Hilfe bei Parkschaden

Anderes Beispiel:

Dein Haus brennt ab. Du warst im Haus, konntest Dich aber retten. Das sagst Du auch aus.

Jetzt kommt die Versicherung und sagt, Du hast das Haus angezündet. Du warst schließlich drin. Wenn es nicht so war, so sollst Du das bitte beweisen. - Schließlich ist es naheliegend, dass Du den Brand verursacht hast. Dass das Haus aus einem anderen Grund in Brand geraten sei, ist nur eine Schutzbehauptung.

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich ... 😉
 
@Schlammdackel

wie so Schutzbehauptung ? Er braucht keinen Zeugen ! Der PKW- Halter braucht Zeugen, wenn er die Schutzbehauptung beweisen will !
Na ja , wir werden es erfahren .
 
Das ist falsch. "Du" musst als Geschädigter gar nichts beweisen, weil dir ja auch nichts vorgeworfen wird. Wenn "du" an jemandes Geldbeutel ran willst - aber nur dann - musst du natürlich nachweisen, dass du demjenigen gegenüber auch einen Anspruch hast. Dass der Geldbeutelbesitzer auf seinem Rad saß, als jemand ihn gegen "dein" Auto geschubst hat, wird da wohl kaum ausreichen. Da könnte ja jeder mit nem Kratzer und ner Delle kommen und Geld verlangen.

Also für den TE: Eigene Zeugen suchen oder zur Vollkasko gehen.

Bei den Fällen „da kann ja jeder kommen mit nem Kratzer und ner Delle“ gebe ich Dir gerne recht. In diesen Fällen flüchten ja die üblichen Verursacher unerkannt. Da kann ich mir ja nicht den nächsten der vorbei kommt schnappen und ihn die Schuld dafür geben.
Das ist doch hier aber nicht der Fall. Der Radfahrer hat sich selber bei der Polizei gemeldet und bestätigt das er mit seinem Fahrrad das Fahrzeug beschädigt hat. Das ist ja unstrittig. Richtig ? Also gibt er es ja selber zu. Nun behauptet er aber, dass es passiert ist weil er geschubst wurde. Aber das ist eben nur eine Aussage die er nicht durch Zeugen bestätigen kann. Und da sehe ich leider das Problem. Ich sehe ihn durch seine Behauptung in der Beweispflicht.
Notfalls könnte man ja auch noch einen Gutachter einschalten. Der könnte ja mit den Aussage des Radfahrers über den Hergang einfach versuchen die Beschädigung zu rekonstruieren. Und darauf wird es vermutlich am Ende heraus laufen.

Wie auch immer. Wir lassen uns alle überraschen, was am Ende der eigentliche Geschädigte schreibt wenn alles entschieden ist.
 
Der Radfahrer hat sich selber bei der Polizei gemeldet und bestätigt das er mit seinem Fahrrad das Fahrzeug beschädigt hat. Das ist ja unstrittig. Richtig ?
Nein falsch. Zum gefühlt hundertsten mal: Der Radfahrer hat ausgesagt, dass ein Dritter den Bus mit dem Fahrrad des Zeugen beschädigt hat. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Der Radfahrer hat nach seiner Zeugenaussage gar nichts beschädigt. Er ist nur Zeuge. Ob er Täter oder Verursacher ist, müsste durch weitere Zeugen geklärt werden. Solang es die nicht gibt ist davon auszugehen, dass der Radfahrer auch nichts beschädigt hat, sondern der Schubser.
 
Nein falsch. Zum gefühlt hundertsten mal: Der Radfahrer hat ausgesagt, dass ein Dritter den Bus mit dem Fahrrad des Zeugen beschädigt hat. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Der Radfahrer hat nach seiner Zeugenaussage gar nichts beschädigt. Er ist nur Zeuge. Ob er Täter oder Verursacher ist, müsste durch weitere Zeugen geklärt werden. Solang es die nicht gibt ist davon auszugehen, dass der Radfahrer auch nichts beschädigt hat, sondern der Schubser.

Okay....
 
Will‘s hier noch mal zitieren, denn für mich ist die Rechtslage die Gleiche (und nein, hat gar nix mit Betriebsgefahr zu tun ...!):

„Nachweispflicht liegt beim vermeintlich Aufgeschobenen
Und selbst wenn die Wahrscheinlichkeit für ein aktives Auffahren durch die Klägerin nicht größer wäre als für ein Aufschieben durch den Beklagten-Pkw, würde dies nichts daran ändern, so das OLG, dass die Klägerin bereits im Ansatz nicht den ihr obliegenden Nachweis erbracht habe, dass sie von dem Beklagten-Pkw auf das vor ihr befindliche Fahrzeug aufgeschoben wurde.

