Parkschaden - Verursacher mit ausländischem Kennzeichen

Multivantastisch

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Mein Auto
T6.1 Multivan
Erstzulassung
02/2021
Motor
TDI® 81 KW EU6d-ISC-FCM DNAB
DPF
ab Werk
Getriebe
5-Gang
Radio / Navi
Navigation Discover MEDIA
Moin,

heute ist mir jemand in meinen geparkten Bus gefahren. Bulgarisches Kennzeichen, Wohnsitz aber Deutschland.
Zum Glück augenscheinlich nur Farbe an der hinteren Stoßstange ab, bis auf den schwarzen Kunstoff.
Zum Zeitpunkt des Unglücks befand ich mich beim Einkaufen.
Als ich wiederkam, war der Verursacher weg, jedoch hatte es ein super freundliches junges Paar gesehen und sich die Nummer des Kennzeichens aufgeschrieben und bereits die Polizei gerufen. Die haben etwa 20 Minuten gewartet, bis ich kam. Total nett.
Als die Polizei eingetroffen ist, wollte ich gerade eine Anzeige aufgeben, wegen Fahrerflucht usw.
In dem Moment kam der Verursacher jedoch schon wieder auf den Parkplatz gefahren..Musste wohl sein Kind abholen. Ihm war es sichtlich unangenehm, er war freundlich, entschuldigte sich mehrfach usw.
Nach einer kurzen Belehrung der Beamten (fehlender Zettel an Scheibenwischer etc) wurde das Geschehen und die Personalien aufgenommen usw. Er hatte einen alten, in Mitleidenschaft gezogenene Transit. Auf die Frage, ob er eine Versicherung hätte, sagte er etwas drucksend, ja, aber in Bulgarien. Ok, EU..
Bei einem letzten Schaden im vergangenen Jahr (andere Seite, ebenfalls Stoßstange) hat mein :) gleich den "Hausanwalt" eingeschaltet. Ohne irgendwelche Kosten für mich u.a. Dekra Gutachten und allem PiPaPo. Auf diesem Weg u.a. auch eine Wertminderung ausbezahlt usw.
Nun sagte mir mein :) jedoch eben, dass die Kanzlei nicht kostenfrei in Anspruch genommen werden kann, wenn der Verursacher, bzw. deren Versicherung, im Ausland sitzt. Man könne wohl - trotz europäisches Mitgliedsland -keine Ansprüche erheben.
Erstmal ein Hoch auf die EU dachte ich mir. Nachholbedarf.
Alles, was nun gemacht wird, müsste ich wohl selber zahlen und gegebenenfalls von der gegnerischen Versicherung zurückholen.

Ich bin mir etwas unsicher, wie ich am besten vorgehe. Ich möchte mich weder bereichern, noch ist mir in diesem Fall eine ausgezahlte Wertminderung wichtig. Schön wäre es, wenn der vorige Zustand wieder hergestellt wird und ich auf keinen Kosten sitzenbleibe.
Es gibt nun mehrere Varianten. Ich könnte es meiner Vollkasko melden und im Vorweg alles veranlassen, dass der Schaden behoben wird. Dann die Versicherungen untereinander machen lassen und hoffen, dass ich alles erstattet bekomme. So zumindest meine Theorie. Nachteil : Sobald ein Schaden gemeldet wird, wird sofort die Selbstbeteiligung fällig, sowie die Erhöhung des Versicherungsbeitrages. War im letzten Jahr auch so. Auch, wenn die Schuld bei dem Gegner liegt. Mangels Erfahrung, habe ich es so hingenommen.
Die andere Variante wäre, jetzt erstmal abzuwarten, ob die kommenden Wochen etwas von allein passiert und ich eine Nachricht über die Freigabe der Schadensbehebung erhalte. Im Prinzip mein favorisierter Weg, da Bus fährt und keinerlei weitere Einschränkungen hat.
Doch ist das zu gutgläubig ? Die Frage wäre jetzt, ob mir bei letzterem Weg irgendwas zum Nachteil werden könnte, wegen evtl. fehlendem Gutachten o.ä.? ( zahlen die ausländischen Versicherer die Kosten hier bei uns ? Wird ja deutlich teurer sein, als in Bulgarien zb. )
Wenn alle Stricke reißen und einfach nichts passiert, wäre ja auf lange Sicht immernoch die Möglichkeit einer Strafanzeige da. Daten sind ja jetzt Polizeibekannt und könnten jederzeit so der Beamte, bei denen abgerufen werden....

