Auflastung über 2,8t

bagger-gert

Jung-Mitglied
Hallo. Habe mir einen T4 Syncro lang mit 81kw Bj.5.94 gekauft.
Frage: Ist es möglich das Fahrzeug über 2,8t aufzulasten?
Möglichst als Fahrzeug mit 5 Sitzplätzen.
Jetzt hat das Fahrzeug eine LKW Zulassung mit 2 Plätzen. Für aussagefähige Antworten wäre ich dankbar. MfG Bagger-gert
 
Moin,

Du kannst Deinen T4 selbstverstaendlich auf ueber 2.8 to. aufruesten, in Deinem Fall vermute ich, dass Du ihn dann auch als PKW oder So.Kfz.Wohnmobil eingetragen haben willst - das waeren dann zwei Aenderungen:

° einmal die Fahrzeugart (WoMo ist meist deutlich guenstiger als LKW)
° einmal die Auflastung

Zur Auflastung kannst Du entweder beim Tuev fragen, was alles verbaut sein muss, und dann das alles umbauen, oder per Gutachten ohne technische Aenderungen das ganze erledigen.

Vorsicht bei eBay-Gutachten, da laufen derzeit einige Ermittlungen gegen die Anbieter, weil gefaelschte Dinger im Umlauf sind!

Ich habe im www.t4forum.de eine Sammelbestellung angefangen, wo's ab 5 Gutachten das Stueck fuer 315 EUR all incl. (Tuev-Gebuehr, MwSt. und Versand) gibt, dann musst Du nicht mehr zum Tuev fahren, sondern laesst alles bei der Zulassungsstelle eintragen (Gebuehren ca. 10 EUR).

Oben gesagtes bezieht sich nur auf die Auflastung, fuer die Aenderung der Fahrzeugart musst Du den T4 latuernich beim Tuev vorstellen :)

Weihnachtsgruss,

C@.
 
Mein Touareg 2.5 TDI ist als Kombilimousine angemeldet ( 172,- Euro Kfz-Steuer), aber erst nach Einspruch beim FA. Ich bekommer einen T 5 Multivan. Wird der Multivan auch nach Gewicht besteuert. Kombilimousine = Fahrzeug für den Güter + Personentransport = Ges.-Gew. 2850 KG
 
Moin Dieselknecht,

wenn Dein Neuer auch ein zGg ueber 2.8 to. hat und den Vermerk "Kombinationsfahrzeug" (o.ae.), laeuft das ganz genauso.

Gruss,

C@.
 
laut aussage einiger bayrischer finanzämter ist die änderung von "PKW" auf "Kombinationskraftwagen" , "Kombilimousine" o.ä. nicht nötig.

ein formloser antrag auf besteuerung nach gewicht, in dem vorsorglich die "Multi"-fähigkeiten (problemloser, schneller ausbau der sitzbänke, ausstattung mit verzurrösen ab werk) aufgeführt werden, sollte genügen.

sers
 
Moin,

na wenns ohne das geht umso einfacher - wir hatten allerdings gerade mit einem Berliner Finanzamt genau dieses Problem, die wollten das einfach so eben nciht anerkennen :(

Gruss,

C@.
 
hi Leute

ich werde aus der ganzen Diskussion über Auflastung nicht schlau.
Lt. Gerichtsurteile sind die aufgelasteten Fahrzeuge keine PKW's.

Daraus resultiert nach meinem rechtsepfinden nur eins:
Wenn ich einen Wohn- oder Lastanhänger ziehen will, dann muß ich zumindest jetzt noch Sonn- und Feiertagsverbote berücksichtigen.
Weiß einer da Rat??

Gruß Dieselroy
 
Wenn ihr euer Auto als Kombinationsfahrzeug anmeldet, habt ihr kein Sonntagsfahrverbot. Aber!!!!!!!!!! Ihr dürft an diesen Tagen kein Wohnwagen oder ähnliches ziehen. Wird sonst teures Bußgeld. Um dies zu umgehen müßt ihr euch eine Sondergenemigung beim Finanzamt holen, für den entsprechenden Anhänger und gilt dann auch nur für den.
 
Hi,

der T5 wird momentan nach Gewicht besteuert!!!
(Steuer jährlich 172,-- €)
Aber ab 01.04.2005 ist Schluss mit lustig, dann gilt der Hubraum!!
Ein 2,5er kostet dann 401.-- €!!! (...Herr Eichel braucht Geld!)
Stand auch so in einer der letzten Auto-Bild Ausgaben.

Gruss
Manfred ;-(
 
....was hat denn die Auflastung ab Werk gekostet??

Dafür habe ich nix extra bezahlt und zahle zur Zeit 172,-- € im Jahr!!!
Fahrzeug ist ein 2,5er TDI mit 96 Kw als MV.

mfg
mane2 :-)
 
Der MV ist bereits mit 3,0 Tonnen eingetragen, also keine Kosten, jedenfalls bei mir.

Grüße

Michael
 
Steuer

Hallo Manfred
Hat Dein T5 eine Kombinationszulassung? Bist Du Dir sicher, daß die Steuer ab 1.4.2005 geändert wird?
Habe letzte Woche einen T 5 Kombi gekauft, ist noch nicht zugelassen, hat 2800 zul GG? Weist Du wie der besteuert wird?
Gruß Bernhard
 
RE: Steuer

Original von Bernhard 1956
- Hat Dein T5 eine Kombinationszulassung?
- Bist Du Dir sicher, daß die Steuer ab 1.4.2005 geändert wird?
- Habe letzte Woche einen T 5 Kombi gekauft, ist noch nicht zugelassen, hat 2800 zul GG? Weist Du wie der besteuert wird?

Hallo Bernhard,
zu 1: Im Brief steht bei mir PKW geschlossen. (nach Gewicht besteuert 3000 kg Zul. Gesamtgew.)
zu 2: Denke schon; stand ja in den meisten Fachzeitschriften,
zu 3: Wir haben in der Fa. einige Trapos, die meisten haben eine LKW-Zulassung, je nach Aufbau, hab da aber keinen richtigen Einblick... könnte den Kollegen vom Fuhrpark fragen. (Achja, die sind bestimmt über den Konzern (Flottenrabatt + eig. Versicherung!!) versichert.


Gruss
 
Wann kann man einen T5 eigentlich als LKW zulassen?
Dann bleibt es doch bei den 172 Euro?
Oder muss ich dann demnächst Autobahngebühren zahlen?
 
meines wissens sind die verischerungskosten dann viel höher, außerdem nur eine Sitzreihe (2-3 Siziplätze) und zugeschweißte fenster.Dazu am Wochenende Anhängerverbot.......

Gruß
montis

PS. Alles ohnwe Gewähr
 
huch...
ich fahr mit einem Sprinter (LKW Zulassung) und Anhänger öfters Sonntags.

Wusst ich gar nicht. Bin auch noch nie aufgefallen!
 
Original von Tom50354
Wann kann man einen T5 eigentlich als LKW zulassen?
Dann bleibt es doch bei den 172 Euro?
Oder muss ich dann demnächst Autobahngebühren zahlen?

Hallo Tom,
T5 Nutzfahrzeuge wie unsere Trapos (Transporter, Kasten, kurzer oder langer Radstand) haben meist automatisch eine LKW-Zulassung.
Einen T5 MV müssten die Sitzplätze entfernt und die Scheiben unwiederbringlich verdunkelt werden... dann ist eine LKW- Zulassung möglich.
Bei der Versicherung sind sie meist teuerer und Autobahngebühr muss erst über 7,5 to. bezahlt werden.

Gruss...
 
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