(OLG München, Urteil v. 12.05.2017, 10 U 748/16)“

Wenn der Radler gegen das Auto gegenrumpelt ist, muss er den ihm „obliegenden Nachweis erbracht“ haben, dass er gestoßen wurde. Dieser Nachweis fehlt, keine Zeugen, Anschein, zu nah hingefahren, warum wurde er geschubst, ist doch alles womöglich nur blablabla ... als Schutzbehauptung. Irgendwo schrieb der Themenstarter aber auch „zwischen den Zeilen“, dass es im Hintergrund auch noch andere Diskussionspunkte gab. Möglicherweise Vorgeschichte, warum der Radler gestoßen wurde. Insofern könnte es auch sein, dass wir uns alle hier verennen. Vermutlich ist inzwischen alles gesagt, nur noch nicht von jedem 😉 Wäre prima, wenn schlussendlich nach Abschluss des „Falles“ der Themenstarter kurz postet, wie‘s ausgegangen ist. Schließlich haben sich hier alle so viel Mühe gegeben mit „juristischer“ 😉Beratung ...
 
„Nachweispflicht liegt beim vermeintlich Aufgeschobenen
Und selbst wenn die Wahrscheinlichkeit für ein aktives Auffahren durch die Klägerin nicht größer wäre als für ein Aufschieben durch den Beklagten-Pkw, würde dies nichts daran ändern, so das OLG, dass die Klägerin bereits im Ansatz nicht den ihr obliegenden Nachweis erbracht habe, dass sie von dem Beklagten-Pkw auf das vor ihr befindliche Fahrzeug aufgeschoben wurde.

Das ist auch nicht vergleichbar - auch wenn es noch 5x gepostet wird.

Im genannten Fall gab es entweder einen oder zwei Auffahrunfälle. Es sind offensichtlich 3 Fahrzeuge aufeinander aufgefahren (bzw. zwei FZG auf ein 3.). Das dies passiert ist, ist unstrittig und auch zu beweisen. Entscheidend ist hier die Reihenfolge der Unfälle: Gab es einen Unfall oder aber zwei.
 
Will‘s hier noch mal zitieren, denn für mich ist die Rechtslage die Gleiche (und nein, hat gar nix mit Betriebsgefahr zu tun ...!):

„Nachweispflicht liegt beim vermeintlich Aufgeschobenen
Und selbst wenn die Wahrscheinlichkeit für ein aktives Auffahren durch die Klägerin nicht größer wäre als für ein Aufschieben durch den Beklagten-Pkw, würde dies nichts daran ändern, so das OLG, dass die Klägerin bereits im Ansatz nicht den ihr obliegenden Nachweis erbracht habe, dass sie von dem Beklagten-Pkw auf das vor ihr befindliche Fahrzeug aufgeschoben wurde.

(OLG München, Urteil v. 12.05.2017, 10 U 748/16)“

Wenn der Radler gegen das Auto gegenrumpelt ist, muss er den ihm „obliegenden Nachweis erbracht“ haben, dass er gestoßen wurde. Dieser Nachweis fehlt, keine Zeugen, Anschein, zu nah hingefahren, warum wurde er geschubst, ist doch alles womöglich nur blablabla ... als Schutzbehauptung. Irgendwo schrieb der Themenstarter aber auch „zwischen den Zeilen“, dass es im Hintergrund auch noch andere Diskussionspunkte gab. Möglicherweise Vorgeschichte, warum der Radler gestoßen wurde. Insofern könnte es auch sein, dass wir uns alle hier verennen. Vermutlich ist inzwischen alles gesagt, nur noch nicht von jedem 😉 Wäre prima, wenn schlussendlich nach Abschluss des „Falles“ der Themenstarter kurz postet, wie‘s ausgegangen ist. Schließlich haben sich hier alle so viel Mühe gegeben mit „juristischer“ 😉Beratung ...

Noch ein Nachtrag dazu:

Entscheidend im Fall des Auffahrunfalls ist, dass der Unfallhergang strittig ist: Wurde das 2. FZG aufgeschoben oder aber nicht.

Das ist hier nicht der Fall. Der Radfahrer hat den Hergang geschildert, andere Zeugen gibt es nicht. Sofern es also keine anderen Beweise gibt, ist die Aussage des Radfahrers nicht anzuzweifeln. Ein Beispiel dafür wäre z.B. wenn der Radfahrer versucht hätte, sich fahrend durch eine enge Lücke zu zwängen. Dann wäre es naheliegend, dass der Sturz eine andere Ursache hatte als geschildert.

Der Geschädigte mag den Hergang bezweifeln, er kann es aber schlechterdings nicht, da er eben kein Zeuge des Unfalls war.

Ich verstehe durchaus, dass hier das Gerechtigkeitsgefühl eine andere Ansicht nahelegt, rechtlich ist es aber letztendlich eindeutig.
Genau das ist ja der Grund, dass es für KFZ das Betriebsrisiko gibt.
 
Nein falsch. Zum gefühlt hundertsten mal: Der Radfahrer hat ausgesagt, dass ein Dritter den Bus mit dem Fahrrad des Zeugen beschädigt hat. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Der Radfahrer hat nach seiner Zeugenaussage gar nichts beschädigt. Er ist nur Zeuge. Ob er Täter oder Verursacher ist, müsste durch weitere Zeugen geklärt werden. Solang es die nicht gibt ist davon auszugehen, dass der Radfahrer auch nichts beschädigt hat, sondern der Schubser.