Vielleicht hat ja jemand von euch bereits Erfahrungen mit solch einer Konstellation gemacht bzw. weiß, welcher Weg der sinnvollste wäre.

Wie würdet ihr vorgehen ?
Vorstrecken auf Vollkasko inkl. Gutachten etc oder abwarten und Tee Bier trinken ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Schaden in DK durch eine Dänin verursacht wurde von der für Dänemark zuständigen deutschen Versicherung umstandslos bezahlt. Ist schon was her, aber gilt diese Regel (zentraler deutscher Schadensregulierer für das verschiedenen EU-Ausland) nicht mehr? So hatte ich eine deutsche Versicherung als Ansprechpartner, die hat sich das dann vom dänischen Partner zurückgeholt.
 
Zentralruf der Versicherungswirtschaft anrufen und sich den dt. Korrespondenzversicherer geben lassen. Ansprüche dort anmelden.
Da Schaden in D erfolgt die Abwicklung gem. dt. Recht.
 
Zentralruf der Versicherungswirtschaft anrufen und sich den dt. Korrespondenzversicherer geben lassen. Ansprüche dort anmelden.
Da Schaden in D erfolgt die Abwicklung gem. dt. Recht.
Hallo und vielen Dank für den wertvollen Tipp ! In einem Telefont teilte mir der nette Herr eben mit, das die nur für Unfälle im Ausland zuständig wären. Im Inland sagte er, könne man beim "Deutsches Büro Grüne Karte e.V." den Partner der ausländischen Versicherer ermitteln Da häng ich mich mal hinter 👍
 
Zentralruf der Versicherungswirtschaft
Danke, das waren die Wörter die mir fehlten. Aber hat sich ja geklärt, gilt nur für Unfälle im Ausland mit den dortigen Einheimischen.
 
So, das ging ja mit eurerm Anstuppser doch ganz easy.
Auf www.gruene-karte.de konnte, nachddm einige Fragen beantwortet wurden, ein "Partner" der ausländiachen Versicherung herausgefunden werden.
In meinem Fall "nur" ein kleines Büro, nichts bekanntes, aber mit Sitz in Köln, und immerhin ein Anfang.
Mal sehen, wie es weiter geht :)
 
Wenn es in D passiert ist, muss die grüne Karte Versicherung auch deinen Anwalt zahlen.
Wenn es im Ausland passiert ist, auch, aber nur die im dortigen (Schadens-)Land gültigen Sätze, die u.U. niedriger sind.
Hatte in den letzten Jahren genau diese beiden Fälle, jeweils mit Europa ausländischen Gegnern.
 
Richtig, GrüneKarteEV ist in deinem Fall die zuständige Stelle.

Wir bzw. meine Frau hatte vor ein paar Jahren mit Ihrem Kleinwagen einen ähnlichen Fall. Das Auto war erst 3,5Monate alt. Ein rumänischer Autofahrer hatte den Wagen meiner Frau im Stop&Go auf der Autobahn quasi wie eine Billiard-Kugel auf ihren Vordermann geschoben. Unser Auto war also vorne und hinten zusammengefahren und ein Fast-Totalschaden.
Nach Tip durch unsere Werkstatt haben wir glücklicherweise einen Verkehrsrechtsanwalt beauftragt. Die Kosten mussten wir bzw. unsere Rechtschutzversicherung zunächst übernehmen. Vor Ort konnte der verursachende Rumäne bei er polizeilichen Unfallaufnahme eine gültige Grüne-Karte vorweisen. Wie sich allerdings in der späteren Korrespondenz durch den Anwalt herausstellte, gab es aber an dem Tag des Unfalls keinen Versicherungsschutz durch eine rumänische Versicherung dahinter.
Trotzdem haftet in diesem Fall der Herausgeber der Grünen-Karte, also der Grüne-Karte-EV. Nach mehreren Schreiben vom Anwalt hat die Grüne-Karte-EV den Schaden komplett übernommen. Reparatur, Wertverlust, Anwaltskosten sogar kleines Schmerzensgeld. Ob die Grüne-Karte-EV ihrerseits Ansprüche gegen den Verursacher/Versicherung durchsetzen konnte, entzieht sich meiner Kenntnis.

