer Autofahrt im Regen ist vor mir ein Autofahrer ohne Blinken etc. plötzlich ausgeschert. Ich musste Vollbremsung machen (damals noch ohne ABS, ESP etc.,) rutschte in die Leitplanke und blieb liegen, der Spurwechsler ist abgehaut, Kennzeichen unbekannt. Ich rief die Polizei, erstattete Anzeige gegen unbekannt gegen den Unfallverursacher, die Leitplanke musste natürlich ich selbst bezahlen (bzw. meine PkW-Haftpflichtversicherung).

Also exakt gleicher Sachverhalt. Keine „komische Rechtsauffassung“, sondern offenbar geltendes Recht ... .😉
Ja, das Leben kann so ungerecht sein ...!
 
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