Hmm..wo genau hat der TE dies geschrieben? 🤔
Wörtlich steht im Eingangspost "Ein Mann wurde mit seinem Fahrrad von einem Unbekannten gegen meinen Bus geschubst." Es steht nirgends, dass der Dritte mit dem Fahrrad des Fahrradbesitzers den VW Bus beschädigt hat.

Gruß
Andreas
 
Hmm..wo genau hat der TE dies geschrieben? 🤔
Wörtlich steht im Eingangspost "Ein Mann wurde mit seinem Fahrrad von einem Unbekannten gegen meinen Bus geschubst." Es steht nirgends, dass der Dritte mit dem Fahrrad des Fahrradbesitzers den VW Bus beschädigt hat.

Gruß
Andreas
Genau das meinte ich. Wenn mich jemand gegen ein Auto schubst, habe ich nichts beschädigt, sondern der Schubser.
 
Genau das finde ich sehr weit hergeholt.
Wenn mich jemand gegen ein Auto schupst, habe ich es mit dem Rad beschädigt. Nur trifft mich keine Schuld, bzw. bin ich nicht der Verursacher.
 
Für mich hört sich alles konstruiert aus.
Der Radfahrer wurde gegen das Auto gestupst, ob das stimmt?
Der Schubser ist geflüchtet, wieso hat der Radfahrer den denn nicht verfolgt, oder es zumindest versucht.
Ich wohne leider neben einem Fahrradweg, und Fahrradfahrer fahren zu viert nebeneinander auf der Straße und nehmen wenig Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Das die Fahrradfahrer in Zentimeter Abstand an parkenden Autos vorbeifahren kann ich täglich beobachten.
Ich glaube dem Fahrradfahrer seine Story einfach nicht, scheint ein ganz witziger Bursche zu sein.
Aber was solls, das wird irgendwie aus werden.
 
Zitat @MarcusMüller:
[„Sofern es also keine anderen Beweise gibt, ist die Aussage des Radfahrers nicht anzuzweifeln....“]

Als Schutzbehauptung des Schadenverursachers wird wohl kein Gericht der Aussage Glauben schenken ...

Vermutlich wird aber kein Gericht in dieser Angelegenheit bemüht.
Die Vollkoskoversicherung des PKW-Halters wird in Vorleistung treten und sich anschließend das Geld vom Radfahrer zurückholen.
Wenn dieser mit dem dann gerichtlich erwirkten Zahlungsbescheid nicht einverstanden ist, dann müsste dieser gerichtlich dagegen vorgehen ...
So sollte es jedenfalls sein.
Für mich wäre die Aussage des Radfahrers zum Einwirken eines Dritten unerheblich. Die Forderung zur Schadensbegleichung geht immer an den Radler.
 
@Schlammdackel

ich muss dich enttäuschen- die Vollkasko wird ganz normal leisten und sich kein Geld zurückholen.
Die Vollkasko holt sich nur Geld im Rahmen von Teilungsabkommen zurück - welche hier nicht bestehen!

.... und wenn gegen den Radfahrer irgendjemand Ansprüche stellt , ja dann reicht er den Anspruch an seine Privathaftpflichtversicherung weiter , die wird prüfen und mangels Verschulden ablehnen .

Sollte dann die Angelgenheit vor Gericht gehen ,wird die Haftpflichtversicherung auch noch den Anwalt zahlen !
.... und sollte die Privathaftpflichtversicherung nicht zahlen muss und wird auch der Radfahrer nicht zahlen - dafür ist er ja schließlich versichert!

@Thomse
wollte mal nach dem Sachstand fragen ,du siehst ja uns der Vorfall beschäftigt 😉 ?!
Ist ja jetzt schon ein paar Wochen her - gibts was Neues?
VG Bebu
 
@Schlammdackel

ich muss dich enttäuschen- die Vollkasko wird ganz normal leisten und sich kein Geld zurückholen.
Die Vollkasko holt sich nur Geld im Rahmen von Teilungsabkommen zurück - welche hier nicht bestehen!

.... und wenn gegen den Radfahrer irgendjemand Ansprüche stellt , ja dann reicht er den Anspruch an seine Privathaftpflichtversicherung weiter , die wird prüfen und mangels Verschulden ablehnen .

Sollte dann die Angelgenheit vor Gericht gehen ,wird die Haftpflichtversicherung auch noch den Anwalt zahlen !
.... und sollte die Privathaftpflichtversicherung nicht zahlen muss und wird auch der Radfahrer nicht zahlen - dafür ist er ja schließlich versichert!
...



Entspricht wohl mehr dem irrationalen Wunschdenken des Radfahrers - wenn er denn eine Privathaftpflichtversicherung besitzt.
Übrigens ist eine Haftpflichtversicherung keine Rechtschutzversicherung.

Möglicherweise erfahren wir aber wie es weiter- bzw. ausgeht.
 
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