Für mich steht aber fest: Ohne Verkehrsrechts-Anwalt wäre es in unserem Fall nicht so ausgegangen. Ich wäre in dem Fall auch total überfordert gewesen, da die Grüne-Karte-EV zunächst sehr deutlich auf Abwehr gegangen ist.

@Multivantastisch , hast du eine Rechtschutzversicherung, welche auch das Verkehrsrecht abdeckt? Wenn ja, Anwalt beauftragen ...
 
Also, meinenm Sohn ist letztes Jahr in Deutschland ein Franzose hinten rein gefahren.
Wir sind zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und der hat alles geregelt!
Kosten sind für meinem Sohn nicht entstanden!
Ich würde an deiner Stelle genauso vorgehen!
 
hast du eine Rechtschutzversicherung
Vielen Dank euch allen erstmal für die hilfreichen Antworten.
Nein, tatsächlich ist Rechtsschutz etwas, das noch auf dem Zettel des toDo's steht und aktuell nicht besteht. Bisher einfach aufgrund von "nur ältere Fahrzeuge gefahren" nicht benötigt.
Habe die grüne Karte ev bereits kontaktiert und warte, was die zu der Info der Kostenübernahme zur Rechtshilfe sagen. In diesem Fall ist das ganze drumherum wohl recht unkompliziert denke ich, denn die Schuldfrage ist a) zu 100% klar beim Verursacher und b) durch Polizei und Zeugen genau so aufgenommen. Wobei das etwas seltsam ist. Die Polizei hat zwar Personalien aller anwesenden aufgenommen, Kennzeichen etc und, dass es ein Schaden am parkenden Fahrzeug war, jedoch auf dem kleinen Zettel, den ich mitbekommen habe (Daten des Verursachers usw) steht, dass der Unfall polizeilich NICHT aufgenommen wurde. Die Beamten teilten mir jedoch mit, dass ich mich ans Revier wenden könne, falls ich Unterlagen für die Versicherung benötige.
Die Gegnerische Versicherung weiß bereits Bescheid und wartet nur noch auf einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten. Den/das mache ich erst dann, wenn ich weiß, ob mir kostenlose Rechtshilfe "zusteht", um abzuwarten, was die sagen. Kostenvoranschlag oder eben Gutachten. Preislich ja ein großer Unterschied, der evtl. nicht nötig oder aber dringend empfohlen ist.
Da ich im vergangenen Jahr einen ähnlichen Schaden hatte, mit etwas deformierter Blende über der Stoßstange, sollte dieser Lackschaden unter nen Tausender liegen. Gutachten letztes Jahr war etwas unter 2k.
Schön ist schonmal, dass das Fahrzeug bewegt werden kann und keine bleibenden Schäden davon erhält. Da dies bereits der zweite Schaden hinten ist...gibt es zufällig Bullenfänger für hinten ? :D
 
Also, meinenm Sohn ist letztes Jahr in Deutschland ein Franzose hinten rein gefahren.
Wir sind zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und der hat alles geregelt!
Kosten sind für meinem Sohn nicht entstanden!
Ich würde an deiner Stelle genauso vorgehen!
mit oder ohne Rechtsschutz ?
 
jedoch auf dem kleinen Zettel, den ich mitbekommen habe (Daten des Verursachers usw) steht, dass der Unfall polizeilich NICHT aufgenommen wurde. Die Beamten teilten mir jedoch mit, dass ich mich ans Revier wenden könne, falls ich Unterlagen für die Versicherung benötige.
Deute ich so:
Die Polizei hat kein Vorgehen/Verfahren eingeleitet, jedoch die Daten aufgenommen in der form einer juristisch neutralen Funktion.
Die Polizei hat das ganze im Tagebuch/Journal der Direktion aufgenommen. Heißt je nach Region anders.
Wenn du noch Unterlagen brauchst, steht alles im Tagebuch und die Schreiben dir das dann nett in Formblatt für die Versicherung, falls benötigt.

Ich brauchte für einen Rempler am Firmenwagen damals auch mindestens einen Eintrag aus dem Polizeijournal für die Versicherung/den Fuhrparkmanager. Alles in Bayern zugelassen/passiert damals.
 
Bei mir reichte in beiden Fällen zunächst ein Kostenvorschlag, mit dem Ziel einer Kostenübernahmeerklärung. Wenn den die gegnerische bzw. grüne Karte Versicherung nicht akzeptiert, soll die einen Gutachter schicken. Alles mit Polizei+Versicherung aber hat der Anwalt erledigt, icht brachte die Vorsnschläge von meinem Autohaus.
 
Vielen Dank euch allen erstmal für die hilfreichen Antworten.
Nein, tatsächlich ist Rechtsschutz etwas, das noch auf dem Zettel des toDo's steht und aktuell nicht besteht. Bisher einfach aufgrund von "nur ältere Fahrzeuge gefahren" nicht benötigt.
Ich hab gerade viel in dem Bereich gesucht wegen anderen Themen.
Verkehrsrechtsschutz geht ohne Wartezeit, vielleicht sogar rückwirkend...
 
einen Anwalt braucht man eigentlich erst, wenn die gegnerische Versicherung aus dem Ausland nicht zahlen möchte.
 
einen Anwalt braucht man eigentlich erst, wenn die gegnerische Versicherung aus dem Ausland nicht zahlen möchte.
Oder die gegnerische Versicherung in Deutschland...

Die Allianz als Gegner war da sehr eklig, voll bezahlt haben die meinen totalschaden am Ende nicht... Die hatten mir die Wahl gelassen vom noch offenen Restbetrag 2/3 (niedrig 4 Stellung) jetzt oder halt alles frühestens in einem Jahr vor Gericht...

Tja die Rechnung ging für sie auf...

Ohne Anwalt wäre aber auch das nicht zu Stande gekommen.
 
Also die Anfrage an die Grüne Karte Ev von letzter Woche blieb bisher unbeantwortet.
Telefonisch bisher nicht erreichbar. Ich warte noch bis Mitte der Woche, dann hole ich mir entweder einen Kostenvoranschlag oder ich kontaktiere einen Anwalt für Verkehrsrecht und höre, was der sagt bzgl. kostenfreie Unterstützung.
Mit rückwirkendem Rechtsschutz habe ich ebenfalls überlegt, dann halt jetzt etwas abzuschließen. Beinhaltet jedoch auch wieder das Vorstrecken einer Selbstbeteiligung, was ich mir möglichst ersparen möchte. Auch, wenn ich es dann später zurückerstattet bekomme. Mal sehen.
 
Da die Anfrage der Grünen Karte Ev weiterhin unbeantwortet blieb, habe ich mal die Kanzlei angefragt, die auch meinen letzten Schaden abgewickelt hat.
Wird wohl ohne Rechtschutzversicherung wieder kostenfrei erledigt.
 
Generell wird so ein Schaden wie in DE üblich abgewickelt. - Auch ein RA wird also von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Aber: Manche ausländischen Versicherungen haben deutsche "Partner", die darauf spezialisiert sind, Forderungen zu verkleinern. Da wird einfach mal die Reparaturrechnung um 10% gekürzt. Begründung ist ein Kurzgutachen eines eigenen Gutachters, der meint, dass sei auch günstiger zu reparieren.
Ich habe da kürzlich so einen Verein verklagt. War ein Riesenterz, wir haben aber am Ende zu 100% gewonnen.
 
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